Sektion Darmstadt z. Z. auf etwa 200 gestiegen ist und daß dort, besonders nach dem befriedigenden Verlauf der Juni-Versammlung, aus eine gedeihliche Entfaltung des Bundes gehofft werden darf. — Die Sektion Gießen, die sich bisher leider nicht hat konstituieren lassen, zählt z. Z. 48 Mitglieder. — Die in Darmstadt vorläufig entworfenen Satzungen des Hessischen Goethebundes haben folgenden Wortlaut:
§ 1. Der Hessische Goethebund verfolgt den Zweck, die Freiheit der Kunst, Wissenschaft und Litteratur gegen Angriffe jeder Art zu schützen und weitere Volkskreise zu ernster Würdigung wahrer Kunst und Wissenschaft und zu selbständiger Abwehr von Ausschreitungen auf diesem Gebiete zu erziehen. Der Bund hat seinen Sitz in Darmstadt.
$. 2. Die Erreichung des Vereinszweckes soll durch alle gesetzlich zulässigen Mittel angestrebt werden, insbesondere durch Organisation von Rechtsschutz, durch volkstümliche Vorträge und sonstige Veranstaltungen.
§ 3. Mitglied des Goethebundes kann jede unbescholtene erwachsene Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch Anmeldung beim Vorstand und Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erworben. Der Mindestbeitrag ist auf jährlich eine Mark festgesetzt.
§ 4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Im Falle des Ausscheidens oder Todes eines Mitgliedes soll der Verein unter den übrigen Mitgliedern fortbestehen. Ein Anspruch auf Auszahlung eines Anteiles am Vereinsvermögen besteht nicht.
§ 5. Zur Begründung eines Zweigvereines ist eine Mitgliederzahl von minstestens 2 0 Personen oder ein jährlicher Gesamtbeitrag von 10 0 Mk. Voraussetzung Der Zweigverein beschließt selbstständig über seine Organisation, Geschäftsführung und die Verwendung von 80 Prozent der Beiträge seiner Mitglieder, während 20 Prozent an den Gesamtverein abzuliefern sind. Erforderlichen Falls wird jeder Zweigverein bei seinen Veranstaltungen von dem Gesamtverein unterstützt.
§ 6. Organe des Hessischen Goethebundes sind die Hauptversammlung der Mitglieder, der Gesamtvorstand und der geschäftsführende Ausschuß.
8 7. Die Hauptversammlung wird durch den Ausschuß mittelst Ausschreibung in geeigneten Tagesblättern mindestens einmal jährlich unter Mitteilung der Tagesordnung berufen. Sie faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Zu Aenderungen der Satzungen ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. Auf Antrag von mindestens 30 Mitgliedern hat der Ausschuß eine Haupt Versammlung einzuberufen.
S 8. Die Hauptversammlung hat
a) den Geschäftsfahrenden Ausschuß zu wählen, welcher zusammen mit den Vertretern der Zweigvereine (8 13) den Gesamtvorstand bildet,
b) den alljährlichen Geschäftsbericht entgegenzunehmen und über ihn zu beschließen,
e) über die auf der Tagesordnung stehenden Anträge des Gesamtvorstandes, des Ausschusses oder einzelner Mitglieder sowie
d) über etwaige Auflösung des Vereines und weitere Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen. Anträge einzelner Mitglieder müssen 5 Tage vor der Hauptversammlung dem Ausschüsse eingereicht sein.
8 9. Der Geschäftssührende Ausschuß besteht aus neun Mitgliedern, die sämtlich in Darmstadt ansässig sein müssen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Schatzmeister, sowie je einen Stellvertreter. Ausschetdende Mttglieder tonnen durch den Ausschuß mittelst Zuwahl für den Rest des Ver- etnsjrhies ersitzt werden. Zur Beschlußfassung ist die Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse werden mrt einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefaßt.
S l0. Der Geschäftsführende Ausschuß hat die Aufgabe, die zur Ecretchung des Vereinszweckes geeigneten Maßregeln zu treffen und die geschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen.
8 11. Der Vorsitzende vertritt den Verein im allgemeinen. Schriftführer und Schatzmeister innerhalb ihres Geschästskreises.
§ 12. Der Gefamtvorstanb besteht auS dem Gefchäftsführenden Ausschüsse und mindestens einem Vertreter jedes ZwetgvereinS. Ein Zweigvrrein von über fünfzig Mitgliedern hat für je 50 weitere Mitglieder je eine weitere Stimme, jedoch nicht mehr als zusammen 5 Stimmen.
8 13. Der Gesamtvorstand hat
a) den Zusammenhang zwischen dem Gefamtoerein und den Zweigoereinen zu ermitteln und zu erhalten;
b) über etwaige grmctnschaftltche Veranstaltungen und Maßregeln zu beraten und zu beschließen;
o) über die Entlastung des Schatzmeisters, sowie
d) über den Voranschlag zu beschließen. Der Gtsamlvorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern erforderlich. FsÜS kein Zweigverein vorhanden ist, gehören die Gegenstände c) und d) zur Zuständigkeit der Hauptversammlung.
S 14. Der Gesamtoorstand tritt mindestens einmal jährlich in Darmstadt auf Einladung des Gefchäftsführenden Ausschusses zusammen.
8 15. Das VereinSjahr beginnt am 1. Oktober. Die Wahlen erfolgen alljährlich und sind giltiz bis zur ersten Hauptversammlung deS nächsten Veieinsjahrls.
Hieraus ist zu entnehmen, daß die Gründung eines Zweigvereins Gießen den hiesigen Mitgliedern insofern beträchtlichen Vorteil bringen würde, als sie den größten Teil ihrer Beiträge zurückerhalten und zu eigenen Veranstaltungen verwenden könnten. — Die definitive Beschlußfassung über die Statuten soll im Oktober statlfinden.
** Ölet! Oder seien wir mal urdeutsch: Es stinkt! Und das manchmal ziemlich kräftig. Sie werden es gewiß
schon alle empfunden haben, wenn Sie nach den heißen Tagen, wie sie uns seit nahezu 14 Tagen beschert sind, in der Dämmerstunde in Ihrer Klause saßen und den wenigstens etwas kühleren Abendlüsten durch die weit geöffneten Fenster Zutritt verschaffen wollten. Wie oft sind auch Sie aufgesprungen, um die Fensterflügel voller Entrüstung wieder herumzuschlagen, weil sich mit der angenehmen Abendluft höchst zweifelhafte Gerüche in Ihr Heiligtum geschlichen hatten und Ihnen in geradezu beleidigender Weise um Ihr hochwohlgeborenes Riechorgan strichen. Sicher haben auch Sie schon in solchen Augenblicken Ihrem unmutvollen Herzen in wenig parlamentarischen Worten Lust gemacht und Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung erhoben, die noch keine Mittel und Wege gesunden hat, diesem alten Uebel, das sich seit Olims Zeiten in widerlichster Weise breit macht, schneller zu Leibe zu rücken. Daß diese pestilenzartigen Gerüche aus den Gossen kommen, weiß jeder, der seine „Nöse ins Gesicht behölt", wie der olle ehrliche Entspekter Braesig sagt. Und daß diese Gerüche gesundheitsschädlichster Art sind, unterliegt auch keinem Zweifel. Nun sind ja allerdings die Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung nicht begründet. Sie hat im Vorjahre eine Vorlage betr. die Kanalisation der Stadt angenommen und ein solches Millionenprojekt läßt sich selbstverständlich nicht im Handumdrehen fertig stellen. Immerhin hat das Publikum ein Recht daraus zu erfahren, wie weit diese Arbeiten im Lause dieses Jahres gediehen sind und ob sie mit der nötigen Beschleunigung gesördert werden. Es dür te sich vor der Hand empfehlen, auch die Gossen der engeren Gassen der inneren Stadt täglich gehörig mit reinem Wasser zu durchspülen, um wenigstens in etwas der Verb? °itung der ekelhaften Dünste wirksam entgegenzutreten.
** Rückkaufswert der Lebensversicher- ungspolize — Ver mögens st euerdeklaratiou. Der gestrige unter -z. Geilshausen gebrachte Artikel giebt einem Freunde unseres Blattes, der zugleich Versichernngs- fachmann ist, Veranlassung zu folgendem Wink für unsere Leser: Da die preußischen Steuerbehörden für die Er- gänzungs- (Preuß. Vermögens-) Steuer schon seit Jahren nach dem Rückkaufswert: der Lebensversicherungspolizen fragen, so haben sich die Versicherungsanstalten zum Teil schon hierauf eingerichtet und unterrichten den Versicherten über die Höhe des Rückkaufswertes (auch Abgangsvergütung genannt) durch bezügl. Angaben auf den Prümienquitt- ungen. So tragen z. B. die Quittungen der Gothaer' Lebensversicherungsbank den Vermerk: Prümienreserve für gegenwärtige Versicherung am Schlüsse des Versicherungsjahres Mk......" „Abgangsvergütung nach § 53 der Bank-;
Verfassung: . . . Prozent dieser Reserve." Der Versicherte rechnet sich auf Grund der eingestellten Zahlen mit wenig Mühe den von per Behörde verlangten Betrag aus. — Da, wo diese Bequemlichkeit dem Publikum nicht geboten ist, empfiehlt es sich, eine Antwortpostkarte an die Direktion der Anstalt zu richten, bei der man versichert ist, mit der Bitte, den Rückkaufswert der Polize (Nummerangabe ist nötig), und zwar gleich auf eine Reihe von Jahren, um nicht alle Jahre fragen zu müssen, angeben zu wollen. Dieser Bitte wird seitens der Anstalten gern entsprochen werden.
** Bauernregel für den Monat August. Nordwind im August will s'an, daß gut Wetter hält noch an. — Thau ist für den August so not, als jedermann das täglich Brod. — Jst's hell am St. Laurentiustag, viel Früchte man sich versprechen mag. — Gewitter am Bartholomä bringen bald Hagel und Schnee. — Mehlthau im August ist sehr ungesund, unreifes Obst bring nicht in den Mund. — Was im Herbst soll geraten, das muß im August braten. — Sind St. Lorenz und Barthei schön, ist guter Herbst vorauszusehen. — Der Sichel vergiß nicht Barnabas, er sorget gern fürs längste Gras. — Wenn der Kuckuck lange nach Johanni schreit, so rufet er nur teure Zeit. — Bringt Rosamunde Sturmeswind, so ist Sybille uns gelind.
Darmstadt, 26. Juli. Der Verband deutscher Pfarrervereine beabsichtigt, am 30. August hier seine Jahresversammlung zu halten. Am Mittwoch Vormittag werden zunächst die Abgeordneten im Kaisersaal tagen. Nachmittags sollen unter ortskundiger Führung die Sehenswürdigkeiten unserer Residenz besichtigt werden, da zu erwarten steht, daß sich eine große Zahl auswärtiger Geistlicher, besonders aus Norddeutschland, einfindet. Abends 6 Uhr wird in der Stadtkirche ein Festgottesdienst ab- aehalten, in dem der Vorsitzende des sächsischen Psarrvereins, Superintendent a. D. Meyer-Obersarnstadt, die Festpredigt übernommen hat. — Gegenstand für die Hauptversammlung vom 30. August wird sein: Rückblicke und Ausblicke auf Zustände und Aufgaben der deutschen evangelischen Kirche
an der Jahrhundertwende. Mehrere Redner werden den Gegenstand nach folgenden Gesichtspunkten behandeln. 1. Einleitung. 2. Die thatsächliche Lage der evang. Kirche im Volksleben. . 3. Die evang. Kirche und die öffentliche Meinung. 4. Die Laienhilfe in der evang. Kirche. 5. Die Bedeutung des Pfarramtes und Pfarrhäuser für Gegenwart und Zukunft. 6. Die organisatorischen Ausgaben der evang. Kirche an der Jahrhundertwende
Mainz, 26. Juli. Aus dem Keller eines hiesigen Weinhändlers wurde vor einiger Zeit ein ganzes Halbstück Wein im Werte von 500 Mk. gestohlen. Der Verdacht fiel auf einen Küferburschen, und angestellte Erhebungen haben zu dem Resultat geführt, daß thatsächlich der Küser- bursche den Wein an kleinere Weinwirte verkauft hatte. Der Bursche ist verhaftet.
Mainz, 26. Juli. Bei der Errichtung des städtischen Elektrizitätswerkes war bei der Rentabilitätsberechnung desselben in dem ersten Jahre des Bestehens und dem Betrieb des Werkes nicht allein eine zu erzielende Rente ausgeschloffen, es war auch vorgesehen, daß auS städtischen Mitteln die Verzinsung des Anlagekapitals und die notwendigen Abschreibungen an dem Werke bestritten werden müßten. Nun hat sich aber bei der kürzlich erfolgten Rechnungsstellung über das erste abgelaufene Be- triebsjahr des Elektrizitätswerkes die Thatsache herausgestellt, daß bedeutend mehr elektrische Energie von dem Werke bezogen worden ist, als in dem Voranschläge angenommen worden war, mithin die Rentabilität auch demgemäß sich günstiger gestaltet hat, als vorausgesehen werden konnte. Das Rechnungsergebnis des Elektrizitätswerkes ist daher im ersten Jahre seines Betriebs ein so günstiges gewesen, daß durch die Einnahmen nicht allein die Betriebs- und Verwaltungskosten gedeckt werden konnten, sondern es wurde auch ein solcher Ueberschuß erzielt, daß die Verzinsung des für die gesamte Anlage ausgewendeten Kapitals und die. Amortisationskosten gedeckt werden können. Für die nächste Saison sind wieder eine solche Menge von Anschlüssen an das Kabelnetz angemeldet, daß auch in dem folgenden Jahre die Rentabilität eine weit größere sein wird, als in den Voranschlagsberechnungen vorgesehen war. — Bei der am Mittwoch stattgesundenen Reifeprüfung am hiesigen Gymnasium traten von 23 Schülern 2 zurück> Auf Grund der schriftlichen Leistungen wurden 12 Schüler vom mündlichen Examen befreit. 21 bestanden.
Mainz, 26. Juli. Die beiden Burschen, die gestern im Mombacher Walde ein 20jährigeS Mädchen aus Neu- Isenburg vergewaltigten und beraubten, sind verhaftet worden. Die Verhafteten sind der Taglöhner Ries und der Wirt Kronauer von hier. — Infolge der hohen Kohlenpreise hat die Stadt einen Aus schlag in dem Preise für Gas-Koaks eintreten lassen; sie sind um 100 Proz. gegen früher in die Höhe gegangen.
Mainz, 26. Juli. Auf Einladung des Vorstandes des Hilfsvereins Mainz für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde hat gestern abend in Anwesenheit des Provinzialdirektors, des Oberbürgermeisters, des Gouverneurs u. s. w. eine sehr zahlreich besuchte Versammlung stattgefunden, welche die Bildung eines Hilfs - komites für die in China kämpfenden deutschen, Truppen beschloß. Tas Komitee hat heute einen Aufruf erlassen, worin es sich an die Mainzer Bevölkerung um Unterstützung und freiwillige Gaben wendet. — Der Fremden - Verkehr pst gegenwärtig hier ganz riesig. . Die Dampfschiffe, die abends stromaufwärts hier ankommen, sind meistens zum Erdrücken besetzt, ebenso die Bahnzüge. In den großen und kleinen Hotels sind schon in den frühesten Abendstunden sämtliche Räume belegt und es müssen häufig noch Notbetten errichtet werden. Die meisten der Fremden sind Engländer und Amerikaner und unter diesen sind die Damen die Mehrzahl.
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