Ausgabe 
26.9.1900 Zweites Blatt
 
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sor Anker liegende Schiff rudern können; jetzt ist eS zu spät. Wenn die Fahrgäste ruhig geblieben wären, dann wären wir noch zum Ufer hinübergekommen. Durch die Unruhe ist der Nachen umgekippt." Die erst in später Mittagsstunde vernommenen Sachverständigen waren in ihrem Gutachten geteilter Ansicht. Die einen meinten, durch das Einströmen des Wassers an der Steuerbordseite sei der Nachen gesunken, während die andern glauben, daß durch Verletzung Girier Naht am untern Teile deS Nachens, während dieser am Ufer in den Rhein geschoben wurde, das Wasser eingedrungen sei und so den Nachen überlastet und zum Sinken gebracht habe. Alle waren jedoch der Meinung, daß der Nachen nicht überlastet gewesen sei. Thatsache ist übrigens, daß der Eigentümer des Nachens vier Tage vorher mit 14 Personen über den Rhein gefahrm ist. Am Nach­mittag begannen die Plaidoyers. Oberstaatsanwalt Dr.Schmidt beantragte, den Angeklagten für schuldig zu erklären und ihn zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten zu verurteilen. Im ganzen Rheinlande sei man damals entsetzt gewesen. Es handelt sich heute nicht in erster Linie um die Opfer oder um deren Angehörigen, sondern um eine bedeutend wichtigere Sache, um die Sicherheit des UeberfahrtsoerkehrS auf dem Rheine. Die polizeilichen Revisionen seien auch nicht mit der nötigen Vorsicht vorgenommen worden. Das Beklopfen des Nachens mit einem Hammer im Waffer sei ungenügend und böte keine Garantie der Sicherheit. Nur der mangelhaften Beschaffenheit des Nachens sei dasUnglück zuzuschretben, der Angeklagte sei verpflichtet gewesen, vor der Fahrt das Boot aus seine Sicherheit zu prüfen. Die Sachverständigen hätten bei der heutigen Besichtigung des Nachens, der im Hof« des Gerichtsgebäudes aufgestellt ist, erklärt, daß dieser unbedingt schon vor zwei Jahren hätte aus dem Verkehre auf dem Rheine auS- geschieden werden müssen. Rechtsanwalt Cause plädierte auf Freisprechung des Angeklagten, da kein Nachweis erbracht sei, daß er das Unglück verschuldet habe. Die geretteten Zeugen könnten sich, nachdem sie die Schreckensnacht hinter sich haben, doch in manchen Punkten irren. Der Nachen sei noch kurz vorher zu schweren Trans­porten von Sand rc. verwendet worden. In den Schifferkreisen von Bingen sei der Nachen als sehr gut bekannt. Der Angeklagte hätte doch sonst gewiß nicht sein Leben und das seiner Mitmenschen freventlich auf das Spiel gesetzt. Nach längerer Beratung vertagte heute abend das Gericht seinen Urtetlsspruch auf den 1. Oktober.

Sport, Spiel, Jagd.

-i- Gietzen, 24. September. Die Preisschliefen für Dachs­hunde, die derVerein zur Züchtung reiner Hunderassen" gestern auf derSchönen Aussicht" veranstaltet hat, sind sehr wohl ge­lungen und haben dem Verein bewiesen, daß er das Vertrauen der kynologischen Welt zu rechtfertigen weiß. Von weit und breit, von Sondershausen, Nordhausen, Braunschweig, Bingen u. s. w., waren Hundefreunde mit ihren Hunden erschienen. Den Preisrichtern, den Herren Orth-Oberschweinstiege und Güngerich-Kloster Altenberg, stellten sich im ganzen 18 Hunde, und es war ihnen bei den vorzüg­lichen Leistungen, die im Jugendschliefen durchgehend im offenen Schliefen von den meisten Hunden gezeigt wurden, nicht leicht, aus all dem Guten das Beste auszulesen. Die Geldpreise, die der Verein ausgesetzt hatte, waren dank freundlicher Spenden der Gießener Aktien-Brauerei und «iniger Vereinsmitglieder außerordentlich hoch; dazu kam noch eine Anzahl zum Tell sehr wertvoller Ehrenpreise. Das Resultat deS Rrchterspruches war folgendes: 1. Jugend-Schliefen. 1. Preis Mk. 30 riebst Ehrenpreis Mk. 20Schnapp vom Jägerhaus" (Besitzer: Jser-

mami-Sondershausen); 2. Preis Mk. 20 nebst Ehrenpreis 1 Schreibzeug Jupp" (Besitzer: L. Benner-Gießen); 3. Preis Mk. 10 nebst Ehrenpreis 1 RauchserviceBotha vom Jägerhaus" (Besitzer: Jsermann-Sonders« Hausen); RP. nebst Ehrenpreis 1 RucksackRatzmann-Eichhorst (Besitzer: Fr. Schreiner-Gießen); HLE. nebst Ehrenpreis 1 JagdmesserRacker. Walhall" (Besitzer: Dr. C. Steffens-Lollar). 2. Offenes Schliefen. 1. Preis Mk. 40 nebst Ehrenpreis 1 Champagnerservice und 2 Flaschen ChampagnerCronje vom Jägerhaus" (Besitzer: Jsermann-Sonders« Hausen): 2. Preis Mk. 30 nebst Ehrenpreis Mk. 20Esmeralda vom Westerwald" (Besitzer: Mehl-Bellerhof); 3. Preis Mk. 20 nebst Ehren­preis 1 BecherOelper, rote Hexe" (Besitzer: Rebbe-Oelper); RP. nebst Ehrenpreis Mk. 12Erlkönig von Radeberg" (Besitzer: L. Benner- Gießen); HLE. nebst Ehrenpreis 1 JagdmesserRacker vom Westerwald" (Besitzer: Mehl-Bellerhof); HLE. nebst Ehrenpreis 1 JagdmesserJunker- Racker vom Jägerhaus (Besitzer: Jsermann-Sondershausen); LE.Hexe- Bingen" (Besitzer: C. Gräff-Bingen); LE.Lutz vom Mainthal" (Besitzer: W. Heyl-Offenbach a. M); LE.Oelper-Tigerhexe" (Besitzer: Rebbe- Oelper). 3. Vereins-Sch liefen. Einziger Preis: Echt silberne Me­dailleJupp" (Besitzer: L. Benner-Gießen); Qualif. zum 2. PreisErl­könig von Radeberg" (Besitzer: L. Benner-Gießen); Qualif. zum 3. Preis Ratzmann-Eichhorst" (Besitzer: Fr. Schreiner-Gießen).

Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.

Vietzm, 25. September. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Butter per Pfd. JL 1.001.10, Hühnereier per St. 7-8 2 St. 00-00 Enteneier 2 St. 0016 H, Gänse-

eier per St. 0000 Käse 1 St. 58 H, Kasematte 2 St. 56 4» Erbsen per Liter 24 H, Linsen per Liter 34 H, Tauben per Paa? X 0.650.80, Hühner per St. X 1.001.40, Hahnen per Stück «£ 0 501.20, Enten per St. 1.802.00, Gänse per Pfund

0.000.00 Ochsenfleisch per Pfd. 6874 Kuh« und Rindfleisch per Pfd. 6264 Schweinefleisch per Pfd. 5070 H, Schweim» fleisch, gesalzen, per Pfd. 74 -Ä, Kalbfleisch per Pfd. 6466 Hammelfleisch per Pfd. 5070 H, Kartoffeln per 100 Kilo 5.00 big 6.00 JL, Weißkraut per St. 0000, Zwiebeln per Etr. *. 5.506.00, Mich per Liter 18 H. Bohnen per Pfund 810 S\.

Dauer der Marktzeit von 8 Uhr morgens bis 2 Uhr nach­mittags. Während der ersten drei Stunden der Marktzeit darf im Umherziehen nicht feilgeboten werden.

Neueste Meldungen.

TelephonischeMeldrrrlgeudesGietzerrerAuzeigers.

Berlin, 25. September. Vizeadmiral Hoffmann ist von seiner Stellung als Chef des 1. Geschwaders entbunden; Prinz Heinrich von Preußen wurde zu feinem ^Nachfolger ernannt.

^.Hongkong, 25. September. Einem Telegramm aus Kattton zufolge ist eine Barke, in der sich eingeborene Christen befanden, bei Kinihuk am Westfiuffe beschaffen worden. Als- daun wurden die Frauen an das Ufer geschleppt und nieder- gemetzelt. Die eingeborenen Christen flüchten nach Kanton. Die Stadt ist ruhig. Ruhestörer treiben sich dort in Scharen umher, haben aber keine Führer.

Hamburg, 25. September. Das hiesige Landgericht verurteilte den amerikanischen Vizekonsul Leonhardt, der zwei amerikanische Damen bei einer Erbschafts-Regulierung geschädigt hatte, wegen Un terschlagung zu 15 Monaten Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust.

London, 25. September. Sir AsquiS dementierte in einer Wahlrede die Erklärung Chamberlains, der ver­sichert hatte, daß die 200,000 Soldaten, die in Südafrika kämpfen, für die Regierung stimmen würden, wenn sie in England wären. Sir Brodwick wies in seiner Rede aus die Notwendigkeit radikaler Militärreformen hin.

Brüffek, 25. September. Der Kassationshof verwarf die Berufung Sipidos. Die Regierung behält also die Befugnis, ihn in einem Besserungshause unterzubringen.

Madrid, 25. September. Gestern hat in Zarauz die Beisetzung des Marschalls Martinez Campos statt­gefunden. Ministerpräsident Silvela, sowie die Minister des Innern und des Auswärtigen wohnten der Feier bei.

Wien, 25. September. Generalmajor Slatin Pascha wurde gestern in längerer Audienz vom Kaiser empfangen und verabschiedete sich von demselben. Slatin stellt sich wieder in den Dienst der englischen Regierung. Er verläßt heute Wien, um sich nach Khartum zu begeben, wo er als General-Inspektor des Sudan dauernden Aufent­halt nimmt. Er behält den Rang eines Generalmajors bei.

Wien, 25. September. Die sozialistischeArb. Ztg.- hält seit dem ersten Bekanntwerden der Dux er Gruben- Katastrophe die Behauptung aufrecht, es seien mehr Bergleute verunglückt, als offiziell angegeben wird. In ihrer letzten Nummer wiederholt sie ihre Behauptung unh sagt, das Personal der Fröhlich-Glück-Zeche betrage, Mann, von denen nur ein kleiner Teil bei Na^ a5öc!?!2 Es seien tatsächlich 123 Mann eingefahren ,un°* öa nur 29 retteten und 8 Brandwunden e^en, so betrage vre Zahl der Opfer 86, von 43 Leichen geborgen wurden. Die Arbeiter ep^ien« sie hätten auf den Gas­geruch aufmerksam stacht, es wurde ihnen aber nicht erlaubt aus^"fahren, sondern besohlen, zur Arbeit zu gehen. Eine halbe Stunde später erfolgte die Ex­plosion.

«elgrad, 25. September. Der Geburtstag der Königin Draga wurde gestern im ganzen Lande feierlich begangen. In den Garnisonstädten fanden Militär-Paraden, abends Fackelzüge und Illuminationen statt. Massenhafte Glückwunsch-Adressen und Deputationen trafen ein.

Warschau, 25. September. Acht Redakteure pol­nischer Nationalität wurden hier, angeblich wegen politischer Umtriebe, verhaftet.

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Gießen, den 24. September 1900.

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Laut Bekanntmachung Großh. Kreisamts Gießen vom 24. März b. I sind die ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter für die Stadt Metzen wie folgt neu festgesetzt worden:

1) für männliche Personen über 16 Jahren 2,20 Mk.

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Der unterm 24. d. Mts. cntlaffene Reservist Max Schede» dahier wird hierdurch aufgeforderk, sich zum Geld- empfange im Hotel Grotzherzog zu

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Gießen, den 25. September 1900.

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Bezüglich der Durchschnittswerte der Naturalbezüge ist eine Aenderun Nicht eingetreten; dieselben sind z. Zt. festgesetzt:

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Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis, daß Lie Neufestsetzung der ortsüblichen Tagelöhne für die Stadt Gießen mit dem 8. Oktober d. I. in Kraft tritt und daß hiernach von diesem Tage ab die Beiträge zu der Invalidenversicherung für Personen, welche einer eingeschriebenen Hilfskaffe angehören, oder für solche, welche der Krankenversicherung nicht unterworfen sind (z. B. Kaufleute, Dienstboten für häusliche Arbeiten, Laufmädchen und Lauffcauen, sowie die sog. un» 1^1101^« airbeiter, Taglöhner, Büglerinnen, Schneioerinnm, Näherinnen und Kochfrauen pp.) betragen:

a) für männliche Personen 24 Pfg. pro Woche,

d) für weibliche M 20 Pfg.

. rM N.cJn Laub- und Forstwirtschaft beschäftigten Personen be­tragen die wöchentlichen Beiträge wie seither:

für männliche 24 Pfg. und für weibliche 20 Pfg.

und Erzieher gehören, soweit nicht ein Jahrerarbeitsverdienft von mehr als 1150 Mk. nachgewiesen wird, zur IV. Klaffe mit einem Beitrag von 30 Pfg. pro Woche.

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