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M, 30t Erstes Blatt. Sonntag"dm 28. Dezember 150. Jahr«««« »»»»
Hmeral-AnZeiger
Aczugspreis virrtcljährl. Mk. 2M monatlich 75 Pfg. mit Bringcrloh»r durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.
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M Gießener Anzeiger
Aints- und Anzeigeblntt für den Uveis Giefzen.
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Ach»lßratze Nr. 7.
Grattsdeüagr«: Gießener FamilienblStter, Der hessische Landwirt, KlStter für hessische DolKsKunde.
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Abonnements-Einladung.
Der „Giessener Anzeiger“ tritt am kommenden 1. Januar 1901 in das erste Vierteljahr seines 151. Jahrgangs ein, das erste Vierteljahr des zwanzigsten JgchhumdertS.
Der „Giessener Anzeiger“ ist das älteste, reichhaltigste und für ganz Oberhessen und die angrenzenden Landesgebiete am weitesten verbreitete Organ rrnd all- solches hervorragend geeignet, Inseraten weiteste Verbreitung und Beachtung zu verschaffen.
Mit Genugthuung stellen wir fest, daß sich der „Gießener Anzeiger" dank seiner gedechlichen Fortentwickelung und der beträchtlichen Erweiterung seines Inhaltes nicht nur fe fit allen Freunde bewahrt hat, sondern fortwährend neue in stattlicher Anzahl hinzuerwirbt.
Die beiden großen Ereignisse, die das Interesse der Welt zurzeit in Anspruch nehmen, der Burenkrieg und die Chinafrage, diese beiden Pole der gesamten Weltlage, w«ndm öom „Giessener Anzeiger“ auf das Genaueste verfolgt, die Leserschaft des „Gießener Anzeigers" ist daher in den Stand gesetzt, sich bis in's Einzelne über die wesentlichen Stoginge zu orientieren.
Die Verhandlungen des Reichstages und des Hessischen Landtages werden vom „Gießener Anzeiger" in breiter Ausführlichkeit wiedergegeben, die wesentlicheren Kdnlagln in Leitartikeln selbständig behandelt.
Auf die Erweiterung und Vervollkommnung unserer Nachrichten „ans Stadt und Land“ sind wir, wie unsere Leser wohl bemerkt haben werden, in dk«r lrtzl en Zeit ganz besonders bedacht gewesen, und wir werden in diesen Bemühungen rüstig vorwärts schreiten. Die Zahl unserer Berichterstatter in Stadt und Land hat sich in denlrtzsten Monaten sehr erheblich vermehrt. Tüchtige Mitarbeiter sind uns auch weiterhin jederzeit willkommen.
Der Unterhaltung und Belehrung dienen nicht nur die mit feffelnden großen und kleinen Erzählungen und ivtereffanten Original-Abhandlungen aus allen Wissensgebieten reM amSgestatteten „Giessener Familienblätter“, die unsere Leser vier mal wöchentlich als Beilage zu den jeweiligen Tagesnummern erhalten, sondern auch das Ffanillffiton des HauptblatteS, das über die Vorgänge auf dem Gebiete der Kunst und Litteratur eingehend unterrichtet.
Den Interessen des Handels und Verkehrs xn dienen, lassen wir uns ganz besonders angelegen sein. Wünsche in dieser Hin- >sch werden wir auch fernerhin aus dem Kreise unserer Abonnenten gern entgegennehmen und nach Möglichkeit stets berücksichtigen.
Unser täglicher telephonischer Kursbericht von der Frankfurter Börse dürfte für weiteste Kreise von Wert sein.
Die Landwirtschaft wird sowohl in dem monatlich einmal erscheinenden „Hessischen Landwirt“ wie in dem Hauptblatte stets zu ihrem vollen Rechte kommen.
Die Ziehungslisten der Grossh. hessischen Lotterie werden wir auch in Zukunft vollständig veröffentlichen.
Trotz der allgemein anerkannten Erweiterung unseres Blattes nach jeder Richtung hin, trotz der enormen Steigerung der Papierpreise und sonstiger zur Herstellung einer erforderlichen Materialien, und trotz des neuen verteuerten Postzeitungstarifs — die letzteren beiden Umstände haben in vielen deutschen Orten die Veranlassung dotiW gegeben, den Abonnementspreis zahlreicher Blätter zu erhöhen — beträgt auch im neuen Jahre der Abonnementspreis des „Giessener Anzeigers“ einschließlich der ...Giessener Familienblätter“, der Monatsbeilage „Der Hessische Landwirt“ und der zwanglos erscheinenden „Blätter für hessische Volkskunde“ (redigiert von PSmf. Dr Strack), vierteljährlich Mk. 2,20, monatlich 75 Pfg, frei inS Haus, für die Postabonnenten Mk. 2,00 pro Vierteljahr ohne Bestellgebühr.
Wir bitten dringend um recht baldige Bestellung, damit namentlich bei Bestellungen durch die Post keine Unterbrechung in der Zusendung eintritt.
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Amtlicher Feil.
Bekanntmachung.
$8 Itilt.: Die Maul- und und Klauenseuche.
Nachdem die Seuche in Storndorf und Ohmes, KrW Alsfeld, erloschen ist, sind die angeordneten Sperr- vuchftgeln aufgehoben worden.
die Seuche unter dem Rindviehbestand des Schmiede- vmriisss Happel zu Gladenbach, Kreis Biedenkopf, ist er- losW, und die angeordneten Sperrmaßregeln ausgehoben tt>6*UhlL
D3e Seuche zu Gaßfelden, Kreis Marburg, ist er- hW, und die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben tvrootitn.
Kießen, den 20. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekauutmachuug.
Art'l.: Die freiwillige Versicherung nach dem Reichsgesetze über die Invalidenversicherung.
Bon Pfarrer Römer in Schotten ist ein Schriftcheu fitem„kie freiwillige Versicherung (Selbstversicherung) nach deinJmvalidenversicherungSgesetze für das Deutsche Reich boi® 138. Juli 1899 in ihrer hohen Bedeutung für Hand- wKÄMister und Landwirte" erschienen, das möglichst weiter CiMtii.tiing in den beteiligten Bevölkerungskreisen wert ist, amt* dass wir deshalb den Beteiligten empfehlen können. Es ist beziehen von der H. Robert'fchcn Buchdruckerei in GEüe-rg oder vom Verfasser. Das einzelne Heftchen kostet zch« Mmiig.
Stießen, den 19. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Politische Tagesschau.
Jjjf dem Parteitage der nationalliberalen Partei in KHmIsWrt a. M. am 11. November d. I. äußerte bekannt- lidwßfrr. v. Heyl, das geltende Tabaksteuergesetz von 1878
Verlag und Redaktion des Gießener Anzeigers.
sei an dem Ruin des Tabakbaues schuld, denn ihm sei es zuzuschreiben, daß der Tabakbau mit großem Verluste arbeite, wie er aus eigener Erfahrung wisse. In einer Zuschrift an die „Südd. Tabaksztg." behauptete die Heyl'sche Verwaltung ferner, daß die Ernte von 1900 nur eine Bodenverzinsung von 2,5 v. H. ergeben habe. Das süddeutsche Fachblatt erwiderte auf diese Darstellungen:
Warum hat Herr v. Heyl, der zuvor in Seehof keinen Tabak pflanzte, 1897 mit Tabakbau in einem nach deutschen Tabakbau.Verhältnissen größeren Maßstabe begonnen, wenn das geltende Tabaksfieuer- gesetz den Tabakbau ruiniere? Wohl nur des Studiums halber I Wenn bei Frhrn. v. Heyl trotz eines Erlöses von 80 Mk. für den Zentner der Tabakbau nur eine Bodenverzinsung von 2,5 v. H. ergäbe, so empfehlen wir dem Frhrn- d. Heyl die Hände zu lassen von Dingen, die seine Verwaltung nicht versteht. Dort müßten ja fürwahr silberne Geräte im Gebrauch sein und fürstliche Löhne und Gehälter gezahlt werden, wenn 30 Mk. für den Zentner Tabak Verlust bedeutete in einer Gegend, wo eher ärmliche als allzu reichliche Verhältnisse landwirtschaftlicher Art vorherrschen.
Schließlich weist die „Südd. Tabaksztg." nach, daß einer Einnahme von 30 Mark für den Zentner Ausgaben im Betrage von 15,28 Mark gegenüberftehen und daß der Tabakbau somit noch lange nicht zu den schlechtesten, nicht allein landwirtschaftlichen Geschäften gehöre.
Hessischer Kmdtag.
ßrste Kammer der Stände.
M.G. Darmstadt, 21. Dezember.
Die Sitzung wird um dreiviertel zehn Uhr durch Präsident Grafen Schlitz gen. von Görz eröffnet. Ihre Abwesenheit haben Prinz Solms-Rödelheim, Graf Stolberg, Prof. Dr. Schmitt-Gießen, der Vertreter der Landes- Universität, entschuldigt.
Der Präsident gedenkt der inzwischen verstorbenen Kammermitglieder, Sr. Gr. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen, des Grafen Solms-Laubach und des Prinzen von Solms-Braunfels. Die Mitglieder des Hauses erheben sich zu Ehren der Toten von ihren Sitzen.
Der zum zweiten Präsidenten gewählte Graf Erbach- Erbach dankt für die Wahl.
Der Präsident teilt mit, daß an Stelle des verstorbenen Grafen Solms-Laubach dessen Sohn Graf Otto, an stelle des Prinzen von Solms-Braunfels der Oheim des minderjährigen Fürsten, Prinz Albrecht, in die Kammer eingetreten sei. In Pflichten genommen wurde noch an
Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds v. Harnier der vom grundbesitzenden Adel gewählte Freiherr Erich Riedesel zu Eisenbach-Seckendorf. Die Botschaft Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs, in der vom Ableben des Prinzen Heinrich Mitteilung gemacht wird, beschließt daA Haus mit einer Beileidsadresse zu beantworten. Diese wird vom Büreau! und zwei weiteren Mitgliedern des Hauses um 12 Uhr überreicht werden. — Das Haus tritt in die Beratung verschiedener dringlicher Gesetzesvorlagen, zunächst in die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, ein.
Frhr. v. Heyl teilt mit, daß er seinen Antrag, wonach vom Jahre 1904 ab die Gehaltssätze der Lehrer entsprechend dem Anttag Backes zu bemessen'seien (derselbe von Abg. Köhler-Darmstadt beabsichtigte Antrag s. u. Verhandlungen der Zweiten Kammer) dm Hinblick auf die Geschäftslage zurückgezogen habe.
Staatsminister Rothe hoffte, daß dieses Haus wohlwollend der Vorlage gegenüberstehe, mit der nochmals sich zu beschäfttgen nur seine Befugnis, nicht seine Pflicht sei. Die Regierung könne sich heute auch^ nicht für das Jahr 1904 festlegen. Die Stellungnahme der Regierung trage den Budgetverhältnissen Rechnung.
Finanzminister Gnauth giebt ähnliche Erklärungen ab wie in der Zweiten Kammer und verweist auf die £age des Budgets. Man sei an der Grenze der Bewilligungen angekommen und müsse auf höhere Einnahmen oder Beschränkung der Ausgaben bedacht fein.
Es wird hierauf der Ausschußantrag: „1. Die Erste Kammer wolle beschließen, von der ihr zustehenden Befugnis Gebrauch zu machen und sich noch einmal mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu befassen: 2. die Kammer wolle bei dem in ihrer Sitzung am 6. Juli gefaßten Beschluß beharren; 3. die Kammer wolle die Gesuche des Vorstandes des Hessischen Laudes-Lehrervereins und des Vorstandes des katholischen Lehrervereins für erledigt erklären", angenommen. — Den Beschlüssen der Zweiten Kammer betr. Pension der Witwe des Hofrats Becker, Anstellung eines fünften Arztes re. im Landeshospital Hofheim, die Vorlage, die Dienstbezüge der staatlich bestätigten Forst- warte betr., die Erbschafts- und Schenkungs- steuer betr., die Isen bur gischen Besitz u n g e n betr., wird zugestimmt. Zur Regierungsvorlage, die Abänderung des Hundesteuergesetzes betr', wird beschlossen, daß das Gesetz am 1. Januar in Mast treten soll. Den Beschlüssen der Zweiten Kammer zu der Vorlage, den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb i m U m-


