Ausgabe 
23.10.1900 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

M. 248 Drittes Blatt. Dierrßtag den 23 Oktober 150. Jahrgang LVOO

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Alle Anzeigen-BermiltlungSstellen des In- und AuSlandeL nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Klejugspreis vierteljährl. Ml. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.

Erscheint täglich mit Ausnahme des

MontagS.

Die Gießener Kamikienötätter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter für Hess. BolkSkunde" rvöchtl. 4 mal beigelegt.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abendS vorher.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schutstraße Nr. 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde. _____________

Deutsch-englisches Uebereinkommen in der Chinafrage.

Nachdem sich seit Monaten die Verhandlungen in der Chinasrage hingezogen haben, ohne daß es zu einem ab­schließenden Schritt in der Angelegenheit gekommen ist, bringt der Draht nunmehr die überraschende Kunde von einem deutsch-englischen Uebereinkommen, welches die Regelung der Verhältnisse in dem fernen astatischen Lande betrifft. Das halbamtliche Wolff'sche Bureau ver­öffentlicht hierüber folgende Mitteilung:

Berlin, 20. Oktober. Deutschland kam mit England überein, für die beiderseitige Chinapolitik folgende Grundsätze zu beobachten: 1. Dir Flußhäfen und Küstenhäsen Chinas sollen dem Handel und der sonstigen wirtschaftlichen Thättgkeit aller Nationen offen bleiben. 2. Deutschland und England ziehen auS der gegenwärtigen Ver­wickelung keinerlei territoriale Vorteile, und wirken darauf hin, daß der Territorialbestand Chinas unvermindert erhalten bleibt. 3. Sollte eine andere Macht unter irgend einer Form solche Vorteile anstrebeu, so behalten sich Deutschland und England vor, sich über Schritte zur Sicherung ihrer eigenen Interessen zu verständigen. 4) Vor­stehendes wird den beteiligten Mächten mitgeteilt und dieselben ein geladen, diesen Grundsätzen beizutreten.

Mit diesem überraschenden Schritt der beiden Regier­ungen -ist in der Chinafrage zweifellos eine neue Sachlage geschaffen. In dem Tobuwabohu der politischen Kon­stellationen, aus dem niemand mehr klug werden konnte, ist eine Klärung eingetreten. Das unzweideutige Zusammen­gehen der großen englischen Seemacht mit der großen deutschen Landmacht hat der politischen Lage ein ganz verändertes Geficht verliehen. Nun sich die übrigen Nationen der vollendeten Thatsache einer deutsch-englischen Entente in der Frage gegenüber sehen, wird das von einzelnen Regierungen bisher beliebte Hin- und Herlavieren ein Ende erfahren. Nunmehr heißt es für die anderen Mächte in irgend einer Weise zu den deutsch englischen Erklärungen Stellung zu nehmen und Farbe zu bekennen. Das Ueber­einkommen zwischen den beiden Staaten spricht sich in seinen Hauptpunkten deutlich für die Beobachtung folgender drei Grundsätze in der Chinafrage auS: 1. Eintreten für die Aufrechterhaltung der Politik der offenen Thür. 2. Ein­treten für die Aufrechterhaltung der Integrität des chinesischen Gebietes. 3. ZusammengehenDeut s ch- landS und Englands für den Fall, daß eine dritte Macht Gebietserweiterungen in China anstrebt.

Aus die Abmachung selbst bezieht sich ein vierter Punkt, in welchem festgesetzt wird, daß das Uebereinkommen der beiden Mächte den übrigen Mächten mitzuteilen und dieselben einzuladen seien, demselben beizutreten. Hierdurch wird dem Abkommen formell gewissermaßen jede agressive Spitze abgebrochen, denn, da es ja jedem freisteht, beizutreten, kann sich dasselbe unmöglich gegen irgend eine bestimmte Macht richten. Jndeffen läßt sich trotz alledem nicht leugnen, daß in dem plötzlichen Hervortreten der deutsch-englischen Entente, wodurch sich die anderen Mächte einer vollendeten Thatsache gegenübergestellt sehen, ge­wissermaßen der Eindruck erweckt wird, als richte sich das Abkommen gegen irgendwelche Eroberungsbestreb­ungen, die von irgend einer Macht verfolgt würden. Dieser Eindruck dürfte jedoch wohl schwerlich täuschen, ebensowenig wie der Gedanke an Rußland und dessen Machinationen in der Mandschurei sich ganz abweisen läßt. Indessen wird, wie gesagt, formell durch den Schluß' satz der Uebereinkunft jeder derartigen Folgerung die Spitze abgebrochen.

Dementsprechend betonen denn auch die bisher vor­liegenden Preßäußerungen, worunter insbesondere eine offiziöse Auslassung in derNordd. Alla. Ztg." bemerkens­wert ist, daß in dem deutsch englischen Uebereinkommen ein weiterer Schritt zu sehen sei, die Beilegung der China­wirren herbeizusühren.

Zu der deutsch-englischen Vereinbarung in der China frage schreibt dieNat.-Ztg ": DaS neue Abkommen ent­spricht den von Anfang an abgegebenen Erklärungen, welche eine Eroberungspolitik in China ausschließen. Die Vor­gänge der letzten Monate haben von neuem darüber be­lehrt, zu welchen unabsehbaren Wirren eine solche führen, wie schwer sie die wirtschaftlichen Interessen schädigen würde, deren Förderung der einzige Zweck der Mächte in China sein kann. Darnach darf man erwarten, daß die deutsch­englische Vereinbarung sich als ein weiterer Schritt zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse in China er­weisen wird.

Das deutsch-englische Abkommen besprechend, sagt die -Nordd. Allg. Ztg.", auf den ersten Blick sei es klar, daß der Schwerpunkt des Abkommens auf wirtschaftlichem Ge­

biete liegt. Es war die richtige Ausgabe der deutschen Politik, unseren stark sich entwickelnden Handel mit China, insbesondere mit den Aangtsee-Gebieten, vor der Gefahr der einseitigen Begünstigung des Handels anderer Länder dadurch zu sichern, daß der Grundsatz der offenen Thür praktische Bedeutung und bindende Form erlangte. Deutsch­land übernimmt nicht die Verpflichtung, den Einfluß da geltend zu machen, wo andere Mächte bereits besondere Erleichterungen erworben haben; mit der Ueber­einkunft ist ein bedeutsamer Schritt zur baldigen Herstellung friedlich geordneter Zustände in China erfolgt.

Gerichtssaal.

-l. Gießen, 19. Oktober. (Schöffengericht.) Das hiesige Schöffengericht verhandelte zunächst in einer Strafsache g-egen einen noch unbescholtenen Tagelöhner aus Steinbach wegen Betrugs, Vergehens int Sinne § 263 St.-G.-B. Der Angeklagte, der am 20. Juli d- I. durch! Vorspiegelung der falschen Thatsache, daß er hier in Arbeit stehe und deshalb zahlungsfähig sei, einen hiesigen Gast­wirt um den Betrag von 16 Pfg. geschädigt hatte, erhält unter Zubilligung mildernder Umstände eine Gefängnis­strafe von drei Tagen. Ebenfalls wegen Betruges wird gegen einen mehrfach vorbestraften hiesigen Arbeiter, der zurzeit eine Gefängnisstrafe von 1 Monat verbüßt, auf eine Zusatzstrafe § 79 bezw. 74 St.-G.-B. von 1 Monat erkannt, weil er am 21 August d. I. in einev hiesigen Bierbrauerei, woselbst er gemeinschaftlich mit einem Ge­nossen Lirsch verkauft und hierfür eine Vergütung von je 1,20 Mark in Empfang zu nehmen hatte, neben seinem Guthaben auch dasjenige seines Genossen vereinnahmte. In der Person eines hiesigen Lackierers wird nunmehr ein leichtfertiger Radfahrer wegen fahrlässiger Körper-Ver­letzung, Vergehen im Sinne § 230 St.-G.-B., in eine Geld­strafe von 40 Mark genommen. Der Angeklagte, der am 5. September d. I. die abfallende Franksurterstraße auf seinem Stahlroßheruntersauste", rannte mit seinem Rad, ohne daß er vorher ein Zeichen gegeben hatte, gegen ein hiesiges Schulmädchen au, das im Begriffe stand, in der Nähe des Ackermann'schen Hauses von dem östlichen Bahn­steige aus die Straße zu durchqueren, um den von dem westlichen Bahnsteig aus nach den Bahnhöfen führenden Weg zu passieren, so daß dasselbe zu Fall kam und mehrere Hautschürsungen davontrug. Es haben nunmehr vier Burschen aus Burkhardsfelden auf der Anklagebank Platz genommen, die gegen einen ihnen zugestellten Strafbefehl in Höhe von 10 Mark wegen Uebertretung des § 360 11 einmütig Einspruch.erhoben hatten. (Ein weiterer Ein­spruch gegen einen, einem anderen Burschen von Burk­hardsfelden wegen der gleichen Uebertretung zugefertigten Strafbefehl wird wegen Nichterscheinens des Betreffenden verworfen.) Die Verhandlung endigt mit der kostenfälligen Verwerfung des Einspruchs sämtlicher Personen, weil das Gericht der Ansicht ist, daß die in Rede stehende Hand­lungsweise der Beschuldigten Baden in einem zum Tränken des Viehs benutzten, nur zehn Schritte von der Straße und 17 Meter von einer öffentlichen Wirtschaft entfernt gelegenen Wasserbehälter, auch wenn das erst abends um 9 einhalb Uhr zu geschehen pflege, eine gröbliche Verletzung des Anstandsgefühls in sich schließt und des­halb mit vollem Recht die sittliche Entrüstung der in der Wirtschaft anwesenden Gäste und sonstiger Personen Hervorrufen mußte. Da die Angeklagten geständig, so wurden von den ächt geladenen Zeugen nur zwei ver­nommen. In einemEingesandt" wurde imGießener Anzeiger" vor Jahresfrist darüber Klage geführt, daß in der Westanlage friedliche Passanten von vorübergehen­den Burschen ohne jeglichen Grund und Ursache, belästigt worden seien. Der betreffende Vorgang fand heute sein Nachspiel vor den Schranken des hiesigen Schöffengerichts und gipfelt in einer Anklage wegen Körperverletzung, Vergehen im Sinne §§ 223, 223a gegen einen hiesigen Fabrikarbeiter und einen hiesigen Metzgergesellen, welch letzterer zurzeit seiner Militärpflicht genügt und deshalb später von dem Militärgericht abgeurteilt werden wird. Heute hat deshalb nur der eine Angeklagte auf der An­klagebank Platz genommen. Ihm wird zur Last gelegt, daß er am 15. Oktober v. I. einen hiesigen Schlosser, der am fraglichen Abend in Gesellschaft seiner Frau und Schwester sowie zweier Reisenden rn der Westanlage an dem Angeklagten und dessen Genossen vorüberging, mit einem Stock einen Schlag gegen das linke Schläfenbein versetzt habe. Der Angeklagte giebt diese That zu, will aber hierzu durch unmittelbar vorausgegangene Ereignisse provoziert worden sein. Das Urteil lautet unter Zu­billigung mildernder Umstände, auf eine Geldstrafe von 20 Mark. Die Urteilsverkündigung gegen zwei Vieh­händler aus Vallendar bezw. Friedelsdorf, die sich wegen Zuwiderhandlung gegen eine, seitens des hiesigen Kreis­amts zur Verhütung der Einfuhr und Verbreitung von Viehseuchen erlassenen Verordnung zu verantworten hatten,

wird bis nächsten Freitäg, 26. d. M., verschoben. Nach-? dem nunmehr die Verhandlungen in einer Privatbeleidig­ungsklage gegen einen hiesigen prakt. Tierarzt bis zum Freitag, 2. November, vertagt worden war, wird die gegerr einen hiesigen Dachdecker schwebende Strafsache wegen Diebstahls verhandelt, die am 2. d. M. vertagt werden mußte. Der Angeklagte wird beschuldigt, am 23. August vorigen Jahres einem anderen hiesigen Dachdecker, von dem'er bereits 800 Stück Schiefer, deren er zur Eindeckung, des Stationsgebäudes in Reiskirchen bedurfte, bezogen hatte, weitere 150 Stück im Werte von etwa 25 Mark entwendet zu haben. Der Angeklagte stellte die ihm zurr Last gelegte Strafthat mit aller Entschiedenheit in Abrede und behauptete, die an diesem Gebäude nach Verbrauch der 800 Schiefern noch freiliegende Fläche von etwa einem Quadratmeter Inhalt mit alten Schiefern eingedeckt zn haben, die noch von früher in seinem Besitz gewesen seien. In dieser Behauptung wird er unterstützt durch drei seinen Gehilfen, die einhellig und eidlich bezeugen, daß die weiter verwandten Schiefer bereits gebraucht gewesen seien. Ihren Aussagen steht gegenüber die protokollarische Erklär­ung eines früheren Gehilfen des Angeklagten, eines unzuver­lässigen Wandervogels, der seines Zeichens Metzger ist, der behauptet, im Auftrage seines Meisters an einem Neubau: in der Stcphanstraße die Schiefer gestohlen zu haben, sowie die eidliche Angabe des angeblich Bestohlenen, der angeblich von Augenzeugen über den Diebstahl informiert worden ist, und heute mit Sicherheit behauptet, seinerzeit auf dem Stationsgebäude zu R. die Schiefer gezählt und auch die über die Zahl 800 hinausgehenden als seine eigenen Schiefer erkannt zu haben. Das Gericht erkennt, dem Antrag des Verteidigers entsprechend, auf Frei­sprechung. Zwei Dienstknechte eines hiesigen Bau­unternehmers waren am 15. August auf einer in der Alicestraße gelegenen Baustelle ihres Dienstherrn wegen Vorspannens in Wortwechsel geraten, infolgedessen der eine den andern bedrohte:Wenn Du nach Hause kommst, steche ich Dir eine Mistgabel in den Leib", eine Drohung, die der andere dadurch beantwortete, daß er seinem Gegner mir entern fdsten Kalkbrocken unter das Auge warf und khm hierdurch eine blutende Wunde beibrachte. Ver­gehen im Sinne § 223 St.-G.-B. unter Zubilligung mil­dernder Umstande § 228 St.-G.-B. Jeder hat seine Straf­that mit einer Geldstrafe von 15 Mark zu büßen. Eine weitere Anklage gegen einen hiesigen Werkmeister wird durch Vergleich erledigt, indem der Beklagte seine Aus­drücke zurücknimmt und bedauert, die Privatklägerin ge­schlagen zu haben, sich auch zur Uebernahme der Kosten, ein­schließlich der der Privatklägerin erwachsenden notwendigen Auslagen bereit erklärt. Die Widerruffrist ist auf zehn Tage festgesetzt.

Universität und Hochschule.

Der a -o. Professor für physikalische Chemie Dr. Ab egg in Breslau lehnte den an ihn ergangenen Ruf als o. Professor nach Christiania ab. Aus Zürich wird geschrieben: Der früher an der Universität Tokio als Professor wirkende und später im deutschen aus­wärtigen Amt beschäftigte Dr. jur. Otto Nipp old tritt als juristischer Berater in die Verwaltung der Maschinenfabrik OerlikomZürich ein. Aus Genf wird berichtet: Der Ordinarius für Geburtshilfe und Gynäko­logie an der hiesigen Universität Prof. Dr. Alfred Bauch er tritt von seinem Lehramt zurück. Unter den 152 für das Wintersemester neu immatrikulierten Studenten an der Universität Amsterdam befinden sich 27 Damen. Der bisherige a.-o. Professor für Pflanzenkunde an dieser UniversitätDr. E. Verschaffelt wurde zum Ordinarius befördert.

Kunst und Wissenschaft.

Als zweite Vorstellung der neu begründeten deutschen Bühne in London ging IbsensNora" mit Fräulein Iren e Trief ch vom Frankfurter Stadttheater in Scene. Fräulein Triesch erntete stürmrschm Beifall, der in der Besprechung der Londoner Blätter kräftig weiter klingt. Dieser große, von der Kritik herzhaft bestätigte Erfolg des Fräulein Triesch in der Rolle der Nora mag hier be­merkenswert erscheinen, da Fräulein Triesch im November auch in Gießen als Gast erscheinen wird. Auch als Magda hatte Fräulein Triesch in London sehr großen Erfolg.

Alarkus Bauer

Spezial-Geschäft in seiner Herren-Garderobe. Anfertigung nach Maß in eigener lverkstätte.

Gießen, Kirchenplatz R. bl88

Die Souchongs der 1900er Theeernte sollen laut Bericht der bek. Importfirma Meßmer, von ganz vorzüglicher Qualität fein. Da dies seit vielen Jahren nicht mehr der Fall war, so dürfte es Kenner interessieren, daß diese Sorte Meßmers Th-'e in den bekannten Verkaufs« stellen A Mk. 1. pro Packet erhältlich ist. 5818