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21.1.1900 Erstes Blatt
 
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Nr. 17

GMes Blatt.

Sonntag den 21. ^nauar ZMGQ

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Die Gießener Anmilienblätter werden dem Anzeiger xra Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter für Hess. Volkskunde" wöchtl. 4 mal beigelegt.

Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Auslände- nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger ---gegen. Zcilcnprcis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg-

Meßmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Geil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestand des Herrn G. Bichl er auf der Haardt bei Gießen ist erloschen. Aufhebung der Sperrmaßregeln ist angeordnet worden.

Gießen, den 20. Januar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gesunde«: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Zigarren­etui, 1 Cape, 1 ArbeitSschürze, 1 Paar Strümpfe, 1 Pferde­teppich, 1 Schere, 1 Peitsche, 1 Hundekette und 1 eiserner Hemmklotz.

Gießen, den 20. Januar 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _________________Muhl._________________

Deutscher Reichstag.

180. Sitzung vom 19. Januar. 1 Uhr.

Am Bundesratstische: von Bülow, Graf Posadowsky, Tirpitz, v. Podbielski, Nieberding.

Die Tribünen und das Haus sind sehr gut besetzt.

Tages-Ordnung: Interpellation Möller und Gen. Dieselbe lautet: Welche Schritte haben die verbündeten Regierungen gegenüber der Beschlagnahme deutscher Schiffe durch Organe der englischen Regierung gethan?

Staatssekretär Graf Bülow erklärt sich bereit, die Interpellation sogleich zu beantworten.

Abg. Möller (nl.) begründet die Interpellation, die durch die bereits erfolgte Freigabe der Schiffe durchaus nicht hinfällig geworden sei. Er und seine Freunde seien der Ansicht, daß es trotzdem nötig sei, ihrem Gefühl tiefer Entrüstung über die betreffenden Vorgänge einen kräftigen Ausdruck zu geben (Beifall). Trotz der deutschen Proteste hätten die Engländer drei Wochen gewartet, ehe sie den Bundesrat" freigaben. Das sei eine Rücksichtslosigkeit son­dergleichen (Zwischenruf des Abg. Böckel: Unverschämt­heit!). Alle Seehandelsstaaten hätten ein Interesse an der Klarstellung des Seerechts. Die Störung, die speziell den Postdampfern bereitet worden sei, sollte doch Anlaß geben zu einer internationalen Sicherung dieses Postdampferver­kehrs, um willkürlichen ungehörigen Störungen vorzubeu­gen. Spanien habe beim amerikanischen Kriege bekannt gegeben, was es als Kriegskontrebande ansieht. England habe dagegen Deutschland im Unklaren gelassen. Die deut­sche Flagge und die deutsche Ehre erfordern volle Genug- thuung (Beifall). Es müsse aber auch Klarheit darüber ge­schaffen werden, was weiter geschehen solle. Deutschland müsse Bürgschaften haben gegen Wiederholung solcher Vor­gänge. Bei der Beschlagnahme deutscher Schiffe scheine auch das Interesse englischer Geschäftsleute mitgewirkt zu haben. In englischen Blättern sei man mehrfach dem Ausdruck des Neides auf die deutsche Konkurrenz begegnet. Transvaal brauche jetzt gar keine Waffen und Munition mehr, der Präsident habe dafür schon früher gesorgt und dabei sich sogar dem Verdacht ausgesetzt, Gelder für sich zu ver­wenden (Bravos). Ich halte, so schließt Redner, die Eng­länder im Einzelnen für ehrenwerte Leute, nicht sie greife ich an, sondern die Organe der englischen Regierung!

Staatssekretär Graf Bülow: Der Antragsteller hat im Eingänge seiner Begründung mit Recht jene Verstim­mung hervorgehoben, welche die Beschlagnahme deutscher Dampfer durch die englischen Kriegsschiffe in ganz Deutsch­land hervorgerufen hat. Schon im Hinblick auf die be- letfjtigte Erregnng der deutschen öffentlichen Meinung hatte ich mich gern bereit erklärt, die soeben begründete Interpellation zu beantworten. Auf der anderen Seite werden Sie es verstehen, wenn ich mit 'Rücksicht auf die Tragweite und den großen Ernst dieser Angelegenheit und mit Rücksicht auf den Ernst der gesamten politischen Lage mich mit meinen Ausführungen auf das Sachliche und auf das Notwendige beschränke. Der Sachverhalt ist in allen tatsächlichen Punkten von den Interpellanten in so zutreffender Weise wiedergegeben worden, daß ich seinen diesbezüglichen Darlegungen kaum etwas zuzufügen habe. Bevor ich mich zu unserer Haltung gegenüber diesen Vorgängen wende, möchte ich über die völkerrecht­liche Seite der Angelegenheit folgendes sagen. Der Antragsteller hat selbst hervorgehoben, daß es feststehende und für alle Seemächte bindende Rechtssätze über die Aefugnisse der neutralen Handelstreibenden in dem krieg- sührenden Lande, wie über die Befugnis der Krieaführen- Len gegenüber diesem neutralen Handel noch nicht giebt. ist ja wiederholt vorgeschlagen worden, auf dem Wege internationaler Vereinbarung die strittigen Punkte des internationalen Seekriegsrechts zu regeln. Bis jetzt ist

diese Regelung aber immer noch stets gescheitert an den Schwierigkeiten, die sich aus den divergierenden Ansichten der verschiedenen Mächte ergaben. Noch auf der Haager Friedenskonferenz ist der Versuch gemacht worden, diese Frage in den Bereich der Beratungen zu ziehen. Das Ergebnis war aber schließlich doch nur, daß die Haager Friedenskonferenz sich dahin aussprach, es möchte auf dem Wege weiterer internationaler Konferenzen versucht wer­den, einerseits die Rechte und Pflichten der Neutralen, andererseits die Frage des Privateigentums zur See zu regeln. Das deutsche Reich würde seine Zustim­mung u-nd Unter st ützung nicht versagen, wenn unter Mitwirkung anderer Mächte sich die Aussicht böte, auch aus dem Wege internationaler Verein­barung einer internationalen Regelung der strittigen Punkte des Seerechts näher treten zu können, als dies bisher der Fall ist. Vor­läufig hat der Antragsteller nur zu recht, wenn er sagte, daß das Seerecht noch sehr flüssig ist. Das Seerecht ist noch sehr dehnbar und noch sehr lückenhaft. Der Macht­standpunkt ist noch lange nicht überwunden durch den Rechtsstandpunkt. Als praktisch giltiges Recht, dessen Bruch nach unserer Auffassung darstellen würde eine Verletzung völkerrechtlicher Verträge und völkerrechtlicher Gebräuche, kann ich im Einvernehmen mit den anderen diesseitigen Ressorts die nachstehenden Sätze aufstellen: 1. Neutrale Schiffe auf hoher See oder in den territorialen Gewässern der Kriegführenden unterliegen der Visitation der krieg­führenden Teile. Dies gilt zweifellos von den vom Kriegs­schauplatz nicht zu weit entfernten Gewässern. Für die Postdampfer bestehen zur Zeit noch keine besonderen Ver­einbarungen. 2. Das Visitationsrecht ist möglichst schonend und ohne unnötige Belästigung auszuführen. Das Ver-. fahren bei der Visitation besteht je nach den Umständen des einzelnen Falles in einer Prüfung der Schiffe u. s. w. Eine Untersuchung ist zulässig, wenn ein Verdacht be­gründet ist. 3. Hat sich bei der Anhaltung eines neutralen Schiffes ein Widerspruch mit dem Inhalte der Schiffs­papiere berausgestellt oder stellt sich Kontrebande heraus, so kann das Schiff der kriegführenden Macht das neutrale Schiff aufbringen, damit die Sache von dem zuständigen Prisengericht geprüft werde. 4. Bkgriffsmäßig werden unter Kontrebande die Waren oder Personen zu versieben sein, die für eine Kriegspartei bestimmt sind. Welche Arten von Waren unter diesen Begriff fallen, ist streitig und wird, abgesehen von Kriegswaffen und Munition, sich in der Regel nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles entscheiden lassen. 5. Die vorgefun­dene Kontrebande unterliegt der Beschlagnahme, ob mit oder ohne Wertersatz, hängt von dem einzelnen Falle ab. 6. Erweist sich die Aufbringung als nicht gerechtfertigt, so ist die kriegführende Macht zur unverzüglichen Freigabe von Schiff und Ladung und zur vollständigen Schadens­ersatzleistung verpflichtet. Auf Grund dieser Sätze läßt sich gegen die in Aden erfolgte Anhaltung der Dampfer und die Prüfung ihrer Papiere ein Einwand nicht erheben. Dagegen erscheint die Verbringung desBundes- rath" und desHerzog" nach Durban völker­rechtlich als nicht gerechtfertigt. Ich möchte noch erwähnen, daß wir anfangs bestrebt waren, die eng­lische Regierung zu veranlassen, betreffs der Behandlung der nach per fDelagoa-Bai bestimmten neutralen Schiffe der­jenigen rechtlichen Theorie beizutreten, welche dem Handel der Neutralen die größte Sicherung gewährleistet. Diese Theorie, die in dem Satze gipfelt, daß für die neutralen Schiffe und die nach neutralen Häfen konsignierten Waren der Begriff der Kriegskontrebande überhaupt nicht platzgreife, wurde von der englischen Regierung beanstandet. Wir haben uns die Erörterungen hierüber für die Zukunft Vorbehalten, einerseits weil es uns darauf ankommen mußte, möglichst bald zu einer praktischen Lösung der vorliegenden Difserenzpunkte zu gelangen, und dann weil thatsächlich der aufgestellte Satz in der Praxis bisher noch nicht allge­meine Anerkennung gefunden hat. Der Standpunkt, den wir auf Grund dieser generellen Rechtsauffassung, die sich deckt mit der allgemeinen Auffassung der zivilisierten Welt, gegenüber der Beschlagnahme unserer Schiffe eingenommen haben, möchte ich dahin zusammenfassen: Wir erkennen die Rechte an, welche das Völkerrecht den kriegführenden Par­teien gegenüber neutralen Schiffen und dem neutralen Handel und neutralen Verkehr wirklich einräumt; wir ver­kennen nicht die Pflicht, welche der Kriegszustand dem neu­tralen Rheder, Kaufmann und Schiffe auferlegt, aber wir verlangen, daß die kriegführenden Parteien ihre diesbe­züglichen Befugnisse nicht über die Grenze der absoluten Kriegsnotwendigkeit ausdehnen. Wir verlangen, daß die kriegführenden Parteien die unveräußer­lichen Rechte des legitimen Handels der Neu­tralen achten, und wir fordern vor allem, daß die kriegführenden Parteien ihr Recht der Untersuchung und der ev. Beschlagnahme der neutralen Schiffe und neutralen Waren in einer Weise ausüben, die der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des neutralen Handels und der neutra­len Beziehungen zwischen befreundeten Völkern entspricht.

(Beifall.) Von dieser Auffassung ausgehend haben wir in London sofort ernste Verwahrung einge­legt und gegen das Vorgehen der englischen Seebehörden. (Lebhafter Beifall.) Wir verlangten in erster Linie die unverzügliche Freigabe der Reichs­postdampferBundesrat",General" undHerzog". Die DampferGeneral" undHerzog" sind auf diese Forderung hin alsbald freigegeben worden und die Freigabe desBun­desrat" ist gestern erfolgt. Zweitens forderten wir Scha­denersatz für den durch die Festhaltung unfern Schiffen und den dadurch beteiligten Reichsangehörigen entstan­denen Schaden. Die Schadenersatzpflicht ist von der englischen Regierung prinzipiell aner­kannt w o r d e n. Die englische Regierung hat sich bereit erklärt, jede leaitime Genugtuung zu geben. Drittens wünschten wir, daß an die englischen Kommandanten Wei­sungen erlassen würden, alle deutschen Handels - schiffe außerhalb der Nähe des Kriegsschau­platzes, jedenfalls von Aden ab nordwärts, nicht zu behelligen. Die englische Regierung hat darauf Instruktionen erlassen, denen zufolge die Anhaltung und Durchsuchung von Schiffen weder in Aden noch in gleich weiter Entfernung vom Kriegsschauplatz stattfinden darf. Viertens haben wir es als im hohen Grade wün­schenswert bezeichnet, daß die englische Regierung die eng­lischen Schiffskommandanten anweist, die Dampfer, diemitdeutscherPostflaggefahren,nichtan- z u h a l t e n. Die englische Regierung hat hierauf Instruk­tionen erlassen, denen zufolge deutsche Postdampfer nicht auf bloßen Verdacht hin angehalten und durchsucht werden sollen. Die Instruktion bleibt in Kraft, bis etwa zwischen den Heiden Regierungen ein anderes Arrangement getroffen wird. Fünftens haben wir in London die Unterwerfung aller nicht geklärten streitigen Fragen unter ein einzusetzendes Schiedsgericht vorgeschlagen. Die englische Regierung hat die Hoffnung ausgesprochen, daß es der Einsetzung eines Schiedsgerichts nicht bedürfen wird, sich aber gegebenen Falles mit der Einsetzung eines solchen für die Festsetzung von Schadenersatzansprüchen einverstan­den erklärt. Endlich hat die englische Regierung ihreni Bedauern über dasVorgefat4ene Aus­druck gegeben. Wir geben uns der Erwartung hin, daß sich derartige bedauerliche Fälle nicht wiederholen werden. Wir hoffen, daß die englischen Seebehörden nicht wieder ohne ausreichenden Grund in so unfreundlicher Weise gegen unsere Schiffe vorgehen werden. Schon die Reellität der deutschen Rhederei, die sich auch hierbei wieder bei der Deutsch-Ostafrika-Linie bewährt hat, sollte das ver­hindern (Beifall), und die Rücksicht, die befreundete Staaten sich schulden, sollte das erst recht verhindern. Gerade, weil wir aufrichtig bestrebt sind, die guten und aufrich- tigenBeziehungenzwischenDeutschlandund England aufrechtzuerhalten, wünschen wir, daß nicht Vorkommnisse eintreten, die in hohem Grade geeignet sind, die Aufrechterhaltung solcher Bezieh­ungen zu erschweren, die nur möglich sind auf der Basis voller Parität und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das deutsche Reich, welches seit 30 Jahren, seit seinem Be­stehen, unausgesetzt bewiesen hat, wie fern ihm alle aggres­siven Tendenzen liegen, hat ein Recht, von allen andern Staaten in rücksichtsvollster Weise behandelt zu werden. (Sehr richtig!) Die dankenswerte Thatsache, daß die Inter­pellation des Abg. Möller von der sehr großen Mehrheit dieses hohen Hauses unterstützt worden ist, beweist aufs neue, daß, wo es sich um die Wahrung des Rechtsstand­punktes und nationaler Rechtstitel handelt, zwischen diesem hohen Hause und den verbündeten Regierungen Uebereinstimmung besteht, die eine sichere Stütze unserer auswärtigen Politik ist. (Leb­hafter Beifall auf allen Seiten.)

Staatssekretär von Podbielski giebt noch Aus­kunft über die aus Anlaß des Krieges von ihm getroffenen Maßnahmen.

Ein Antrag des Abg. v. Liebermann (Antis.) auf Besprechung der Interpellation wird abgelehnt.

Das Haus setzt nunmehr die Etatsberatung fort, und zwar beim Etat des Reichskanzlers.

Abg. v. Kardorff (Rp.) hält dem Reichskanzler gegenüber (der soeben im Reichstage erschienen) aufrecht, daß derselbe zu connivent gegen Sozialdemokratie und Großkapital sei. Die Erklärung des Grafen Bülow sei eine vollständige Kapitulation gewesen und habe ein be­sonderes Anpassungsvermögen an Plötzlich geänderte Ver­hältnisse verraten, für welche er, Redner, immer nur zu wenig Verständnis gehabt habe. Das Verhalten der Re­gierung gegen die Sozialdemokratie müsse er als inkon­sequent und schwächlich bezeichnen. Da habe Fürst Bis­marck es besser verstanden, mit der Sozialdemokratie um­zugehen. Was die Kanalvorlange anlange, so bleibe er dabei, daß dem Kanal das Wasser fehlen werde. Die Flottenvorlage sei nötig gegenüber den Flottenvermeh­rungen Amerikas und der Ausdehnung der deutschen Kolo­nien. An der Politik des Reichskanzlers sei zu bemängeln diejenige, in Bezug auf die Landwirtschaft; auf dem Gebiet