Wt. L46 Drittes Blatt. Samstag dm 20 Oktober 150. Jahrgang 19(W
Gießener Anzeiger
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Fernsprecher Nr. 51.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 19. Oktober 1900.
•’ Der Zweiten Kammer der Landstände ging 1. der Bericht des Dritten Ausschusses über die Beschwerde des Joseph Borgenheimer II. zu Bensheim, betreffend die zwangsweise Versteigerung seines Anwesens; 2. eine Vorstellung der Polizeidiener des Kreises Dieburg, deren Ge- haltSverhältniffe betreffend; 3. ein Antrag des Abgeordneten Köhler (Langsdorf), die Ausführung des Gesetzes über den Urkundenstempel, betreffend; 4. eine Vorstellung des Landesausschusses Hessischer Feuerwehren, die Erhöhung des Staatsbeitrags zur Landesfeuer- löschkasse betreffend, der wir folgendes entnehmen:
In den Verhandlungen des Landesverbandes Hessischer Feuerwehren wurde unter dankbarer Anerkennung der von Großherzoglicher Staatsregierung dem Feuerlöschwesen stets bewiesenen Fürsorge vielfach der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die Geldmittel, die aus der Landesfeuerlöschkaffe zur Unterstützung an ärmere Gemeinden zur Förderung des Löschwesens und an freiwillige Feuerwehren zur Beschafsttng von Ausrüstungsgegenständen aufgewendet werden können, nicht ausreichend seien, dieses so zu fördern, daß es in absehbarer Zeit auch nur annähernd den Anforderungen der Landes Feuerlöschordnung entsprechen werden tarnt Erweist doch die letzte Statistik, daß mehr als die Hälfte aller Gemeinden bis jetzt noch keine Saugspritze hat, daß die notwendigen Schlauchlängen in sehr vielen Orten fehlen und auch sonst die nötigsten Geräte und Ausrüstungsstücke nicht vorhanden sind, ohne daß die Gemeinden in der Lage wären, aus eigenen Mitteln deren Beschaffung zu bethättgen und deshalb auf Unterstützungen aus der Landesfeuerlöschkaffe angewiesen sind. Des weiteren wurden auch Bedenken geäußert dahingehend, daß der Artikel 14 der Landes-Feuer- löschordnung vorgesehene Reservefonds von 100 000 Mk. bei Eintritt außergewöhnlicher unglücklicher Erejgniffe vielleicht nicht ausreichend sein könne, um dann allen an die Landesfeuerlöschkaffe herantretenden Forderungen zu genügen. In der Abgeordneten-Versammlung Hessischer freiwilliger Feuerwehren am 5. Dezember 1897 regte der Verbandsvorstand freiwilliger Feuerwehren in Oberheffen die Frage an, ob nicht die im Großherzogtum konzessionierien Mobiliar-Versicherungs'Gesellschaften zu weiteren, regelmäßig alljährlich zu leistenden Beiträgen heranzuziehen seien. Die Abgeordneten-Versammlung war der Ansicht, daß die Versicherungs- Gesellschaften in ganz besonderem Maße an der Verbesserung des Löschwesens interessiert seien, da die Erfolge der Thätigkeit der Feuerwehren ihnen in erster Linie zu Gute kommen. Anerkannt wurde, daß einzelne Versicherungs-Gesellschaften an freiwillige Feuerwehren nnd Gemeinden Zuschüffe bewilligen, doch geschieht dies unter Voraussetzungen, die kleinere und unbemittelte Gemeinden von deren Genuß ausschließen. Flössen die Zuschüffe in die Landesfeuerlöschkaffe, so könnte der bestellte Attsschuß den Bedürfnissen entsprechend die Unterstützungen verteilen. Die Abzeord- neten-Versammlung beauftragte den Landesausschuß Hessischer Feuerwehren, Großherzogliches Ministerium zu Bitten, geneigtest die Frage in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht durch eine weitere Besteuerung der Versicherungs-Gesellschaften die Beschaffung größerer Geldmittel für Zwecke des Feuerlöschwesens sich bewirken ließe, da diese Gesellschaften zur freiwilligen Leistung von Zuschüssen, wie Artikel 14 Absatz 2 der Landes-Feuerlöschordnung sie vorsieht, offenbar nicht geneigt sind. Sollte Großh. Ministerium diesen Weg nicht beschreiten wollen, so gestattet sich der Landesausschuß das ganz ergebene Ersuchen an Großh. Ministerium zu richten:
dasselbe wolle der Landesfeuerlöschkaffe außer den ihr von der Brandversicherungs-Anstalt zufließenden Beträgen auch aus den von den Mobiliar-Versicherungs-Gesellschaften auf Grund des Gesetzes vom 25. November 1871 für öffentliche und gemeinnützige Zwecke abzugebenden 2 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen einen entsprechenden Prozentsatz zur Förderung des Feuerlöschwesens überweisen
Falls eine solche Zuwendung aus dem Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke anderweiter Verpflichtungen und Mangels an Mitteln jedoch nicht angängig sein sollte, so gestattet er sich das weitere sehr ergebene Ersuchen:
der Landesfeuerlöschkaffe aus Mitteln der Hauptstaatskaffe eine wesentlich höhere Summe alljährlich bis auf weiteres zur Verfügung zu stellen als bisher.
** Telephon-Telegramme. Das Reichspostamt hat soeben ergänzende Bestimmungen bezüglich des Zusprechens von Telegrammen an die Fernsprechteilnehmer getroffen, die von besonderer Wichtigkeit sind. Sie lauten wie folgt:
Den Fernsprechteilnehmern können auf ihren Antrag und gegen Zahlung der dafür festgesetzten besonderen Gebühr von 10 Pfennig für daä Telegramm die für sie eingehenden Telegramme durch den Fernsprecher übermittelt werden; bei chiffrierten Telegrammen und bei solchen in fremder oder verabredeter Sprache findet diese mündliche Uebermittelung in der Regel nicht statt, doch bleibt es den Vorstehern der Telegraphenanstalten überlassen, sie auch hierbei zu gestatten, so weit dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse völlig unbedenklich erscheint. In allen Fällen sind die Telegramme dann durch Boten abzutragen, wenn anzunehmen ist, daß sie auf diese Weise schneller und sicherer zugestellt werden (z. B. Telegramme von sehr großer Länge), oder daß bte Zustellung durch Boten der Absicht des Absenders mehr entspricht (Glückwunschtelegramme zu Familienfesten rc.) Nach Berlin gerichtete Telegramme können den Teilnehmern, die den erforderlichen Antrag gestellt haben, nur dann zugesprochen werden, wenn die Telegramme entweder eine vereinbarte, abgekürzte Adresse tragen oder wenn darin als erstes Wort die Bezeichnung des Fern- sprechanschlusses nach Amt und Nummer enthalten ist. Dies kann durch eine einzige mehrstellige Zahl geschehen, deren erste Ziffer die Nummer' des Vermittlungsamts und deren folgende Ziffern die Nummer des Anschlusses bedeuten, zum Beispiel 61,642 x= Amt VI Nr. 1642. Der Ängalbe von Straße und Hausnummer bedarf es in diesem Falle nicht. ”ex Telegrammen nach anderen Orten als Berlin ist, wenn der Em- Psanger die Uebermittlung durch den Fernsprecher Beantragt hat, die
Bezeichnung durch Angabe des Fernsprechanschlusses ebenfalls zulässig. Die Ausfertigungen der zugesprochenen Telegramme werden, nut einem deutlichen Vermerk über die durch den Fernsprecher vorangegangene mündliche Übermittelung versehen, in jedem Einzelfalle dem Empfänger in einem verschlossenen, mit seinem Namen und seiner Wohnung bezeichneten Umschlag mit der nächsten regelmäßigen Postbestellgelegenheit übersendet. Der Gebührenbetrag für das Zusprechen ist auf dem Umschlag mit blauer Tinte oder Bleistift vermerkt. Die Gebühr für das Zusprechen eines Telegramms wird nicht erhoben, wenn der Aufgeber den Eilbotenlohn vorausbezahlt hat (XP). Eine Rückzahlung des überschießenden Betrages des Eilbotenlohnes findet nicht statt.
Fulda, 16. Oktober. Die Stadtverordneten bewilligten in ihrer gestrigen Sitzung eine Beihilfe von 500 Mk. zu den Projektierungsarbeiten für eine Unterstadtbahn; weitere Zuschüsse sind vom Kreis und vom Staat noch zu erwarten. Diese Unterstadtbahn, die bis nach Schlitz weitergeführt werden soll, hat den Zweck, dem durch die Berkehrsverschiebung fast ganz lahmgelegten unteren Stadtteil wirtschaftlich auszuhelsen. Es soll dahin der Viehmarkt, der jetzt neben der evangelischen Kirche abgehalten wird, und das Schlachthaus, das alt und morsch inmitten der Stadt steht, verlegt werden; der Neubau des letzteren in dem verödeten Stadtteil ist aber nur dann möglich, ja statthaft, wenn es mit einem Gleisanschluß versehen werden kann. Die Unterstadtbahn soll dafür sorgen, abgesehen von industriellen Anlagen, die dabei stark interesfiett sind.
Vermischtes.
* Grünberg i. Schl., 15. Oktober. Das 750jährige Bestehen des GrünbergerWeinbauesist gestern hier unter großer Beteiligung g e f e i e r t worden. Zahlreiche Fremde hatten sich eingefunden, u. a. der preußische Landwirtschafts - Minister und der Oberpräsident von Schlesien Fürst Hatzfeld. Aus einen Festgottesdienst folgte am Nachmittag ein großer Festzug, an welchem alle Korporationen sowie die in Uniform gekleideten Bergleute teilnahmen. Verschiedene Gruppen des Zuges stellten historische Ereignisse dar, die für die Geschichte Grünbergs und Schlesiens überhaupt von besonderer Bedeutung gewesen sind. Ein Festessen beschloß die Feier.
* Straubing, 18. Oktober. Heute früh zwischen 4 und 5 Uhr stieß der von Passau kommende Schnellzug mit dem von Regensburg kommenden Person enzuge bei der Station Taimering zusammen. Drei Reisende und sechs Bedienstete wurden leicht verletzt.
* Metz, 16. Oktober. Heute morgen 7 Uhr wurden im Hofe des hiesigen Untersuchungsgefängnisses durch den Scharfrichter Stiller aus Stuttgart mittels Fallbeiles zwei Arbeiter hin gerichtet. Dieselben waren vom hiesigen Schwurgericht wegen Raubmordes, begangen am 30. Juni 1899 an zwei alten Damen zu Reichersberg bei Diedenhofen, zum Tode verurteilt worden.
* P r o ß n i tz, 16. Oktober. Heute vormittag st ü r z t e eine F a s s a d e des neu erbauten tschechischen Gymnasiums ein. 7 Personen wurden getötet und 10 schw er verletzt._____
Universität und Hochschule.
Darmstadt, 18. Oktober. Heute vormittag 7812 Uhr sand in der Technischen Hochschule die feierliche RektoratsübergaBe in Gegenwart des Staatsministers Rothe, Oberregierungsrats Weder und Oberbürgermeisters Morneweg in akademischem Festakte mit dem herkömmlich festlich-studentischen Rahmen statt. Der seitherige Rektor, Geh. Baurat Professor Koch begrüßte die erschienenen Gäste und gab einen kurzen Rückblick über die Ereignisse in den verflossenen zwei Jahren seines Rektorats. Dann überreichte Herr Koch dem neuernannten Rektor, Professor Dr. Schering, die goldene Amtskette und wünschte ihm segensreichen Verlauf seiner Amtsthätigkeit. Dr. Schering gelobte bei Uebernahme des äußeren Zeichens der Rektorwürde, jederzeit das- selbe in dankbarer Gesinnung für den hohen Geber zu tragen und sich feiner hohen Pflicht eingedenk zu sein. Er dankte den Kollegen für die auf ihn gefallene Wahl und versprach, in vollem Bewußtsein der Verantwortlichkeit des neuen Amtes seine ganze Kraft daran zu setzen, es zum besten der Hochschule und im Geiste der Verfassung zu führen, wo. bei er sich die Unterstützung der Kollegen und Studierenden erbat.
— Aus München wird berichtet: Der Privatdozent Dr. Weg- mann erhielt die neuerrichtete a.-o. Professur für klassische Philologie an der hiesigen Hochschule. Den Privatdozenten Dr. Traube und Vollmer wurde Titel und Rang emes a.-o. Professors verliehen. — Aus Blankenburg am Harz schreibt man: Professor Dr. A. Schaper, der seit zwei Jahren hier ansässig war und früher eine Professur für mikroskopische Anatomie und Entwicklungsgeschichte an der Harvard Uni veralt y in Boston bekleidete, ist in gleicher Eigenschaft an die Universität Breslau Berufen worden, wo ihm auch die Leitung des Instituts für Entwicklungsgeschichte üBertragen worden ist. — Man schreiBt aus Zürich: Die Berufung des Maschineningenieurs A. Nachtweh, Privatdozenten am hiesigen Polytechnikum, zum a.-o. Professor an der suerrichteten landwirtschaftlichen Abteilung der Universität Halle ist nunmehr definitiv erfolgt.
Kunst und Wissenschaft.
Darmstadt, 18. Oktober. Bei der Preisverteilung in der deutschen Bauausstellung in Dresden erhielten von hessischen Aus
stellern die königl. sächs. Silberne Staatsmedaille Geh.-Oberbaurat Prof. Hofmann, die Medaille der Herzog!, braunschweig. Regierung VerlagS- buchhändler Alexander Koch und die Medaille der königl. preuß. Staatsregierung Architekt Prof. P. Pützer, sämtlich hier.
Wiesbaden, 17. Oktober. Eleonore Düse hat gestern unsere Stadt verlassen, um sich auf eine Gastspielreise nach Spanien zu Begeben. Nach Ablauf dieser wird die Künstlerin jedoch hierher zurück« kehren und sich einer längeren Kur bei dem Spezialarzt für Massage-- Behandlungen, Dr. Hülsmann, im Augusta Viktoria-Bad unterziehen. Während dieser Zeit wird die Künstlerin aBer aller Bühnenthätigkett. fernbleiben.
Meratur.
- Im Korsthairs Ualkenhor«. Erzählungen aus be* ßeben im Bergsorsthause und Bergwalde. Der deutschen Knabenwelt gewidmet von Alb. Kleinschmidt. Verlag von Emil Roth, Greßen. Herr Forstrat Dr. Dieffenbach schreibt über obiges Buch folgendes: Mit großer Befriedigung habe ich „Im Forsthaus Falkenhorst" gelesen. „Das sehr hübsch ausgestattete, 224 Oktavseiten starke Buch rst für Knaben von 10—14 Jahren bestimmt, als Ersatz für die sogen. Jndianer- geschichten. In das Gemüt des Knaben solchen Alters bringt es in äußerst anregender und spannender Weise Bilder aus dem deutschen Forst- und Jägerleben — ohne Uebertreibung, doch die zur Schilderung passenden Ereigniffe in den Zeitraum eines einzigen Jahres zusammendrängend. Bei voller Frische im Ausdruck hält sich die Sprache deS Verfassers frei von phantastischen Sprüngen und bleibt konekt un> prägnant. Er fesselt die Knaben an seinem Stoff, regt ihr Gemüt an und begeistert sie zu tüchtigem und edlem Thun. Aber nicht allem daS, der sorgfältige Leser staunt, wenn er das Buch aus der Hand legt, und reflektiert über die Fülle von Belehrung, die dann steckt." — Der Verlag giebt in vorzüglicher Ausstattung zum Preise von 4 Wk. mit dem Buche eine Jugendschrift heraus, die Eltern und Lehrer mit Freuden begrüßen werden und die von jedem Freund frischer, fröhlicher, an Leib und Seele gesunder Jugend als Weihnachtsgäbe für die deutschen Knaben den Eltern, Pathen usw. warm empfohlen werden kann.
Gerichtssaal.
Berlin, 17. Oktober. Wegen Beleidigung des erste« schweren Reiter-Regiments zu München wurde gestern der Redakteur des „Kladderadatsch", Wilh. Polstorff, vor der 7. ©traft Jammer des Landgerichts I zur Verantwortung gezogen. Der „Kladderadatsch" glossierte in einer kleinen elfzeiligen Notiz eine Mitteilung der sozialdemokratischen „Münchener Post", wonach sich bei dem ersten schweren Reiter Regiment zu München nicht ein einziger Freiwilliger für die Expedition nach China gemeldet habe. An diese an sich falsche Mitteilung knüpfte der „Kladder." die Bemerkung: „Wenn das sozialdemokratische Blatt wirklich die Wahrheit berichtet, so braucht man deshalb noch lange nicht dem Regiment Mangel an soldatischem Ehrgefühl und pattiotischer Gesinnung vorzuwerfen. Wie man weiß, tarnt der Bayer nur da leben, wo er regelmäßig bayerisches Bier vom Faß erhält. Daß dies bei einem Feldzug in China nicht möglich ist, liegt auf der Hand. Da nun die schweren Reiter bei einer ungenügenden Verpflegung auch nur Ungenügendes leisten könnten, so ist es im Interesse der deutschen Waffenehre nur zu Billigen, wenn sie ruhig zu Hause Bleiben." Der Kommandeur des ersten schweren Reiter-Regiments hatte wegen dieses Artikels den Strafantrag gestellt, weil er darin den Beleidigenden Vorwurf der mangelnden Tapferkeit und Kriegstüchttgkeit erBIirfte. — Der Angeklagte sprach seine größte Verwunderung darüber aus, daß er wegen dieser kleinen harmlosen Schnurre auf die Anklagebank gebracht werden konnte. Es sei ihm gar nicht eingefallen, die so glänzend Bewährte Bayerische Kriegstüchtigkeit und den Bayerischen Mut irgendwie heraBzusetzen. Die Bayern haben im französischen Krieg Heldenthaten verrichtet, ohne daß sie Bayerisches Bier mit sich führten. Die Bayerische Tapferkeit sei unbestritten, ebenso aber auch der bayerische Durst und die große Rolle, die das Bier in München spiele, und dieser Vorliebe sollte ein kleiner, sehr harmloser Hieb versetzt werden. Gleichzeitig sollte durch eine so übertriebene und ganz unmögliche Behauptung die Unwahrscheinlichkeit der ganzen Notiz des sozialdemokratischen Blattes nahegelegt werden. Er habe nicht entfernt annehmen können, daß irgend jemand diese kleine im „Kladder." stehende Schnurre ernsthaft nehmen werde, und es habe etwas beschämendes und niederdrückendes für ihn, vor gelehrten Richtern darlegen zu müssen, was sich für jeden Verständigen von selbst verstehe. Der Strafantrag beweise ihm, daß der Kommandeur des ersten schweren Reiter-Regiments, der zweifellos ein sehr tüchtiger Reitersmann sei, bei Beurteilung litterarischer Produkt« doch etwas schwerfällig fein müsse, da er einen harmlosen Scherz für blutigen Ernst nehmen konnte. — Der Staatsanwalt hielt den Artikel entschieden für beleidigend und Beantragte 100 Mk. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte jedoch auf Freisprechung, da auch er in dieser in einem Witzblatt erschienenen Roth eine Beleidigung nicht erblicken konnte, im übrigen aber meinte, daß, wenn man aus derselben herauslesen wollte, was der Kommandeur herausgelesen habe, dem Angeklagten persönlich das Bewußtsein der Beleidigung gefehlt habe.
Wöchentliche Ueberficht der Todessäüe in Gießen.
41. Woche. Vom 7. bi« 11. Ottober 1900. (Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800 (ivcl. 1600 Mann Militär) SterblichkettLziff er: 10,48, nach Abzug der Ortsfremden 6,30°/«.
Kinder
Etz starben an: Zusammen:
DiphtheritiS 1 (1)
Bronchitis 1
Schlagfluß 1
Bauchfellentzündung 1 (1)
Nierenentzündung 1
Erwachsene: im vom
1. Lebensjahr: 2.—15. Jahr?
z 2 (1> i
1 - —
1(1) - -
1 — —
Summa: 5 (2)
3 (1) 1 (1) 1
Anm. Die in Klammer» gefetzten Ziffern gedm an, wie wiel der Todesfälle in der betteffenden Krankheit auf van auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.


