i Wallthorfiratzi z
i ältere Same s^t feiner Familie oto '6er Herrn au pf: Endliche Rennte iShallung.
n Nr. 4269 u H Platte?.
n
itt WW ein Panfmann m t
41)
ttr M. K. d» He 6 ition Hiwenete •(?., Sielen, etMi
MM tyMNM
n^onbttt auch we iNemchkau Hm mWatze AI, l
«E
w=
|6beM-a9®L| TSeba.0;”;
ßahnhofsy-35, |
I i-19
"d ;
; versichern^* i d°!L,Vi er IUÄ& „ nkommt” ““ , ”■ FmllÄbpiül roe It» äÄg
M. 140 Zweites Blatt
1900
Heneral-Anzeiger
Anrts- und Anzeigeblntt für den Tiveis Gieszen
Dienstag den 19 Juni
Alle Anzeigen-BermittlungSstelleu bt8 In« unb Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., au-wLrtS 20 Pfg.
Ä*«NWe, Efpeditton und Druckerei: IchnkHraße Nr. 7.
>»»ah»e Anzeigen zu der nachmittag- für de» »senden Lag «scheinenden Nummer bi- norm. 10 Uhr. AdhefteLungen spätestens adendS vorher.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger chtetz.«-
Fernsprecher Nr. 5L
Gratisbeilagen: Gießener Famitienblätter, Der heMhe Landwirt, MWer für heMche Volkskunde.
Ass MaujmioiSkrillm nnb dir Lrbrsdshskli.
Wir veröffentlichten am Samstag eine längere Erklärung des ersten Ausschusses der Zweiten Kammer. Diese Lrlilärung nahm Bezug auf ein Schreiben des Finanzmini- fterö, aus dem wir folgende bemerkenswerte Stellen ivi eidergeben.
Die Großh. Regierung stellt keineswegs ein Prinzip auf, daß künftig keine Bahnen mehr vom Staate gebaut lücrben sollen; im Gegenteil, sie erkennt an, daß in den ärmeren Landesteilen das Bedürfnis nach Eisenbahnen in der Regel nur durch den Staatsbau Befriedigung wird finden können. Gerade deshalb aber ist die Regierung! verpflichtet, behutsam vorzugehen. In den letzten zehn Jahren ist die Staatsschuld des Groß Herzogtums, im wesentlichen durch Ausgaben für 6isenbahnzwecke, von 3 5 auf 281 Millionen ge - sii 5 ge n. Durch die bereits bewilligten und zur Bewilli- m g beantragten Aufwendungen wird in allernächster Zeit die Staatsschuld die Summe von 300 Millionen' erreichen. Daß nach der Höhe der direkten Staats- steiern pro Kopf der Bevölkerung Hessen ebenfalls an erster Stelle unter den beut* fd)ieii Staaten steht und zwar auch, nachdem durch die Steuerreform die direkten Steuern um rund 20 Prozent vecvnindert sein werden, ist bekannt.
Nicht zu vergessen ist, daß die Einnahmen aus diesem Staatsbesitz starken Schwankungen unterworfen sind. Daher gebietet die Vorsicht!, in günstigen Zeiten, tote den! jckigen, auf reichliche Schuldentilgung Bedacht! zu nehmen, damit bei 9iückgang der Einnahmen aus den Staatsbetrieben durch die inzwischen eingetretene Verminderung der Zinsenlast und wenn nötig durch zeitweise Einschränkung der vorgesehenen, regelmäßigen Schuldentilgung ernsten Verlegenheiten begegnet und das Gleichgewichts im Staatshaushalt aufrecht erhalten werden kann.
Wenn statt dessen zurzeit wegen der vorliegenden, vielen dringlichen Aufgaben des Staates und, in so langes das Ergebnis der Steuerreform nicht klar übersehen werden kann, von einer im richtigen Verhältnis zur Schulden- niasise stehenden Tilgung abgesehen werden muß, so ist es, unlßomehr geboten, eine weitere Steigerung der Staats- fchruldi sU.nd eine Inanspruchnahme des zurzeit besonders ungünstigen Geldmarktes, so viel als immer thunlich, zu vermeiden. 1P,, .. , . ,
Die Großh. Regierung ist entschlossen, trotz der nicht günstigen Finanzlage, soweit es an ihr liegt, die früher erteilten Zusagen zu erfüllen und ohne Aengstlich- keit nnd ohne jede Vernachlässigung anderer Aufgaben, m der Förderung des Verkehrswesens fortzu- abren. Gerade darum aber, weil sie beabsichtigt, auf allen Gebieten eine intensive Thätigkeit des Staates zur i ksurderung der allgemeinen Wohlfahrt zu entfalten, muß Hk um so sorgsamer die vorhandenen Mittel zu Rate halten Inb in jedem Einzelfall aufs genaueste prüfen, wie v o r - damdene Bedürfnisse auf zweckmäßige und dkm Staat möglichst wenig belastende Weise Iciriedigt werden können.
Mit dem Bau von Eisenbahnen auf Staats- bitiett in dem gleichen Tempo fortzufahren wie in du letzten Jahren ist schlechterdings unmöglich. Tag- litfj treten neue Eise^rbahnwünsche auf; wenn sie alle erfüllt wrben sollten, so müßte dies notwendig eine finanzielle Katastrophe herbeiführen, d. h. zu einer so starken kt euererhöhung nötigen, wie sie gar Nicht durch- ^'^Vielmehr wird künftig nur schrittweise mit regel- mLiaen Aufwendungen, die ein gewisses, nut Ruchicht mi^ie Finanzlage und die sonstigen Staatsbedurfnisse Lestimmendes Maß nid)t Überstetgen, vorgegangen wer- lmunbä«arfo, daß die zuerst bewilligten Bahnen f-rt.g Imto, ehe neue in Angriff genommen werden Dieiemgen l-mdesteile, wo der Bau von Bahnen nur vom Staate imbmtommen werden kann, insbesondere der Logelsberg md« Odenwald, werden daher nur dann auf die Erlullung Lr Wünsche in absehbarer Zeit rechnen können, wenn -i allen Bahnen, Ivo es ohne Nach,teil geschehen kann, sr ivatkapital herangezogen wird.
Wenn zu dem erwähnten schrittweisen Vorgehen nicht schon die Rücksicht auf die Staatsfinanzen nötigte, so würde es doch durch einen andern Umstand erzwungen, nämlich durch den Mangel an Arbeitskräften. Von den 20 Bahnen, die durch das Gesetz vom 15. November 1890 zum Bau durch den Staat bestimmt worden sind, befinden sich! jetzt 9 im Betriebe, 6 sind int Bau, die übrigen 5 sind noch nicht in Angriff genommen. Die Eisenbahndirektionen in Mainz und Frankfurt werden daher durch die 11 rückständigen Bahnen noch mehrere Jahre in Anspruch genommen sein. Da ihnen gleichzeitig die Ausführung zahlreicher und umfassender Erweiterungen und Ergänzungen auf den bestehenden Bahnen, der Bau großer und schwieriger, strategisch wichtiger und deshalb äußerst dringlicher Bahnen und auch mehrerer Preußischer Bahnstrecken ob-» liegt, so sind sie mit dem bestem Willen nicht imjtanbe, daneben noch ehre größere Zahl von Bahnen auf Sonder- derrechnung Hessens auszuführen.
Die Etnrichtung einer eigenen Hessischen Bau - und Betriebsverwaltung neben ber Gemeinschaftsverwaltung erscheint aber zurzeit völlig ausgeschlossen. Bekanntlich würbe bie frühere Bau-Verwaltung mit bem 1. April 1897 aufgelöst; ihr Personal, bas zum Teil aus Auslänbern bestaub, hat sich überall hin zerstreut unb hat, soweit es tüchtig war, gute Stellungen gefunben; denn damals herrschte, wie noch jetzt/ Mangel an erfahrenen Eisenbahntechnikern. Nunmehr wieder ein geeignetes Personal zusammenzubringen, wäre fast unmöglich, jedenfalls überaus kostspielig, zumal definitive Anstellung wegen der Vorschrift in Artikel 47 der Verfassungs-Urkunde nicht in Aussicht gestellt werden kann. Tüchtige einheimische Kräfte, welche die Staatsprüfungen abgelegt haben, sind augenblicklich nur in geringer Anzahl vorhanden und für den Dienst der Eifenbahngemeinschaft erforderlich. Von dieser tüchtige Beamte zur Bildung einer eigenen Bau- und Betriebsverwaltung wegzunehmen^ widerspräche dem Landesinteresse; aus Mangel an gehörig für den Eifenbahndienst vorgebildeten Beamten konnten! bis jetzt noch nicht alle höheren Hessischen Stellen her Gemeinschaftsverwaltung besetzt werden. Diese Beamten Würden voraussichtlich nur sehr ungern in eine Hessische Eisenbahnbauverwaltung übertreten, da sie in ber Gemeinschaftsverwaltung sehr günstige Aussichten haben. Frembe Techniker heranzuziehen, wäre auch unpraktisch, weil bei bem bermaligen starken Besuch ber Technischen Hochschule unb bem großen Anbrange zu ben Staatsprüfungen in gar nicht zu ferner Zeit ein mehr als genügenber Nachwuchs einheimischer, staatlich geprüfter Techniker vorhanden fein wirb.
Derr gleichen Schwierigkeiten wie ber Staat würben auch bie Provinzen unb bie Kreise begegnen, wenn sie den Bau und Betrieb von Kleinbahneü übernehmen wollten. Für sie würde die Sache n o ch w e i t kostspieliger sein, als für den Staat, weil wirklich, tüchtige Eifenbahnfachleute solche Gehaltsansprüche stellen, daß für kleinere Bahnunternehmen bie Aussicht auf Rentabilität schon burch bie Höhe ber zu zahlenben Gehalte sehr gering ist.
Auch aus bieser Sachlage ergiebt sich, daß bas von allen Interessenten so lebhaft gewünschte raschere Fortschreiten im Bau von Neben- unb Kleinbahnen sich, aller menschlichen Voraussicht nach, nur erreichen läßt, inbem man leistungsfähige Privat - Unternehmungen, bie über ein wohlgeschultes, gerabe im Bau und Betrieb solcher Bahnen von untergeordneter Bedeutung erfahrenes Personal verfügen, zu Hilfe nimmt.
Wenn Preußen, Baiern, Württemberg und Baden, Staaten mit eigener Staatseifenbahnverwaltung, die ohne weiteres auch den Bau und Betrieb von Kleinbahnen übernehmen könnten, hierauf verzichten, solche Bahnen vielmehr teils grundsätzlick), teils in der Regel, ber Privatunternehmung überlassen, so kann für Hessen, das seine Hauptbahnen an bie Gemeinschaft abgegeben hat, unb mit außerordentlich hohen Kosten eine Organisation für ben Bau unb Betrieb von Kleinbahnen auf Staatskosten sich» erst schaffen müßte, kein Grunb vorliegen, grunbsätzlich Privatunternehmungen auszuschließen. Die erst neuer« bings in ber Zweiten Kammer ber Stäube zu tage getretene prinzipielle Abneigung gegen solche — noch auf bem letzten Sanbtag finb brei Linien zum Bau burch Privatunternehmungen genehmigt worben, ohne baß prinzipielle Grünbe bagegen geltenb gemacht würben — beruht nach biesseitiger Ansicht auf vielfach irrigen ober mißverstan- benen Theorien unb auf mangelhafter Kenntnis der that- sächlichen Verhältnisse und des praktischen Bedürfnisses.
In der That ist nicht abzusehen, welche Nachteile entstehen könnten, wenn ber Staat zur Erreichung seiner auf bas allgemeine Wohl gerichteten Ziele auch privaten Kapitals fick) bebient. Der Einwanb, baß Privatunternehmer nur rentable Bahnen, übernehmen, bem Staat also lebiglich bie unrentablen verbleiben, ist schon barum hinfällig, weil es sich gar nicht um Bahnen handelt, bereu Bau auch für den Staat als rentabel bezeichnet werben könnte. Denn
Amtlicher Feil.
Gießen, den 14. Juni 1900. Betr.: Gesuch des Christian Pohl.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Erledigung »nserer Verfügung vom 26. Mai 1900 (Gießener Anzeiger von 1900, Nr. 123) noch im Rückstände sind, werden hier« mit aufgefordert, innerhalb acht Tagen den verlangten Bericht zu erstatten.
v. Bechtold.
es wird k a n m m o g l ich s e in, in Hessen noch ein Bahn Projekt aufzu stellen, das auch für den Staat wirklich rentabel wäre. Eine solche Bahn würde auck) zweifellos in bie Finanzgemeinschaft ausgenommen; benn sie abzulehueu, hätte Preußen nicht ben minbeften Grunb, ba nach ben Vertragsbestimmungen bas von Hessen aufzubringenbe Baukapital nur mit eineinhalb Prozent ber Hessischen Teilungsziffer zuwächst, also m i n - bestens bie Hälfte der Zinsen ans eigener Tasche zu bezahlen hat, während von bem Erträgnis runb 98 Prozent an Preußen fallen. Keine der vom Staate erbauten Nebenbahnen hat sich bis jetzt als rentabel erwiesen in dem Sinne, daß aus den Einnahmen nicht nur bie Betriebskosten unb bie zur Sicherung ber rechtzeitigen Erneuerung des Oberbaus und der Fahrbetriebsmittel nötigen Rücklagen gedeckt, sondern auch! bie Zinsen unb eine angemessene Tilgung bes Anlagekapitals bestritten werben konnten. Auch bie an Unternehmer überlassenen Nebenbahnen haben bieses Ziel erst nach Verlauf längerer Zeit, zum Teil noch gar nicht erreicht. Ein gutes Erträgnis haben nur einzelne dieser Bahnen erzielt, welche den Verkehr eines großen industriellen Betriebes bedienen.
Von der Erkenntnis, daß Nebenbahnen im allgemeinen uicht rentabel sind, geht auch das Nebenbahngesetz vom) 29. Mai 1884 aus. Um den ärmeren und abgelegenen Teilen des Landes zu Bahnen zu verhelfen, sieht es eine staatliche Beihilfe zu deren Bau vor, in verschiedenen Formen, von denen die weitgehendste, ba Wo anbere nicht aus- reichen, bie Uebernahme des Baues und Betriebs durch den Staat fein sollte. Der Staat Will nach der Absicht dieses Gesetzes durch die Beihilfen, die er leistet, nicht direkt ein gutes Geschäft machen, sondern er findet feine Rechnung in der Hebung des Wohlstandes der Gegend, ber er eine Bahn baburch verschafft, baß er burch feine Beihilfe Unternehmungen es ermöglicht, mit Hoffnung auf einen künftigen Nutzen, einen Bahnbau zu wagen.
Dor allem kann bie Regierung bie Überlassung besi Betriebes jeber Bahn an ben Staat entweber jeberzech oder nach einer in der Konzession bestimmten Frist verlangen, sobald sie es im öffentlichen Interesse erforderlich, erachtet. Sobald der geeignete Zeitpunkt gekommen ift„ kann zum Staatsbetrieb übergegangen werden.
Die Befürchtung, daß eine Privatgesellschaft, selbst wenn ihr alle noch zu bauenden Kleinbahnen übertragen würben, was nicht in der Absicht der Regierung liegt, eine Macht im Staate werben Würbe, kann getrost als! unbegründet bezeichnet werden, sofern man nicht der Regierung zutrauen will, daß sie die ihr konzesfionsgemäß zustehenden Rechte nicht zu üben im stände oder gewillt fei. Uebrigens ist gar nicht zu befürchten, daß für allzu viele Bahnen sich Unternehmer finden werden. Seit ber Zinsfuß so sehr in bie Hohe gegangen ist unb gleichzeitig Arbeitslöhne unb Materialpreife beträchtlich gestiegen finb, hat ber Wettbewerb um Bahnkonzpfsionen ganz erheblich. nachgelassen, unb es kommt viel häufiger vor, baß Unternehmer früher gemachte Zusagen zurückziehen, alss baß sie neue Verpflichtungen unter den früheren Beding-! ungen eingehen. Wenn man die Dividenden, welche andere Unternehmungen, wie chemische Fabriken, Elektrizitäts-Ge-> sellschaften, Brauereien u. a., sowie Banken verteilen, mit denen der Kleinbahn-Gesellschaften vergleicht, so sieht man. leicht ein, weshalb das Privatkapital sich nicht mehr zuj den letzteren drängt. Dem Staate würbk schon aus dilesem Grunde noch mehr wie genug und für eine lange Reihe von Jahren zu thun übrig bleiben.
Von den früher bewilligten Bahnen find fünf noch nicht im Bau. Zwei davon, Laubach — Mücke und Worms — Gundheim, finb zum Bau vorbereitet und werden in nächster Zeit in Angriff genommen werben. Es bleiben bann aus bem 90er Gesetz die drei Bahnen Lor sch —Heppenheim —Für th, Ober-Roden— Dreieichenhain — Offenbach und Greben- hain —Crainfeld —Gedern übrig. Die Ausführung der erstgenannten Bahn Wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Nachdem es lange fortgesetztem Bemühungen endlich gelungen ist, die Beteiligten mit ber. nun in Aussicht genommenen, allein zweckmäßigen Losung bieser Bahnfrage zu versöhnen unb auch bie Zustimmung ber Königlich Preußischen Regierung zu erlangen, müßte es die Großh. Regierung aufs tiefste bedauern, wenn der Bau dieser dringlichen Bahn zum Schaden der direkt beteiligten Gemeinden, wie des ganzen Landes verschöbet Würde.
Die Bahn Ober-Roden—Dreieichenhain—Offenbach ist biß jetzt nicht gebaut worden, weil die beteiligten Gemeinden sich über die Geländestellung nicht einigen konnten. An die Stelle dieser Bahn soll daher eine andere treten^ über die die Vorarbeiten und bie nötigen Verhandlungen, noch nicht zum Abschluß gelangt finb.
Die nähere Bearbeitung bes Proiekts ber Bahn Grebenhain—Crainfelb—Gebern hat ergeben, baß bie Ausführung beweiben eine außerordentlich hohe Nachf-
lt-Nch a j Ä xj bmnr-- — Nezug-preis
»u ÄuiRat)mt des M d Vierteljahr!. Mk. 2,2t
® Kreßener Anzeiger s


