Ausgabe 
18.10.1900 Drittes Blatt
 
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M. 244 Drittes Blatt. Donnerstag den 18. October 150. Jahrgang RNGO

Gießener Anzeiger

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Politische Tagesschau.

Der »agyarische Chauvinismus hat wiederum einen Schritt zur ZurückdrLuguug der deutfchm Sprache unter­nommen. Lin Beschluß der Budapester Unterrichtskommission verfügt die Ausschließung des obligatorischen deutschen Sprachunterrichts aus allen städtischen Volksschulen. Man hatte vorher die Vorstände der 26 Budapester Volksschulen über die Zweckmäßigkeit einer solchen Maßregel befragt, und nur ein einziger unter ihnen derjenige des Bezirks Elisabethstadt hatte den Mut, die hervorragende Wichtigkeit des deutschen Unterrichts nachdrücklich zu betonen. Ein kleines Zugeständnis der Unterrichtskommisfion, wonach die deutsche Sprache als außerordentlicher Gegenstand in den Lehrplan der fünften und sechsten Volksschulklasie fakultativ ausgenommen werden darf, hat angesichts der grundsätzlichen Entscheidung der genannten Körperschaft geringen Wert. In einer Zeit, da der riesenhaft gesteigerte internationale Verkehr überall immer dringender die Erweiterung der Sprachkenntniffe fordert, ziehen sich auf diese Weise die Magyaren mit dem blinden Eifer einer mißverständlichen Vaterlands­liebe auf sich selbst zurück. Selbst die Tschechen, denen mau eine besondere Zuneigung zu den Deutschen nicht uachsagen wird, erkennen trotz ihres erbitterten Kampfes gegen die deutsche Staatssprache in Oesterreich, daß sie sich, um sich auf der Höhe der allgemeinen Bildung und der wirtschaftlichen Errungenschaften zu behaupten, um die deutsche Sprache nicht Herumdrücken können. So lange die junge ungarische Industrie noch klein genug ist, am an dem Absätze auf dem inneren Markte ihr Ge­nüge zu finden, dürften sich die Magyaren vielleicht den LaxuS einer forcierten Abschließung gegen ausländische Bildungseinflüsse gestatten. Kommt aber einmal der Tag, wie es jetzt z. B. in Oesterreich der Fall ist, daß Industrie und Gewerbe, in enge Schranken eingekeilt, Nach Luft ringen, dann werden die Magyaren die schlimmen Folgen der gegenwärtigen chauvinistischen Richtung an ihrem eigenen Fleische zu fühlen bekommen. Schon jetzt hört man in Ungarn vielfach die Klage, daß der Handel mit dem Aus­lande fast ausschließlich in nichtmagyarischen Händen liegt, und wenn auch der Vollblut-Magyar ziemlich verächtlich aus den Handel herabsieht, so wird ihm doch über kurz oder lang die Erkenntnis ausdämmern mästen, daß er, indem er seine eigene Fähigkeit, mit dem Auslande in Verkehr zn treten, untergräbt, keine nationale, sondern geradezu eine antinationale Politik treibt. Beachtung verdient übrigens die Thatsache, daß im Südosten Ungarns, in den Balkanstaaten, die deutsche Sprache von Jahr zu Jahr mehr Boden gewinnt. Sie könnte sür die Magyaren in vielen Fällen schon heute ein Berständigungsmittel mit ihren orientalischen Nachbarn sein. Jüngst passierte es, daß von Budapest aus eine polizeiliche Drahtung an die Belgrader Behörden mit dem Ersuchen erging, einen gefährlichen Verbrecher, der flüchtig geworden war, i» Begrad festzunehmen. Natürlich war die Drahtung in magyarischer Sprache abgefaßt, und da kein Mensch in Belgrad ihren Sinn enträtseln konnte, so reiste der Flücht­ling unbehelligt durch. Hätte man deutsch gedrahtet, so säße der Mann heute hinter Schloß und Riegel. Das ist nur ein Beispiel für viele. Wollen die Magyaren selbst sich deu Verkehr mit der Außenwelt erschweren, dann dürfen fie sich nicht beklagen, wenn sich dies über kurz oder lang an ihnen rächen wird.

Aus Veranlassung der Handelskammern in Hannover und tn Magdeburg haben wiederholt auf Versammlungen deutscher Handelskammern Beratungen stattgefunden zur Ausarbeitung von Vorschriften für die Beeidigung und öffentliche Anstellung von Chemikern durch die Handelskammern auf Grundlage der Bestimm­ungen der deutschen Gewerbeordnung und des preußischen Gesetzes über die Handelskammern. Diese Beratungen staben unter Hinzuziehung der maßgebenden Reichsbe­hörden, der preußischen Ministerien itrie des Verbandes selbständiger öffentlicher Chemiker Deutschlands in dem Erlaß vonVorschriften für die von den amtlichen Han­delsvertretungen vereidigten Chemikern" ihren Abschluß gefunden. Die wesentlichsten Bestimmungen derVor­

schriften "lauten: t

§ 1. Die Beeidigung und öffentliche Anstellung selbständiger Chemiker, welche die Besckssrffenhert, den Reingehalt oder Nutzwert von Handelswaren irgend welcher Art gewerbsmäßig feststellen, erfolgt durch die amtliche Handelsvertretung des Bezirks, in dem sie ein Laboratorium halten. Die Anstellung gilt nur für die Zeit, in welcher der beeidigte und öffentlich! an- gefleltte Chemiker den Sitz seiner die Anstellung be­

gründenden Thätigkeit ausschließlich im Bezirk der an­stellenden amtlichen Handelsvertretung hat. § 2. Als Sachverständige für Nahrungsmitteluntersuchungen im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 22. Februar 1894 und des Ministerialerlasses vom 10. Mai 1895 sind nur diejenigen öffentlich angestellten Chemiker anzusehen, die den Befähigungsnachweis eines deutschen Bundes­staates für die Untersuchung, von Nahrungsmitteln, Ge­nußmitteln und Gebrauchsgegenständen besitzen. § 3. Vor­aussetzung für die Beeidigung und öffentliche Anstell­ung als Handelsch^miker bildet der Nachweis: 1) daß der Antragsteller deutscher Reichsangehöriger ist; 2) daß er den Befähigungsnachweis eines deutschen Bundes­staates für die Untersuchung von Nahrungsmitteln, Ge­nußmitteln und Gebrauchsgegenständen besitzt. Den amtlichen! Handelsvertretungen bleibt es freigestellt, in Ausnahmefällen auch Chemiker zur Beerdigung zuzu- lasseni, die diesen Befähigungsnachweis nicht besitzen.

Vermischtes.

* Sotha, 15. Oktober. Eine Familien-Tragödie spielte sich in dem benachbarten Kurorte Groß-Tabarz ab. In der Nähe des Kurhauses, an der oberen Straße nach Friedrichroda, besitzt der praktische Arzt Dr. med. v. ChelstowSki, der auch in San Remo ein Sanatorium leitet und im kommenden Winter als praktischer Arzt nach Berlin übersiedeln wollte, ein reizend gelegenes Etabliffe- mentSchloß Zimmerberg". In einem Anfall von Geistes­störung oder Nervenüberreizung feuerte der Arzt gestern vormittag auf seine Frau zwei Revolverschüsse ab, die glücklicherweise nicht trafen, dann richtete er die Waffe gegen sich selbst mit rötlichem Erfolg. Der rasch herbeigerufeue Arzt Dr. Müller von Groß-Tabarz konnte nur den inzwischen eingetretenen Tod feststellen. Dr. von ChelstowSki war ein sehr beliebter Arzt und großer Kunst­freund, in dessen Behausung öfters Konzerte berühmter Sänger und Sängerinnen veranstaltet wurden. Seine Frau, ebenfalls ausübende Künstlerin, war in erster Ehe mit einem in Bad Thal lebenden Kapitän verheiratet gewesen, die Ehe war aber geschieden worden. Das Ehepaar v. Chel- stowski befindet sich in günstigen Vermögensverhältnissen.

* Geheimnisse aus den: Toilettenzimmer derPariserin. Allerlei Enthüllungen über bteKunst" der eleganten Pariserin, sich mit bezauberndem Chic zu kleiden, findet man in der letzten Nummer eines franzö­sischen Journals. Tu wird eine ganze Anzahl kleiner Ge­heimnisse ausgeplaudert, die für unsere Leserinnen sicher Interesse haben dürften. Tie monoaine Französin ent­faltet weit größeren Luxus in den Details ihrer Toilette als in der Robe selbst, sei diese nun für die Straße, den Salon oder den Ballsaal bestimmt. Und gerade hierin liegt das Geheimnis jenes undefinierbaren Etwas, das die Pariserin so fesselnd erscheinen läßt. Tie vornehme Deutsche und die Engländerin mag oft vielleicht mehr für ihre Toilette ausgeben, wie die Pariserin, doch die letztere allein versteht es, ein wahrhaft vollendetes Ensemble zu schaffen. Ihren Gewändern, ihren Hüten, selbst ihren Handschuhen haftet stets ein feiner Tust an, der aber niemals aufdringlich und unangenehm wirkt. Es ist selten ein bestimmtes Parfüm, sondern ein liebliches Gemisch von Ambra, Alpenveilchen und Orchidee. Ter Jupon der Pariserin ist in neun von zehn Fällen eleganter wie das darüber getragene Kostüm. Das billigste ihrer fünf oder sechs stets nach Maß gefertigten Korsetts kostet 80 bis 100 Francs. Von dem tadellosen Sitz des Schnürmieders hängt der Effekt der teuersten Schöpfung eines Gaston Worth oder Raudnitz ab. An der französischen Aristokratin ist alles chic, gediegen, von vornehmer Eleganz. Tie aus Stehkragen und Manschetten bestehende Battistgarnitur, die zudemcostume tailleur" gehört, hat-' in einem Magazin der Rue de la Paix 50 Frcs. gekostet. Das duftende hauch­zarte Taschentüchlein, das allerdings nur zum Schein da ist, weist die feinsten Säumchen und eine gestickte Kante auf, an der eine geübte Stickerin eine ganze Woche hindurch zu thun hat. Jeder Stich an der Leibwäsche, die Madame oder Mademoiselle trägt, ist mit der Hand ausgeführt. Nur wenige Französinnen begnügen sich mit fertig gekauf­ter, mit der Maschine genähter Lingerie. Unter einer losen Blouse befindet sich stets eine vorzüglich sitzende feste Unter­taille von Batist oder weißer Seide. Tie Unterröcke müssen faltenlos die Hüften umschließen, während der Kleiderrock nicht mehr ganz so prall anliegt. Keiner Modedame der Seinestadt würde das einfachste Straßenkleid ohne eine breitebalayeuse" aus Seide oder Mousseline, die meist als üppige Rüsche den Saum des rings herum schleppenden Rockes an der Innenseite begrenzt, vollständig erscheinen. Einen neuen Hut wühlt die Pariserin, indem sie sich mittelst eines .Handspiegels aufmerksam von der Seite studiert. Ist die Silhouette perfekt, so kauft sie das Kunstwerk der Puh macherin selbst dann, wenn es ihr, von vorne gesehen, nicht

so besonders zu Gesicht steht. Auf den Boulevards erblickt man die wirklich vornehme Dame fast nur in dunklen Kostümen, in der Kirche ausschließlich in Schwarz. Auf Bällen, bei großen Diners und in der Opernloge zeigt sie sich dekolletiert, sonst aber bis zu den Ohren hinaus und bis zu den Knöcheln der schlanken Finger hinab diskret verhüllt. , , ,

* Warum färbt sich das Herbstlaub rot? Wir lesen m der PragerBohemia": Warum färbt das Laub im Herbst sich rot? Mit dieser Frage mag schon mancher Natur- forscher, wenn er im September oder Oktober deu Wald betrat, seine Betrachtungen unterbrochen haben. Das Problem hat erst vor Kurzem eine teilweise Lösung er­fahren. Der Engländer Overton machte nämlich die über­raschende Wahrnehmung, daß die neugebildeten Blätter einiger Exemplare vom Froschbiß (Hydrocharis morsus ranae), der bekannten, oft in Zimmeraquarien gehaltenen Schwimmpflanzen (die diesen Namen erhalten hat, weil die Wurzel unten abgestutzt, wie abgebissen erscheint) eine leb­hafte rotbraune Färbung annahmen, nachdem sie wenige Tage in einer schwachen Lösung von Rohrzucker gehalten worden waren. Weitere Versuche zeigten, daß die Kultur dieser aus unseren Teichen und Sümpftn leicht zu be­schaffenden Pflanze in Lösungen von Rohrzucker, Trauben­zucker und Fructose regelmäßig diese Wirkung auf die Färbung derjenigen Blätter übte, die sich während des Aufenthaltes der Pflanze in der zuckerhaltigen Lösung erst entwickelten, daß aber sogar die Blätter, welche vor dem Eindringen in diese voll entwickelt waren, allmählich die gleiche rotbraune Färbung annahmen. Overton untersuchte nun auch die hinfälligen Blätter des Herbftlaubcs und fand, daß sie zurzeit ihrer Rotfärbung mehr Zucker und weniger Stärke enthalten als im Hochsommer; ausdauernde Blätter, das heißt solche Blätter, welche, während des letzten Sommer- abschnitteS gebildet, bis zum folgenden Frühling oder Sommer am Leben bleiben, verlieren ihre rötlichen Tinte« mit Rückkehr des warmen Wetters und werden wieder grün. Hierher gehören u. a. Stechpalme und Epheu; bei ihnen wird im Frühling der Zucker des Blattes wieder in Stärke zurückoerwandelt. Es folgt aus all diesen Versuchen das Nachstehende: Erstens: die rotsärbenden Substanzen der grünen Pflanzen haben wahrscheinlich die Natur von Gluco- siden und sind in den meisten Fällen Verbindungen tannin­artiger Körper mit Zucker. Zweitens: die hauptsächlichsten physikalischen Bedingungen bei der Bildung der roten Farbe sind Sonnenschein, der auf der einen Seite die Assimilation und Zuckerbildung steigert und auf der andern den chemischen Prozeß beschleunigt, der zur Farbstoffbildung führt und weiter eine niedrige Nachttemperatur, welche die Umbildung des Zuckers in Stärke verhindert. Die roten Herbsttinten sind mit anderen Worten das direkte Erzeugnis der dana herrschenden meteorologischen Faktoren: Sonnenschein und niedrige Temperatur.

Sport, Spiel, Jagd.

Ein interessantes Urteil wird in Jägerkreisen be­sprochen. Nack erstinstanzlicher UrtetlSfälluyg ist nämlich das während der gesetzlichen Heegezeit veranstaltete Preissuchen, Probesuchen der Jagdhunde, eine strafbare Handlung. Ein Jagdpächter hatte einem Kollegen die Erlaubnis erteilt, Ende April, also zur Heegezeit des Niederwildes, ein Preissuchen auf Hühner und Hasen zu ver­anstalten. Der Veranstalter wurde auf Grund des Artikels 33 deS Hessischen Jagd-Strafgesetzes unter Anklage gestellt und verurteilt. In der BerofSinstanz bestritt der Angeklagte das Vorliegrn einer JagdruSübung. Das Gericht nahm jedoch Jagdausübung in der Heegezeit an und kam ebenfalls zu einem verurteilenden Etkenntnis. AuS den Urteilsgründen ist wichtig, daß das Gericht von der An­nahme ausaing, daß eS sich bet der Preiüsuche meist um junge Hunde handelte, welche Wild nicht nur anzeigen und vorstchen, sondern auch möglicherweise verfolgen und erwürgen. Wenn auch die letzte Folge von dem Veranstalter nicht beabsichtigt war, so konnte er ste, nachdem einmal die Hunde freigelasien waren, nicht abwenden (Eventualdolus). Wenn in einem früheren gleichen Fall durch höchsttnstanzltcheS Urteil Freisprechung erkannt wurde, so handelt es sich um nachwe:Sbar dressierte Hunde, bei denen eine Verfolgung des WildeS unwahrscheinlich war. Bei der obenerwähnten Sache hat thaisächlich ein junger Hund tiotz RufenS seines Herrn einen Hasen verfolgt. Auch der Pächter der Jagd war unter Anklage gestellt, weil er dem Kollegen die Erlaubnis zur Preissuche auf seinem Reviere gegeben batte. Es erfolgte Freisprechung, weil er annehmen mußte, daß eS sich um keine Jagdausübung handele.

Markus Bauer

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