Ausgabe 
17.5.1900 Zweites Blatt
 
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eidenstoffe, '».? Sammle von Elten & Keussen

Und VelVetS Ka> iktL nufer

FrühMckStafel verlief zwanglos und recht animiert. Der fürst. Uche Gastgeber unterhielt sich mit seinen Gästen auf das Kameradschaftlichste, und ließ sich viel von ihren lebmsien erzählen. Das Menu der Tafel war folgendes: Hühnersuppe, Forellen blau, Rehrücken, Kapaunenbraten Spargeln. Kaffee und Erdbeer-Eis. Gegen 2»/. Uhr hob der Großherzog die Tafel auf und verabschiedete sich freund, lichst von den Offizieren. Um 3 Uhr 15 Min. erfolgte vom Zentralbahnhof aus die Abreise des Großherzogs nach Schloß Wolfsgarten.

Die verankerten sechs Torpedoboote waren inzwischen schon der Gegenstand lebhaften Interesses. Außer unserer Bevölkerung waren fast sämtliche Provinzen durch Besucher der Boote vertreten. Sehr viele Schulen von auswärts waren ebenfalls zur Besichtigung der Boote hierher ge. kommen. Manchmal herrschte am Ufer und den Eingangs­stellen zu den Booten ein fast lebensgefährliches Gedränge.

Die Mannschaften der Boote waren den hiesigen Truppenteilen zugeteilt, und zwar je nach der Stärke der einzelnen. So hatte jedes Regiment 12 Mann, 1 Maat und 1 Obermaat. Die Truppenteile bewirteten die ihnen zugewiesenen Blaujacken auf das beste. Für die Offiziere fand von 5 Uhr ab im Offiziers-Kasino ein großes Liebes- mahl statt, an dem sämtliche Offiziere der Garnison und die Generalität, auch der kommandierende General teil, nahmen. Kapitänleutnant Funke war später Gast des Herrn Gouverneurs. Um 8 Uhr begann der Kommers in der Stadthalle.

Zu dem gestern abend in der Stadthalle von den ver­einigten Veteranen- und Kriegervereinen veranstalteten Kommerse war der große Saal einfach, aber sinnig geschmückt. Von den besonderen Ehrengästen waren anwesend der Gouver­neur, General der Infanterie Baron v. CollaS, Provinzial, direktor Frhr. v. Gagern, Oberbürgermeister Dr. Gaßner, die Beigeordneten Baurat Kuhn und Haffner, Stadt­kommandant v. Zastrow, die Generalmajore Düsing und v. Kayser, Oberpostdirektor Maritzy, mehrere Regiments­kommandeure, sowie viele sonstige Offiziere. Die ganze Festversammlung schätzten wir einschließlich der Damen auf ca. 4-5000 Personen.

In bunter Reihe unter den im Saale Sitzenden waren die Mannschaften der Torpedoboot-Division verteilt und fühlten sich unter den Landratten ganz mollig. Gegen 9 Uhr trafen die Marine-Offiziere ein, sämtlich mit den ihnen vom Großherzog mittags verliehenen Orden Philipp« des Großmütigen geschmückt. Sie nahmen an dem vor dem Podium aufgestellten Ehrentisch bei den Ehrengästen Platz. Regierungsrat Loch mann eröffnete den Reigen der Toaste. Nach längerer Rede toastete derselbe auf Kaiser und Großherzog. Im Anschluß wurde die National­hymne stehend gesungen. Beigeordneter Baurat Kuhn hieß die Gäste von der Marine namens der Stadt herzlich will­kommen. Die Begrüßungsrede endete mit einem Hoch auf Armee und Marine.

Mit Beifall begrüßt, nahm darauf Kapitänleutnant Funke das Wort zu einer Dankrede. Dann trug der Rupp'fche MännerchorMoguntia" (in Stärke von ca. 70 Sängern) unter Leitung vom Altmeister Heinrich Rupp den Sang an Aegir" vor. Die Namen der Offiziere der Tor- ledobootflottille sind: Kapitänleutnant Funke (geborener El- äffer, in Straßburg erzogen) und die Oberleutnants zur See von Restorff, Zenker, Maerker, Dominik, Püllen, Ros- ath und Ober-Assistenzarzt Dr. Dietzel. Vor Schluß des Kommerses wurden je ein Telegramm an Kaiser und Großherzog gesandt.

Heute Vormittag hat, demM. Anz." zufolge, Ober- lürgermeister Dr. Gaßner die Führung der Gäste bei einer Rundfahrt durch die Stadt übernommen. Um acht Uhr -eute abend beginnt das große Fest in der Stadthalle, an fern ein großer Teil der Bürgerschaft teilnehmen wird. Es konzertieren dabei zwei Musik Kapellen, 87er und Pioniere.

Die Torpedofiottille in Mainz.

Mainz, 15. Mai 1900.

Daß unsere Blaujacken den Damen gegenüber auch ehr höflich zu sein verstehen, bewiesen sie dadurch, daß sie gestern schon auf der Fahrt nach hier mehreren Damen res Festschiffes, darunter in erster Linie Frau Oberbürger­meister Dr. Gaßner, reizende Souvenirs in Gestalt von Rettungsgürteln en miniature und mit der Aufschrift: 1. Torpedoboot-Division z. E." überreichten. Kapitän- Leutnant Funke war der Verteiler der reizend als Anhänger zu tragenden Andenken.

Ueber den weiteren Verlauf des gestrigen Tages haben wir dann noch zu berichten. Um 1 Uhr fand im Großh. Palais Frühstückstafel statt, zu der nur die Marineoffiziere eingeladen waren. Die Herren des Großherzoglichen Ge- olges nahmen außerdem Teil. Beim Eintritt in das Schloß wurde den Marineoffizieren eine große Ueberraschung bereitet. Der Großherzog empfing die Herren persön- ich im Vestibül, und begrüßte sie in liebenswürdigster Weise. Für jeden hatte er einen inhaltreichen Hände­druck; denn er überreichte zugleich jedem der Offi­ziere den PhilippSorden 1. oder 2. Klasse. Die

Aus Stadt und Land.

(N«s«yme Giusendunge«, gleich virl welche« Inhaltes, werde« grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, 16. Mai 1900.

* GeschichtAkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 112 Jahren, am 16. Mai 1788, wurde zu Schweinfurt Friedrich Rückert ge­boren. Als Sprachforscher fast den ganzen Orient, einschließlich China, beherrschend, hat Rückert von dort poetische Werke und BerS- arten in Menge nach Deutschland übertragen. Unter der Füll« einer Dichtungen find feinegeharnischten Sonetten" und feine Liebeslieder, besonders die zum LtebeSfrühltng vereinigten, von bleibendem Eindruck. Rückert starb am 31. Januar 1866 auf seinem Gute N-useS bei Koburg.

* * Verein zur Förderung eines SaalbanS. Die BereinS- eitung hat Fräulein Irene Schaedel für einen De­klamationsabend gewonnen, der, wie aus dem Anzeige­teil ersichtlich, am 29. d. M. in der Aula der Universität tattfinden wird. Die geschätzte Künstlerin so schreibt man uns verbringt gegenwärtig die Ferienzeit bei ihren Eltern in Gießen. Fräulein Schaedel hat ihre Studien >ei Jocza Savits in München absolviert, und begann darauf ihre künstkerische Wirksamkeit am Stadttheater zu Zürich. Von Zürich wurde sie an die Hofbühne nach Weimar be­rufen. Die Kritik rühmt einstimmig ihr starkes Talent, das sich den höchsten Aufgaben gewachsen zeige. Neben den machtvollen dramatischen Accenten, über die ihr ansprechen­des Organ verfüge, entbehre es nicht des lyrischen Ele­ments. Was sie zu vollendeter Darstellung bringe, geschehe mit den einfachsten Mitteln, gerade darin offenbare sich ihre Kunst. Fräulein Schaedel hat in ihr intereffanteS Programm auch zwei Melodramen ausgenommen. Es steht uns also ein äußerst genußreicher Abend bevor.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen An­trag, dem § 1 folgende Ergänzungen hinzuzusügen:Kli­matische Krankheiten und diejenigen Todesfälle auf See oder im Auslande, die nicht nachweislich auf außerhalb des Betriebes liegende Ursachen zurückzuführen sind, sind als Unfälle im Sinne dieses Gesetzes zu erachten."

Mel). Rat Caspar hält den Zeitpunkt für diesen Antrag nicht opportun gewählt, da die praktische Durch­führung dieser Vorschriften des Jnvalidenversicherungs- ge)etzes noch aussteht.

§ 1 wird nach Ablehnung des Antrages Molkenbuhr unverändert nach der Kommissionsfassuug angenommen. Rach § 8 ist Gegenstand der Versicherung der Ersatz des Schadens, der durch Körperverletzung und Tötung entsteht. In' den Absätzen 2 und 3 des § 8 wird bestimmt, daß dem Verletzten und seinen Hinterbliebenen ein Anspruch nicht zusteht, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Der Anspruch kann ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn der Verletzte den Unfall bei Begehung pines Verbrechens oder vorsätzlick)en Vergehens sich zugezogen hat; die Ablehnung kann auch ohne Feststellung durch straf-, gerichtliches Urteil erfolgen, falls diese Feststellung wegen Les Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in seiner Person liegenden Grunde nicht erfolgen kann. Die Abgg. Albrecht und Gen. beantragen die Streichung der Absätze 2 und 3.

Abg. Molkenbuhr empfiehlt diesen Antrag zur Annahme. Er weist darauf hin, daß unter die Kategorie der ganz oder teilweise abzulehnenden Ansprüche die zahl­reichen Fälle fallen würden, in denen ein sog. Selbst­mord vorliegt. Als Selbstmorde würden Lrfahrungs- mäßig auf den Schiffen eine große Zahl von tätlichen Un­fällen angesehen, die aus irgend welchen Gründen nicht aufgeklärt werden konnten. Anders sei die unverhältnis­mäßig große Zahl der Selbstmorde auf den deutschen Schiffe,! nicht zu erklären.

Geh. Rat Caspar bittet, den § 8 unverändert zu lassen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Die Seeleute werden unmöglich verstehen können, wie man ihnen hier eine Minderung ihrer berechtigten Ansprüche auferlegen kann.

Der § 8 wird unverändert angenommen. Nach § 9a gilt als Jahresarbeitsverdienst der zur Schiffsbesatz­ung gehörenden Personen das Elffache (Vorlage lOfache) desjenigen vom Reichskanzler festzusetzenden Lurchschnitts­betrages, der bei der Anmusterung oder Anwerbung durch­schnittlich für den Monat an Lohn (Heuer) oder' Gehalt gewährt wird, unter Hinzurechnung von zwei Fünftel des! für Vollmatrosen gellenden Durchschnittssatzes als Geld­wert der auf Seefahrzeugen gewährten Beköstigung. § 9b besagt, daß als Jahresarbeitsverdienst der übrigen auf Grund des § 1 versicherten Personen das 3OOfache des durchschnittlichen täglichen Verdienstes gelten soll.

Abg. Molkenbu hr: Gilt wie bisher das Prinzip, daß die niedrige Ostseesteuer als Durchschnitt gilt, dann erfolgt eine Schädigung der Krüppel, der Witwen und Waisen, nicht zu Gunsten der kleinen Rhedereien, sondern zu Gunsten der großen Nordseerhedereien, der großen Hamburger und Bremer Aktienrhedereien, die allein die größere Hälfte des ganzen Rhedereibetriebes beherrschen. Wie dgs Geschäft dieser Rhedereien blüht, das ist uns ja ganz besonders deutlich in der Begründung der Flotten­vorlage gesagt worden. (Sehr gut! bei den Sozialdemo­kraten.)

Direktor v. W o e d t k e kann nicht zugeben, daß die Seeleute in diesem Gesetze als Parias oder Krüppel be­handelt und auf Almosen angewiesen werden. Die Vor­lage erhöht den Umfang der Leistungen für die seeschiss- fahrttreibende Bevölkerung ganz erheblich.

Unter Ablehnung des Antrags Albrecht und Gen. wer­den die §§ 9 a und 9 b unverändert in der Fassung, die sie durch die Kommission erhalten haben, angenommen. 8 9c besagt u. a., daß, wenn der Jahresarbeitsverdienst den 300 fachen Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhn­licher Tagearbeiter nicht erreicht, letzterer als Jahres-Ar­beitsverdienst zu gelten hat; ist die Rente nach einem ge­ringeren Durchschnittsbetrage bemessen, so ist dieselbe bei Seeleuten vom vollendeten 18. Lebensjahre nach dem für Leichtmatrosen, und vom vollendeten 20. Lebensjahre nach dem für Vollmatrosen festgesetzten Durchschnittsbetrage der Lohnsätze auf den. nach dem ortsüblichen. Tagelohn Er-; wachsener festgesetzten Betrag zu erhöhen.

.Ein Antrag Albrecht und Gen., an Stelle des 18. und 20. das vollendete 17. bezw. 19. Lebensjahr zu setzen, wird von dem Abg. Molkenbuhr befürwortet und an­genommen.

§ 13f lautet:Die Hinterbliebenen eines Auslän­ders, welche zur Zeit des Unfalls nicht im Jnlande, odev an Bord eines deutschen Schiffes ihren gewöhnlichen Auf-, enthalt hatten, haben keinen Anspruch auf die Rente. Durch Beschluß des Bundesrats kann diese Bestimmung für bestimmte Grenzbezirke sowie für die Angehörigen solcher auswärtigen Staaten, durch deren Gesetzgebung eine ent­sprechende Fürsorge für die Hinterbliebenen durch Betriebs-- unsall getöteter Deutscher gewährleistet ist, außer Kraft ge^ setzt werden."

Abg. Molkenbuhr beantragt^den § 13 f zu,streichen.

Der Antrag wird abgelehüt, § 13 f unverändert an­genommen.

In § 34:Für jedes Fahrzeug wird die durchschnitt­liche Zahl derjenigen Seeleute angesetzt, welche als Be­satzung desselben erforderlich sind" wird auf Antrag Lehv *Uter "Fahrzeug" eingeschaltetmit Ausnahme der in Schlepper- und Leichter-Betrieben verwendeten Fahrzeuge", ^n den Bestimmungen über die Feststellung der Entschädi- gungen, ^apltals^abfindungen rc., §§ 67, 70, 75, werden ohne Debatte auf Antrag der Abgg. v. Bloedau, Fischbeck, Hofmann - Dillenburg, v. Richthofen dieselben Abänder­ungen beschlossen, dre bei der zweiten Lesung des Gewerbe­unfallversicherungsgesetzes zur Annahme gelangt sind § 74 a lautet:Das Recht auf Bezug der Rente ruht^ solange der Berechtigte eine die Tauer von einem Monat übersteigende Freiheitsstrafe verbüßt, oder solange er in einem Arbeitshause oder einer Besserungsanstalt unter­gebracht ist. Hat der Berechtigte im Jnlande wohnende Angehörige, die im Falle seines Todes Anspruch auf Rente haben würden, so ist diesen die Rente bis zur Höhe jenes Anspruchs zu überweisen.

Abg. Dr. S e m l e r (nl.) will die Reüte auch dann ruhen lassen, wenn sich der Berechtigte dem Dienst entzogen oder

eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, solange er nicht wieder auf einem deutschen Schiffe angemustert ist, oder im Jnlande seinen gewöhnlichen Aufenthalt ge­nommen hat (§ 81 der Seemannsordnung); ferner solange der Berechtigte ohne auf einem deutschen Schiffe ange­mustert zu sein, im Jnlande sich aufhält und es unter­läßt, der Berufsgenossenschaft seinen Aufenthalt mit­zuteilen.

Abg. Molkenbuhr : Der Antrag setzt lediglich eine neue Strafe auf die Desertion. Der Fall, daß die Schiff­mannschaften aus Notwehr zur Desertion greifen, ist nicht selten. Deutsche Dampfer, die vom La Plata nach Hamburg fahren, kümmern sich, bis sie nach Deptford kommen, wo die Ladung gelöscht wird, nicht um die Unfallverhütungs­vorschriften, sondern muten den Mannschaften derartige Ueberanstrengungen zu, daß man es nur zu begreiflich findet, wenn sie desertieren. Auf der Fahrt nach Hamburg wird dann alles Verdächtige beseitigt und in Hamburg läuft schließlich ein Dampfer ein, an dem der kon­trollierende Beamte absolut nichts auszusetzen findet. (Hei­terkeit bei den Sozialdemokraten.)

Abg. R ö s i cke-Dessau will den Antrag Semler dahin abändern, daß die Renate nur ruhen soll, solange der Be­rechtigte auf einem fremden Kriegsschiffe Dienste thut.

Direktor v. W o e d t k e: Dem Kommissionsbeschluß würde der ursprüngliche Wortlaut vorzuziehen sein, wonach die Reute ruhen soll, solange der Berechtigte nicht im Jn­lande seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Molken- b u h r wird der § 74 a mit dem Anträge Rösicke und dem zweiten Teil des Antrags Semler (solange der Berechtigte sich im Auslande aufhält rc.) angenommen. Nach § 75 kann die Abfindung mit dem dreifachen Betrage der Rente auf Antrag des Entschädigungsberechtigten statt­finden.

Dem § 92 wollen die Sozialdemokraten eine Bestim­mung hinzufügen, wonach neben dem Vorstande der Be^ rufsgenossenschaft und des Seemannsamtes auch die Po­lizeibehörde das Recht haben soll, Geldstrafen für die Nicht­befolgung von Unfallverhütungsvorschriften festzusetzen. Der Antrag, den Abg. Molkenbuhr verteidigt, wird ohne weitere Debatte abgelehnt. Als neuen § 96a beantragen die Sozialdemokraten folgende Einschaltung: Der Bundesrat oder eine von diesem zu bezeichnende Be­hörde hat für jedes Seeschiff eine Tiesladelinie und eine Bemannungs-Skala sestzusetzen. Ein Rheder sowie ein Schiffsführer, der gegen die dieserhalb ergangenen Fest-, setzungeu verstößt, wird mit Geldstrafe von 500 bis 5000 Mark bestraft. Neben der Geldstrafe kann auf Gefängnis­strafe bis zu zwei Jahren und auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Abg. Raab (Antis.) führt zahlreiche Erkenntnisse der Seeämter an, wonach der Untergang gewisser Schiffe ledig­lich auf ihre Seeuntüchtigkeit oder ihre ungenügende Be­mannung zurückzuführen war. Schiffe, die seeuntüchtig oder zu schwach bemannt seien, müßten kondemniert wer­den. Der sozialdemokratische Antrag sei also anzunehmen.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Die Fragen, die im Antrag erwähnt sind, sind technisch so außerordentlich schwierig, daß sie in einem Paragraphen eines Gesetzes nicht erledigt werden können, und daß der Bundesrat nicht in der Lage ist, die Verantwortung für die Ausführung eines solchen Paragraphen zu übernehmen, der lange nicht weit­gehend und eingehend genug in die Materie einschneidet.

Abg, M o l ke n b u h r: So gut wie England es gethan hat, kann auch Deutschland diese beiden Fragen zu be­friedigender Lösung bringen. Es ist ganz verkehrt, die Regelung so wichtiger Dinge der Seeberufsgenossenschaft allein zu überlassen; wenn wir den Engländern schon sonst nachstreben, sollten wir es doch auch thun, wo es uns etwas gutes vorgemacht hat. Jedenfalls haben die Engländer mit dem Gesetz über Tiefladelinie und die Bemannungs­kala ihrer Handelsmarine keinen schlechten Dienst zu er­weisen geglaubt.

Der-Antrag Albrecht und Gen. wird gegen'die Stimmen der Sozialdemokraten und Antisemiten, sowie einiger we­niger Konservativer abgelehnt; der Rest des Gesetzes wird nach unwesentlicher Debatte, nur redaktionell in einigen Punkten verändert, angenommen. Von der Kommission ist eine Resolution in Vorschlag gebracht, die ver­bündeten Negierungen zu ersuchen, in Erwägungen darüber einzutreten, ob und in welcher Weise für die in den Schutz­gebieten des Deutschen Reiches, öder sonst im Auslande in deutschen Betrieben beschäftigten Betriebsbeamten und Arbeiter eine Unfallversicherung einzuführen ist. Die Re- olutiou wird ohne Debatte angenommen und daraus die Vertagung beschlossen.

Schluß: 5 Uhr 30 Minuten.

Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr (Nachtragsetat; Ge- etzentwurf betr. die Unfallfürsoge für Gefangene).

Auf Anregung des Abg. Rickert sagt der Präsident zu, das Münzgesetz auch baldmöglichst auf die Tagesordnung zu bringen.