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Gießen, 15, Dezember.
k. Büdingen, 11. Dezember. Gestern abend fand im hiesigen Rathaussaale eine zahlreich besuchte Versammlung statt, in der Pfarrer Wolff von Rumpenheim über die Los von Rom-Bewegung sprach. Nachdem Pfarrer Schäfer die Versammlung begrüßt und diese unter Begleitung des Ober-Mockstädter Posaunenchores den 1. Vers des Liedes: „Lobe den Herrn" gesungen hatte, begann Pfarrer Wolff seinen hochinteressanten Vortrag über diese durch ganz Oesterreich hindurchgehende Bewegung. Stärker als je erschallen in unseren Tagen die evangelischen Glocken in Oesterreich. Evangelischer Wahrheitssinn und religiöser Ernst fragen: „Ist diese Bewegung mit der früher erwähnten gleichzusetzen"? Es ist wahr, der Ruf: „Los von Rom" schallt uns entgegen aus dem Kreise nationaler Kämpfe, aber die Kreise jener Bewegung haben zu diesem Ruf den anderen hinzugefügt: „Hin zum Evangelium." Ein Mediziner Dr. Racus, war es, der zuerst Ende 1894 diesen Ruf erschallen ließ, der kräftiges Echo in Böhmen und den steirischen Alpen fand. Die Slaven suchten sich auf Kosten des Deutschtums auszudehnen. Viele ehemalige deutsche Orte sind heute slavisch. Dieser Bewegung leistete die österreichische Regierung seit 1866 Vorschub. Wie kommt die Regierung zu einer solchen Haltung? Teils sind es Schwächen gegenüber den Slaven, teils die in den Wiener Hofkreisen bestehende geheime Furcht, Deutschland möchte eines Tags die deutschen Gebiete Oesterreichs an sich ziehen und so ein pangermanisches Reich aufrichten. Um dieses zu verhindern, darum die systematische Zurückdrängung des Deutschtums. Der Pole Badeni sollte die Umwandlung Oesterreichs in einen Slavenstaat vollziehen. Doch da gelang es den deutschnationalen Abgeordneten, den Kampf zum Stehen zu bringen. Jedoch die politische Lage wurde und -ist verzweifelter denn je. Unsere deutschen Brüder in der Ostmark sahen lange diesem Treiben gleichgültig zu. Aber endlich erwachte das in ihnen schlummernde germanische Bewußtsein. Sie sahen ihr Deutschtum bedroht und kämpften nun um Erhaltung desselben. Und hieraus wurde dann endlich die Los von Rom Bewegung. Diese Bewegung in die rechten Bahnen zu führen und sie darin zu halten, diese Aufgabe ist dem evangelischen Bunde zugefallen. Zu diesem Zwecke fand vor längerer Zeit eine Beratung in Eger statt. Hier wurde beschlossen, sich in die inneren Kämpfe der politischen Parteien nicht einzulassen. Es sollten überall Flugblätter über die Bewegung verbreitet werden. Wo Protestanten seien und Hoffnung auf weiteren Anschluß, sollten evangelische Gottesdienste abgehalten werden. Das Religiöse sollte überall im Vordergrund stehen. Nach diesen Gesichtspunkten wird die Bewegung geleitet, die immer weiter um sich greift. Hmderttausende von Oesterreichern sind mit ihrer Kirche zerfallen und möchten loS von Rom sein. Redner richtete sodann noch die Bitte an die Zu Hörer, der um ihr Deutschtum und ihr Evangelium ringenden Brüder zu gedenken und ihnen zu helfen. Zum Schluffe erwähnte der Vortragende noch, daß am 12. Dezember in Klostergrab der Grundstein zur neuen evangelischen Kirche gelegt werden sollte, also an demselben Orte, wo am 12. Dezember 1617 dieAvangelische Kirche zerstört wurde, was bekanntlich den Anlaß zum dreißigjährigen Kriege gab. Reicher Beifall lohnte den Redner für seine fast stündigen Ausführungen. Mit einem DankeSwort von Pfarrer Goebel und mit dem Gesang des Lutherliedes „Ein feste Burg", der wiederum vom Ober- Mockstädter Posaunenchore begleitet wurde, schloß die Versammlung. Nach Schluß der Versammlung wurden eine größere Anzahl von Flugschriften über die LoS von Rom Bewegung angeboten, die fast alle an die Zuhörer abgesetzt wurden.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.)
Giessen, 14. Dezember 1900.
Mit Freuden ist zu begrüßen, daß man bei den Inseraten und sonstigen Reklamen brr hiesigen Geschäftsleute den übertriebenen und schreienden Anpreisungen, wie in sonstigen Städten, nicht begegnet, die oftmals solche Ausdehnung nehmen, daß vielen das Lesen von Inseraten verleidet wird, denn während du,ch Reklamen auf reeller Basis die Kauflust angeregt wird, verursachen andererseits unlautere Reklamen eine Schädigung des Vertrauens. Es ist nun bedauerlich, wenn diese Bestrebungen der hiesigen Geschäftsleute durch auswärtige beeinträchtigt werden, wie z. B. jemand annonciert: „Größte Auswahl am Platze". Nicht nur, daß jener Herr wohl weiß, daß tn verschiedenen hiesigen Geschäften eine größere Auswahl unterhalten wird, sondern sogar schon mehrmals von einer Gießener Fabrik bezogen hat und mithin von der Existenz eines derartig großen hiesigen Lagers Kenntnis hat, sodaß eine bescheidenere Bezeichnung doch wohl am Platze wäre. Aber auch die Firma jenes auswärtigen Händlers ist fälschlich angewendet, und es wird somit das Publikum irre geführt. Einsender dieses ist der Ansicht, daß in solchen Angelegenheiten Remedur zu schaffen zu den Interessen des Detaillisten-Vereins gehört. Das dürfte ohne Klage oder Strafantrag, vielleicht durch Ermahnungen zu beseitigen sein, sei es auch nur, um das geschäftliche Zutrauen nicht schwächen zu lassen. Hoffentlich werden diese Zeilen den verehr!. Verein veranlassen, ein Brieffchema zu entwerfen, mittels dem bezweckt wird, durch gütliches Ersuchen unlautere Reklamen resp. Bezeichnungen einzustellen. S......
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Frankfurt, 13. Dezember. Fleischlieferungen, die der Palmengarten aus Fulda bezog, waren gestern Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Angeklagt waren der Metzger Anton Schwarz von Fulda und der Restaurateur Louis Bolle vom Palmengarten. Sie hatten gegen die Strafe von 150 Mk. wegen Uebertretung der Vorschriften bei Fleischeinführung Einspruch erhoben. Bolle zog seinen Einspruch vor der Verhandlung zurück und eS wurde gegen Schwarz allein verhandelt. Dieser gab an, daß er seit Mai für den Palmengarten liefere. Er bestritt, „frisches Fleisch" eingeführt zu haben, das Fleisch sei als konserviertes Fleisch zu betrachten. Die Konservierung habe er nach Bestreichung mit einer Flüssigkeit herbeigeführt, deren Zusammensetzung sein Geheimnis sei. Dadurch halte sich das Fleisch vierzehn Tage bis vier Wochen. Ein Sach- verständiger sagt aus, daß das Fleisch, das er nach der Beschlagnahme seinerzeit untersucht habe, frisches Fleisch gewesen sei. DaS von Schwarz in der angegebenen Weise behandelte Fleisch könne höchstens sein frisches Aussehen eine zeitlang behalten, innen verderbe es natürltch. Im Laufe der Verhandlung ergab sich, daß daS beschlagnahmte Fleisch nicht durchweg solches gewesen sei, daS man als erste Qualität bezeichne. DaS Gericht sagte in seinem Urteil — das auf 1 50 Mk. Geldstrafe lautete —, die Handlungsweise deS Angeklagten sei gemeingefährlich, weil bei der absichtlichen Umgehung der Fleischschau nicht anzunehmen ist, daß stets gute und einwandfreie Ware einge- führt werde.
** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Ein Weißbinder in Darmstadt machte seinem Leben durch Erhängen ein Ende. — Wie die „Butzb. Ztg." mitteilt, wird mit den Vorarbeiten zum Bau des neuen Realschulgebäudes in Butzbach baldigst begonnen werden. — In der letzten Stadtverordnetensitzung zu Runkel ist ein Beschluß gefaßt worden, wonach für unfern Ort Acetylenbeleuchtung eingeführt werden soll. Hierfür wurden zur Deckung der Ausgaben 20 000 Mk. bewilligt. — In Marburg verschaffte sich ein cand. phil. Namens V. Lauke aus Bernburg dadurch Geld, daß er sich gegen geringe Anzahlung Bücher und Möbel schicken ließ und diese dann wieder verkaufte. Die Strafkammer verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis. — Die deftigen Niederschläge der letzten Tage haben das Ohm- und W o h r a t h a l in einen See verwandelt. Unterhalb Amöneburg wurde eine Brücke von den Fluten mitgerissen. — Wie man aus Köln berichtet, hat dort am 11. ds. Sudermanns „Johannis- feuer" einen durchschlagenden Erfolg erzielt.
Stationen befindet sich die Blockstation Nr. 11. Als der D-Zug 42 die Station Mühlheim verlassen hatte, wurde er durch das hinter ihm auf Halt gestellte Ausfahrsignal dieser Station gegen den vier Minuten später nachfolgenden Personenzug vorschriftsmäßig gedeckt, und dem letzteren konnte die Ausfahrt erst frei gegeben werden, nachdem die durch den D-Zug besetzte Strecke durch den Wärter der Blockstation entblockt, d. h. der D-Zug an dem Signale dieser Blockstation vorbeigelassen war. Um dies auszuführen und dann das Ausfahrsignal in Mühlheim entblocken zu können, hätte also das Blocksignal der Blockstation 11 einmal auf Fahrt und hinter dem Zuge wieder auf Halt gestellt werden müssen. Die Stellung dieses Signals auf Fahrt war aber wiederum nur dann möglich, wenn es vorher von Offenbach entblockt, d. h. freigegeben wurde.
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Der Eisenbahnnufall bei Offenbach, i.
Die amtliche „Berl. Korresv." schreibt:
Die verwaltungsseitig geführten eingehenden Unter- suchrngen über das Offenbacher Eisenbahnunglück, das teegem seiner schrecklichen Folgen und der sich an dasselbe anknüpsenden Betrachtungen über die Sicherheit des Keiscverkehrs auf den Eisenbahnen in den weitesten greifen große Aufregung verursacht hat, sind nunmehr zu einem gewissen Abschluß gediehen. .
Cs scheint um so mehr geboten, das Ergebnis dieser Untersuchungen zu veröffentlichen, als auf Grund von Mitteilungen seitens einzelner Reisenden, die sich im Mninglückten D-Zuge befanden, und anderer Augenzeugen, auch auf Grund vorläufiger amtlicher Mitteil- ningen in den verschiedenen Tagesblättern Schilderungen Sks Vorganges und seiner Folgen gegeben sind, die, wie Lies durchaus erklärlich ist, nicht in allen Punkten mit atm Sachverhalt, wie ihn die amtliche Untersuchung nunmehr klargestellt hat, übereinstimmen.
Indessen muß anerkannt werden, daß in den Zeit- imgen unter Zusammentragung eines großen Materials, mit 'vieler Mühe und großem Fleiße der Unfall nach »ollen Seiten hin in seinen Ursachen und seinen Folgen »chrnchen wurde, und daß auf Mittel aufmerksam gemacht ist, wie solchen Unfällen vorzubeugen sei oder rihie Folgen zu mildern wären. Alle diese Mitteilungen ninb Worschläge werden auf ihren berechtigten Kern unter- sslicht und bei den Entschließungen an maßgebender Stelle Leckisssichtigt werden. Solche Entschließungen können aber Wtüclich nur zum geringsten Teile sofort erfolgen, viel- tmebi müssen erst alle Gründe für und wider eingehend geprüft werden, abgesehen davon, daß zur Durchführung tton dabei als notwendig oder wünschenswert erkannten Strßirfferungen, namentlich soweit es sich um bauliche Mietungen handelt, eine entsprechende Zeit erleid c clich ist.
Daß die zur Erhöhung des Betriebes als notwendig etfarnten Einrichtungen, ohne Rücksicht auf den Kbsten- teinftl getroffen werden, bedarf um so weniger einer Ettjoiüberen Erklärung, als der Bundesrat die in dieser Beziehung maßgebenden Bestimmungen festgesetzt unp jjkdcs Zurückbleiben gegenüber denselben ausgeschlossen ix Mehrfach sind solche Bestimmungen erst erlassen, nach^- boan die zu ihrer Ausführung erforderlichen Einrichtungen VW der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bereits d'vrchsgeführt oder eingeleitet waren.
Bei dem Offenbacher Eisenbahnunglück kommt in erster Linie die Streckensicherung in Frage.
Nach den in dieser Beziehung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom Bundesrat erlassenen Vorschriften dürfen $aer zu denen auch allein fahrende Lokomotiven zu Ftdjnen sind, sich nur im Abstande von zwei Stationen iicljem. Solche Stationen sind zunächst die. Bahnhöfe; ttfflti diese aber zu weit von einander entfernt liegen, M die Vorschrift ohne Behinderung des Verkehrs durch- zimbren, werden sogenannte B l o ck stationen zwischen- gM öltet, die für jede Richtung ein Blocksignal erhalten. Mn Zug darf von einer Station abgelassen oder, an ime Blockstation durchgelassen werden, bevor die Strecke " H frinr nächsten Station, sei dies nun ein Bahnhof oder - fiiiie Blockstation, frei und dies gemeldet ist. Diese Mel- i tragen erfolgten früher ausnahmlos durch den Morse- : lÄgraphen, da aber dies Verfahren bei schneller Zug- 1 |o)!ge nicht immer die glatte Abwickelung des Verkehrs • yiiattet, ist seit 1898 für Bahnen mit besonders dichter . Mwlge durch die vom Bundesrat festgesetzte Betriebs- oubniung die sogenannte elektrische Streckenblockung für bi« Meldung der Züge vorgeschrieben. Mit der Ein- jrityrumg dieses Systems ist auf den preußischen Staats- b'iiiiiffu schon 1895 begonnen worden. Hierbei kommen «Mlrisch betriebene Blockwerke in Anwendung, die durch ibouernb sichtbare Merkzeichen — kleine, rot- und weiß- 'llksksichene Scheiben — in den Block- und Weichensteller- ihbeni, die auf die Zugfolge bezüglichen Meldungen , ,'Elre?cke besetzt" und „Strecke frei" von Station zu Station i ütrnnittehi. Das Zeichen „Strecke besetzt", die sogenannte S Bilotfung der Strecke, wird hinter jedem aus einer Station ,»1ssa hrenden oder eine Blockstation durchfahrenden Zuge I jLiMellt, während sein Wechsel in „Strecke frei", die j mmiannte Entblockung der Strecke, nur von dem nächsten 6 wgntnttoärter vorgenommen werden kann. Die nähere Be- I Äteiöung der Einrichtung, die ohne Zeichnung schwer '"M.adlich ist, würde zu weit führen; es sei hier nur foemerft, daß zwischen den Blockwerken und Signalen "Nie iolche Abhängigkeit besteht, daß ein Signal erst ein- ■ ml oauf Fahrt und wieder auf Halt gelegt, also im reget 1 Wggen Betriebe ein Zug an ihm vorbeigefahren sein imvß, bevor die vom Zuge durchfahrene Strecke entblockt, 8LI) nach rückwärts frei gemeldet werden kann.
Licherungseinrichtungen dieser Art zur Regelung der * a'Noolge sind auch auf der Strecke Mühlheim a. M.— I L l'Mdach im Betriebe; in der Mitte zwischen beiden I
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Montags.
T ie Gießener Himitteuvtätter iKtttui dem Anzeiger ch Wechsel mit „Hess, tabmitt" u. „Blätter (fc h-ss. Volkskunde- •HtL 4 mal beigelegt.


