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Nr. 138 Zweites Blatt
Samstag dm 16 Juni
1900
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Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Volksschule und Volkswohl.
In -en Pfingsttagen finden alljährlich im ganzen Reich zahllose Versammlungen der verschiedenartigsten Vereine und Gesellscl-aften statt, die Stellung nehmen zu den Tages- fragen und ihre Jahresschau abhalten. Eine dieser Pfingst- tagungen, die deutsche Lehrerversammlung in Köln, hat sich u. a. mit der Bedeutung der gesteigerten -allgemeinen Volksbildung für die wirtschaftliche Entwickelung unseres Volkes beschäftigt. Die Frage ist bedeutsam genug, um sie in Kürze zu beleuchten.
Zwischen der Volksbildung und der wirtschaftlichen Entwickelung unseres Volkes besteht ein enger Zusammenhang. Einerseits muß eine gewisse wirtschaftliche Stufe erreicht sein, bevor ein Staat zur Durchführung der allge- lueinen Volksbildung schreiten kann, und andererseits kann du höherer wirtschaftlicher Aufschwung nicht erreicht werden ohne Erweiterung und Vertiefung der Volksbildung. Nlitürlich kann die Volksschule ebensowenig eine restlose Lösung der sozialen Frage bringen, wie irgend ein anderes vermeintliches Allheilmittel; die Volks- und Fachschule «lb<är bedeutet eine auch für die materielle Wohlfahrt höchst wichtige Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Einzelnen, bet' durch eine gewisse Vorbildung für viele Arbeiten besser befähigt wird, mehr zu leisten und mehr zu verdienen vermag. Gerade in Deutschland ist eine solche Steigerung der Befähigung des einzelnen Arbeiters heute um so wichtiger, als es gilt, die deutsche Stellung auf dem Weltmarkt zu behaupten, zu deren Eroberung wir nicht fähig gewesen wären, wenn Deutschland nicht frühzeitig auf dem Gebiete der allgemeinen Volksbildung führend vorangegangen wäre.
Diesen Thatsachen Rechnung tragend, haben die deutschen Volksschullehrer auf der erwähntes Tagung die Frage behandelt und dabei folgende Leitsätze ausgestellt:
1. Die Volksbildung ist eine der wirksamsten Kräfte für erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Volkes. 2. Eine gesteigerte allgemeine Volksbildung bewirkt eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeitserträge, fördert also neben ->er wirtschaftlichen auch die soziale Entwickelung u-iferes Volkes und bedingt seine Stellung auf dem Weltmärkte. 3. Es ist deshalb allen bildungsfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, allen Volks-Bil- dimgsanstalten und Volks-Bildungsbesttebungen eine vermehrte Pflege zu widmen.
Auch bei der Begründung dieser Leitsätze spielte wieder die überall sich, bahnbrechende Erkenntnis von Deutsch- ands Weltstellung die ausschlaggebende Rolle. Es müsse, o wurde ausgeführt, mit aller Kraft dahin gesttebt wer- )M, daß Deutschland seine Stellung auf dem Weltmarkt behaupte. Dazu ist aber in erster Reihe die Pflege der Volksbildung notwendig. Auch im Interesse der kleinen. Handwerker, die einen ohnmächtigen Kampf gegen die Großindustrie führen, empfiehlt sich diese Pflege der Nildung. Dadurch dürfte es den Handwerkerin möglich jein, sich mehr als bisher dem Kunst gewerbe zuzu- wemden, auf denn vorläufig eine Konkurrenz der Großindustrie nicht zu befürchten ist. Die Forderung des Kunst- oewerbes dürfte um so lohnender werden, als die Lebensbedürfnisse des Volkes sich, verfeinern. Der Handwerker kann auch nur dann noch bestehen, wenn er sein Geschäft kaufmännisch betreibt und sich die genossenschaftliche Selbst- hilie zu Nutzen macht. Dazu ist aber in erster Reihe eine vröße Bildung notwendig. Aber auch dem Arbeiter bird L a n d w i r t ist eine erhöhte Bildung notwendig. Der billige Verkaufspreis darf nicht durch Herabdrückung des kirbätslohnes, sondern durch Verbesserung der Maschinen uitö des Herstellungsverfahrens erreicht werden. Herab- Unriderunq der Löhne hat stets einen wirtschaftlichen Rück- bhritt zur Folge. Ein Beweis hierfür ist Rußland, wo die Löhne 'drei- bis fünffach niedriger sind als in England. Ter gutbezahlte und gebildete Arbeiter produziert nicht blos besser als der schlechtbezahlte und ungebildete, er konsumiert auch mehr und trägt zur Verfeinerung des Verbrauchs bei. Auch in gesundheitlicher und sittlicher i xeLiehung wäre eine dauernde Vertiefung der allgemeinen Volksbildung durch bessere Schuleinrichtungen, Er- lilb'tung von obligatorischen Fortbildungsschulen, unent- Mtichen Lesehallen, Volksvorttägen usw. segensreich.
Ter hohe wirtschaftliche Aufschwung Deutschlands wäre, Hie gesagt, nicht möglich gewesen ohne die rastlose stille arbeit des deutschen Volksschullehrers. Die frühzeitige Durchführung der allgemeinen Volksbildung hat m allen kch'icyten die Befähigung zu verbesserten Arbeitsleistungen »Meiaert und der deutschen Industrie geholfen, ihre Welt- Muna zu erobern. Auch der „innere Markt" ist durch die allgemeine Volksbildung und die daraus entstehenden whuren Ansprüche an das Leben und seine Genüsse erwei- tert So arbeiten Volksschule und Volkswohl einander m bie 'Hände; die geistige Fortbildung fördert die wirt- bl>a ftlick>e Entwickelung, und der wirtschaftliche Hochstand Umiöglicht eine weitere Pflege der geistigen Fortbildung. kaÄ jetzt nachdem die allgemeine Volksbildung in allen
Schichten festgewurzelt ist, noch zu thun bleibt, das ist «namentlich die Fürsorge für weitere Fachbildung, die dem einzelnen Arbeiter die allergrößten Dienste leistet, und daneben die Ausdehnung der geistigen Anregungen und die Zuführung geistiger Genüsse durch Volkslesehallen und dergleichen. Die Volksbildung ist ein hohes Gut, dessen Pflege für das wirtschaftliche Gedeihen eines großen Kulturvolkes von ganz besonderer Bedeutung ist.
Daß Deutschland sich zu seiner heutigen hohen Stellung unter den Völkern emporgerungen hat, verdankt es dem Umstande, daß es die Volksbildung, das Volksheer und das Volkswohl am kräftigsten gefördert hat; mit der Einführung der allgemeinen Volksschule, der allgemeinen Dienstpflicht und der allgemeinen sozialen Fürsorge hat es sich seinen Platz unter den Völkern erobert, und es wird ihn behaupten, so lange es diesen drei Grundfaktoren dieselbe Aufmerksamkeit und Pflege widmet wie bisher.
Politische Tagesschau.
In der Münchener Reichsratskammer hat Prinz Ludwig von Bayern am 13. d. M. wieder eine bedeutsame Rede gehalten. Er sprach bei der Beratung des Etats des Donau-Main-Kanals in längerer Ausführung über die bayerischen Kanalprojekte. Dabei begrüßte der Prinz den Fortschritt der Mainkanalisation und sprach seine Freude darüber aus, daß ein Staats- vertrag mit Preußen und Hessen in Bälde bevorstehe. Wie der größte Teil Mirddentschlands einen Zugang zur See habe, wie Mittel-Deutschland durch Ströme umb Kanäle geeignete Schiffahrtstraßen besitze, so wünsche man für Bayern gleiche Vorteile durch die Verbindung von Rhein und Donau. Prinz Ludwig wies« sodann den Vorwurf zurück, daß er partikula- ristische Interessen verfolge. Wenn er par- tikularistischen Interessen huldigen würde, würde er sich damit begnügen, daß der Main bis Aschaffenburg kanalisiert werde. Denn dann wäre auf bayerischem Boden ein Umschlagplatz für bayerische Schiffe zum Seeverkehr. Er wünsche aber, daß der Verkehr durch ganz Bayerin hindurchgehe und daß ganz Bayern dem Verkehr auf dem Großschiffahrtswege zugeführt werde. Werde der Großschiffahrtsweg Aschaffenburg-Passau gebaut, so würden, nicht nur bayerische Schiffe, sondern die Schiffe des ganzen! deutschen Reiches diese Wasserstraße beleben. Er wünsche also, daß Bayern in den Weltverkehr hineingezogen werde. — Nachdem der Etat des Donau-Main-Kanals erledigt; war, erklärte bei der Beratung des Eisenbahnetats Ministerpräsident Freiherr v. Crailsheim, daß Bayern ebensowenig wie Preußen an eine Eisenbahngemeinschaft denke. Die Schaffung eines! Reichs-Eisenbahngesetzes unter Einschluß der bayerischen Bahnen würde eine Durchbrechung des bayerischen Reservatrechtes bedeuten. Dieses aber wolle, könne und werde Bayern nicht aufgeben, und auch für die Pfalz würde sich eine Unterordnung unter ein Reichs-Eisebahnsystem nicht empfehlen.
Am 2. Juni hat der Nationalist General a. D. Lambert im französischen Senat folgende Geschichte erzählt: „In Ems, in Deutschland, wohin mir mein Arzt zu gehen unglücklicherweise empfohlen hatte — glauben Sie mir, es war für mich keine Vergnügungsreise — habe ich während des Prozesses von Rennes folgende Depesche in fetten Buchstaben — zur großen Freude der Deutschen — gesehen: „General Roget, General de Pellieux, General Gonse, General Mercier, General de BoiSdeffre und der ganze Generalstab in Stücken. Labori hat keine Spur davon übrig gelassen." Diese Depesche war gezeichnet Joseph. Und als ich fragte, wer dieser Joseph sei, antwortete man mir, daß es der große, der wahre Joseph sei, und man nannte mir einen Namen, den ich hier auf der Tribüne nicht wiederholen will. Die „Köln. Ztg." hat infolgedessen bei dem Buchhändler L. I. Kirchberger, dem einzigen, der während des Dreyfus-Prozesses in Ems Telegramme anschlagen ließ, Erkundigungen eingezogen, und folgendes erfahren. Herr Kirchberger erklärt:
1. Ein Telegramm des Inhalts, wie es der General Lambert als das bei mir angeschlagene gesehen haben will, habe ich nie erhalten. 2. Habe ich nie ein Telegramm von Joseph Reinach erhalten, dm ich nicht kenne. 3. General Lambett hat mich nicht nach dem Absender deS Telegramm» gefragt, obwohl er Gelegmhett dazu gehabt hätte, weil er sich dadurch bet mir einzusühren suchte, daß er Grüße einer mir befreundeten Persönlichkeit überbrachte, die in Frankreich mit Recht sehr angesehen ist. 4. Die Unterschrift Joseph findet folgmde harmlos« Erklärung: Um dm Ursprung meiner Telegramme zu kontrollterm und die Absmder nicht der lächerlichm Spionen- riecherei auszusetzen, waren die Telegramme im Einklang mit dm Wochentagm der Absmdung mit Vornamen, Peter, Paul Ernst, Joseph EmU u. s. w., versehen. Wenn an dem betreffenden Tage daS Telegramm anstatt mit Joseph Emest unterzeichnet gewesen wäre, so hätte Lambert ebenso gut Ernest Loubet, wie jetzt Joseph Reinach der schreckllchm That zeihen können.
Schwurgericht.
Gießen, 15. Juni.
Die gestrige Verhandlung richtete sich gegen den Holzhauer Konrad Wöll von Brauerschwend wegen Brandstiftung.
Als Geschworene wurden auSgelost: 1. Georg Möbs, Landwirt in Gettenau, 2. Jakob Görlach IV., Landwirt in Eberstadt, 3. Konrad Jakob Rupp, Privatier in Dortelweil, 4. Jakob Reidel, Drechsler in Wieseck, 5. Karl Junker, Baumeister in Ortenberg, 6. Philipp Frey, Kaufmann in Lang-GünS, 7. Philipp Winter L, Landwirt in Büdesheim, 8. Heinrich Winter I., Landwirt in Büdesheim, 9. Konrad Brücke! II., Landwirt in Pohl-Göns, 10. Heinrich Riehm II., Landwirt in Lollar, 11. Eduard Lutz, Landwirt in Elpenrod, 12. Philipp Menzel, Landwirt in Groß-Karben.
Die Anklage wird vom Oberstaatsanwalt Günge- rich vertreten. Als Verteidiger fungiert Rechtsanwalt Weidig.
Der 44 Jahre alte Angeklagte macht vollständig den Eindruck deS Gewohnheitstrinkers; er gesteht zu, er habe das Feuer, um daS es sich bei der Verhandlung drehte, angelegt. Ein Motiv zur That will er nicht gehabt, sondern in der Trunkenheit dieselbe verübt haben. Wöll ist seit 20 Jahren verheiratet gewesen und Vater von 6 Kindern, ist viermal, darunter einmal wegen Vergehen gegen die Sittlichkeit mit 1 Jahr Gefängnis, vorbestraft. Der Angeklagte gesteht zu, daß er sich in den nächsten Tagen vor der Strafkammer in Gießen wegen Blutschande, begangen mit seiner leiblichen Tochter, zu verantworten habe. Doch behauptet er, dieserhalb unschuldig zu sein. Die Ehefrau des Angeklagten hat sich vor Ostern erhängt; den Grund, weshalb diese Selbstmord verübt, will Wöll nicht kennen, gesteht aber zu, daß die Leute im Ort erzählen, seine Frau habe sich das Leben'genommen, weil sie das uneheliche Kind ihrer ältesten Tochter, von dem sie gewußt hat, daß ihr eigener Mann der Vater gewesen, getötet hat. Doch erklärt Wöll auch dies als bloßes Gerede, woran kein Wort wahr sei.
Die Anklage legte ihm nun zur Last, daß er am 19. April d. I. zu Brauerschwend das Wohnhaus des Beigeordneten Reibling, in dem er eine kleine Wohnung inne hatte, vorsätzlich in Brand gesetzt habe. Durch die Beweisaufnahme wird festgestellt, daß Wöll bereits seit 20 Jahren, weil er ein Trinker und Verschwender ist, unter Kuratel gestellt steht. Den Wirten in seinem Heimatsdorf ist die Verabreichung von geistigen Getränken an den Entmündigten verboten. Der Angeklagte hatte in Alsfeld eine ihm zuerkannte Haftstrafe zu verbüßen, und wollte diese, wie durch Zeugen bekundet wird, am 19. April, am Tage seiner That antreten. Wöll hatte schon immer gedroht, seinem Vormund das Haus über dem Kopfe anzuzünden, ebenso den andern Mitbewohnern des Reibling'schen Hauses eins aufzuspielen. Es ist erwiesen, daß der Angeklagte, bevor er die That beging, einiges Weißzeug sowie alles nur einigermaßen wertvolle seiner Habe zu seinem Nachbar Zinn getragen hat. Er versuchte sogar die im Keller lagernden Kartoffeln zu Geld zu machen.
Den Geschworenen wurde die Frage vorgelegt, ob der Angeklagte am 19. April d. I. das Reibling'sche Wohnhaus zu Brauerschwend vorsätzlich in Brand gesetzt hat. Auf Antrag des Verteidigers wurde noch für den Fall der Verneinung dieser Hauptfrage die Nebenftage gestellt, ob der Angeklagte bei dieser Inbrandsetzung fahrlässig gehandelt habe. Der Staatsanwalt erklärte, der Fall liege so einfach und klar auf der Hand, daß er viele Worte darüber nicht verlieren wolle. Der Angeklagte hat gewußt, daß, wenn er sein mit einem Strohsack versehenes Bett anstecke, das ganze Haus in Gefahr stehe, niederzubrenuev. Aus der Beweisaufnahme gehe auch klar hervor, daß es die Absicht des Wöll gewesen sei, die Mitbewohner des Hauses, besonders den Leineweber Hammel, der den Kartoffelkauf abgelehnt hatte, obdachlos zu machen. Er sei überzeugt, daß die Geschworenen die gestellte Hauptfrage bejahen würden. Der Verteidiger erklärte, er habe die Pflicht, im Sinne seines Klienten deffen Sache zu vertreten. Würden die Geschworenen deffen Angabe, daß er nur die Absicht gehabt hat, sein Bett zu verbrennen, glauben, so müßten sie die Hauptfrage verneinen und die zweite Frage, daß Wöll fahrlässig das Reibling'sche Wohnhaus in Brand gesetzt, bejahen. Nach erfolgter Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden und nachdem sich die Geschworenen kaum zehn Minuten zur Beratung zurückgezogen hatten, verkündete deren Obmann, Baumeister Junker-Ortenberg, den Wahr


