Ausgabe 
15.7.1900 Erstes Blatt
 
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Nr 163 Erstes Blatt.Sonntag den 15, Juli

1900

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v. Bechtold.

Der Fleischerverbandstag

Heidelberg ihr Können zu bezeigen

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Grüningen, Holzheim, Lang-GönS, Großen Linden, Allendorf a. d. Lahu, Klein-Linden, Garbenteich,

werden, einen sehr erheblichen Fortschritt gegenüber bisherigen Verhältnissen bedeuten.

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jetzt versagt gebliebene Erfolg hoffentlich diesmal nicht auß» bleiben. Zum Kirch-Preis haben sämtliche Nudervereine der Lahn (Ems, Limburg, Wetzlar, Gießen) gemeldet. Die gesamten Meldungsergebnisse sind folgende :

Nr. 1. Großer Vierer. I. Frankfurter RudenGesellschaft Ger«

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 14. Juli 1900.

** Regatta. Zu der am Sonntag dem 29. Juli statt- findenden 10. Gießener Ruder-Regatta haben 15 Ver­eine 35 Boote mit 161 Ruderern gemeldet, und sowohl bezüglich der Anzahl der Boote als auch der Ruderer ist die höchste Meldezifser erreicht. Es werden im Ganzen 10 Rennen gerudert. Bei den meisten Rennen sind erst­klassige Mannschaften gemeldet, sodaß hochinteressante sportliche Wettkämpfe am 29. Juli zu erwarten sind. Zum Lahnpokal haben 4 Vereine genannt, darunter Danzig den Meister von Deutschland von 1898 (M. Sommerfeld), der bei dem letzten Meisterschastsrudern in Berlin Zweiter wurde, nach unserem diesjährigen Meister Albert Rübsamen. Die Konkurrenz dieser beiden besten deutschen Skuller dürfte namentlich für unser Gießener Publikum das Hauptinteresse der Regatta bilden. Unserer akademischen Vierermann­schaft ist Gelegenheit geboten, aus heimischem Wasser gegen

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach § 10 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Kreisausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält.

Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Laus der gesetzlichen Fristen dadurch nicht unter­brochen.

Gießen, den 11. Juli 1900.

Der Kreisausschuß des Kreises Gießen.

_______ v. Bechtold.

Eine Unterfrage zum Fleischsbeschaugesetz bildet Einfuhr von Schweineleberu und Schweinezungen. Wurstindustriellen sind der Meinung, baß Deutschland Einfuhr ausländischer Schweinelebern nicht entbehren könne

Bekanntmachung.

Be tr.: Vorträge über Obstbau.

Der Obftbautechniker des Oberhessischen Obstbauvereins, Herr Metz aus Friedberg, beabsichtigt, die nachverzeichneten Orte des Kreises Gießen zu besuchen, um Vorträge über Obstbau zu halten, und an Obstbäumen praktische Unter­weisungen vorzunehmen.

Im Jntereffe der Sache ist die Beteiligung der Mit­glieder und sonstiger Freunde des Obstbaues erwünscht.

Bekanntmachung.

- Es. Ivird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, oatz nach § 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provtnzralausfchuß während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September Ferien hält.

Während dieser Ferien können in öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen.

, Lauf der gesetzlichen Fristen sind dieselben

ohne Elnfluß. '

Gießen, den 11. Juli 1900.

Der Provinzialausschuß der Provinz Oberbessen.

v. Bechtold.

Zum deutsch-amerikanische« Kegensettigkeitsvertrag.

Die Nachricht von dem Abschluß eines Gegenseitigkeits- Vertrages zwischen dem Deutschen Reiche und den Bereinig­te Maaten von Nordamerika kommt ziemlich über­raschend. Man hatte angesichts der tiefgehenden Mein- ungsverschiedenheiten, die bezüglich der Auslegung der Meistbegünstigungs-Klausel zwischen beiden Staaten be- Mnden, nur wenig Hoffnung noch, gehabt, eine neue Ber- einbarung zu stände kommen zu sehen, und die Thatsache,

es trotzdem -gelungen ist, verdient umsomehr Beachtung,

mania, 2. -Ruder-Klub Hamm, 8. Frankfurter Ruderverein 1805 , Nr. 2. Vierer. 1. Wetzlarer Ruder-Klub, 2. Gießener Ruder Gesellschaft 1877, 8. Ruder-Verein Ems, 4. Ruder-Verein Limburg; Nr. 3. Einer.

1. Danziger Ruder-Verein, 2. Gießener Ruder-Gesellschaft 1877, 8. Frank furter Ruder-Verein 1865, 4. Hanauer Ruder-Gesellschaft Hassia 1884;

Nr. 4. Zweiter Vierer. 1. Wetzlarer Ruder-Klub, 2. Frankfurter

als wir es in diesem Gegenseitigkeitsvertrag mit dem ersten größeren Erfolg zu thun haben, den die deutsche Negierung seit den Caprivi'schen Handelsverträgen auf handelspoli schem Gebiete zu verzeichnen hat. Die Differenzen zwischen den beiden nunmehrigen Vertragsstaaten waren dadurch entstanden, daß Amerika dem Deutschen Reiche die Meistbegünstigung, also die anderen Ländern eingeräumten Vorteile nur dann gewähren wollte, ivenn es dagegen gleichwertige Zugeständnisse in Tausch gäbe, eine Auf­fassung, der sich Deutschland um so weniger anschließen konnte, als sie nicht nur dem Wesen der Meistbegünstigung völlig widersprach, sondern auch im Handelsverkehr mit den Vereinigten Staaten seither niemals praktisch bethätigt worden war. Die Folge war, daß eine handelspolitisch^ Entfremdung zwischen den beiden Staaten eintrat, die ver­schärft wurde durch den Abschluß verschiedener Reciproei- tätsverträge, xu denen sich die Union in Verfolg der Be­stimmungen des Dingley-Tarifs mit anderen Staaten entschloß.

Von diesen Gegenseitigkeitsverträgen war der mit Frankreich für uns von besonderer Bedeutung, weil er der französischen Ausfuhr Zollvergünstigungen für solche Waren einräumte, die im wesentlichen auch den Gegenstand des deutschen Exportes nach den Vereinigten Staaten bil­deten, Vergünstigungen, dfe infolge der sich daraus er­gebenden Differenzierung unserer deutschen Waren natur­gemäß zur Folge haben mußten, daß die deutsche Ausfuhr nach Amerika der französischen gegenüber ins Hintertreffen geriet. Wenn es auch» den Anschein hatte, als ob die Bereinigten Staaten mit diesem Abkommen mit Frank­reich, auf Deutschland eine Pression auszuüben beabsich­tigten, so blieb der ebenso unhaltbare wie peinliche Zustand doch bis auf den heutigen Tag bestehen und wird nun erst, nachdem die seit einigen Jahren geführten Unterhand hingen der Deutschen Reiterung mit der Union bezüglich der Erlangung von Zugeständnissen für die deutsche Zucker einfuhr, die durch den ameriranischerseits eingeführten Zollzuschlag in Höhe der deutschen Ausfuhrprämien sehr erschwert wurde, sowie für Wein- und Textilwaren zu einem anscheinend befriedigenden Ergebnis und gleichzeitig auch zu einem Einvernehmen über das Wesen der Meist­begünstigung geführt haben, zu existieren aufhören. Das Entgegenkommen, das deutscherseits den Bereinigten Staaten in mancherlei Hinsicht, beispielsweise in der Wiederzulassung der amerikanischen Lebensversicherungs gesellschaften, bewiesen wurde, hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, die beiderseitigen Handelsbeziehungen, an deren vertragsmäßiger Regelung Amerika ja ein min­destens ebenso großes Interesse hat wie Deutschland, auf eine geordnete Basis zu stellen, und wenn die Borgänge der neueren Zeit, das Verbot der Einfuhr amerikanischen Rindfleisches und amerikanischen Obstes, die Beschränk­ungen, die das neue FleistMMUgesetz der amerikanischen Fleischeinfuhr auferlegt, keinerlei nachteilige Wirkungen auf die Verhandlungen auszuüben vermochten, so beweist das nur, einen wie großen Wert die Vereinigten Staaten darauf legen, zu freundschaftlichen Handelsbeziehungen zum Deutschen Reiche zu gelangen.

Wenn auch über den Inhalt des Vertrags Einzel­heiten nvich nickst bekannt sind, so werden die nächsten Tage doch voraussichtlich schon alle wünschenswerte Aufklärung bringen, denn nach Washingtoner Nachrichten steht eine Proklamation Mae Kinley's bevor, welche die ermäßigten Zölle Deutschland gegenüber in Kraft setzt. Mögen diese Einzelheiten aber lauten wie sie wollen, wir haben in diesem Falle das Vertrauen zur Regierung, daß sie die deutschen Interessen in hinreichendster Weise gewahrt haben wird. Zu hoffen und zu wünschen bleibt nur, unsere maß­gebenden Stellen möchten bei den bevorstehenden Handels­vertragsverhandlungen mit Rußland, Oesterreick), England dieselbe ruhige Erwägung und kaltblütige Ueberlegung be­wahren, die sie Amerika gegenüber gezeigt hat, dann kann man sich> vielleicht doch der Erwartung hingeben, daß auch hier ein Resultat erzielt werden wird, das nach allen | Seiten hin befriedigt.

furt a. M. gewählt worden. Stein wurde zum Ehren­präsidenten des Verbandes ernannt. Um zu den sachlichen Verhandlungen überzugehen, so bereitet dem Fleischer Ge­werbe große Unruhe die strengere Praxis, die vielfach)! Polizei und Gerichte in den letzten Jal-ren hinsichtlich der Anwendung von Konservierungsmitteln beim Fleisch und von Färbemitteln bei der Dauerwurst üben und die zahl­reiche Verurteilungen von Fleischern wegen Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz zur Folge gehabt hat. Die Un­gleichheit der Rechtsprechung durch die verschiedenen Ge­richte und die Ungewißheit über das, was erlaubt und was verboten ist, bringen die Fleischer in beständige Ge fahr. Andrerseits wird der Gebrauch von Konservierungs Mitteln als unumgänglich iwtivendig von den Fleischern hingestellt und das Färben der Wurst als ein Verschönet ungsmittel bezeichnet, das in anderen Gewerben, wie z B. in der Konditorei, der Bäckerei, der Likörfabrikation ohne Anfechtung benutzt wird. In dem letzteren Sinne faßte der Verband Resolutionen. Eine neue Sorge ist dem Fleischergewerbe erwachsen aus der am 1. Januar 1900 mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft getretenen Ber ordnung, betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Vieh - Handel. Für den größten Teil der beim Schlachten festgestellten Krankheiten der Tiere ist damit die Haftung den Landwirten abgenommen und die Fleischer haben die aus den Beanstandungen der Schlachttiere fidji ergebenden Verluste zu tragen. Der Verbandstag beschloß, dahin zu wirken, daß der Umfang der, wie es in deut Bürgerlichen Gesetzbuch, heißt,Hauptmängel", für die der Verkäufer, also der Landwirt, einzustehen hat, wenigstens in einigen wichtigen Punkten erweitert werde. Mit dec Gestalt, die das Fleischbeschaugesetz endgiltig erhalten, hat, erklärte sich der Verbandstag nickst zufrieden. Man beklagte es als eine Durchbrechung des sanitären Charakters des Gesetzes, daß die Hausschllachtungen von den« Beschauzwang befreit worden sind und daß die Einfuhr ausländisckM Pökelfleisches gestattet worden ist. Es wurde aber an­erkannt, idjaß die Zustände, die durch bas liesest geschaffen

Der 23. Verbandstag des Deutschen Fleischerverbandes, der am 11. und 12. ds. M. in Nürnberg abgehalten wurde,

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Tagung das Jubelfest seines 25 jährigen Bestehens und dann schied mit ihr der erste Vorsitzende des Verbandes Eduard Stein-Lübeck, der 14 Jahre lang in für das Fleischergewerbe schweren Zeiten die Geschäfte des Ver­bandes mit Ehren und Erfolg geleitet hat, aus diesem Amte. Aus sehr kleinen Anfängen hervorgegangen um- faßt der Verband gegenwärtig 31225 Mitglieder, und ge­rade in den letzten Jahren ist er stetig und stark gewachsen. An Stelle von Stein ist der bisherige zweite Vorsitzende Georg Eitel-Düsseldorf und an dessen Stelle Marx-Frank-

und die blühende Leberwurstindustrie durch ein solches Einfuhrverbot untergraben werde. Der Verbandstag er­klärte sich gegen eine kleine Minderheit für das Einfuhr­verbot, das übrigens durch das Fleischbeschaugesetz selbst bereits ausgesprochen ist. Eine große Reihe anderer An gelegenheiten, die zur Verhandlung kamen, hat nur für den Berufsmann ein Interesse. Als Ort für den näckfften Fleischer-Verbandstag wurde Rostock bestimmt. Mit dem Verbandstag war eine sehr reich beschickte und höchst lehr­reiche Fachausstellung verbunden. Dem Verbandstage vor aus ging die Jahresversammlung der Fleischereiberufs' genossenschaft, die der Präsident des ReickMversicherungs- amtes Geheimer Oberregierungsrat Gäbet durch seinen Besuche auszeichnete.

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Der Beginn der Vorträge ist an Sonntagen nach- Mittags 3 Uhr, an Wochentagen abends 8 Uhr.

Den Herren Obmännern der Ortsgruppen gehen be­sondere Mitteilungen zu.

Gießen, den 13. Juli 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, 13. Juli 1900.

Betr.: Revision des ServiStarisS und der Klassen­einteilung der Orte.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

Ott die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Eine Revision des ServiStarisS und der Klassen­einteilung der Orte steht bevor (s. Reichsgesetz vom 28. Mai 1887 und vom 26. Juli 1897). Falls von ihnen Anträge auf Versetzung in eine andere Klaffe zu stellen sind, wollen Sie dieselben bis zum 10. August an uns einreichen.

Wir weisen darauf hin, daß Versetzungsanträge mit dem Nachweis einer inzwischen eingetretenen wesentlichen Ver­änderung der maßgebenden Verhältnisse zu begründen sein werden.