für Heranbildung der Jugend und steht der Erfolg mit der neunjährigen Anstrengung für Lehrer und Schüler im richtigen Verhältnisse, oder mit anderen Worten gesagt, hat die Erlernung der alten Sprachen auf grammatischem Weg m unserer Gegenwart noch immer den aUeS überragenden Wert, den ihnen die Philologie zuschreibt? Vor allem müssen wir an diesem System tadeln, daß es unsere ^ugend am Leibe angreift, den Charakter unentwickelt laßt, den Geist auf weiten Umwegen zum Ziele führt. Wie m ühsa m und unfroh wird doch unser Bildungs- kapital errungen ’ Tie Erlernung des Lateinischen und Griechischen wird mit einer fast religiösen Weihe und nut einer Feierlichkeit angefaßt, die da sagt, daß man nun- nehr an die eigentliche Lebensaufgabe herantrete. Demgemäß beginnt der deutsche Knabe in den weit meisten Fällen die Erlernung mit großem Eifer. Aber wie bald erlahmt d e r b e st e Wille. Statt grüner Wiese eine trockene Suppe! Keine.Spur einer Anrcg- u n g für die in jungen Jahren so empfängliche Phantasie, die sonst viel Schwereres leicht macht! Eine Menge von neuen, unverständlichen Namen, von Sprachformen fällt über den Knaben her; dann rücken die Regeln mit ihren Hunderten von Ausnahmen nach. Nichts wird dem Kinde geschenkt. Die unlängst in Frankreich perfügte Ausschaltung einer ganzen Reihe kleinlicher Regeln aus der französischen Sprachlehre ist niemals im Kopf eines deutschen Philologen aufgetaucht; sie erscheint dem letzteren einfach unfaßlich. Sonst im Leben ein warmherziger, wohlwollender Mann, wird er zum mitleidslosen Tyrannen, wenn es sich um Geschlechtsregeln und unregelmäßige Zeitwörter handelt! Und so geht es fort viele Jahre lang. Jedermann kennt den schweren Gang, der so oft für Schüler und Lehrer zum Dornen- w e g wird. Ohne Uebertreibung kann man sagen, daß in vielen Fällen das ganze svätere Leben niemals mehr so anhaltende Kopfarbeit erfordert, als die letzten Gymnasialjahre. Nicht ohne Begründung sagt ein scharfer Beobachter, ein Engländer: „Unser Erziehungssystem mag viele Fehler haben und ist gewiß auf vielen Punkten bessernswert, aber das eine darf man sagen, daß die englische Jugend mit Freude und Tank, die deutsche aber durchweg mit U n l'u st an die Jugendzeit z u r ü ck d e n k t". Das verschuldet die Grammatik. Ist ein solches Verbringen der „fröhlichen" Jugendzeit nicht unnatürlich!? Sieht das nicht aus wie eine Abtötung des Leibs, wiP eine Askese, die wir an den Klöstern des Mittelalters mit so vielem Recht verurteilen? Hier ist die bessernde Hand anzu- legen, die Grammatik darf nicht vorherrschen und den G e n u tz und Nutzen der Lektüre e r st i ck e n. Auch muß eine innigere Berührung mit anderen Unterrichtszweigen stattfinden, so vor allem eine Vereinigung der Lektüre mit dem Geschichtsunterricht". — Der Verfasser schlägt einen gemeinsamen Unterbau des gymnasialen und realgymnasialen Lehrplans und dessen Gabelung in den Oberklassen unter Verlegung des klassischen Sprachunterrichts auf die späterer! Schulperioden vor und meint: „Ist die Reife des Geistes
erst soweit entwickelt, dann wird den Schülern auch das Wesen der Alten verständlicher werden, als heute".
Universität und Hochschule.
— Der bisherige o. Profeffor Dr. Ernst Siemerling zu Tübingen ist zum o. Profefior in der medizinischen Fakultät zu Kiel ernannt worden. — An der Universität Kiel soll nach skandinavischem Vorbild ein Studentenheim, in Berlin ein Studentinnenheim errichtet werden, worin nach anglo-amerikanischem Muster die Damen ihre Wohnung, Kost und eine Stätte der Geselligkeit fänden. — Zum o. Professor der Physik an der Universität Genf ist Herr C. E. Guye ernannt worden. — Der Privatdozent Dr. Viktor Wehr wurde zum a.-o. Profeffor der Chirurgie an der Universität Lemberg ernannt. — In Königsberg ist am 6. ds. Prof. Dr. Georg Stetter, ein geschätzter Chirurg, im Alter von 52 Jahren gestorben.
Kunst und Wissenschaft.
— Hartlebens neuestes Drama „Rosenmontag", daS bisher in Wien von der Zensur verboten worden war, ist nunmehr freigegeben worden.
Gerichtssaal.
Frankfurt a. M., 8. November. In der letzten Sitzung des Kriegsgerichts kamen zwei Fälle zur Verhandlung. Zunächst hatten sich Sergeant Bonitz und Füsilier Ehlers, beide von der Unteroffizterschule in Biebrich, zu verantworten, der erstere wegen Mißhandlung, der andere wegen Ungehorsams. Die Beweisaufnahme ergab, daß Ehlers den Bonitz durch renitentes Benehmen gereizt hatte, Bonitz faßte ihn darauf derb, schüttelte ihn und hätte ihn um ein Haar die Treppe hinuntergeworfen. Bonitz erhält 8 Tage Mittelarrest, Ehlers 43 Tage Gefängnis. — Im zweiten Fall hat der Unteroffizier Dünnhaupt vom Gersdorff-Rcgiment in Wiesbaden den Füsilier Ehrhardt derart mit dem Gewehrkolben vor die Brust gestoßen, daß nach Aussage des Oberstabsarztes ein gerade kurz danach auftretendes Magen- Übel zwar nicht die nachweisbare, aber doch die wahrscheinliche Folge d-r Mißhandlung war. Der schon wegen Mißhandlung bestrafte Unter« ossizier wurde vom Feldwebel ins Lazaret geschickt, um den Ehrhardt zu fragen, woher denn seine Krankheit rühre. Er ging nicht dahin, sondern kam mit der falschen dienstlichen Meldung zurück, das Unwohlsein Ehrhardts rühre von einem Bajonettstoß beim Fechtunterricht her. Später suchte er den Ehrhardt und einen andern Füsilier, der die Geschichte kannte, dazu zu bewegen, zu seinen Gunsten auszusagen. Deshalb lautet die Anklage auf Mißhandlung, falsche Meldung und Anhaltung zur falschen dienstlichen Meldung. Der Angeklagte wird zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
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Türkische Tabak-Regie-Gesellschaft. Aus Wien wird geschrieben: Die Aktionäre der Türkischen Tabakregie haben für das Geschäftsjahr 1899/1900 auf ihren Anteil ein ganz ungewöhnlich hohes Erträgnis zu erwarten; vor allem, weil das Reinerträgnis, lvie verlautet, ungefähr 260 000 t. Pfd. erreicht, während dasselbe im Geschäftsjahre 1898/99 nicht viel mehr als 90 000 t. Pfd. betrug. Die Bedeutung dieses hohen Erträgnisses wird aber noch wesentlich durch den Umstand erhöht, daß dasselbe ausnahmsweise den Aktionären allein gehört, daß also weder an der Regierung noch an die Dette Publique Gewinnbeteiligungen herauszuzahlen sind. Artikel 7 des Cahier deS Charges besagt nämlich, daß, aus den Erträgnissen jedes Jahres vor allem den Aktionären 8 Proz. vom Aktienkapital zu bezahlen sind. Der Ueberschuß wird bis zu 500 000 t. Pfd. in der Weise geteilt, daß 30 Proz. der Regierung, 35 Proz. der Dette Publique und 35 Proz. der Tabakrcgie gehören. Derselbe Artikel sagt aber, daß, wenn das Erträgnis eines Jahres nicht genügen würde, um die erwähnten 8 Proz. Zinsen an die Aktionäre zu zahlen, der Fehlbetrag von dem Erträgnis des nächsten Jahres zu decken sei. Die 8 Prozent Zinsen auf das heutige Kapital von 1 760 000 türkischen Pfund betragen 140 800 türkische Pfund. In dem Geschäftsjahre 1897 bis 1898 hat jedoch das Erträgnis um 76 800 türkische Pfund, im Geschäftsjahr 1898/99 um 50 500 türkische Pfund weniger betragen als 8 Proz. Es gebühren aus dem heurigen Erträgnis den Aktionären nicht nur 8 Proz. in der Höhe von 140800 türkischen Pfund, sondern auch die Fehlbeträge der zwei letzten Jahre von zusammen 127 300 türkischen Pfund, so oaß das ganze heurige Erträgnis ungeschmälert den Aktionären verbleibt. Wenn trotzdem mit Bestimmtheit verlautet, daß die Dividende nicht höher als mit 16 Fr. per Aktie bemessen werden toirb, so ist es klar, daß ein Betrag von mehr als 10000V t. Pfd. referiert werden muß. Die Verwaltung dürfte zu diesem Vorgehen nicht nur durch den Wunsch veranlaßt sein, die Reserven des Unternehmens möglichst zu verstärken, sie dürfte vielmehr auch der Erwähnung Raum geben, daß zu große Sprünge in der Jahresdividende vermieden werden sollen. Wenn man bedenkt, daß bei gleichbleibendem Reinerträgnis im nächsten Jahre der die 8 Proz. Kapitalszinsen übersteigende Betrag zu 65 Proz. der Regierung und der Dette Publique und nur zu 35 Proz. den Aktionären gehören wird, so wird es sofort klar, daß die Dividende der Tabak-Regie für ba§ laufende Jahr eine ganz bedeutende Reduktion gegen das Geschäftsjahr 1899/1900 ausweisen müßte, falls man das Erträgnis des letzten Jahres voll zur Verteilung gebracht hätte.
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