Ausgabe 
9.8.1900 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt.

Nr 184

Donnerstag den 9 August

1900

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An»ts« und Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

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Amtlicher Teil.

Gießen, den 4. August 1900.

Betr.; Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen arr die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.

Wir beauftragen Sie, mit der Aufstellung der Urlisten der zum Amte eines Schöffen oder Ge­schworenen destellbareu Personen zu beginnen und diese Listen nach vorgängiger achttägiger Offenlegung samt den etwa erhoben werdenden Reklamationen mit Begleit- bericht spätestens bis zum 15. Oktober l. IS. an die zuständigen Amtsgerichte einzusenden.

Die Spruchliften der Geschworenen haben, wie bereits in unserem Ausschreiben vom 20. April 1885 (Anzeiger Nr. 92) bemerkt wurde, in mehrfachen Fällen die Namen von Personen enthalten, welche das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 65. bereits überschritten hatten, und find hierdurch in den Schwurgerichtsfitzungen den Fort­gang der Verhandlungen hemmende Weiterungen veranlaßt worden. Derartige Vorkommniffe können nur durch eine genaue Beobachtung der hinfichtlich der Aufstellung der Ur­listen der Schönen und Geschworenen bestehenden Be­stimmungen vermieden werden. Wir machen Ihnen daher ine sorgfältigste Beobachtung der Vorschriften in § 1 und 3 ber Verordnung vom 14. Mai 1879 (Reg.-Bl. S. 213) zur Pflicht. Hiernach find die in den §§ 32, 33 und 34 des Gerichtsversaffungsgesetzes (s. ReichS-G.-Bl. von 1877, S. 47) bezeichneten Personen nicht in die Urlisten auf­zunehmen, während bei den in § 35 daselbst genannten der Grund, warum sie ablehnen können, in der SpalteBe­merkungen" der Liste anzugeben ist. In allen Fällen, in welchen Zweifel darüber bestehen, ob eine in die Urliste auszunehmende Person das 30. oder 65. Lebensjahr vollendet habe, wollen Sie sich durch eine Anfrage bei derselben, oder in sonst geeignet scheinender Weise genau über deren Alter vergewiffern. Sie dürfen aber auch nicht Personen, welche Sie für ungeeignet zum Amte eines Schöffen oder Ge­schworenen halten, bei denen aber die gesetzlichen Voraus­setzungen vorliegen, aus der Liste weglaffen, z. B. weil sie arm oder zu alt find. Sie wollen vielmehr diese Personen ebenfalls in die Liste aufnehmen, Ihre Ansicht aber unter Bemerkungen" oder im Begleitberichte angeben.

Das zur Aufstellung der Listen erforderliche Formular wird Ihnen k. H. zugesandt werden.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Alle zu einer Verwendung in China bereiten, augen­blicklich dienstfähigen Unteroffiziere mn Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Kavallerie, Feldartillerie,

Pioniere und Eisenbahu-Truppen in erster Linie Reserve Ersatzreserve auSgeschloffen haben sich bei den zu- ständigen Kontrollstellen unter Vorlage ihrer Militärpapiere bis zum Samstag dem 11. August, abends, anzumelden.

Es ist in Aussicht genommen, daß Kapitulations­handgeld, sowie Löhnungszuschuß gezahlt wird.

Gießen, den 3. August 1900.

Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen. F. d. b. B.-K.: Morneweg.

Bekanntmachung.

Betr.: Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh durch den landw. Provinzialverein von Oberhessen.

Der landw. Provinzialverein beabsichtigt um die Zeit von Ende August bis Mitte September durch eine Kommission oon Sachverständigen, Zuchtvieh der Simmenthaler Riud- viehraffe und Saaner-Ziegen aus den betr. Originalzucht­gebieten einzuführen. Der Import erstreckt sich nur auf wirklich gutes Zuchtmaterial von Bullen, jungen Kühen, Kalbinnen, Ziegenböcken und Ziegen. Der Durchschnitts­preis dürfte sich in der Schweiz für Bullen auf 700 Mk. bis 900 Mk. für Kühe und Kalbinnen auf 600 Mk. bis 800 Mk., für Ziegenböcke auf 40 Mk. bis 60 Mk. und für Ziegen aus 30 Mk. bis 50 Mk. stellen. Die Ankaufs­kosten, die der Verein trägt, sind hierbei außer Betracht gelassen. Durch den eventl. Vereinsnachlaß dürfte sich der Preis noch etwas niedriger stellen.

Beteiligen können sich am Bezug: Einzelzüchter, Ge­meinden und Zuchtvereine, und sind die Bestellungen schrift­lich bis zum 20. August d. IS., unter Angabe des Ge­schlechts und der sonstigen Wünsche bei den Zuchtvereinen, oder direkt bei der Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen in Alsfeld anzumelden. Die an» gekauften Tiere werden unter den Bestellern versteigert. Erreicht der Steigerlös nicht die Höhe der Ankaufssumme, so wird der Fehlbetrag prozentualisch dem Steigpreis der einzelnen Tiere zugeschlagen. Uebersteigt der Steigerlös die Summe der Ankaufspreise, so erfolgt eine Rückver­gütung nach demselben Maßstabe.

Der Provinzialverein bestreitet, wie schon gesagt, die sämtlichen allgemeinen Kosten des Kaufs (alle Kosten ab­züglich der Ankaufspreise). Außerdem kann, soweit die vorhandenen Mittel reichen, auf Antrag der Besteller ein Teil des Steigerlöses und zwar bis zu 20 Prozent für solche Tiere, die von Zuchtvereinen und deren Mitgliedern oder von Gemeinden bestellt sind, an einen einzelnen Be­steller jedoch nicht mehr als für zwei Stück, nachgelassen werden.

Ort und Tag der Versteigerung der angekauften Tiere unter den Bestellern wird später mitgeteilt.

Laubach, den 10. Juli 1900.

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Oberheffen. Friedrich Gras zu Solms-Laubach.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat Juli 1900 für den Lreferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:

Hafer Mk. 17,20, Heu Mk. 5,80, Stroh Mk. 3,90. Gießen, den 4. August 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der Gemeinderat zu Ortenberg beabsichtigt, mit dem sogen, kalten Markt zu Ortenberg am 1. November l. Js. eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gebrauchsgegenständen zu verbinden.

GroßherzoglicheS Ministerium des Innern hat die nach- gesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 6000 Lose zu 1,00 Mk. daS Stück ausgegeben werden dürfen und min­destens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind, und planmäßig ausgeschlossen wird, daß die Gewinner etwa an Stelle der gewonnenen Tiere oder Gegenstände auch im voraus festgesetzte Geldbeträge fordern können.

Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden.

Gießen, den 7. August 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung,

Vom 1. September 1900 ab wird eine unentgeltliche Stellenvermittelung für häusliche Dienstboten in Mannheim errichtet.

Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 6. August 1900.

GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen.

_________________ v. Bechtold. _____________

Die neue hessische Vermögenssteuer.

Schluß.

Besonderer Berechnung bedarf die Ermittelung des Kapitalwertes von Nießbrauchs rechten^ Lerbrenten, Altenteilsbezügen und dergl. Bei immerwährenden Nutzungen wird das 25 fache, bei solchen von unbestimmter Dauer das 12 einhalbfache des ein­jährigen Betrages als Kapitalwert angenommen. Ist das Recht auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt, so bestimmt sich der Kapitalwert nach dem Lebensalter der Person und schwankt zwischen dem 18 fachen und 2 fachen

Einige Momente aus der Hragödie des Königsmords in Italien.

Von A. D., zurjeit Florenz.

Schluß.

Neben der Tragödie im Königshause spielt sich eine andere ab, weit ab vom Throne und doch hervorgerufen durch dieselbe That des gleichen Menschen die Tragödie in der Familie des Mörders.

Hätte der Mann seine ruchlose That begangen, um plößlich aus tieffter Dunkelheit ans Licht gezogen zu wer­den, so dürfte er mit dem Resultat zufrieden sein.

Caserio, Luchem, Acciarito, Angiollillo sind Namen, die durch ihre schändlichen Thaten in den letzten Jahren in Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz zu trauriger Berühmheit gelangt sind. Jetzt reiht sich ihnen der Name des Gaetano Bresci würdig an. Ein Unterschied scheint freilich zu bestehen. So viel ich weiß, waren die erftge^ nannten immer nur mit dem Nötigsten ausgerüstet an ihre traurige Mission gegangen. Dieser neue Apostel des modernsten und grauenvollsten Fanatismus aber trat als großer Herr auf, war /geschmackvoll und gut gekleidet und schien stets eine gefüllte Börse zu haben. Man ist ja ziemlich genau über fein Leben orientiert. Ich war in Prato. In einer kleinen Vorstadt liegt unter Bäumen und Blumen ein s auberes, freundliches, äußerst bescheidenes Häuschen mit drei kleinen Zimmern im Erdgeschoß, vieren im ersten Stock. Durch die Zeitungen sind wir vertraut mit den Bewohnern des Hauses und ihrer Geschichte. Es gehört dem Bruder des Mörders, Lorenzo Bresci und seinem Schwager Maroni. Die Eltern des Bresci waren

einfache, arme, aber brave Leute, 1891 starb die Mutter, 1895 der Vater.

Der Mörder Gaetairo Bresci war, nachdem er die Gemeindeschule besucht hatte, zunächst Schuster, wie sein Bruder Lorenzo. Dies Handwerk behagte ihm nicht, so wurde er Seidenweber und war als solcher an verschiedenen Orten Italiens thätig. Ich hörte durch Leute, die seine Verwandten /genau kannten, er sei nie sehr fleißig, sonst aber ruhig und ordentlich gewesen. Im Januar 1897 ging er nach New York, soll dort in Paterson, einem Vor­orte New Ports, in der Seidenfabrik von Hamilton Booth gearbeitet haben. Seit zwei Jahren ist B r e s c i mit einer gebildeten Irländerin verheiratet und hat ein Töchterchen von acht Monaten. Ein Journalist Hut die Frau des Mör­ders besucht imb hat sie völlig unvorbereitet für den Schlag, der sie erwartete, gefunden. Sie konnte und wollte nicht glauben, daß ihr Mann und der Mörder des Königs ein und dieselbe Person seien. Sie wohnten in Hoboken, dem durch den großen Brand kürzlich so oft genannten Vor­orte von New Jork; ihr Mann arbeitete in Paterson. Er schimpfte oft auf die Herrscher und die Reichen, sagte sie, aber nie verriet er mit einem Worte, daß er sich mit diesem furchtbaren Vorhaben trüge. (£r war, so sagte sie, gern gut gekleidet, hatte einen noblen Geschmack und gab viel auf Aeußerliches; aber er war ruhig, verschlossen und liebte seine Frau und fein Töchterchen zärtlich Er sagte, er müsse nach Europa, um eine kleine Erbschaft zu erheben.

Die Frau zeigte auf Wunsch feinen letzten Brief und viele von früher es waren, herzliche, harmlose Briefe ohne jegliche Andeutung seines Vorhabens. Dort in Pater­son bei New York lebt eine ganze Kolonie von Italienern,

die fast ausschließlich der anarchistischen Partei angehören. Sie haben, nachdem sie von dem Morde des Königs hörten, Bresci offen als einen der Ihren anerkannt, haben seine That bejubelt und mehr ober minber deutlich gesagt, baff noch anberc Fürsten ein gleiches Geschick erwarte. Sie haben behauptet, niemanb ber Ihrigen werbe zu solcher That gezwungen, Bresci habe völlig aus eigener Initiative gehanbelt. Aus eigenem Entschluß?? Mir scheint hier in mobernem Gewanbe bie Verwirklichung der mittelalterlichen Faustsage, der TeufelsverschreHung! wiederzukehren. Die Gesellschaft stattet das Individuum reichlich mit Mitteln aus, gewährt ihm bis zu einem ge­wissen Grade eine Existenz nach seinem Wunsche; aber dann kommt bie Gegenleistung:bafür gehörst bu mir unb wenn bas Los entscheibet, so hast bu beine Aufgabe unbebingt zu erfüllen".

Diese Freiheitshelben, bie keinen Herrscher über sich dulden wollen, begreifen in ihrer Eitelkeit unb Beschränkt­heit wenig, in welche Sklaverei sie ihrer Gesellschaft gegen­über geraten sinb.

Am 4. Juni erschien Bresci unerwartet bei seinen Verwanbten in Prato, erzählte, er sei in Paris zur Aus­stellung gewesen unb sprach mit großer Begeisterung ba* von. Er schlief viel, ging spazieren, machte zu seinem Ver­gnügen photographische Aufnahmen unb übte sich oft im Schießen; kurz, er lebte, wie ein bermögenber Mann, erzählte auch ben Seinen, er verbiene brüben in Amerika täglich 20 bis 25 Lire.

Mitte Juli ging Bresci nach Bologna unb bat seinen Bruder, ihm sämtliche, etwa für ihn ankommenden Briefe poste restante dorthin nachzusenden.

Nach vier Tagen schrieb er feinem Schwager Marom: