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9lt. 262 Drittes Blatt. Donnerstag den 8 November 150. Jahrgang LSOO
Erscheint tägNch mit Ausnahme drS
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Aus Stadt und Land.
Gießen, 7. November 1900.
•• Aus der Schule. Zu der Frage, wie wir zweistellige Zahlen aussprechen sollen, äußert sich der Direktor der Berliner Sternwarte, Professor Förster, in der Zeitschrift für mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht. Beim Schreiben setzen wir sinngemäß die Zehner vor die Einer, beim. Sprechen dagegen stellen wir die Einer voran und lasten die Zehner folgen. Wir schreiben z. B. 46, aber wir lesen nicht „vierzig sechs", sondern „sechs und vierzig". Förster bezeichnet das als einen groben Uebel- staud. Es sei zweifellos, daß gerade bei schnellrechnenden Personen durch diesen Widerspruch zwischen Schreiben und Sprechen viele Rechenfehler verursacht werden. Erfahrungen und Nachweisungen seien dafür in Fülle vorhanden. Man könne geradezu behaupten, daß Deutschland bei seiner wissenschaftlichen und technischen Rechenarbeit in dem Wettbewerb mit anderen Völkern, deren Sprachen diesen Mangel nicht haben, im Nachteile sei. Förster hält es für wünschenswert, daß man in der Schule endlich anfange, zweckmäßiges und sinngemäßes Zählen zu lehren. Er schlägt vor, vom Jahre 1901 ab die ABDSchützeu statt „sechs und vierzig" sagen zu lasten „vierzig sechs", wie wir auch sagen „hundert drei" oder „hundert und drei". Folgerichtigerweise soll dann auch statt „dreizehn", „vierzehn" u. s. w. gesagt werden „zehn drei", „zehn vier" u. s. w. Nur „elf" und „zwölf" will Förster beibehalten wiffen. — Zu diesen Ausführungen schreibt man uns: Im Interesse der Lehrerschaft und der Schüler wäre es ebenfalls sehr wünschenswert und heilsam, wenn der Vorschlag Förster- gesetzlich eingeführt würde. Warum soll das Kind anders schreiben als es spricht? Gerade durch die unlogische Schreibweise ist den Schülern das Zahlenschreiben bei der Verbindung von Zehnern und Einern mit den Hunderten bedeutend erschwert und nur dadurch entstehen beim Zahlenschreiben so leicht die Fehler. Wie oft schreibt der Anfänger statt „64" „46" oder umgekehrt. Bei Verbindungen von Millionen, Tausendern, Hundertern reiht sich logisch Ziffer an Ziffer. Sobald aber Zehner und @iner daneben austreten, so tritt jedesmal die Umkehrung ein. Daß dies vermeidbare Uebelftände sind und ihre Beseitigung bedeutende Erleichterungen bedeuten, dürfte jedem klar sein. Die jetzige Zahlensprechweise sollte ebenso wie die Buchstabiermethode aus der Schule verbannt werden.
*• Ratgeber für Inserenten. In der gegenwärtigen Zeit, wo Preiserhöhungen auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens sich bemerkbar machen, möchten wir die Handel- und Gewerbetreibenden auf eine Erscheinung Hinweisen, die gewiß von vielen willkommen geheißen wird. Diese versetzt den Geschäftsmann in die Lage, sein Einkommen trotz der steigenden Unkosten stetig zu erhöhen. Im Verlag der Deutschen Verlagsanstalt zu Ochtrup erschien soeben ein Praktischer Ratgeber für Inserenten. Dieses sehr umfangreiche, mit gutem Geschick bearbeitete Reklamewerk bringt weit über Tausend wirklich gediegene, teils recht originelle und moderne, zugkräftige Jnseratvorlageu, die dem Inserenten kostspieliges Elichs- Anschaffen, sowie zeitraubendes Entwerfen auffallender Annoncen ersparen und den Verkehr mit den Zeitungen wesentlich vereinfachen. Selbst bei telephonischer oder telegraphischer Bestellnng ist dadurch noch die Möglichkeit gegeben, Inserate genau nach Wahl des Auftraggebers in gewünschter auffälliger Form auszuführen.
Darmstadt, 5. November. Wegen des Ablebens des Prinzen Christian Viktor zu Schleswig-Holstein ist eine Hoftrauer vom 3. November bis zum 10. dS. Ms. einschließlich angeordnet worden.
fc. Fulda, 4. November. Der 14jährige Sohn einer hiesigen Witwe spielte heute mit einem geladenen Revolver. Plötzlich entlud sich die Waffe und die Kugel drang einem 10jährigen Knaben in die Brust, sodaß er nach iy3 Stunden starb.
Grotzh. Handelskammer Friedberg.
In der 16. Sitzung der Großh. Handelskammer Friedberg für die Kreise Friedberg, Büdingen und Schotten am Donnerstag, den 1. November, waren anwesend: Fertsch, Langsdorf, Bindewald (Friedberg) Sprengel (Bad-Nauheim), Martini (Vilbel), Wetzell (Nieder-Erlenbach), Schäfer (Büdingen), ClooS (Nidda), Engel, Kromm (Schotten), ferner als Sekretär Rechtsanwalt und Notar Stahl. Entschuldigt fehlte Hanner (Büdingen).
Zum Antrag Küchel (Butzbach) betr. Einführung eines Zolles von mindestens Mk. 4 per 100 Kilogramm auf gemahlene Erdfarben war von Joutz (Butzbach) beantragt, einen Zoll von Mk. 1 zu befürworten. Die Kammer lehnte beide Anträge nach eingehender Debatte und stattgehabter Umfrage bei den Jntereffenten ab.
Der Vorsitzende berichtete sodann über den Verlauf des Hess. Handelskammertags, der am 21. Oktober l. I in Mainz getagt und der sich mit folgenden Gegenständen beschäftigt hatte:
1. Beratung des Entwurfs eines neuen Hess Handelskammergesetzes. — Von den Beschlüssen des Handelstags verdient besondere Erwähnung: gesetzliche Festlegung der Kammerbezirke, direktes, gleiches Wahlrecht zur Handelskammer und Erhebung der Beiträge zur Handelskammer durch die staatlichen oder Gemeindeeinnehmer sowie die gesetzliche Anerkennung des Handelskammertages als Vertretung und Verwaltung der gemeinsamen Interessen der Handelskammern.
2. Die Umfrage des deutschen Handelstags betr. Einrichtung einer Centralhandelsstelle.
3. Die Zulassung der hessischen Industriellen zu der im Jahr 1902 in Düsseldorf stattsindenden Industrie-Ausstellung.
4. Einführung einer weiteren Briefbestellung mit Empfangsbescheinigung.
5. Der neue Zolltarif."
Auf Veranlassung von Schäfer (Büdingen) spricht sich die Kammer einstimmig gegen die von den deutschen Stearin- und Stearinkerzen-Fabriken beantragte Zollerhöhung auf Olein aus, da diese Zollerhöhung die gesamte Textil- und Seifen-Jndustrie schwer zu schädigen und der kartellierten Stearinkerzen Fabrikation doch nicht dauernd zu helfen geeignet ist.
Der OrtSgewerbeverein Nidda hatte sich mit der Bitte an die Kammer gewandt, bei den Landständen dahin wirken zu wollen, daß der Brand Versicherungsbeitrag für einzelne gewerbliche Betriebe, die seither mit dem zwei- und dreifachen Beitrag herangezogen wurden, mit Rücksicht auf die begründete geringe Feuergefährlichkeit auf eine den landwirtschaftlichen Betrieben entsprechende Stufe herabgesetzt werden möge. Es wurde beschlossen, sich zunächst das erforderliche statistische Material zu verschaffen und eventuell alsdann im erbetenen Sinne vorstellig zu werden.
Bezüglich des Antrages der Firma Fahlberg, Lift und Co. in Salbke Westerhusen betr. Besteuerung von Saccharin spricht sich die Kammer zwar für eine angemessene Besteuerung des Saccharins im Verhältnis zu Zucker aus, verwirft aber entschieden den Apothekenzwang, da letzterer die Industrie die Artikels lahmlegen würde.
Es findet sodann die Auslosung der pro 1900 auS- scheidenden Mitglieder statt. In getrennter Auslosung werden für den älteren Kammerbezirk auSgelost: für Friedberg: H- L. Langsdorf, für Butzbach: W. Joutz, für Büdingen: O. Schaefer, für Schotten: W. Engel. Für Friedberg findet ferner eine Ersatzwahl für den ausgeschiedenen Herrn Salli Meyer statt. Der Termin der Wahl soll noch näher bestimmt werden. Zu Wahlkommissären bezw. Beifitzern und Ersatzmännern werden ernannt: für Friedberg: H. Bindewald, Alex. Weber, Isaak Mai, Martin Reuß, A. Meyer; für Butzbach: H. Küchel, Karl Hadermann, Ernst Vogt, Gg. Loth, Jak. Grünin. er; für Büdingen: L. Hanner, Franz Lehning, Ludwig Rothschild, Karl Schneider, Karl Block; für Schotten: W. Kromm, H. Rockemer, Hermann Heß, Phil. Donecki, Julius Kaufmann.
Die Kaiser!. Oberpostdirektion Darmstadt fragte bei der Kammer an, für welchen Modus sich die Interessenten bezüglich der Erledigung von solchen Postsendungen aussprechen, die im Ortsverkehr als unbe- stellbar zurückkommen, ob für Nachsendung mit Strafporto, oder ob Zurückgabe an den Absender. Der Kammer wäre es erwünscht, hierüber Aeußerungen von Jntereffenten zu entsprechenden Verwertung zu erhalten.
Das Reichsversicherungsamt ersucht die Kammer, die Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 1 Abs. 1 Ziff. 7 des am 1. Oktober 1900 in Kraft tretenden Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 sich die Unfallversicherung nunmehr auch auf solche Lagerungs-, Holzfüllungs- oder der Beförderung von Personen oder Gütern dienende Betriebe erstrecken, die mit einem Handelsgewerbe verbunden sind, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht. (Nähere Bekanntmachung wird noch erfolgen).
Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt die Kammer gleich zahlreichen anderen Handelskammern die Gültigkeit der Monats-Fahrkarten auf 30 Tage vom Tage der Ausgabe an gerechnet, zu beantragen.
Prozeß Sternberg.
Berlin, 5. November.
Hierauf wird Frieda Woyda wieder vorgerufen und eingehend darüber gefragt, wie sie zu den kleinen Lügen gerommen ist, auf die sie von ihrer Schwester ertappt worden sein soll. Tas Kind behauptet u. a.: Im Waisenhause haben ihr die Kinder erzählt, einige Kinder, die anscheinend gestorben waren, seien, als sie noch warm waren und sogar noch geschrieen haben, in einen Sack genäht und in einen Sarg gelegt worden. Tiefe Geschichte habe sie zu Hause erzählt. Tas Mädchen behauptet auch im Widerspruch mit Stierstädter, daß dieser und nicht sie davon gesprochen habe, daß sie durch das Essen im Waisenhause vergiftet werden sollte. Weitere sehr eindringliche Fragen des Vorsitzenden sollen den Versuch desselben, aus dem Munde des Mädchens herauszubringen, ob Stierstädter oder Frau Blümke die Vorgänge richtig geschildert hat, die sich abspielten, als Frau Blümke von der Lügenhaftigkeit der Frieda Woyda Mitteilung gemacht hatte. Das Mädchen behauptet: Herr Stierstädter habe gesagt, die Mutter brauche nicht vor Gericht zu erzählen, daß Frieda öfter gelogen habe. Wenn man alles sagen wollte, müsse ja alles von Bedeutung sein. Der Vorsitzende bemüht sich, ohne zu ermüden, aus dem Mädchen heraus- rubekommen, weshalb sie fünf Monate lang der Polizei und dem Gericht ihre früheren angeblichen Lügen aufrecht erhalten habe und nun mit einem Male ihr Gewissen erleichtern wolle. T-as Mädchen erklärt, sie sei von ganz alleine darauf gekommen, weil sie sah, daß Herr Stierstädter immer wieder kam und ihr Fragen über Dinge vorlegte, die sie gar nicht wußte. Sie habe keine Ruhe gehabt, habe nicht einschlafen können und habe gedacht: Wenn sie immer bei ihrer Aussage verbleibe und es wäre doch nicht wahr, dann würde sie der liebe Gott bestrafen. Im Anschluß hieran fragt Justizrat Tr. S e l l o die Zeugin eingeheno nach ihrem Religionsunterricht, nach den Geboten, namentlich nach dem Gebot, kein falsches Zeugnis wider den Nächsten abzulegen rc.
Der nächste Zeuge Blümke bestätigt die Aussage seiner Ehefrau, daß Frieda Woyda eines Tages vor etwa vier bis fünf Wochen zugegeben habe, daß fie gar nichts wisse und falsch ausgesagt habe. Ter Zeuge bestätigt auch die Angaben der Ehefrau über die Vorschläge, die ihm von einem Herrn Wolff und einem Herrn Hofmeier gemacht worden sind. Ein Herr Wißmann habe ihn mit Herrn Wolff bekannt gemacht, der ihm schriftliche Arbeiten übertragen wollte. Tabei sei dann wiederhalt das Projekt zur Sprache gebracht worden, daß für seine Frau und ihn ein Konfektionsgeschäft aufgemacht und Geld dafür her gegeben werden könnte. Bei diesen Gelegenheiten habe Herr Wolff vermieden,' genaueres zu sagen und den Namen Sternberg oder einen anderen zu nennen. Die Sache habe ihn gewundert, und er habe der Polizei Mitteilung davon gemacht. Es habe dann ein Herr Hö- mcier, der Vertreter eines Goldwarengeschäfts, sich mit ihm in Verbindung gesetzt und ihm in Aussicht gestellt, bei ihm Nebenbeschäftigung zu erhalten. Es sei ihm gesagt worden, er würde Ringe und Goldsachen zum Einkaufspreise erhalten können. Er habe einen Ring geschenkt erhalten und es sei ihm eine goldene Uhr in Aussicht gestellt worden. Herr Hömeyer sei dadurch zu ihm gekommen, daß er über einen Inspektor einer Versicherungsgesellschaft Auskunft haben wollte. Er sei über die Angebote sehr erstaunt gewesen und sei nicht weiter darauf eingegangen. Staatsanwalt Brant : Ich frage den Zeugen nunmehr auf seinen Eid: Ist von seiner Seite auf das Mädchen eingewirkt worden, hat kein Mensch, wer es auch sei, Sie zu veranlassen gesucht, auf das Mädchen einzuwirken, damit sie ihre Aussage ändere? Zeuge : Nein, kein Mensch! Auf Befragen des Justizrats Tr. Sello bekundet der. Zeuge, daß der Kriminalschutzmann Stierstädter ihm die Möglichkeit einer Anstellung bei der „Morgenpost" in Aussicht gestellt habe. Stierstädter habe ihm gesagt, er stehe mit dem Redakteur der „Morgenpost" in naher Verbindung. Zeuge Stierstädter bestreitet dies. Er will nur gesagt haben, bei solcher Zeitung brauchen sie ev. immer Leute. Auf weiteres Befragen des Justizrats Tr. Sello erklärt der Zeuge, daß er ausdrücklich Herrn Stier st ädter davon Mitteilung gemacht habe, daß Frieda Woyda ihre Aussage geändert habe. Stier st ädter tritt dieser Behauptung entschieden entgegen. Zeuge Blümke bleibt aber dabei. R.-A. Heinemann: Hat Herr Stierstädter auch von seinen Vorgesetzten gesprochen. Zeuge: Stierstädter hat gesagt, es werde diesmal eine große Sache werden, es würden wohl mehrere seiner Vorgesetzten purzeln, namentlich Herr v. Meerscheidt-Hüllessem, der ihm verboten habe, in der Sache zu arbeiten und sich mit Blümkes weiter in Verbindung zu setzen. Er werde Verschiedenes zur Sprache bringen, denn verschiedene Beamte begünstigten Herrn Sternberg. Ter Zeuge Stierstädter bestreitet die Aussagen des Zeugen wiederum und erklärt:


