ernch «s fc>c.
W IC. «»8,U5| en.
-«. V to.
nt. 88
Drittes Blatt.
Samstag dm 7. April
190«
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Bezugspreis vierleljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pjg. mit BringerlobTi; durch die Lbholeftellcn vierteljährl. Ml. 1,90 monatlich 65 Pfg.
Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.
Alle Anzeigen-VermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenpreiL: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
,«nähme von Anzeigen zu der nachmittag- für den lelgenden Tag erfcheinenden Nummer bi- vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abend- vorher.
Erscheint täglich nit Ausnahme deS
Montag-.
Di» Gießener
K imitienvtätter r er brn dem Anzeiger in Wechsel mit „Hess, tanbroirt" u. „Blätter für hefl. Volkskunde" r-chtt. 4 mal bei gelegt.
Amts- und AnzeiKeblntt für den Ureis iKieszen.
RtbelHott, Expedition und Druckerei:
Kchukflr«ß< Ar. 7.
GratisbeUagen: Gießener Famiiienblütter, Der hessische Landwirt, Mütter für hrsstsche UotKsKunde.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Ließen.
Fernsprecher Nr. 51.
1)
: den 10. April ss
1900-
adel, 'Bättö'.
DieseL.
Ackerbauschülcr aus dem Kreise Gießen, welche 2 Kurse der landw. Schule durchgemacht haben, erhalten zur Anerkennung und Erinnerung eine Gabe von 1 oder mehreren guten landwirtschaftlichen Büchern im Werte bis 20 Mk. mit eingeschriebener Widmung deS Direktors des Vereins. Den 5 jungen Landwirten, die im März d. Js. den 2. Kurs an der landw. Schule besucht haben, werden demgemäß je 1 Exemplar der Bücher:
„DaS Wissen des praktischen Landwirts" von Schmitter und „DaS Jahr des Landwirts" von F. Möhrlin, übergeben.
2) Den Teilnehmern an den landwirtschaftlichen RepetitionS- Kursen an der landw. Schule in Friedberg, die alljährlich im Juni stattfinden, eine Woche dauern und sehr geschätzt werden, soll eine Beihülfe in Form der Uebernahme des Honorars von 10 Mk. gewährt werden.
3) Jedem Teilnehmer am Obstbaumwärterkurs an der Obstbauschule zu Friedberg aus dem Kreise Gießen soll eine Unterstützung von bis zu 75 Mk. bewilligt werden. Ich gebe dies hiermit bekannt und spreche die Hoffnung Ms, daß die vorgesehenen Beihülfen, die übrigens ohne 'Rücksicht auf etwaige Bedürftigkeit gegeben werden, zum Srsuche der landw. Schulen und Kurse mehr wie bisher «onrezen mögen.
'Gießen, den 29. März 1900.
D<r Direktor des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Staatliche Betriebskrankeukafse für das Grobherzogtum Hessen.
Zu Anfang deS Monats ist im Geschäftskreis des Großh. Finanzministeriums eine Betriebskrankenkasse für de im staatlichen Dienst beschäftigten Arbeiter in Wirksam- Etit getreten. Für die Eisenbahnen bestanden seither schon Aelriebskrankenkassen, die durch die neue Kaffe nicht berührt herben. Da bei weitem die meisten staatlichen Arbeiten bttn Finanzministerium unterstellt sind, z. B. die Bau- abeiten, forstwirtschaftliche Arbeiten, so umfaßt die neue Lasse neinrichtung die bedeutende Mehrzahl aller beim Tlaote gegen Lohn thäligen Arbeiter. Angestellte Beamte Mer liegen nicht der Krankenversicherungspflicht, kommen «Iso *für die Betriebskrankenkasse nicht in Betracht.
Der Vorteil und die Bedeutung der Neuerung für leit Versicherten liegt in einer erhöhten Krankenfürsorge, b«ii weit über das hinausgeht, was die Gemeindekranken- t'üficherungen zu bieten in der Lage sind.
Für die Staatsverwaltung liegt der Wert der neuen Einrichtung hauptsächlich darin, daß der Staat alle Leute, H bei ihm arbeiten, nicht mehr bei den verschiedenen Nmeindekrankenversicherungen und Ortskrankenkassen ihres LischLftigungsortes versichert, dort also an- und abzumelden ' n) mit jenen zahlreichen Kassen in einem Abrechnungs- 'vaMnis zu stehen und jeden kleinen Krankenkassenbeitrag ititi einzelnen Arbeiters an jene einzelnen Kassen besonders !d«h eine eigens dazu gefertigte Zahlungsanweisung ab- jjMfern hat, sondern daß man künftig alle diese Arbeiter
Mtn
WÄÖ
«TÄ?*
riiS**
Bekanntmachung.
Bei Feststellung des Voranschlags hat die Generalversammlung des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins zur Prberung der Ausbildung junger Landwirte folgende Be- Pfie gefaßt:
n . g i-in
ilberrentt idente
Wbang, für ein Maftforüßr
.1. 2441 wbu
Mdihrn w
ud)i
Goelheslrabe 29.
fluten Lohn Ul’ cht.
»er, Seürtswefl H.
>r zanfftan flünt:
jubmtflMe CI sMresMcher.. ÖbereinnehMHnile Alicestraße iS UI. ein unabhüngiges £-• abbänfl. LaMm »t; MarMraße 32, ron
Hauöbnrfcht «na. gesucht,
Ii bindert Nge h btt üs "ton im Hanse, c Itai Tage an. [in k, Auchbindernnih- «gesucht 'berhard Ehrling nt!"" der, MarkUr
St u« der einen staatlichen Betriebskrankenkasse versichert, 81 idiiiauch zugleich für alle bei den betreffenden Behörden J I beschäftigten Arbeiter die Jnvalidenversicherungsbeiträge A i Weiht, und zwar auch dann, wenn sie wegen Zugehörig- Häl $u einer eingeschriebenen Hilfskaffe nicht Mitglieder der I Sürirbskrankenkasse zu werden brauchen. Damit läßt sich • lütt bedeutende Vereinfachung des Rechnungswesens er- rj&L z si-ilen. Die einzelnen Dienstbehörden haben künftig nur
»b.M iA uuch Lasür zu sorgen, daß die Lohnabzüge für die An- 1 kile 6cr Arbeiter an den Kranken- und Jnvalidenbeiträgen ' s-chlznitig und richtig vorgenommen werden. Alles weitere 1 !^orSen die Zahlstellen. Diese legen vierteljährlich der L Milstaatskaffe Uebersichten über alle Kranken- und ^A^Mllidenverficherungsbeiträge der Arbeiter, die auf dem ooZz^sMnch vorgeschriebenen Wege des Lohnabzugs verein- 1 wurden, vor, und die Hauptstaatskasse entrichtet die 1 ^samtsumme dann vierteljährlich an die Betriebskrankenkaffe.
Zu ermitteln, was der Staat als Arbeitgeber an Beiträgen zu zahlen hat, ist dann eine Rechenaufgabe ein- fachster Art, da der Arbeitgeber ebenso viel zur Invalidenversicherung beisteuern muß, wie der Arbeiter, zur Krankenversicherung dagegen nur halb so viel, als der Arbeiter. Damit jedoch der Vorschrift des Gesetzes genügt wird, daß der Arbeitgeber die Beiträge selbst ganz entrichten soll, für die er dann seinerseits Abzüge macht, ist angeordnet, daß die Staatsverwaltung durch die Hauptstaatskaffe beim Beginn eines jeden Budgetjahres die gesamten mutmaßlichen Jahresbeiträge im voraus der Be- triebskrankenkaffe überweist, vorbehaltlich späterer Anrechnung. Die einzelnen Dienstbehörden haben mit der Entrichtung der staatlichen Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung mithin gar nichts mehr zu thun. In dem Staatsbudget 1900/1901 sind zu dem Zweck 50 000 Mk. bei Kapitel 127 a nachträglich vorgesehen und von den Land- ständen bewilligt worden. Damit ist die Möglichkeit geboten, vom 1. April d. I. an die Arbeitergeberbeiträge des Staats auf einen besonderen Kredit zu verrechnen, statt die einzelnen Lohnfonds damit zu belasten
Die statutenmäßigen Leistungen der Betriebskrankenkaffe sind ziemlich weitgehende. Sie gewährt ihren Mitgliedern Krankenunterstützung für 26 Wochen, daneben bei ununterbrochener sechswöchiger Dauer der Mitgliedschaft freie ärztliche Behandlung und Arznei für die Ehefrau des Mitglieds für die Dauer von 13 Wochen. Durch die letztere Vorschrift erhalten die Versicherten ein Jntereffe daran, dauernd Mitglieder der Kaffe zu bleiben.
DaS Krankengeld entspricht der Hälfte der statutenmäßigen Tagelohnklaffen. Es sind vier Lohnklasien gebildet: von 4 Mk., 3 Mk., 2 Mk. und 1 Mk. 20 Pfg. Außer der Kranken- und Wöchnerinnenunterstützung wird ein Sterbegeld von 80 Mk., 60 Mk., 40 Mk. und 24 Mk. gegeben je nach der Lohnklaffe des verstorbenen Mitgliedes. Nach Beendigung der Krankenunterstützung kann die Unterbringung in ein Genesungsheim bis zur Dauer eines Jahres erfolgen.
Ergänzend tritt zu der Betriebskrankenkaffe für die unterstellten Beamten, deren Gehalt 2000 Mk. nicht übersteigt, eine Medizinalkasse ohne Bei- trittszwang. Da die genannten Beamten auch in Krankheitsfällen ihren Gehalt weiter beziehen, bedürfen sie keines Krankengeldes. Die Medizinalkasse gewährt daher auf die Dauer von 26 Wochen nur ärztliche Behandlung und Arznei für diejenigen Beamten, die sich verpflichten, auf 12 Monate der Medizinalkasie beizutreten, für die Ehefrau und die im Haushalt der Eltern lebenden Kinder für die Dauer von 13 Wochen. Die Mitglieder zahlen monatlich 1 Mk., für je ein Kind 25 Pfg. bis zu 1 Mk. pro Monat, so daß 2 Mk. den höchsten Betrag bezeichnet, den ein Mitglied der Medizinalkaffe nach den Beiträgen, wie sie das Statut vorläufig Vorsicht, zu entrichten hat. Der Staat zahlt mit Genehmigung der Landstände das Fehlende bis zur Hälfte des Mitgliederbeitrags von 1 Mk. zu.
Mit der Mehrzahl der praktischen Aerzte des Landes und mit den meisten Apotheken sind seitens der Kaffe Vereinbarungen getroffen worden. Die Verträge mit den Aerzten beruhen sämtlich auf dem Grundsatz der Vergütung der Einzelleistung.
Offenbar ist die staatliche Betriebskrankenkaffe in manchen ihrer Einrichtungen noch unfertig; so besteht z. B. eine Ungleichheit zwischen der Unterstützungsdauer der Mitglieder, die auf 26 Wochen bestimmt ist, und der Gewährung ärztlicher Fürsorge für die Ehefrau, welche nur 13 Wochen lang gewährt wird. Ebenso ist es zu bedauern, daß nicht die Erstreckung der ärztlichen Fürsorge auf die Kinder der Versicherten von vornherein bei der Betriebskrankenkasse zu ermöglichen war, wie dies bei der Medizinalkaffe vorgesehen ist. In allen diesen Beziehungen müssen zunächst die finanziellen Ergebnisse der Kasse abgewartet werden. Von dem Verständnis und der Förderung, welche die neue Institution bei allen Beteiligten: bei den Behörden, deren Unterbeamten, den Versicherten und — was von größter Wichtigkeit ist — bei den Aerzten findet, wird die weitere Entwicklung der staatlichen Betriebskrankenkaffe und der Medizinalkaffe abhängen. Wächst sich die staatliche Betriebskrankenkaffe nebst der Medizinalkaffe mit der Zeit aus zu dem, was sie nach ihrer Anlage sein soll: zu einer alle Großh. Behörden und Staatsbetriebe in sämtlichen staatlichen Geschäftszweigen umfaffenden Einrichtung einer völlig ausreichenden Krankenfürsorge für die staatlichen
Arbeiter und Unterbeamten und deren Familien, so wird damit für das Großherzogtum Hessen eine Organisation geschaffen sein, wie sie in dieser Einheitlichkeit noch bei keiner anderen Staatsverwaltung besteht.
Vermischtes.
• Meißen, 3. April. Der durch Blutvergiftung herbeigeführte Tod eines Arztes beschäftigt hier gegenwärtig alle Kreise, und erregt das allgemeine Mitgefühl. Der im Alter von 41 Jahren stehende Dr. Fiedler, ein Bild gesunder, kräftiger Männlichkeit, und ein vielbeschäftigter Arzt, hatte sich vor zwei Wochen bei der Operation eines tuberkulösen Geschwüres im Stadtkrankenhause eine kleine Verletzung an der Hand zugezogen, die rasch verheilt war, und von dem Arzte nicht weiter beachtet wurde. Anfang voriger Woche stellten sich nun Krankheitszeichen bei ihm ein, die, anfangs auf Gicht gedeutet, bald einen gefährlichen Charakter annahmen. Dr. Fiedler wurde in die Diakonissenanstalt nach Dresden gebracht, doch konnte auch eine hier vorgenommene Operation ihn nicht mehr retten. Gestern früh ist der Unglückliche gestorben.
• Neber den Ursprung der Ansichtskarte erfahren wir durch Aufzeichnungen des „Zentralblattes für Ansichtskartensammler" in Nordhausen folgendes: Die ältesten Ansichtspostkarten stammen aus dem Jahre 1872, und sind von der Schneekoppe (Riesengebirge) und aus Zürich (Schweiz). Die seltensten Ansichtskarten und ältesten Gelegenheilskarten besitzt der Zentralverband für Ansichtskartensammler zu Nordhausen. ES ist dies der größte und hervor- ragendfte Verband, der von den Führern des AnfichtS- kartensporteS geleitet wird. AnsichtSkartenkönig ist Berlagsbuchhändler Geibel in Leipzig, der eine Sammlung von 125,000 Karten sein eigen nennt. Nach ihm hat A. Metzner, Nordhausen, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes für AnfichtSkartensammler, die größte Sammlung, sie umfaßt „nur" 75,000 Karten. Der Zentralverband besteht bereits seit 1894 und zählt über 1000 Mitglieder.
* Eine Weltumwanderung unternahm am 1. August v. I. ein Deutscher namens Otto Giers aus Berlin, von Amsterdam aus. Die Reise ging durch Deutschland, die Schweiz und Oesterreich nach dem Balkan bis Konstantinopel, wo Giers mit seinem Begleiter Paul Müller, ebenfalls einem Deutschen, gegenwärtig die Vorbereitungen für die Durchwanderung von Kleinasien und Indien treffen. Von da geht die Reise weiter über Australien und Amerika zurück nach Europa. Die Reise wird nur zu Fuß zurückgelegt. Die Wanderer versenden in beschränkter Anzahl nebenbei Ansichtkarten. Prospekt hierüber wolle man von Herrn Alfred Metzner, Nordhausen, mittelst Postkarte verlangen. Zweck der Reise ist, feftzu- stellen, wie lange man zu solcher Umwanderung des Erden- ballcs braucht. Ferner werden photographische Aufnahmen interessanter Gegenden gemacht werden.
* Ein Student der Philosophie als Büchermarder. Wie aus Leipzig gemeldet wird, wurde dort ein 23jähriger vermögender Rumäne, Student der Philosophie und Geschichte, wegen Bücherdiebstahls verhaftet. Bei seinen eifrigen Besuchen im historischen Seminar der Leipziger Universität fiel es schon lange auf, daß er sich unmotiviert oft und andauernd mit der Lektüre des BrockhauS'schen Konversationslexikons beschäftigte. Indessen schenkte man diesem Umstande keine weitere Beachtung, bis man dieser Tage bemerkte, daß aus dem Lexikon die sämtlichen Karten und Pläne und ein großer Teil der Holzschnitte herausgeschnitten und entwendet worden war. Der Verdacht lenkte sich sofort auf den Rumänen, der nach langem Leugnen die That eingestand, für sie jedoch keinen plausiblen Beweggrund anzugebeu vermochte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden sich die vermißten Bilder u. s. w. vor. Gleichzeitig aber wurden dabei auch wertvolle Bücher und Bücherteile zu Tage gefördert, die nach ihren Inschriften und Stempeln aus anderen Universitätsbibliotheken, vornehmlich aus derjenigen in Bukarest, gestohlen zu sein scheinen. Der junge Rumäne wurde verhaftet und der Staatsanwaltschaft übergeben.
Xontaiiiltt-ftiizfye
Markus Bauer, Kircherp^ata: 18-


