Ausgabe 
5.4.1900 Drittes Blatt
 
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1900

Dormerslagden 5. April

Drittes Blatt

Rt. 80

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Amts» und Anzeiseblatt filtr den "Kreis Gieren

Rothe.

Matthias.

TöugeS.

Bekanntmachung

1. Wahlkörper Haudwerkeriuuuugeu.

Matthias.

Alezagspreis »ierteljährl. Ml SM monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnr durch die AbholesteL« vierteljährl. Mk. IM monatlich 6b Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteitährl mit Bestellgeld.

Nover, Regierungsrat.

Darmstadt, den 16. März 1900.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

Llle Anzeigen-BermittlungSstellen bei In- und AuslanbeS nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger eutyyx- Zeilen-reiS. lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Adresse für Depeschen: Anzeiger chtetzE Fernsprecher Nr. 61.

tut guter N-i,

Biff.

BmMm, en*bW»n und Druckes: MHfMe »r.

laß uw* iuWNA.

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Darmstadt, den 16. März 1900.

Großherzogliches Ministerium des Innern.

Rothe.

GrÄisbeils-en: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Kättrr ffir heGsche Ysiksksn-r.________________

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sehen sein.

Bei Eintritt der Dunkelheit find die Wagen mit hell­brennenden Laternen zu versehen und auch im Innern zu erleuchten. Petroleumbeleuchtung ist untersagt.

In etwa errichtet werdenden Warteräumen muß eben­falls ein Abdruck dieser Verordnung, der Fahrplan und die Taxe aufgehängt werden.

§ 4.

Das Fahrpersonal muß im Dienst in der von der Gesellschaft bestimmten Uniform, die in reinlichem Zustande zu halten ist, erscheinen. Das Fahrpersonal hat sich höflich gegen das Publikum zu benehmen, auch den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten. DaS Rauchen während des Dienstes ist demselben untersagt.

Die Polizeibehörde kann die Entfernung unqualifizierter Kutscher verlangen.

§ 5.

Das Fahrpersonal darf betrunkenen oder solchen Per­sonen, welche die Mitfahrenden durch unanständiges Be­nehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, geladenen Gewehren, feuergefährlichen Gegenständen und solchen Handgepäcks, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste belästigen könnte; auch darf eS nicht mehr als die bestimmungsmäßige Zahl von Personen aufnehmen. ,

Die Kutscher müssen mit einer nach der BahnhofSuyr zu regulierenden Taschenuhr versehen sein.

§ 6. .

Seim Ertönen der Ommbuiglocke haben Retter und Fuhrwerke, mit Ausnahme der Postwagen und der Wagen

Bekanntmachung.

Betr.: Wahlen für den Gesellenausschuß der Handwerks­kammer im Jahre 1900 und die Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1900.

Die nachstehenden Bekanntmachungen Großherzoglichen Ministeriums des Innern, soweit sie den Kreis Gießen betreffen, bringen wir zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 31. März 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Meßmer Anzeiger

Heneral-'UMger

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VreiSang-u-, Blattej erM<

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Der Borstand der land- und forstwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft für das Großherzogtum Hessen.

eee »»»eigen zu der nachmittag« für b* l|t(W M, iH^etnenben Nummer M wetm. W Uta. SMMwn spätestens abeebß Mr^r.

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i AW laben mit W sehr preiswert jii

in unter Nr. 2003 jon biejeS Blattel I

AmMchrrHeii.

Bekanntmachung, betreffend: die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen BernfSgenoffenschaft für baß Großherzogtum Hesien.

Die Umlage der land- und forstwirtschaftlichen Be- lufsgenofienschast für das Großherzogtum Hesien für daS Fahr 1899 beträgt 698 265,79 Mk. (469691,71 Mk. für llnfallentfchädigungen, 117368,89 Mk. als Anlage znm Reservefonds und 111205,19 Mk. für Berwaltungskoften). Da sich die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Steuer­kapitalien auf 13 733644,3 Mk. (8011292,5 Gulden) be­läuft, so ergiebt sich ein Ausschlag von 5,084 Pfg. auf die Mark Steuerkapital (8,716 Pfg. auf den Gulden).

Es wird dies gemäß § 19 der Verordnung vom N.Juli 1888 unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung dieser Umlage demnächst in einem Ziele unter Zusendung besonderer Anforderungs­zettel stattfinden wird.

Darmstadt, den 1. März 1900.

Die nach Vorschrift in § 2 der Wahlordnung für de« Gesellenausschuß der Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. S. 1377 v. 1899) erfolgte Einteilung der, , .

wahlberechtigten Gesellenausschüsie von Handwerkerinnungen I II. Einteilung des KammerbezirkS in Wayl- in Wahlbezirke zwecks Wahl je eines Mitgliedes und I bezirke und Verteilung der zu wählenden eines Ersatzmannes für den Gesellenausschuß der Hand- I Kammermitglreder und Ersatzmanner aus die- werkSkammern wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis selben nach Berechnung gemäß Vorschrift m tz 4 Ads. gebraut. I der Wahlordnung für die Handwerkskammer:

Bekanntmachung.

Betr.: Ausdehnung der Polizeiverordnung vom 18. August 1894, die Errichtung eines Omuibusverkehrs in der Provi«zial-Hauptstadt Gießen betreffend, auf den Betrieb der Gießener Omnibus-Gesellschaft (E. G. m. b. H.)Iauf allen Linien innerhalb des Kreises Gieße».

Die Polizeiverorduung'" vom 18. August 1894, betr. die Errichtung eines Omnibusverkehrs in der Provinzial- Hauptstadt Gießen, ist in nachstehender Fasiung auf den Betrieb der Gießener Omnibus-Gesellschaft (E. G. m. b. H.) auf allen Linien innerhalb des Kreises Gießen ausgedehnt worden.

Gießen, den 29. März 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

Set«u«tm<*ng. I 3

Nach Vorschrift in § 7 Abs. 2 der Wahlordnung für I Polizei-Verordnung, die Handwerkskammer vom 12. Dezember 1899 (Reg.-Bl. I .. . . AUfaxet Hm«iv«s-chesellschaft

S. 1368 von 1899) und nach Durchführung des in §§ 5 j ® ®. m. b. H.

bis 7 dortselbst vorgeschriebenen Verfahrens wird Nach-> bts Äteifes Sieke« detr.

stehendes hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: ««f <***? T / h

7 ,, . _ I Unter Zustimmung deS KreisauSschuffeS des Kreftes

I- Verteilung der zu wählenden Kammer- | foroifmit Genehmigung des Großh. Ministerium»

Mitglieder und deren Ersatzmänner auf bte 1 ®c8Bgnnrn com 21. Mörz 1900 zu Nr. ®. 3- 1749

beiden Wahlkörper. >erden hiermit für den Betrieb der Gießener Omnibu»-

Es kommen in Betracht: I Gesellschaft ®. G. m. b. H. auf allen Linien im Äreife

1. für den WahlkörperHandwerker-Innungen" bei I Gießen die nachfolgenden polizeilichen Vorschriften erlaffen:

42 wahlberechtigten Innungen 2815 wahlberechtigte I § i. . . hpr

Mitglieder I Die Einrichtung des Omnibusverkehrs unterliegt der

2. für den WahlkörperOrtsgewerbevereine und sonstige I polizeilichen Genehmigung mit Zustimmung der Stadtveror - KSÄTiMÄÄ « W"

^eliTberriniflU9Cn iUfammCn 5599 Die" z7bB'enden Linien, Fahrplan und Taris werden

Mitglieder. vom Vorstande der Gießener Omnibus-Gesellschaft festgesetzt,

Es entfallen hiernach nach Berechnung gemäß Vor- I ^behältlich etwaiger durch das öffentliche Jntereffe ge- schrift in Z 4 Abs. 1 der Wahlordnung für die Handwerks- I botener polizeilicher Vorschriften.

lammet: I § 2.

1. auf den WahlkörperHandwerker-Innungen" I Jeder Wagen muß, bevor er in Betrieb genommen 12 Kammermitglieder und 12 Ersatzmänner, I wird, polizeilich geprüft werden.

2. auf den WahlkörperOrtsgewerbevereine" und sonstige I Auch alles sonstige Betriebsmaterial unterliegt der jeder- gewerbliche Vereinigungen" zusammen 24 Kammer- I zeitigen Kontrolle des Großh. Polizeiamts, welches un- mitglieder und 24 Ersatzmänner. I brauchbares Material vom Betriebe ausschetden kann.

§ 3. .

Die Wagen müsien stets in reinem Zustande und un Innern mit einem Anschlag versehen fein, welcher die Tour, den Tarif und die Zahl der Plätze enthält, ebenso muß ein Abdruck dieser Verordnung aufgehäugt fein.

Auf der Außenseite müsien die Wagen mit der Auf­schrift der Tour, oder mit abnehmbaren Schildern, welche die betreffende Aufschrift während der Fahrt tragen, ver-

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I zu tiermitlen, r. ), in bet Plchch rod & efiutib«.

Bezeichnung des

Wahlbezirks:

2) er

Wahlbezirk umfaßt:

Zahl der . wahl­berechtigten Gesellen- auischüfse:

Festgestellte Gesamtzahl der wahl­berechtigten Innungs- Mitglieder:

Wahlbezirk III

die Kreise Gießen und Lauterbach

4

133

Bezeichnung bei

Wahlbezirks:

1.

Der Wahlbezirk umfaßt:

2.

Gesamtzahl _ . der als

ZA "1 wahlberechtix wahlberech- in Betracht

trgten In- kommenden

nungen: JnnungS-

mitglieder:

3. 4.

Zahl v t der zu wählenden

Kammer­mitglieder :

5.

Ersatz­männer :

6.

Wahlbezirk III.

2.

die Kreise Gießen und Lauterbach

Wahlkörper Ortsgewerbevereirre rrud sovfti

4 133 1

ge gewerbliche Bereivigurrgeu.

1

Bezeichnung bei

Wahlbezirks:

Der Wahlbezirk umfaßt:

Zahl der wahlberech­tigten

Gesamtzahl der als wahlberechtigt in Betracht kommenden Vereins-

Mitglieder :

Zahl der zu wählenden

OrtSgewerbe- vereine:

sonstigen ge- pi werblichen Ver­einigungen:

bezüglich der Ortigewerbevereine:

2.

bezüglich der sonstigen gewerblichen Vereinigungen:

3.

Kammer­mitglieder:

® Ersatzmänner:

1.

Wahlbezirk III.

den Bezirks - Verband Gießen

6

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2

1