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4.12.1900 Erstes Blatt
 
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Mr. 284 Erstes Blatt. Dienstnq den 4 Dezember 150. Jahrgang LVQO

ießener Anzeiger

Keneral-Anzeiger

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Die Gießener A.m»tie«»tStter Beim dem Anzeiger fcflktbfd mitHess, efcwitt- m. Mütter |k ML «»lttkunde- »öchL. 4 mal beigelegt.

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

ZSezugspreis vierteljährl. Ml. 2.2» monatlich Pfg. mit Bringerlohnr durch die Abholestelle» vierteljährl. Mk. 1,9» monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr!, mit Bestellgeld.

4ten»bet !» Anzeigen zu der nachmittags für bee #|nbtn£af «scheinenden Nummer bis vorm. 10 llhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Zlnrts- und Anzeigeblntt ffir den Ttrers Gieren.

KmÜicher Keil.

Gießen, den 1. Dezember 1900.

9t tr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. Sep­tember 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. 3a8 Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Land­gemeinden des Kreises

littet Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom U. November 1893, Amtsblatt Nr. 10, 26. Februar 1896, «Ädertet Anzeiger Nr. 50, sehen wir der Einsendung der j«rnb>r. Betreff erwachsenen Ueberwachungsbogen, bezw.

Ihnen obliegenden Berichterstattung, im Falle in Ihrer «Smernde solche Kinder nicht verpflegt worden find, bis zum ! 5. Januar 1901 entgegen.

v. Bechtold.

Gießen, den 1. Dezember 1900.

Seit.: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einer Mobilmachung.

Die

Aoßh. Kreis-Schulcommission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Lehrer oder Schulverwalter einklasfiger < schulen, welche militärpflichtig find, darauf aufmerksam 1 Mchem, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mo t-HlmHung innerhalb 8 Tagen bei uns einzureichen find. Später einlausende Gesuche können nicht berücksichtigt t wiben.

Hn den Gesuchen ist anzugeben:

1. Ztvilstellung,

2. Bor- und Zunamen,

3. Militärcharge und Truppengattung,

4. Genaue Angabe des Truppenteils, Regiment, Kom­pagnie 2C., bei welchem der Eintritt erfolgt ist, und Datum des letzteren,

5. Bezirk des Landwehrbataillons.

Bei Lehrern oder Schulverwalteru, welche bereits früher blriuns reklamiert haben, bedarf es der Angabe 15 nridjl, <3 genügt hier eiosache Meldung.

Abwesende Lehrer oder Schulverwalter, die als allein- stiihinde Lehrer zur Reklamation berechtigt find, wollen Sie joftftt benachrichtigen.

v. Bechtold.

Gießen, den 3. Dezember 1900.

Melk.: Ermittelung der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung im Deutschen Reich,

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

ei» die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS.

Diejenigen von Ihnen, welche mit der Einsendung des FjommlarS 2 b noch tm Rückstände sind, werden an deren Tdliv'gung bis zum 15. Dezember d. I. bei Meldung der Z^.pdung eines Wartboten erinnert.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

BLelreffend: Antrag der Großh. Bürgermeisterei Gießen S-M Absatz 1 deS Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 1899 außer Wirksamkeit zu setzen.

Nachdem die Stadtverordneten.Versammlung zu Gießen Mi btr Sitzung vom 27. September d. Js. beschlossen hat, dnß dms Armenamt und die Bezirksvorsteher, sowie die SÄrlve^rtreter der Letzteren ermächtigt sind, ihnen vorgelegte »liebte für mittellose Personen auf die Armenkasse anzu- itM'-ik sodaß die Rezepte in jeder Apotheke auSgeferttgt w'trdkn können, hat Großh. Ministerium des Innern, dem Aüßrag e der Bürgermeisterei Gießen entsprechend, die Armen- pMge Lieser Stadt als eine geordnete im Sinne des Ar- tikM L, Absatz 2 deS Gesetzes, betreffend die Haftverbind- lidifliit der Gemeinden in Bezug auf unbezahlte Arznei- re.ch-unigen, vom 12. Juni 1899 anerkannt, und die Be- sti:«g des Artikels 1 Absatz 1 dieses Gesetzes für den B«W der Stadt Gießen, vom Januar k.IS. an, außer Düllsiavlkeit gesetzt.

DSie Apotheker in Gießen find demnach von diesem 3e*ntt an zur Abgabe von Arzneien ohne sofortige Be- zaMngg an Personen, welche in dem Stadtbezirk Gießen

»«MNmi, Expedition und Druckerei: AchmtHraße Ar. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Klätler für hessische Volkskunde.

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Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

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ihren Wohnort haben, nur noch unter der Voraussetzung des § 63 der Medizinalordnung vom 25. Juli 1861 (wenn entweder die Armut des Empfängers bescheinigt, oder das Rezept von dem Arzte mit dem Beisatzeeilt,arm- ver­sehen ist) verpflichtet, während ihre Verpflichtung zur Ab­gabe von Arzneien an die Bewohner der umliegenden Ort­schaften nach Maßgabe deS Gesetzes weiterbefteht.

Gießen, den 30 November 1900.

Großherzvgliches Kreisamt Gießen. ____________________________v. Becktold._____________________________

Politische Wochenschau.

Im ganzen hat die Chinadebatte des Deutschen Reichstages vier Tage in Anspruch genommen; sie schloß mit der Verweisung der Vorlage an die Budget­kommission. Der neue Reichskanzler hat während dieser Erörterung sich als ein geschickter, schneidiger Debatter ge­zeigt, der die Situation gut auszunutzen versteht, auch auf die Gefahr hin, daß bei näherem Zusehen der Ein­druck etwas verblassen muß. Auf den Augenblickserfolg kommt es eben bei Staatsreden oft genug an. Im Ernste hat die Berufung des Grafen Bülow bei der Besprechung der Nichteinberufung des Reichstages auf dieFreis. Ztg." keine Bedeutung; sie erfolgte mehr als vier und einen halben Monat nach jenem Zeitpunkte, wo, wie Graf Bülow sagte, gegen seinen Wunsch die Nichteinberufung des Reichs­tages vorgezogen wurde. Damals war man, wohlgemerkt, beschäftigt, nur ein Seebataillon nach China zu schicken. Erst später häuften sich die Rüstungen, und da wurde denn auch die Einberufung des Reichstages immer dring­licher. Was anfangs Juli noch nicht dringlich erschien, war es schon sehr zwei Monate später. Eine weitere Staatsaktion ging in Scene, als der sozialdemokratische Abg. Auer wegen der 12000 Mark der Industriellen für das Reichsamt des Innern (Agitation zu Gunsten des Zuchthausgesetzes) interpellierte. Graf Bülow gab das Verfahren preis, das im Reichsamt des Innern beliebt worden war, desgleichen auch den Fürsten Hohen­lohe, indem er sagte, unter seiner Oberleitung würde ein solcher Mißgriff nicht passieren, gleichzeitig aber gab er dem Grafen Pojadowsky eine Ehrenerklärung im aus­drücklichen Gegensatz zu den gegen ihn gerichteten An­griffen. Die Verhandlungen über die Revision der Mi­litärpensionsgesetze vermochten keinen starken Besuch herbeizuführen. Dieses Thema ist wiederholt im Reichstage zur Sprache gekommen; ihm gegenüber macht sich kein Parteiunterschied geltend. Die Regierung aber erklärt, dem einmütigen Wunsche des Hauses nach Auf­besserung der Militärinvaliden nicht nachkommen zu können, der Reichsinvalidenfonds sei bankerott. Aber da der Reichstag durchaus geneigt ist, anderweitige Mittel zu bewilligen, käme es nur aus eine entsprechende Vorlage an. Die Seemannsordnung, die gleichfalls schon früher das Haus beschäftigt hat, wurde an eine Kommission verwiesen. Die Erörterung drehte sich dabei hauptfächs- lich um die Sonntagsruhe bet Seeleute und um deren Koa­litionsrecht. Sehr akademisch verlief die Beratung des von der Regierung eingebrachten Versicherungs­gesetzes, das ebenfalls an eine Kommission verwiesen wurde.

Inzwischen nimmt der Krieg in Südafrika leb­haftere Formen an; der südafrikanische Sommer beginnt und die Beweglichkeit der Buren nimmt zu. Von dem Glauben, die kriegerische Markt der Buren in den Nordosten des Transvaal zusammengedrängt und im übrigen den Oranjefreistaat uno den Transvaal in Besitz genommen zu haben, sind die Engländer gänzlich abgekommen. Von der sogenannten Hauptmacht der Buren unter Botha hört man wenig, weil die Engländer anderswo genug zu thun haben. In beiden Republiken giebt es heute keinen wich­tigen Punkt, in dessen Nähe nicht Burenkommandos auf­tauchten und den Engländern zu schaffen machten. Nun soll Lord^litchener durch eine neue Organisation der englischen Truppen den Buren beikommen; die Engländer sollen durchweg beritten gemacht und mit je zwei Pferden ver­sehen werden; weiter will Kitchener ganze Landstriche ver­heeren und entvölkern, damit die Kämpfer der Buren weder auf den Feldern, noch den Wiesen, noch in Bauernhäusern Lebensmittel finden können, mit einem Worte, weite Strecken sollen durch Sengen und Brennen in eine Wüste verwandelt werden. Schon seit Monaten hat Lord Roberts dieses Verfahren an manchen Stellen durchgeführt, so zwar, daß jetzt England selbst von Klagen aus englischem Munde über diese barbarische Kriegführung widerhallt, die glaubwürdigste Bekräftigung der Beschwer­den der Buren, zu deren beredtem Dolmetsch soeben Prä­sident Krüger sich gemacht hat. Der große, unter dem Namen Nationale Reformvereinigung bekannte englische liberale Verein hat an die Parlamentarier seiner Farbe Resolutionen geschickt, worin der Ueberzeugung Ausdruck gegeben wird, daß die Fortsetzung des Krieges Südafrika den Ruin bringt und Großbritannien schwere

Verluste an ko st baren Leben und Gut aurerlegt, und daß die neuerdings von den englischen Generalen an­genommene Taktik, Farmen und Wohnhäuser niederzu-^ brennen, Frauen und Kinder obdachlos oder zu Gefangenen zu machen, barbarisch und unenglisch ist. Den angegebenen Zweck, nämlich die Männer zur Uebergabe zu zwingen, erreiche das doch nicht, es bringe England Schande und schaffe unvermeidlich eine Erbschaft des Hasses und der Rachsucht für zukünftige Generationen des englischen und des holländischen Volkes. Die vielgepriesene englische Hu­manität geht bei diesem Kriege in die Brüche, weil auch, die vielgepriesene Beschützung der Freiheit der Völker durch England zum Spott geworden ist. Allmählich fängt man das in England jetzt an einzusehen, wo die Kosten ins Un­absehbare wachsen und der Krieg selbst unabsehbar ist.

Der greise Krüger befindet sich auf dem Wege nach Berlin. Er traf am Samstag in Köln ein, und dort ereignete sich ein ominöser Unfall. Bei seiner Ankunft auf dem Bahnhof in Köln st ü r z t e eine ganze Anzahl von Personen in das Souterrain. Viele wurden schwer verletzt. Dieser Unglücksfall wird den alten aber­gläubischen Herrn schwer getroffen haben, und die Hoff­nungen, dieser auf seine Berliner Reise setzte, werden dadurch recht erheblich herabgestimmt sein. Ein Komitee ist aber in Berlin eifrig an der Arbeit, ihm den Berliner Aufenthalt wenigstens äußerlich so angenehm als möglich zu machen. Ein offizieller Empfang dürfte nicht statt­finden, und es ist sogar anzunehmen, daß Krüger nicht vom Kaiser, sondern vom Reichskanzler empfangen werden wird. Wenn die tapferen Buren sich jetzt auch noch sa wehren und wenn Transvaal bis jetzt auch noch nicht ganz verloren ist, so dürfte doch die Anwesenheit Krügers in Berlin wenig zur Rettung der südafrikanischen Repu­bliken beitragen; eine solche kann und wird nur von innen heraus, d. h. von Südafrika her kommen. Es handelt sich für den Augenblick also lediglich um möglichst günstige! Friedensbedingungen und auch in dieser Hinsicht erscheint es fraglich, ob Präsident Krüger in Berlin mehr Erfolg haben wird, als in Paris, wo er auch von der Bevölkerung mit großem Enthusiasmus empfangen wurde und sogar eine Sympathie-Kundgebung des Parlaments erhielt, aber anscheinend nicht erlangen konnte, daß Frankreich die Ini­tiative zu einem angemessenen Friedensschluß ergreife. Wenn Deutschland auch für günstige Friedensbedingungen eintreten würde, so geschähe das fraglos erst nach erhal­tener Gewißheit darüber, daß ein Abweichen Deutschlands von der bisherigen Neutralität in England nicht ungünstig aufgefaßt werden würde.

Wie die Dinge politisch in China liegen, weiß man heute so wenig, wie früher. Enolich glaubte die Welt, es sei mit den unwiderruflichen Forderungen, der decision irrevoeable, eine unverrückbare Grundlage für die Ver­handlungen der Mächte mit der chinesischen Regierung geschaffen, von der nichts abbröckeln dürfe, und nun heißt es auf einmal wieder, daß die Vorbedingungen für den Abschluß des Friedens von den Gesandten endgiltig festgesetzt worden seien. Ob das aber die unwiderruflich letzten Bedingungen sind, weiß niemand. Es wird immer mehr von den Forderungen nachgelassen, ganz gewiß nicht zur Stärkung des Ansehens der Mächte. Wie lange hat es nicht geheißen, der Vollzug der Todesstrafe an den Rädelsführern, wie Tuan und Tungfuhsiang, sei unerläß­lich, so man mit der Regierung Chinas überhaupt ver­handeln wolle! Und jetzt wissen die deutschen Offiziösen zu melden, Deutschland kaprizier e sich keineswegs auf die Hinrichtung der Rädelsführer! Was wird schließlich über­haupt an Genugthuung noch übrig bleiben, wenn die unerläßlichsten" Bedingungen so leicht preisgegeben werden?

Politische Tagesschau.

DerReichsanzeiger- veröffentlicht einen Erlaß des Kaisers an den preußischen Kultus Minister Studt vom 26. November, wonach der Kaiser einverstanden ist, daß die im Jahre 1892 eingeleitete Reform der höheren Schule» nach folgenden Gesichtsvunkten weiter geführt wird:

I. Bezüglich der Berechtigungen ist auszugehen davon, daß das Gymnasium, Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung zur allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig anzusehen sind und nur insofern eine Ergänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufszweige Vorkenntnisse bedarf, deren Ver­mittelung nicht oder doch nicht in demselben Umfange zu den Aufgaben einer jeden Anstalt gehört. Dementsprechend ist auf die Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen. Damit ist zugleich der beste Weg gewiesen, das Ansehen und den Besuch dieser Anstalten zu fördern und so auf eine größere Verallgemeinerung des realistischen Wissens hinzuwirken.

3. Durch grundsätzliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der drei höheren Lehranstalten wird die Möglichkeit geboten, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen. Mit Rücksicht darauf will der Kaiser nichts dagegen erinnern, daß im Lehrplan der Gymnasien und Realgym­nasien das Lateinische eine entsprechende Verstärkung erfährt. Be» sonderen Wert lege er darauf, daß bei der großen Bedeutung, welche die Kenntnis des Englischen gewonnen habe, diese Sprache auf den