Ausgabe 
4.4.1900 Drittes Blatt
 
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Mittwochden 4. April

1900

Drittes Blatt

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

Bekanntmachung

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ein 1. Preis . .

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v. Bechtold.

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SSqegspreU vierteljährl. Mk 2M monatlich 76 Pfg. mit Bringerlohn i durch die Abholestell«» vierleljährl. Mk. IM monatlich 65 Pfg

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteltShr. mit Bestellgeld.

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Alle Anzeigen-BermittlungS-ellen de» In- und aullenfrd nehmen «nzeigm für den Siebener Anzeiger entgege« Zeilenprei«: lokal 12 Pfg., au-wLrt- 20 Pfg.

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etc.

Die nachstehende Bekanntmachung des Landwi.tschaft- lichen Beztlk-vereins Schotten bringe ich hierdurch zur all« gemeinen Kenntnis. Aus dem Kreise Gießen können aus« gestellt werden Rindvieh Vogelsberger R.sse, Schweine und Ziegen. Angesichts der zahlreichen und hohen Preise ist die Beschickung der Bezirksschau sehr zu empfehlen. Anmeldungen , ,pr - I stnd alsbald vorläufig beim Bürgermeister zu erstatten, worauf

Großh. Kreis-Schulcommisnon Gießen den Anmelderden Anmeldeformulare zugehen, die spätestens JVl. t« unb bie bt» 21. April an dm Lmdwirlschaftltchm Br,irk»°-r-in

an die Schalvorftaude deS KreifeS und die Vorsteher von Privatfchuleu

Wir sehen Ihren Berichten in rubr. Betr. bis spätestens

1. Mai d. I. entgegen und zwar über: .

I Stand der einfachen Volksschulen nach Beginn des Schuljahres 1900/1901. a) ohne Schulgeld, b) mit

Schotten gesandt werden müssen.

Gießm, dm 29. März 1900.

Der Direktor des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins. v Bechtold.

1

»reffe für Depeschen: Anzeiger chtche».

Fernsprecher Nr. 51.

Schulgeld.

Zahl der Schulkinder:

1. nach Klassen (nicht Abteilungen) getrennt: a) im Ganzen, b) Knaben, o) Mädchen.

2. nach dem Bekenntnis: a) evangel., b) rvm. kath., c) iSr., d) anderere Konfessionen.

H, Stand der Fortbildungsschulen nach Beginn des Schul­jahres 1899/1900.

Zahl der Fortbildungsschüler: a) einklassig, b) zwei- llassig, o) dreiklafsig u. s. w.

Zahl der Schüler nach dem Bekenntnis: a) evangel., b) röm. kath., c) iSr., d) andere Konfessionen, e) im Ganzen. , m .

HL. Stand der höheren Bürgerschulen nach Beginn deS Schuljahres 1900/1901 (wie unter I).

IV Stand der Privatschulen nach Beginn deS Schuljahres 1900/1901 (wie unter I).

Die Berichte sind genau nach vorstehendem Schema unter Beibehaltung derselben Bezeichnungen abzufassen.

v. Bechtold.

w*e tarn »zeigir

GrsÜsdettaze«: Gießener Familienblätter, Der hesstsche Landwirt, ALtter für hessische DsUtskimde.

Kusstellungs-Krdnung

für die Bezirktierschauen iu der Provinz Ober Hesse«.

I. Der Preisbewerb erstr.ckc sich auf

1. Rinder:

a) der Vogelsberger Rass-,

b) der Simmenthalec R-sse,

2. Schweine, und zwar:

a) reinrassige Schweine des weißen englischen Schlages (WrkfhireS :c.),

b) Kreuzung mit obigen Schlägen,

o) Landfchweine,

3. Ziegen (Schweiz r Ziegen, Ziegen des Land- schlagcs uno deren Kreuzungen), von Besitzern mit dem Wobnort in dem b.tr. Körbezirk. Es werden daher auch nur Ti.re di-ser Gattungen und Schläge aus dem betr. Körbezi.k zum Preis bewerb zugelassen.

II. Die zuzulaffenden Tiere müssen zur Zucht bestimmt sein. Eingeführte Tiere können nur zugelassen werden, wenn sie reinrassig nachweislich (laut bürgermeisterlicher Be-

Gießener Anzeiger

Heneral-Uiyeiger

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

ig H r.: Statistische Nachweisungen über das Volksschul-

1. Bullen ohne Schaufeln (bleibende Schneidezähne)

120 Mk.

fceeehMX ** «»teigen zu kr für

mtcheinenben Nummer W wrm. 10 «hr.

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einigungen oder Landwirten im Besitz von 30 oder mehr Stück Rindvieh), bestehend aus mindestens 10 Stück über ein Jahr allen weiblichen Tieren (darunter höchstens 5 Kühe) und einen reinrassigen Bullen

zu übertragen 2010 Mk.

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>tnW r- mbe jf Sunfd) Meldungen ilerV^

J. H. fkf

ie-und

scheiuigung) bereit» Rindvieh 6 Monate, Schweine und Ziegen 3 Monate in dec Wirtschaft des betr. Züchter» zur Zucht gehalten worden sind, insbesondere find Tiere von den Viehhandel gewerbsmäßig treibenden Händlern vom Preisbewerb ausgeschlossen.

III. Alle Tiere müssen zum Preisbewerb für eine be- stimmte Einzel« oder Familien- oder Sammlung«klasse durch Ausfüllung eine» vom Ausstellung» Komitee zu beziehenden Anmeldebogens mindestens 10 Tage vor dem Ausstellungs­tage angemeldet fein, lieber die endgiltige Zulassung erhält der Anmeldende einen Zulassungsschein, welcher nebst Ge­sundheitsschein bcim Auftrieb de» bezw. dec Tiere auf den Ausft üungsplatz vorzuzeigen ist.

IV. Jedes Tier kann nur in einer Einze'cklasse zum Preisbewerb zugelaffen werden jedoch kann es gleichzeitig zum Preisbewerb in einer Familien- ober Sammlungsklasse auftreten.

V. Der Begleiter hat eine amtliche Bescheinigung (Ge­sundheitsschein) aufzuweisen, daß die Herkunft»gemarkung des Tiere» mindestens die letzten 4 Wochen seuchenfrei ge­wesen ist. Bösartige ober krank befunbene Tiere werden von der Ausstellung ausgeschlossen. Bullen werden nur bann zugelassen, wenn sie mit Nasenring versehen finb, oder an beiden Vorderfüßen mit Fallseilen gefesselt, von zwei Männern geführt werden.

VI. Der Auftrieb der Tiere muß am AuSstellungUag spätestens um 8 Uhr vollendet sein. Auch dürfen dieselben vor B-endigung der Preisverteilung ohne Genehmignng des Platzkommissärs nicht vom Ausstellungsplatz abgeführt werden.

VII. Die vom Hessischen Landwirtschaftsrat für da» Großherzogtum H ssm erlassene allgemeine Rindvieh-, Schweine- und Ziegenschau-Ordnung gilt für alle Bezirksschauen.

VIII. Die prämiierten Tiere müssen anaekött und in dar betr. Herdbuch ausgenommen werden, sofern die» noch nicht der Fall sein sollte. Die Besitzer der prämiierten Tiere müssen Mitglieder der betr. Zuchtoereine werden, wenn sie es noch nicht sind. Die Besitzer der mit Geldpreisen prä- miierten Kühe und Kalbinnen verpflichten sich, bei diesen Tieren für eine Lactation». Periode (vom Kalben bi» zum Trockenstehen) die Feststellung der Milchleistung (nach Quali­tät und Quantität) durch und auf Kosten de» landw. Pro« oinzialver in» vornehmen zu lassen, bezw. bei der Vornahme dieser Kontrolle behilflich zu sein.

Mämiierungs-Hrduung

für die BezirkS-Riudviehfchaueu in Oberhesse».

Es werden folgende Preise ausgesetzt für:

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Bekanntmachung,

die Abhaltung einer Bezirkstierschau zu Schotten betreffend.

Nach dem von dem Ausschuß de» landwirtschaftlichen Provinzialvereins im Jahre 1898 angenommenen Plan über die Abhaltung der Körbezirks- und Buller.schauen findet dem­nächst im 1. und 3 Körbezirk eine Bezirkstierschau und zwar | für bie Kreise Gießen nnd Schotten eine Bezirkstier- s-au von Ttcren der Vogelsberger Raffe, und für den Kcei» Schotten eine solche Schau von T'eren der Simmen- thaler Raffe statt.

Da» aus den Vorstand»mitgliedern des landwirtschaft« lichen Bezirksoerein» und der Zuchtvereine de» Kreises ge­bildete gefchäftssührenbe Komitee hat beschlossen, baß biese Bezirkstierschau

Mittwoch den 16. Mai d. IS., zn Schotten stattfi -den soll.

Jnbem man rachstehend bie Ausstellungsordnung und die Prämiierung-ordnungen für die Bezirkstierschauen in der Provinz Ober Hessen zur allgemeinen insbesondere zur Kenntnis der ausstellenden Interessenten bringt, werden diese noch insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß als äußerster Anmeldetermin SamStag der 21. April bestimmt itt, unb baß später eingehende Anmeldungen nicht berück­sichtigt werben können.

Alle Interessenten einer Gemeinde, welche bie Au»- st llung beichlck.n wollen, belieben ihre Anmeldungen dem Herrn Bürgermeister voizutragen, welcher bie Anmeldungen alsbald hierher mitzuteilen gebeten wird. Es werden bann b.sondere Anmelfedogen abgegeben werden, welche genau auSgrsüllt und fpäteftenS bis zum Samstag den LI. April, hierher wieder eingesenoet werden müssen, in­dem eben bamit bie Anmeldung erst al» wirkiam vollzogen angesehen wirb.

lieber die endgiltige Zulassung, die Standnummern ic. wird jedem Ar meldenden ein Zulassung^schein mitgeteilt.

Die Interessenten, namentlich die Mitglieder des land­wirtschaftlichen B.z rksvereins und der ^uchtvereine werden g. beten, auf eine allgemeine Beteiligung bet der bevorstehenden j Ausstellung hinwiiken und die nötigen Vorderetungen r cht zeitig treffen zu wollen.

Schotten, 22. März 1900

Das geschä'tSführmde Komitee.

Schönfeld.

ein 2. ........

ein 3.

Bullen mit 2 Schaufeln

ein 1. Preis

«in 2.

ein 3. ,

Bullm mit 4 unb 6 Schaufeln

ein 1. Prei»

ein 2. ,

ein 3.

2. Kühe mit 3 und 4 Kälbern, in Milch ober erkennbar tragend

ein 1. Preis

zwei 2. Preise ä 75 Mk

drei 3. Presse ä 60 Mk

Kühe mit ein und zwei.bern, in Mssch ober erkennbar tragenb

ein 1. Preis

zwei 2. Preise ä 75 Mk drei 3. Preise L 50 Mk

3. Kalbinnen erkennbar tragenb

ein 1. Preis zwei 2. Preise & 75 Mk brei 3. Preise L 50 Mk

4. Sammlungen:

a. Große Sammlungen (von Zucht-Ber-

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Bekanntmachung.

Vetr.: Verminderung ber Herbstzeitlose.

Im Interesse der Wiesenkultur ordnen wir aus Grund be» Art. 24 ber Wiesenpolizei-Ordnung auch für bafl laufende 3o.br an, daß die auf den Wiesen wachsenden Herbstzeit- loi»tn zur Zeit deS höchsten Saftstandes durch AuSrupfen der Stengel beseitigt werden. Das Ausziehen hat möglichst beü feuchtem Boden zu geschehen, damit der Schaft ber Pflanzen nicht schon dicht unter dem Boden abbricht.

Die auSgernpften Pflanzen sind nicht auf die Wege zu werfen, woselbst die Schafe durch das Fressen derselben Schaden nehmen können, sondern abseits von den Wegen unlerzubringen; ebensowenig ist da- Werfen dieser Pflanzen in die Fischwasser ober solche speisenden Gruben, AuS- flüisse u. berg!., zulässig, da zu befürchten steht, baß das darin enthaltene Gift den Fischen nachteilig ist.

Die Beseitigung der Herbstzeitlosen hat bis zum y<D. Mai l. I. zu erfolgen, die bis dahin säumigen Sesitzer haben die Erhebung von Strafanzeigen zu ge- ipärligen.

Gießen, den 4. April 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, den 1. April 1900. 3etr.: Wie oben.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

Au die Grofth. BÜrgermeiftereie« deS Kreises.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald und bann nochmals nach 14 Tagen in ortsüblicher Weise veröffentlichen lassen.

Hinsichtlich ber Gemeindewiesen wollen Sie, insofern dieselben nicht verpachtet sind unb hiernach ben Pächtern bie Beseitigung ber Herbstzeitlosen obliegt, baß Ausrupfen auf Gemeinbekosten veranlassen, wozu zweckmäßigerweise Schulkinder zu verwenden sind.

Bis zum 25. Mai l. I. erwarten wir Ihren Bericht darüber, ob unserer Anordnung entsprochen worden ist. fttoaige Anzeigen, welche Sie wegen ungenügenden BefolgeS denselben für erforderlich halten, wollen Sie uns hierbei, kh.e Sie dieselben in das Feldrügeregister aufnehmen, mit

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