Ausgabe 
3.8.1900 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Freitag den 3. August

1900

Nr. 179 Zweites Blatt.

Ke;ug,prei« vierteljährl. Mk. 2M monatlich 76 Pj>. mit Bringcrlohn; durch die Abholestell« vierteljährl. Mk. 1,N monatlich 65 Psg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Veficllgeld.

Alle Lnjeigen-vermittlangSstellen de- In- und Äullenltl nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger eulgege». ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfß.

Erscheint tL-Nch mit LtiS»ckh«< de-

Die Grctzener Sfe*Uit*ICat(er Werden dem Auznger he O0M mitM- tatatrf b. Mütter Mr H SrMkunde" tiMM** ^egt.

»»««hm« »w Anzeigen zu der »«chmtttagr für dE s iiWNd ni leg «scheinenden Nummer M vorm. M> Uhr. WtMhmyn fpStestenS ete*M Mrfcr.

Meßmer Anzeiger

Henerat-AHeiger

Amts» und Anzsigeblatt für den Nveis Gieren.

Md^i««, eW«MWn ond »rüder*: Nr. 7.

Oraüsbellage«: Gießener FamMenblättrr, Der hessische Landwirt, KlüÜer für hessische Volkskunde.__

Adresse für Depeschen: Anzeiger chteßs«.

Fernsprecher Nr. 5L

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß LaS 2. Bataillon des Infanterie Regiments Kaiser Wilhelm Nr. 116 am 3. August l I. von 6 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags im Wißmarbach-Thal in der allgemeinen Richtung Wißmar-Schmelz nördlich Salzböden mit scharfer Munition schießen wird.

Gefährdet find für den Verkehr die Wege Wißmar- Krumbach und Odeuhauseu-Kirchvers, sowie alle Wege, die von Ruttershansen und Wißmar in den Wald führen. Die« selben werden während des Schießens abgesperrt werden.

Die Chaussee KrofdorfWaldhausSchmelz ist für den Verkehr frei, ebenso die Chaussee WißmarOdenhaufen.

Gießen, den 2. August 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Die Thronfolge in Sachsen-Koburg-Gotha.

Der Tod des Herzogs Alfred von Sachsen-Kyburg- Gotha lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit wieder auf die eigenartigen dynastiscl^n Verhältnisse des Herzogtums. Das koburgische Fürstenhaus hat im Laufe des letzten Jahrhunderts die fronen von Belgien, Portugal und Bulgarien erwarben, und wird mit der Thron­besteigung des Prinzen von Wales auch den englischen Thron innehaben. Es ist mithin diesem Hause, nament­lich dank der klugen, berechnenden Hauspolitik Leopolds des Ersten von Belgien gelungen, eine weit über den ur­sprünglichen Wirkungskreis des kleinen ernestinischen Fürstengeschlechts hinausgehende europäische Bedeutung zu gewinnen. In Deutschland konnte man sich! zuerst nur schwer mit dem Gedanken einer Thronbesteigung des Her­zogs Alfred von Edinburg befreunden; man bedachte nicht, baß deutsche Fürstenhäuser auf fast allen Thronen Europas sitzen, man besorgte, der neue Fürst werde sich durchaus nur als Engländer fühlen. Wir wollen dem Urteile der Geschichte über die Berechtigung dieses nationalen Miß­trauens nicht vorgreifen; nicht ableugnen läßt sich! indessen, daß die langwierigen Streitigkeiten über die Do- manialverhältnisse nicht dazu angethan waren, die Volks­tümlichkeit des neuen Herrschers zu vermehren. Dazu kamen die ärgerlichen öffentlichen Erörterungen im eng­lischen Parlament über seine Zwitterstellung als deutscher Fürst und englischer Agnat, denn auf seine vermögens­rechtlichen und politischen Vorteile als britischer Prinz wollte Herzog Alfred nicht verzichten. Als nun noch! sein einziger Sohn Alfred in der Blüte der Jahre starb, trat die Unsicherheit der politischen Lage des Herzogtums wieder in den Vordergrund der Erörterung. Der Nächst­berechtigte, Herzog Arthur von Connaught, erklärte sich zwar zur Nachfolge bereit, wollte indessen seinen Wohn­sitz nicht in Deutschland nehmen; er erklärte erst nach langen Verhandlungen seinen Verzicht zu Gunsten des Sohnes seines jüngeren verstorbenen Bruders, des da- nrals fünfzehnjährigen Herzogs

Karl Eduard von Albany,

.jedoch mit dem Vorbehalt des Erbrechts für den eigenen Sohn Arthur von Connaught für den Fall, daß der Herzog von Albany vorzeitig sterben oder dessen Familie im Mannesstamm erlöschen sollte. Diesen Verzicht teilte

Staatsminister von Strenge dem Landtage mit. Die Frage der Erbfolge wurde darauf gesetzlich in dem erwähnten'Sinne geregelt mit dem Zusatz, daß beim Aussterben auch des Eonnaughtschen Mannesstammes das Recht der Nachfolge auf den Prinzen von Wales über­gehe. Zugleich wurde ein Regentschaftsgesetz für den unmündigen Herzog Karl Eduard von Albany angenommen. Dieses bestimmte:

Als Vormund ist ein deutscher Prinz, der Gemahl einer in dm Herzogtümern geborenen und erzogenen Tochter des regierenden Herzogs gewählt worben, der mit den Verhältnissen des Landes aut das eingehendste vertraut und durch seine persSn- lichen Eigenschaften zur Führung der Regierungsgeichäfte besonders geeignet ist; treffen alle wünschens werten Eigenschaften in seiner Person zusammen, io ist derselbe auch nach seiner Konfession be­fähigt, den Anforderungen deS S 20 des StaatsgrundgesetzeS zu entsprechen."

Der also gekennzeichnete Regent ist der Erbprinz Ernst von Hohenlohe-Langenburg, Sohn des Statt­halters von Elsaß-Lothringen.

Der nunmehrige Regent des Herzogtums Sachsen-Koburg-Gotha, Erbprinz Ernst zu Hohenlohe-Langenburg, stand einige Jahre als Leut­nant im 2. Gardedragoner Regiment, wurde ä la suite der Armee ge­stellt und erhielt am 2. Oktober 1893 den Charakter als Oberleutnant, am 10. September 1898 den als Rittmeister. 1889 trat er in das Auswärtige Amt ein, wurde 1891 dritter Botschaftssekretär in Peters­burg und in dieser Stellung 1892 nach London versetzt. Im September 1894 wurde er von dort auf ein Jahr beurlaubt und der Ministerial- abteilung des Innern in der Verwaltung der Reichslande überwiesen. Den 9. September 1895 verlobte er sich auf Schloß Rosenau mit der Prinzessin Alexandra von Sachsen-Koburg und Gotha, der dritten Tochter des regierenden Herzogs; die Vermählung erfolgte in Gegenwart des Kaiserpaares am 20. April 1896 in Koburg. Aus Anlaß seines Aus­scheidens aus dem diplomatischen Dienst im November 1897 erhielt der Erbprinz den Charar^. als Legationsrat.

Der Regent wird feines Amtes bis zum 19. Juli 1902 zu walten haben, an welchem Tage der Herzog Karl Eduard sein 18. Lebensjahr vollendet. Das Ableben des Herzogs Alfred bedingt auch ein schleuniges Zusarnmentreten des Gemeinschaftlichen Landtags. §§ 158 und 159 des Staatsgrundgesetzes für die Herzogtümer Koburg- Gotha bestimmen darüber:

Wenn der Herzog stirbt, tritt der Gemeinschaftliche Land­tag spätestens am vierten Tage darauf ohne Berufung zu Gotha zusammen, um den von seilendes Regierungsnachfolgers zu leistenden verfassungsmäßigen Eid anzunehmen. Bevor die über das eid­liche Angelöbnis auf die Verfassung ausgestellte Urkunde an den Ge­meinschaftlichen Landtag abgegeben worden ist, kann der Herzog keine Regierungshandlung vornehmen. In der Zwischenzeit gehen die aus­wärtigen Regierungshandlungen vom Staatsministerium aus."

Mills» höhe» tzguLklsschulk nnb HMchk Handklsh-chMk.

Bei der in letzter Zeit wieder mehrfach erörterten Frage einer hessischen Handelshochschule ward auch kurz der seit zwei Jahren bestehenden höheren Handelsschule in Mainz Erwähnung gethan, von der bis jetzt so wenig in die Oeffentlichkeit gedrungen ist. Nach dem uns vorliegenden Lehrplan, so schreibt derMainz. Anz.", verfolgt dieselbe den Zweck,

den jungen Leuten, die sich dem Kausmannsstande wid­men wollen, vor dem Eintritt in die Praxis neben der allgemeinen Bildung, wie sie die bestehenden höheren Lehranstalten bieten, eine den gesteigerten Anforder­ungen der heutigen Zeit, insbesondere dem stetig sich verschärfenden internationalen Wettbewerb mehr als seither entsprechende Fachbildung zu geben. Tie Schule ist mit dem Großh. Realgymnasium verbunden und be­steht aus zwei Klassen, welche der Obersekunda und Unter­prima dieser Anstalt gleichlaufen.

Aus dem Bericht der Handelskammer und dem Pro­gramm des Realgymnasiums ist ersichtlich, daß in diesem Frühjahr die ersten Schüler die Anstalt nach zweijährigem Besuche verlassen und daß dieselben sämtlich in hiesigen angesehenen Häusern der bereits vorhandenen kaufmänni- schen Bildung entsprechende Stellungen unter wesentlicher Abkürzung der sonst üblichen Lehrzeit gefunden haben. Ob­gleich die Zöglinge derhöheren Handelsschule erst seit Ostern kaufmännisch thätig sind, haben sich deren Chefs bei der Direktion der Schule bereits sehr anerkennend über ihre Leistungen ausgesprochen und denselben ein rasches Avancement in Aussicht gestellt.

Als Befähigungsnachweis für das Betreten der kauf­männischen Laufbahn galt bisher im allgemeinen das Ein- jährigen-Zeugnis, mit dem man allen Ansprüchen zu ge­nügen glaubte, ja es gab sogar Leute, die der Ansicht waren, daß diese Einjährigenbitdung eigentlich schon zu wissenschaftlich sei und daß der junge Kaufmann dieselbe in seinem Berufsleben teilweise als überflüssigen Ballast empfinden würde. Wie gewaltig haben sich jedoch bei der ungeahnten Ausdehnung, die der Handel im letzten Viertel­jahrhundert erfahren hat; die Ansprüche geändert, die an das Wissen und Können eines Kaufmanns gestellt werden! Der deutsche Außenhandel weist heute einen jährlichen Umsatz von etwa neuneinhalb Milliarden auf, er bringt die Erzeugnisse deutscher Arbeit nach allen Erdteilen und ist an flllen großen Operationen des Welthandels betei­

ligt. In einer Denkschrift der Aachener Handelskammer heißt es:

Die lokale und provinzielle Beschränkung des Ab­satzes ist geschwunden. Die Welt ist heute der Markt für alle großen Artikel. Auf dem Weltmarkt aberringen; oie verschiedensten Nationen mit einander und nur, wer das höchste «geistige Rüstzeug mit in diesen Kampf zu bringen vermag, nur der darf hoffen, nicht bei Seite geschoben zu werden."

Die deutsche Kaufmannschaft ist heute von der Not­wendigkeit der Aneignung dieses höchsten geistigen Rüst­zeugs durchdrungen, und wir weisen auf die Notwendig­keit hin, die Eltern, die ihre Söhne dem Kaufmannstande widmen wollen, darauf aufmerksam zu machen, daß heute das Einjährigenzeuanis nicht mehr genügt, sondern daß zur Erlangung der besseren und besten Stellen in Mittel­und Großbetrieben die Absolvierung einer höheren Handelsschule oder einer Handelshochschule nötig lund nützlich ist. Es giebt kaum einen Stand, in dem die Abstände der einzelnen Stufen größer sind als im Kaufmannstand. Wie«groß ist der Unterschied zwischen dem kleinen Kaufmann der Landstadt, der die lokalen Bedürf­nisse befriedigt tund dem großen Hamburger Exporthause, dessen Schiffe die Meere durchqueren, oder zwischen dem Geldwechsler der Kleinstadt und den großen Bankl)äusern der Börsenplätze, durch die die großen Staaten Anleihen aufnehmen und durch deren Kapitalkraft die mächtigsten industriellen Unternehmungen ins Leben gerufen und ge­fördert werden! Die höhere Handelsschule ist für die Ausbildung der Kaufleute der Mittelbetriebe und für diejenigen bestimmt, die in Großbetrieben eine bessere: Stellung als Buchhalter, Korrespondet, Bureauchef usw. erlangen wollen. Wer aber die höchsten Stufen der kaufmännischen Laufbahn erreichen, wer Leiter großer kaufmännischer und industrieller Unternehmungen werden will, hei denen neben der reinen Fachbildung eine ausgedehnte, allgemein wirtschaftliche Bildung nötig ist, für den wird der Besuch einer Handelshochschule von unberechenbarem Nutzen sein.

Im Anschlüsse hieran dürfte folgender Rückblick aus die Karrdetsschuterr rmd die Handelshochschule in Sachsen von Interesse sein.

Wie man in Sachsen die Leistungsfähigkeit der Ge­werbetreibenden durch Errichtung und Erhaltung von ge­werblichen Fachschulen systematisch zu steigern bemüht ge­wesen ist, so hat man auch nicht versäumt, zahlreiche Bil­dungsstätten zu schaffen, deren Aufgabe die berufliche Wei­terbildung junger Kaufleute ist. Bahnbrechend ist in dieser Beziehung die heute noch blühende und auf reichte Erfolge zurückblickende öffentliche Handelslehranstalt zu Leipzig ge­wesen. Wie sehr damit einem allgemeinen Bedürfnis Rech­nung getragen wurde, geht daraus hervor, daß die Schüler­zahl schon im ersten Jahre 140 betrug. Die öffentliche Handelslehranstalt zu Leipzig hat von Anfang an die doppelte Aufgabe erfüllt, Handelslehrlingen Gelegenheit zur Erlangung der für ihren Beruf erforderlichen allge­meinen Bildung und Fachbildung zu bieten, und Jüng­lingen, die sich später dem Handel oder einem verwandten Gewerbe widmen wollen, die dafür wünschenswerte wissen­schaftliche Ausbildung zu ermöglichen. Weitere Handels­schulen wurden errichtet 1845 in Leisnig, 1847 in Zwickau, 1848 in Chemnitz, 1849 in Freiberg, 1850 in! Oschatz, 1854 in Dresden (öffentliche Handels-Lehranstalt), 1855 in Grimma, 1856 in Bautzen, 1857 in Kamenz, 1858 in Plauen i. V., 1859 in Frankenberg, 1865 in Döbeln, 1866 in Dresden (Vereinigte Handelsakademie), 1867 in Leipzig (kaufmännische Fortbildungsschule), 1869 in Meißen, 1870 in Großenhain, 1874 in Waldheim und Leipzig (Fortbil­dungsschule für jüngere Kaufleute und Gewerbtreibende), 1876 in Schneeberg und Zittau, 1877 in Riesa, 1881 in Auerbach, 1885 in in Bischofswerda und Rochlitz, 1887 in Annaberg, Crimmitschau und Hainichen, 1888 in Radeberg, Werdau und Zwickau (Fachschule für Kaufleute), 1889 in Dippoldiswalde und Roßwein, 1890 in Reichenbach und Wurzen, 1892 in Meerane und Oederan, 1893 in Löbau. Die meisten dieser Schulen sind von kaufmännischen Ver­einen errichtet worden, für andere haben sich besondere Handelsschulvereine oder Konsortien gebildet, wie in Plauen, Frankenberg, Auerbach, Hainichen, Löbau; rn Roßwein gehört die Handelsschule zu den städtischen Lehr­anstalten. In Leipzig besteht außer der öffentlichen Han­delslehranstalt und den Privatschulen zur Fortbildung junger Kaufleute noch eine öffentliche Buch­händlerlehranstalt, in der Buchhandlungslehrlingen Gelegenheit zur Förderung ihrer speziell für den Buch­handel erforderlichen wissenschaftlichen Bildung gelten wird. Diese Anstalt ist im Jahre 1852 durch benJBerent Leipziger Buchhändler errichtet worden. Alle diese Han­delsschulen oder Handelslehranstalten sind entweder kauf­männische Fortbildungsschulen zur elementarer^ Weiter­bildung von Lehrlingeii, insbesondere der Detaugeschaste^