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1899
Gießener Anzeiger
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Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Heil.
Gießen, den 26. Oktober 1899. Betr.: Den Schutz der Telegraphen- und Fernsprechleitungen.
Die
Großh. Kreis-Schulcommission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Bon nachstehender Verfügung der obersten Schulbehörde geben wir Ihnen zur weiteren Veranlassung Kenntnis.
v. Bechtold.
Darmstadt, den 20. Oktober 1899. Betr.: Wie oben.
Das Großh. Ministerium des Innern
Abteilung für Schulangelegenheiten
an die Grotzh. Kreis Schulkommisftonerr.
Nach Mitteilung der Kaiser!. Oberpostdirektion dahier ist es auch in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß Papierdrachen, welche schulpflichtige Knaben in der Nähe von Telegraphenleitungen haben steigen lassen, sich in den Drähten der Telegraphen- und Fernsprechleitungen gefangen haben, und daß hierdurch recht unliebsame Störungen und Unterbrechungen des elektrischen Nachrichtendienstes verursacht worden sind.
Die Beseitigung solcher Papierdrachen ist namentlich auf freier Strecke immer mit großen Schwierigkeiten verbunden und erfordert nicht unerheblichen Kosten- und Zeitaufwand.
Da sich dieser Unfug immer wiederholt, und eö in den meisten Fällen nicht gelingt, die Thäter zum Ersatz und zur Strafe heranzuziehen, sehen wir uns im Interesse der Erhaltung eines ungestörten Betriebes in den öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenleitungen veranlaßt. Ihnen mit Bezugnahme auf unser lithographiertes Ausschreiben vom 28. Oktober 1890 (zu Nr. M. I. 26809) wiederholt zu empfehlen, die Ortsschulvorstände aufzufordern, unter Hinweis auf die §§ 317 und 318 des Reichsstrafgesetzbuchs durch eindringliche Warnung in den Schulen zc. die Schüler von der Gesährdung des Betriebs der Telegraphenleitungen zurückzuhalten und gegebenen Falls durch Disziplinarstrafen dem Unfuge thunlichst zu steuern zu suchen.
Dabei sprechen wir auch diesmal die Erwartung aus, daß die Schulvorstände den ihnen von seilen der Post- und Telegraphenbehörden zugehenden Ersuchen Folge geben oder im Anstandsfalle diesen Behörden ihre Bedenken mitteilen werden.
________________vr. Eisenhuth. de Beauclair.
Bekanntmachung.
Für die demnächst ins Leben tretende Großh. Hessische Landeslotterie sind jetzt die Kollekteurstellen zu besetzen. Selbständigen, unbescholtenen und geschäftstüchtigen Personen, die allgemeines Ansehen genießen, und die zur Stellung der Kaution und zum Betriebe der Kollektion erforderlichen Geldmittel besitzen, bietet eine Kollekteurstelle die Möglichkeit eines einträglichen Nebenerwerbes. In erster Linie kommen Inhaber offener, flottgehender Warengeschäfte in Betracht, in denen auch Bewohner der Umgegend zahlreich verkehren. Bewerber haben ihr Gesuch um Verleihung einer Kollektion an die Großh. Hess. Landeslotteriedirektion in Darmstadt zu richten, hierbei ihren Lebenslauf, und das, was sie zur Begründung ihres Gesuches anführen können, kurz darzustellen, sowie Alter und Staatsangehörig- keit anzugeben.
Darmstadt, den 26. Oktober 1899.
Großh. Ministerium der Finanzen.
Küchler.Neumann.
Bekanntmachung.
Wegen Ausbruchs des Gewölbes der Unterführung der Kreisftratze Gietzen—Klein-Linden bei Klein-Linden wird die letztere an genannter Stelle am Donnerstag dem 2. und Freitag dem 3. November l. I. für jeglichen Verkehr gesperrt. .
Als Verbindungsweg zwischen Gießen und Klein-Lmden dient an genannten Tagen die Klinikstraße und der entlang bet Bahn an der Margarethenhütte vorbeiführende sogen. Mittelweg.
Gießen, den 24. Oktober 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Kunstgewerblicher Unterricht.
Im Anschluß an die technische Mustersammlung und Vorbildersammlung des Landesgewerbevereins soll in dem Dienstgebäude der Zentralstelle für die Gewerbe zu Darmstadt auch im kommenden Winter ein
Kunstgewerblicher Zeichen- und Modellier- Unterricht
abgehalten werden.
Der Lehrplan umfaßt: Zeichnen und Malen nach Naturformen, Modellieren in Thon, Plastelin und Wachs. Bearbeitung von Entwürfen und Modellen für die Praxis nach dem Berufe der Schüler.
Der Unterricht eignet sich für Gewerbetreibende und Kunsthandwerker, insbesondere für Bildhauer (Stukkateure, Steinmetze, Schnitzer), Töpfer, Ciseleure, Gold- und Silberarbeiter, Kunstschlosser, Kunstgewerbliche Zeichner und Maler, Lithographen, ebenso für Damen, welche sich berufsmäßig ausbilden wollen.
Handwerksmäßige und technische Vorkenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Dauer des Unterrichtes ist auf 4 Monate mit wöchentlich 5 halben Tagen vorgesehen, der Beginn ist auf 13. November d. I. festgesetzt.
Das Uuterrichtsgeld beträgt monatlich 2 Mark für jeden halben Wochentag, jedoch bei Besuch des ganzen Kursus höchstens 25 Mark halbjährlich.
Anmeldungen sind an die unterzeichnete Behörde zu richten, woselbst nähere Auskunft erteilt wird. Die Lage der Unterrichtsstunden wird nach vorheriger Besprechung mit den Teilnehmern festgesetzt.
Großh. Zentralstelle für die Gewerbe. Noack.
XX Zur Flottenfrage.
Gießen, 30. Oktober 1899.
Mehrere Jahre lang hatte der Kampf um die Verstärkung unserer Marine getobt, alle Forderungen der Regierung waren bis zum Jahre 1896 abgelehnt worden, als der Reichstag das Tirpitz'sche Flottengesetz annnahm. Damals schrieb" die „Nordd. Allg. Ztg." in dem bekannten offiziösen Druck: „Als ein denkwürdiger Tag wird der 28. März 1898 in der Geschichte des Deutschen Reiches bestehen. Denn an ihm hat die Volksvertretung endgiltig erklärt, daß sie in vollkommener Uebereinstimmung mit der Regierung entschlossen ist, dem Reiche die Flotte zu schaffen, die es braucht zum Schutze des Vaterlandes, zur Wahrung des Ansehens im Rate der Völker, zur Förderung seiner wirtschaftlichen Bestrebungen und zur Beschirmung der Deutschen im Auslande." Freilich hatte die Negierung damals bindende Erklärungen abgeben müssen, daß sie für die Zeit der Durchführung des Gesetzes mit Neuforderungen nicht hervortreten würde, und in das Gesetz selbst wurde ein Paragraph ausgenommen, in welchem es heißt: „Während der nächsten sechs Rechnungsjahre (1898 bis 1903) ist der Reichstag nicht verpflichtet, für sämtliche einmalige Ausgaben des Marine-Etats mehr als 408,900,000 Mk. sowie für die fortdauernden Ausgaben mehr als die durchschnittliche Steigerung von 4,900,000 Mk. jährlich bereit zu stellen. Soweit sich darnach das Flottengesetz bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1903 nicht durchführen läßt, wird die Ausführung bis über das Jahr 1903 hinaus verschoben." Um diesen Paragraphen und um dessen Auslegung wird es sich bei der wieder akut gewordenen Flottenfrage hauptsächlich drehen.
Wie wir in letzter Zeit mehrfach berichtet haben, ge- winnen die Meldungen mehr und mehr an Wahrscheinlichkeit, daß die Regierung das für die Durchführung des letzten Flottengesetzes gegebene Sextennat nicht abwarten, sondern schon vorher mit Neuforderungen an den Reichstag herantreten werde. Veranlaßt waren die Erörterungen insbesondere durch die Rede des Kaisers in Hamburg und durch die Reise des Staatssekretärs Tirpitz zum Reichskanzler nach Baden-Baden. An amtlicher Stelle hatte man bisher geschwiegen, sodaß völliges Dunkel darüber herrschte, was die Regierung plane. Dieses Dunkel wird durch die am Samstagabend in der „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlichte, als offiziös geltende Auslastung etwas gelichtet. Freilich ist an keiner Stelle gesagt, daß die Regierung dieser Veröffentlichung nahestehe, daß sie thatsächlich die darm kundgegebene Auffassung sich zu eigen machen und mit einem darnach stipulierten Plane operieren werde. Aber mindestens darf man die Auslastung doch als einen Fühler an
sehen, ausgestreckt, um die Anschauungen der Parteien kennen zu lernen.
Was nun den Inhalt der Kommuniques anbelangt, so handelt es sich in der Hauptsache darum, das bestehende Flottengesetz zu prolongieren bis zum Jahre 1917 mit der Wirkung, daß aus dem Bestände nach Ablauf des Sextennats aus einer Flotte mit einem Schlachtschiffdoppelgeschwader durch Ersatzbau für acht minderwertige Küstenpanzer und durch zehn neue Linienschiffe die Wehrkraft zur See verdoppelt wird. Mit dem neuen Plane soll aber nicht erst bis zum Ablauf des Sextennats gewartet, sondern schon mit dem Jahre 1901 eingesetzt werden, wenn auch für die Jahre 1901 bis 1903 nur je ein Ersatzbau als über den jetzt geltenden Flottenbauplan hinausgehend vorgesehen ist. Das in den Jahren 1898 bis 1900 innegehaltene Bautempo soll bis zum Jahre 1917 dauernd beibehalten werden, was man ohne neue Steuern durchführen zu können hofft.
Man muß zugestehen, daß das entwickelte Programm manches für sich hat, wenn wirklich an die Steuerlast des Reichs keine höheren Anforderungen gestellt zu werden brauchen, und Anhänger einer Flottenverstärkung werden darauf Hinweisen, daß das Deutsche Reich das, was es in den Jahren 1898 bis 1900 für seine Marine zu leisten vermochte, auch bis zum Jahre 1917 aufbringen könne. Unter allen Umständen aber wird die Regierung, falls sie mit einer entsprechenden Vorlage an den Reichstag heranzutreten gedenkt, die Notwendigkeit einer Verstärkung eingehend begründen müssen, sonst dürfte sie doch einen sehr schweren Stand haben und in einen aussichtslosen Kampf gehen. Daß nunmehr, nachdem die in amtlichen Kreisen herrschende Anschauung bekannt ist, die Flottenfrage vorerst wieder im Vordergründe des Interesses stehen wird, ist selbstverständlich, und an heftigen Fehden in der Presse dürste es nicht fehlen. Hoffentlich tritt bei der Beurteilung dieser Angelegenheit die Parteifrage mehr in den Hintergrund und macht der Sachlichkeit Platz, die gerade hier das Hauptwort beanspruchen darf.
* Bom Kriegsschauplatz.
Man ist heute wieder auf unsichere Nachrichten und Vermutungen.vom Kriegsschauplatz in Südafrika angewiesen. Der „Berliner Lokalanzeiger" erhält folgende Meldung:
London, 27. Oktober. Die Buren beherrschen die Bahnstrecke Cotenso-Ladysmith und wollen versuchen, die tn und um Ladysmtlh vereinigten, aber augenblicklich jeder größeren Anstrengung nicht gewachsenen Truppen der Generale Aule und White auch vom Meere abzuschneiden. So wird die Situation tn den LeydS nahistebenden Kreisen dargestrllt.
Für die Richtigkeit dieser Mitteilung scheint das Ausbleiben aller Meldungen von Ladysmith über Durban zu sprechen. Der gleichen Quelle entnehmen wir folgende Nachricht:
Paris, 29. Oktober. Nach den neuesten hier eingetroffenen telegraphischen Prioatmeldungen, die augenblicklich nicht zu kontrolieren find, aber aus absolut zuverlässiger Quelle stammen, haben di« Buren Maseking genommen.
Ein solcher Schlag auf dem westlichen Kriegsschauplätze würde für die britischen Truppen nicht nur strategisch, sondern auch moralisch schwer ins Gewicht fallen. Die Londoner „St. James-Gazette" bespricht die Lage in Natal in sehr pessimistischem Sinne. Sie sagt, die Erfolge, wie die bei Glencoe und Elandslaagte (?), könnten nicht einer wesentlichen Schwäche der Lage das Gleichgewicht halten. Die „Gazette" fürchtet, daß der Rückzug von Ladysmith seewärts notwendig werden dürfte, da verschiedene Anzeichen vorhanden seien, daß Joubert eine Wiederholung des kreisförmigen Flanken- morsches als Nachahmung des Versuchs der deutschen Armee gegen die Franzosen bei Sedan vornehme. Zum Rückzug dürfte es jetzt, nachdem Ladysmith vollständig cerniert ist, zu spät sein. Auch sonst herrscht in London eine sorgenvolle Stimmung, wie aus folgender Meldung hervorgeht: London, 28. Oktober. Aus amtlichen Kreisen verlautet: Auf dem Kriegsministerium herrscht tiefe Niedergeschlagenheit. Aus Natal liegen sehr ernste Nachrichten vor. Man hält sie aber zurück, bis das Parlament vertagt ist, um unangenehmer Kritik von dieser Seite zu entgehen. Die bisherigen brillanten Siegesmeldungen waren auf Bestellung in solcher Form gegeben, um jede Opposition im Unterhause zu übertäuben. Sie entstellten die Lage total. Thatsache sei, daß ein großer Teil der britischen Kolonien in der Hand des Feindes ist, der fast von der gesamten, England totfeindlichen Bewohnerschaft unterstützt werde. Der Rest schwanke am Abgrunde einer Revolution und werde nur von den britischen Behörden durch ote rtgo= rosesten Maßregeln von Stunde zu Stunde gehalten. Die Ausgabe der Wiedereroberung Südafrikas sei eine gigantqche, wogegen die Eroberung Kubas und der Philippinen ein Kinderspiel gewesen. Aus dem Kriegsministerium beschäftige man sich bereits mit Plänen von Zwangswerbungen.


