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31.5.1899 Zweites Blatt
 
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Mittwoch den 31. Mai

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Zweites Blatt

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WWer Fresnel (1788 bis 1827) half der Theorie von Helmholtz (1821 bis 1894) wurde diemechanische Wärme- k! Wellenbewegung des Lichtes zum unbestrittenen Siege. | theorie", wie man das Gesetz auch nennt, auf allen Ge-

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Allk Anzrigrn-BermuNungSstellen de« In- und Tlullanbei nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegm.

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Z«4»kstr«he Nr. 7.

bieten der Physik befestigt und mathematisch geklärt. Die Erfindung der Spektralanalyse knüpft sich an die bedeut­samen Namen Bunsen (geboren 1811) und Kirchhoff (1824 bis 1887). Bekanntlich versteht man unter dieser Bezeichnung die Methode, aus den Spektren (den durch Zerlegung eines Lichtstrahls entstehenden Bildern) der Körper ihre chemische Zusammensetzung zu erkennen.

Für die Astronomie bedeutet diese Erfindung ein Ereignis, welches der Erfindung des Fernrohres als eben­bürtig bezeichnet werden muß. Schon mit Beginn des Jahrhunderts brach, nachdem Herschel mit seinen gewaltige» Spiegelteleskopen die Bewunderung und der Stolz des vorigen Säkulums gewesen, von München aus eine neue Aera in der Herstellung genauer astronomischer Seh- und Meßinstrumente an. Die Namen Fraunhofer und Reichen­bach sind hier mit Ehren zu nennen. Am 1. Januar 1801 fand Piazzi auf der Sternwarte zu Palermo zufällig den ersten kleineren Planeten, die Ceres, welcher zuerst für eine» Kometen gehalten wurde. Seitdem sind mehr als 300 weitere kleinere Planeten (Planetoiden) entdeckt worden. Der große Astronom Gauß gab eine Methode zur genaue» Berechnung der Bahnelemente der Himmelskörper an. 1838 gelang dem Begründer der neueren Beobachtungs­methoden, Befiel, die erste sichere Bestimmung einer Fixstern­parallaxe, und zwar die Berechnung der Entfernung des 61. Sterns im Schwan, seitdem sind die Entfernungen einer Anzahl Fixsterne ermittelt worden, nachdem die Astronomen lange Zeit an der Möglichkeit verzweifelt hatten. 1843 er­kannte Schwabe die 11jährige Periode der Sonnenflecken. Das Jahr 1846 brachte der Astronomie einen ihrer höchsten Triumphe, als der von Leverrier auf theoretischem Wege

Physik. Thomas Young begründete die Lehre von :ki Interferenz (die gegenseitige Einwirkung zusammen- chrnder Wellen: Schallwellen, Lichtstrahlen), Arago gab ittititre Aufklärungen über die Natur des Lichts, Wollaston 'Kob achtete (1802) zuerst die dunklen Linien des Sonnen- 'pktiums, welche von dem um die Berbefferung der Fern- ch- und anderer optischer Instrumente so hochverdienten ^uinhoser (geboren 6. März 1787 zu Straubing, gestorben i.ZAni 1826 zu München) untersucht und 1815 beschrieben urtibe». Chladni (geboren 1756, gestorben 1827), be- lihMter Physiker, widmete sich dem Studium der Theorie tv Klanges, und kann mit Recht als der förmliche Be- räjiber der Akustik bezeichnet werden. Aus der Reihe krbiienftüoöcr Forscher auf dem Gebiete der Physik am Iwnnge und der Mitte des Jahrhunderts heben wir noch frm.nn, Daniell, Sabine, Dove, Maury u. s. w. hervor. - k-lsits 1833 gab Wheatstone die ersten Nachrichten von (iiBtmt Spiegelstereoskop, woraus die Erfindung unseres kiemoskops hervorging. Der scharfsinnige ftanzösische

b»n Anzeigrn zu brr «achmiltagS für ben |4|tr.bai erscheinenden Nummer bi» Dann. 10 Uhr.

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Als eine der wichtigsten Erfindungen des ersten Drittels l des 19. Jahrhunderts muß unstreitig diejenige der Photo- I gr aphie bezeichnet werden. Auch sie ist kein Produkt eines günstigen Zufalls, sondern einer Kette gedankenreicher Ent­deckungen und Erfindungen. Nachdem bereits Wedgwood und Davy zu bemerkenswerten Erfolgen gelangt waren, gelang es den Franzosen Niepce (1765 bis 1833) und Daguerre (1787 bis 1851), das erste brauchbare photo­graphische Verfahren zu finden, wie sich von selbst versteht, nach langjährigen Versuchen und Experimenten. So un­vollkommen nach unseren heutigen Begriffen die Daguerre- otypie immer sein mochte, so rief die neue Kunst doch un­geheures Aufsehen hervor, und zahlreiche Gelehrte arbeiteten fortan an der Vervollkommnung des Verfahrens. Eine be­deutendes Verbesserung brachte die am 20. Januar 1839 der königlichen Gesellschaft in London unterbreitete Methode des Engländers Fox Talbot, welche im großen und ganzen das Vorbild des heutigen Verfahrens geworden ist.

Noch sind weitere zwei hochbedeutsame Entdeckungen hervorzuheben, die des Gesetzes von der Erhaltung der Kraft und diejenige der Spektralanalyse. Erstere verdanken wir dem Tübinger Arzt Robert Mayer (1814 bis 1878), welcher zuerst die Behauptung aufstellte, daß nirgends in der Natur Bewegung verloren gehen könne, sondern sich stets in eine bestimmte Arbeit, namentlich in Wärme, umsetze. Fast gleich­zeitig lieferte der Erfinder Joule (1818 bis 1889) experi­mentell den Nachweis, daß zur Erzeugung einer bestimmten Wärmemenge eine ganz bestimmte Arbeit erforderlich sei. Durch den berühmten deutschen Physiker Herm. Ludw. Ferd.

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Feuilleton.

Das 19. Jahrhundert.

Unter Mitwirkung hervorragender Fachgelehrter herauSgegeben von Friedrich Thieme.

(Nachdruck oder Auszug verboten.) X.

Naturwifseuschafteu. II.

Die politische Krifis in Oesterreich.

Die Frage deS Ausgleichs zwischen Oesterreich uud iRßürm ist noch immer ungelöst, und wie sie bereits öfter toju beigetragen hat, die innerpolitische Lage in der eis- lrithc urschen Reichshälfte zu verschärfen, so hat sie auch meildiugs wieder Anlaß gegeben, die Regierung in Oester- mch ins Wanken zu bringen, sodaß der Sturz des Kabinetts Hur kaum noch außer Frage steht.

In der ungarischen Hauptstadt waren in diesen Tagen lit beiderseitigen Ministerien anwesend, um die Ausgleichs- ttrh« ndlungen fortzusetzen. Anscheinend hatte die ungarische Xegit rung vorher beschlossen, diesmal eine Entscheidung ^rbmzuführen, in der richtigen Erkenntnis, daß die jetzige Insu^erheit auf wirtschaftlichem Gebiete nicht mehr länger p esttragen ist. Und wenn man erwägt, daß im letzten Zahnzehnt der Schwerpunkt der östereichisch-ungarischen Monarchie immer mehr nach Budapest verlegt worden ist, ji funnte man von vornherein annehmen, daß das ungarische Dlini'ftcrium auf seinem Standpunkte verharren und den Widnrstand des Grafen Thun zu brechen versuchen werde. & §ab also nur zwei Möglichkeiten: entweder fügte sich 6raj Thun den ungarischen Forderungen oder aber er gab licht nach und dankte ab.

:Rach den aus Budapest vorliegenden Meldungen ist Mt Einigung zwischen beiden Regierungen nicht zustande jkkowmen, und man nimmt als sicher an, daß das öfter» nWche Ministerium seine Entlastung geben werde. Es tzndcrn bereits Persönlichkeiten genannt, welche die Erbschaft dck Grafen Thun übernehmen sollen.

Wir haben schon früher des öftern ausgeführt, daß ifc Ausgleichsfrage viel leichter gelöst werden würde, wenn -ii Oesterreich verfassungsmäßige Zustände herrschten. Das »Mische Parlament hat es offen ausgesprochen, daß es km Ausgleich nur zustimmen würde, wenn er in Oesterreich us parlamentarischem Wege zustande kommt. Was ins- kfouberc die Quotenfrage betrifft, welche das Verhältnis in regeln soll, nach dem die beiden Reichshälften zu den Mäinsamen Kosten heranzuziehen sind, so könnte unserer !Mt nach Ungarn der österreichischen Regierung sehr wohl entgegenkommen. Denn auch die wirtschaftlichen Ver- Miüffe Ungarns haben sich gewaltig gehoben, und sie mw ochten dies nur in der politischen Zusammengehörigkeit lit Oesterreich. Deshalb sollte der Kostenpunkt für die ^einsame Regierung in Ungarn nicht zum Grund ge- immen werden, den Ausgleich zu erschweren. Daß die üa^yare» in der Bankfrage und betreffs der Zollunion jp itzrem Rechte kommen müssen, wird niemand bestreiten itoten. . L. , ,,

Noch ist in dem Augenblick, wo wir dieses schreiben,

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besondere auch gegenüber manche» Gepflogenheiten der Bazare Verwendung finden könne».

So wird es auf Grund des § 226 vielfach möglich sein, auch ohne eine gekünstelte Auslegung gegen das Ver­fahren einzuschreiten, das man in Frankreich unter dem Ausdruck accaparement versteht, das Ansammeln großer Warenmengen und ihr Verkauf zu Schleuderpreisen, um den Konkurrenten zu schädigen; auch das Ausmieten vo» Arbeitern und Gewerbegehilfen und ihre Anstellung zu dem­selben Zweck (detournement et embauchage des ouvriers et cominis), gegen welchen in Deutschland auf Grund des Gesetzes von 1896 leider nur selten vorgegangen werden kann, dürfte dann öfter zu der entsprechenden Ahndung führen, sofern und hierauf muß allerdings der Haupt­wert gelegt werden die Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen eine bessere und verständigere wird als die des Sondergesetzes. In den gewerblichen Kreisen setzt man keine Hoffnungen mehr auf eine Aenderung der Recht­sprechung, vielleicht nicht mit Unrecht. Der Hinweis des Finanzministers auf den unlautern Wettbewerb wird daher den unmittelbaren Jnterefienten den Anlaß geben, auf eine Ergänzung und Verschärfung des Gesetzes von 1896 hin­zuarbeiten, namentlich zu dem Zweck, um ein unlauteres Geschäftsgebaren mancher Bazare und Verkaufshäuser t* allen Fällen wirksam verfolgen zu können. So wenig die baldige Abänderung des Gesetzes an sich als erwünscht z« bezeichnen ist, so wenig läßt sich leugnen, daß sie zur un- abweislichen Notwendigkeit wird, wenn die Rechtsprechung sich durchaus unfähig zeigt, den Absichten des Gesetzgebers Rechnung zu tragen. Jedenfalls geht aus der Aeußerung des Herrn v. Miquel hervor, daß die preußische Regierung die Vorgänge mit Aufmerksamkeit verfolgt und nicht zögern wird, eine Abänderung des Gesetzes von 1896 bei der Reichsgesetzgebung zu veranlassen, sobald sie die Ueber- zeuauna gewonnen hat, daß dieselbe nicht länger zu ent= behren istKöln. Ztg."

Deutsches Keich.

Berlin, 29. Mai. Der Kaiser hatte heute die zweite Infanterie-Brigade zum Exercieren nach dem Tempelhofer Felde befohlen, woselbst unter dem persönlichen Kommando des Kaisers Gefechtsübungen abgehalten wurden. Nach Schluß derselben setzte sich der Kaiser an die Spitze des 4. Garde-Regiments und führte dasselbe in die Kaserne, wo er beim Offizier-Korps das Frühstück einnahm.

Berlin,'29. Mai. Ein parlamentarischer Berichterstatter will erfahren haben, es werde an maßgebender offiziöser Stelle die Auffassung vertreten, daß der Schluß des Land­tages sich Ende Juni oder Anfang Juli ermöglichen lafien werde.

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Montags.

i*te Gießener f)L«irte*IC6(t<r lüren dem Anzeiger llifctatiid) viermal berg «legt.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

die Demission des Kabinetts Thun nicht perfekt, aber sie wird wohl kaum ausbleiben. Hoffentlich kommen unter einer neuen Regierung auch die Forderungen der Deutschen Oesterreichs mehr zur Geltung als bisher.________(xx)

Unlauterer Wettbewerb und Bazare.

Mit vollem Recht hat Herr v. Miquel in der Ansprache an die Vertreter des Klein- und Mittelhandels darauf auf­merksam gemacht, daß sich auf dem Wege der Anwendung des Wettbewerbsgesetzes mancher Erfolg gegenüber den Bazaren erreichen lafie. Leider kann aber kein Zweifel darüber obwalten, daß unter der Herrschaft der Recht­sprechung, wie sie sich in Deutschland in den seit dem In­krafttreten des Gesetzes vom 27. Mai 1896 verflossenen drei Jahren entwickelt hat, auf ein wirksames Vorgehen in dieser Beziehung nicht zu rechnen ist. Die unbestreitbare Ueber- legenheit der französischen Rechtsprechung gegenüber der deutschen in Ansehung des Schutzes gegen unlauteren Wett­bewerb zeigt sich nicht am wenigsten, insoweit das Ein­schreiten gegen gewisse unlautere Wettbewerbsmittel der Bazare in Frage kommt. In Frankreich unterliegt es z. B. keinem Zweifel, daß die in dem Schaufenster befindliche, und mit einer bestimmten Preisangabe versehene Ware auch zu dem betreffenden Preise abgegeben werden muß; in Deutschland haben die Gerichte gefunden, daß es noch nicht schlechthin ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz ist, wenn die im Schaufenster befindliche Ware gar nicht oder nicht zu dem angegebenen Preise verkauft wird. Noch schlimmer aber steht es mit der Rechtsprechung bezüglich der Aus­verkäufe und Versteigerungen, und es läßt sich thatsächlich nicht bestreiten, daß die schwindelhaften Ausverkäufe un­geachtet des Erlasses des Gesetzes noch ebenso fortbetrieben werden, vielleicht in einem etwas geringeren Umfange, wie vor dem Erlaß. Wenn daher Herr v. Miquel den Mittel­und Kleinhandel auf das Wettbewerbsgesetz verweist, so wäre zu wünschen, daß er auch ein Mittel anzugeben wüßte, durch welches die Rechtsprechung der deutschen Gerichte eine andere, eine minder doktrinäre, dafür aber den Bedürfniffen des praktischen Verkehrs in höherm Maße entsprechende würde. Es kann jetzt dahin gestellt bleiben, ob es wohl- gethan war, bei Erlaß des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb die einzelnen Arten und Formen derart scharf auseinander zu halten, und begrifflich zu trennen, wie dies geschehen ist; selbst wenn in dieser Methode ein Fehler zu erblicken wäre, so würde derselbe durch das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeglichen werden können, denn dieses enthält verschiedene Vorschriften, welche gerade unter dem Gesichtspunkte der Ausfüllung der Lücken des Sondergesetzes eine große Bedeutung erlangen können; es sei hier auf §§ 226, 824 und 826 hingewiesen, die ins-