Freitag den 31. März
Ikr. 77
Zweites Blatt
180»
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Airzeigeblatt fiiv bett Tlveis Gietzen
leit
liebe»:
♦♦♦♦*
Verbrechens erblickt!
Ernst Hoffmann.
;on mit käuflich m*
M
Feuilleton
ihül
80f Anzeigen.BermittlllngSftrÜen de« In- und AnZlande« arhmen Anzkigrn für bm Gießener Anzeiger entgegen,
den
UM des
lime^me een Anzeigen zu der nachmittag- für den jUgnabce Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.
letettien, Expedition und Druckerei:
Ach.lflraße Ar. 7.
Briefe aus der Aesidenz.
(Ortßtnalberitft für den .Gießener Anzeiger".)
(Nachdruck verboten.)
Gratisbeilagen: Gießener Famüienblätter, Der heWhe Landwirt, Mittler für hessische Volkskunde.
rege Aufmerksamkeit gewidmet hat. Während früher die bedingte Aussetzung der Strafvollstreckung stets erst nach Verbüßung eines Teiles der Strafe eintrat, empfiehlt eine Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. Juni 1895 den Strafvollstreckungsbehörden, die bedingte Aussetzung der Strafverbüßung in geeigneten Fällen auch dann zu beantragen, wenn mit dem Strafvollzug noch nicht begonnen worden ist. Das erste Aufblitzen der Reform-Idee in der hessischen Gesetzgebung! Während seither der Erlaß des Strafrestes nur eine Belohnung für die gute Führung im Gefängnisse war, soll jetzt der erstmals verurteilte, im Grunde noch unverdorbene Gesetzübertreter vor der ansteckenden Berührung mit dem Gefängnis überhaupt bewahrt bleiben.
Eine nähere Ausführung fand diese Verordnung durch eine Verfügung des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Juni 1896. Nach der Natur der Sache lassen sich allerdings, wie in dieser Verfügung mit Recht dargelegt wird, allgemein gültige Regeln dafür, wann die bedingte Begnadigung eintreten soll, nicht aufstellen. Dem Ermessen des Gerichtes bleibt es überlassen, zu Prüfen, ob die sofortige Vollstreckung der Strafe oder die bedingte Aus. setzung derselben mit der Aussicht auf spätere Begnadigung im einzelnen Falle das geeignetste ist. Eine Voraussetzung für eine sachgemäße Beurteilung bildet die Kenntnis der Wurzeln der strafbaren That. Liegt der Grund der Uebel- that in einer schlechten Charakteranlage oder in Verwahrlosung der Erziehung, so wird sich in der Regel die Vollstreckung der Strafe empfehlen (bei Jugendlichen Zwangserziehung !). Ist dagegen die That auf jugendlichen Leichtsinn, Unerfahrenheit, Unbesonnenheit oder Verlockung durch Dritte zurückzuführen, so kann die bedingte Begnadigung bessernden Einfluß auf den Uebelthäter haben. Die Scheu vor dem Eintritt in die Strafanstalt kann namentlich jugendliche Personen, die noch nicht vollständiger Verwahrlosung oder Verdorbenheit anheimgefallen sind, zu sittlichem Ernst und Wohlverhalten anspornen und den verbrecherischen Keim ersticken. Bei jugendlichen Uebelthätern haben die Strafvollstreckungsbehörden in Hessen die Pflicht, die erforderlichen Erkundigungen über die einschlägigen Verhältnisse einzuziehen.
Wie sich aus dem uns von dem Reichsjustizamte in entgegenkommender Weise zur Verfügung gestellten Material ergiebt, wurde die bedingte Begnadigung in Hesien in der Zeit vom 1. Juli 1895 bis 1. Dezember 1897 in 93 Fällen gewährt. Hiervon entfallen 62 auf Jugendliche und 31 auf Erwachsene, 61 auf männliche und 32 auf weibliche Personen. Die Verurteilung war in 9 Fällen wegen eines Verbrechens, in 68 Fällen wegen eines Vergehens und in
16 Fällen wegen einer Uebertretung erfolgt. Bei 77 Personen bestand die bedingt erlassene Strafe in Gefängnis, bei 16 Personen in Haft.
Die Bewährungsfrist wurde in allen Fällen gleichmäßig auf 5 Jahre festgesetzt. Führt sich der Verurteilte während dieser Zeit gut, so wird ihm die ganze Strafe im Gnadenwege erlassen. Da die Frist frühestens vom l.Juni 1895 an datiert, ist sie bis jetzt noch in keinem Falle abgelaufen. Ein Urteil über den Erfolg der bedingten Begnadigung läßt sich daher für Hessen noch nicht abgeben. In 10 Fällen mußte bis zum 1. Dezember 1898 die bedingte Begnadigung wegen schlechter Führung des Verurteilten widerrufen werden.
Es ist nicht zu verkennen, daß die Einführung der bedingten Begnadigung den hessischen Strafvollstreckungsbehörden, insbesondere den Amtsrichtern bei den Schöffengerichten, eine neue, ernste und schwierige Pflicht auferlegt: die Pflicht sorgfältiger Erforschung der Wurzeln der Strafthat. Nachdem jedoch Wissenschaft und Praxis die Strafvollstreckung als gleichberechtigten Teil der Strafrechtspflege neben der Schulduntersuchung anerkannt haben, sind wir überzeugt, daß das Vertrauen, welches man allgemein in die Tüchtigkeit des hessischen Richterstandes setzt, auch in dieser Richtung sich als berechtigt erweist. Allerdings dürfte es sich vielleicht empfehlen, die Strafvollstreckung bei den Amtsgerichten in die Hände desjenigen Richters zu legen, der bei der Verurteilung mitgewirkt hat; denn er ist am besten in der Lage, die Frage der Zweckmäßigkeit der bedingten Begnadigung zu entscheiden.
Mit der Einführung der bedingten Begnadigung hat man einen erfreulichen Schritt vorwärts gethan auf der Bahn der kriminalistischen Reform; jener Reform, die eines ihrer Hauptziele in der möglichst hohen Anpassung der Strafe an die Individualität des Verbrechers und des
Abrisse für Depeschen: Anzeiger chtetze«.
Fernsprecher Nr. 51.
eN di» Wiel*
Die bedingte Begnadigung in Hessen.
(Nachdruck verboten.)
Unsere heutige Strafrechtspflege wird von der kurz- gtitigtn Freiheitsstrafe beherrscht. Aus der Kriminalstatistik «rgieot sich, daß etwa zwei Drittel aller Strafen Gefängnis- Dafi n sind, und daß in dieser Klasse wieder verhältnismäßig «M zahlreichsten die Strafen unter drei Monaten sind, umratlich wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs, Unterschlagung und einfachen Diebstahls. Die Erfahrung that jedoch gelehrt, daß die Gefängnisstrafe in ihrer gegen; würdigen Anwendung den Uebelthäter oft weder bessert noch Lbschreckt, sondern vor allem den Neuling in vielen Fällen Iwtrab auf die Bahn des Verbrechertums führt. In der Strafanstalt lernt der jugendliche Uebelthäter die Schliche und Kniffe des abgefeimten Verbrechers kennen, und verläßt er die Anstalt, so hat er vielfach Amt und Stellung ver- Coren und ist gebrandmarkt für sein ganzes Leben. Alle Arakluker stimmen darin überein, daß die gegenwärtig herr- ftynh kurzzeitige Freiheitsstrafe den Zwecken der Ttraf- uchtSspflege oft nicht entspricht.
Die Aufgabe der Kriminalpolitik ist es daher, den Weg iiii geßunden Reformen zu suchen. Als ein Hauptmittel zur wirksameren Gestaltung der Strafrechtspflege hat man nun besagen, ^bedingte Verurteilung" erkannt und in «chüdeutschen Ländern praktisch eingeführt. Es sind dabei .IN Systeme zu unterscheiden: nach dem nordamerikanisch- ! iglischen System wird von dem Gericht zunächst nur die Zchuidfrage untersucht, jedoch kein Strafurteil gefällt, Lidern der für schuldig erkannte Thäter einige Jahre auf * ßrobt gestellt; führt er sich nun während der Probezeit 6|mt, sjo bleibt er von jeder Verurteilung frei; andernfalls iniib nachträglich ein Strafurteil ausgesprochen. Bei dem fumz »fisch-belgisch en System, welchem sich Luxemburg, - ßorlu gol und Norwegen angeschlossen haben, wird dagegen 1 bfort ein Strafurteil gefällt; die Verurteilung gilt jedoch eiDi nicht geschehen, wenn der Verurteilte während der 'ßivbt zeit von mehreren Jahren nicht rückfällig wird. Mit titibtn Systemen hat man günstige Erfolge erzielt.
Im Deutschen Reiche hat man sich bis jetzt zur Ein- f ia|nmg der bedingten Verurteilung noch nicht entschlossen. G&att dessen suchen die deutschen Einzelstaaten durch die Ulubingte Begnadigung, die sich innerhalb des Rahmens bestehenden Reichsgesetzgebung verwirklichen läßt, den d iurch das Vorherrschen der kurzzeitigen Freiheitsstrafe herbei- c irrten Mißständen zu begegnen.
Einer der ersten deutschen Bundesstaaten, die die Bahn dick Reform in dieser Richtung betreten haben, ist das tztz.ivßherzogtum Hessen, besten Regierung ber Straf- vichrtckung seit ber Mitte bieses Jahrhunderts stets ihre
mann'sche „Fuhrmann Henschel" wohl der Haupttreffer der Saison bleiben.
Das französische Stück hat dem Hoftheater auch wieder einmal auswärtige Gäste zugeführt. Da das Frankfurter Schauspielhaus das Werk noch nicht auf seinem Spielplan hat, sahen sich Frankfurter und Mainzer Kunstfreunde zu einem Besuch in Darmstadt veranlaßt, wo ihnen die treffliche Inszenierung des Schauspiels, die in der Schlacht- und in der Klosterszene geradezu mustergiltig genannt werden darf, rückhaltlose Bewunderung abnötigte.
Während der Karwoche schweigen füglich alle Konzert- und Theaterunternehmungen, und nur die Kirchen- und Gesangvereine , welche geistliche Musikaufführungen veranstalten, haben das Wort. Der „Musik-Verein" hat sich wieder einmal die gewaltige Aufgabe der Beethovenschen „Missa solemnis" gestellt. Bis zum Gründonnerstag wird auch der bewährte Leiter dieser Konzerte, Hofkapellmeister Willem de Haan, von seiner Tour nach Barcelona zurück sein, wohin ihn die ehrenvolle Aufforderung gerufen, den Spaniern große sinfonische Konzerte zu dirigieren. Auf Grund dieser Barcelona-Konzerte und der Musikfeste in Madrid ließe sich folgern, daß Spanien wirtschaftlich noch nicht ganz dahin sein muß, wenn es sich derartige ästhetische Genüsse leisten kann.
(Sin Stadtteil in Darmstadt schaut eben nicht sehr festlich aus, der Teil um das Residenzschloß herum. Wegen notwendiger Kanalanlagen sind hier die Straßenpflaster aufgeristen und für eine Strecke sogar der Wagen- und elektrische Straßenbahnverkehr gesperrt worden.
Es wird rüstig gearbeitet, sogar die Nacht hindurch, und vor den Ostertagen glaubt man mit allem in Ordnung zu sein.
Sijitgsptd» »irrtcliährfiA 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pf-, mit Bringrrloha.
vki Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
ist auf Verfügung des hiesigen Polizei-Präsidenten als Ausländer der 48 Jahre alte, aus Warschau gebürtige Schriftsteller SimonJungherz,ein russischer Staatsangehöriger, hier ausgewiesen worden.
Berlin, 29. März. Wie die „Nordd. Allgem. Ztg." hört, werden als Vertreter des Deutschen Reiches an der
des modernsten der Modernen, der auch allmählich im Darmstädter Konzertleben Wurzel zu fasten scheint.
Die PH. Schmitt'sche Tonakademie hat hier zuerst mit den historischen Konzerten, nebst einleitenden Vorträgen den Anfang gemacht.
Daß sich auf diese Weise künstlerische mit pädagogischen Interessen in einer dem Publikum zusagenden und einleuchtenden Weise verbinden lassen, scheint jetzt auch der in den letzten Jahren seiner Thätigkeit ungemein gewachsene „Richard Wagner-Verein" gefunden zu haben, welcher seinen letzten Vereinsabend im Stile einer Kammersoirse in Bach-Haydn'scher Zeit gab.
In den Kreisen der „upper tens“ ist die Rede von der Neugründung eines Mädcheninstituts, das, hauptsächlich für die Töchter von Adeligen und Offizieren bestimmt, in seinen Klassen nur eine beschränkte Anzahl von Schülerinnen aufzunehmen beabsichtigt. Ein Bedürfnis nach einer solchen Schule liegt nun allerdings nicht vor, aber das ist kein Grund, daß sie nicht doch ins Leben treten sollte; sie müßte sich dann natürlich im sogenannten Villenviertel etablieren.
Im Hoftheater war das letzte Ereignis von Bedeutung: die Einstudierung des „Fuhrmann Henschel", die jedenfalls zeigte, daß unser Publikum nachgerade ein liebevolleres Verständnis für die berufenen Vertreter der jüngsten Richtung zu entwickeln beginnt. Die kleine Minderheit, die im Theater nur immer das allerobersiächlichste Amüsement sucht, sich nur schwer in den Ernst der Situationen zu finden weiß, und, selbstredend auch im „Fuhrmann Henschel" nach Heiterkeitsanlästen suchte, wurde energisch zur Ruhe gezischt.
Mit dem „Cyrano von Bergerac" wird der Haupt
Deutsches Reich.
Berlin,29. März. Der Kaiser hörte heute vormittag Vortrag des Geheimrat Lukanus und begab sich dann 11 Uhr nach Charlottenburg, um daselbst den Vortrag Professors Slaby zu hören.
Berlin, 29. März. Aus dem preußischen Staatsgebiete
hfNttnt Ußnd) eil Uu-nahmr dr- Kontage.
Die Girhener
bi bei dem Anzeiger -tchenUich viermal b rigelegt.
N»‘
„ -5.
XI.
Schule und Gesellschaft. — Hoftheater.
Beginn der Karwoche.
Die verschiedenen Schul- und Schlußprüfungen, sowie >.ie8u8fteUungen gewerblicher Arbeiten zeigen, daß wir uns d im österlichen Zeit nähern, die immer im Schulleben einen fchhi ereignisreichen Abschnitt bedeutet, indem sie sowohl GfMrlungen bestätigt, als auch Hoffnungen enttäuscht.
Die unter dem Protektorate Ihrer Königlichen Hoheit d.jmGnoßherzogin stehende Alice sch ule hat durch Auf- n m 6me neuer, praktischer Unterrichtsfächer, wie z. B. der HHandelsgeographie und der Buchführung, dem Charakter der eine den steigenden Zeitanforderungen angemestene W^kiubung gegeben, und dürfte sich demnächst noch mit cmtai Programmerweiternngen tragen.
ber musikalischen Welt haben bie alle zwei Jahre st.srttfin benben Hauptprüfungen der Ph. Sch mitt'schen D-oüa kad emie allgemeines und intensives Interesse erregt. HMitytaitet wurden dieselben durch ein „historisches Konzert", rvochm ein kurzer orientierender Vortrag vorausging. Das M^DMM umfaßte Kammermusikwerke und Salon-Kom- pch jiliomen moderner Meister. An der Spitze stand die auf fetty ftzianos gespielte, in Üppigen Klangrerzen blühende K» tzwldmark'sche „Sakuntala"-Ouverture; den Beschluß btite ein Sa? aus dem C-moll-Quartett Richard Strauß',
281
aus.


