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30.9.1899 Drittes Blatt
 
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Nr. 230 Drittes Blatt.

Samstag den 30. September

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Das neue Invaliden-Verficherungsgesetz.

Es sind durchaus nicht unerhebliche Aenderungen, welche daS neue, am 1. Januar 1900 infraff tretende Jnvaliden- Dersicherungsgcsetz (seitherJnvaliditäts- und Alters-Ver­sicherungsgesetz" benannt) trifft. Während die Beiträge allerdings gleich blieben und nur eine weitere Lohnklasse (V. mit 36 Pfg. wöchentlichem Beitrag) für Einkommen über 1150 Mk. pro Jahr hinzugefügt wurde, haben besonders Rentensätze nicht unbedeutende Verschiebungen erfahren. Dies gilt nicht nur für die Invalidenrente, sondern auch für die Rente, welche als Zuschuß zum Lebensunterhalt dem 70jährigen Versicherten gewährt wird: die Altersrente.

Betrachten wir die erstere ungleich wichtigere Art der Rente: die Invalidenrente, welche dem Versicherten bei dauernder Verminderung seiner Arbeitskraft um zwei Drittel ohne Rücksicht auf sein Alter zusteht, so hat sich vorerst die Wartezeit von 235 Wochen auf 200 ermäßigt. Weiter wird auch demjenigen vorübergehend (also nicht dauernd) Erkrankten auf seinen Antrag Rente gegeben, der 26 Wochen l/3 Jahr krank ist und zwar für die fernere Dauer seiner Krankheit. Die Invalidenrente setzt sich nach den neueren gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls wieder aus drei Teilen zusammen, d. i. a. dem Reichszuschuß, b. dem Grundbetrag der Versicherungsanstalt, c. den Steigerungs­sätzen je nach den geklebten Marken.

Der a. Reichszuschuß bleibt nach wie vor 50 Mk. pro Jahr und Rente, dagegen erhöht sich b. der Grundbetrag, welcher seither feststehend 60 Mk. pro Rente und Jahr be­trug, wie folgt: Lohnklasse I 60 Mk., Lohnklaffe II 70 Mk., Lohnklasse III 80 Mk., Lohnklasse IV 90 Mk., Lohnklasse V (neu) 100 Mk. Leider hat man nun aber c. die Steige­rungssätze in den höheren Lohnklassen etwas erniedrigt. Dieselben betragen jetzt für jede geklebte Marke Klaffe I

Feuilleton.

Sezession.

Von Viktor Blüthgen.

(Nachdruck verboten.)

In Berlin hat sich kürzlich durch den Neubau der Sezession in der Kantstraße die Scheidung der Vertreter der bildenden Künste in zwei getrennte Lager in Permanenz erklärt; die Reichshauptstadt ist also dem Beispiele anderer Kunststädte gefolgt. Das ist vorläufig das Ende eines Streites, der, nachdem die sozusagen offizielle Kunst­anschauung am Lehrter Bahnhofe schon durch Jahre auch den befremdlichsten Strömungen der neueren Kunst ver­ständigerweise Raum gegeben hat, nur mehr ein persön­licher geblieben war.

Daß eine engumgrenzte Kunstanschauung, welche un­bestritten die Herrschaft gehabt, nicht aus den ersten Anlauf ihr Terrain der ungezügelten Freiheit der Bewegung preis» gab, ist begreiflich. Daß ruhige Erwägung bald genug die Hand zu einer Verständigung reichte, war alles, was man hätte wünschen können. Um so bedauerlicher ist der scharfe Schnitt, als er garnicht sachlich trennt. Das Publikum, das nun die beiden feindlichen Lager aufsuchen muß, hat es jetzt nur noch schwerer, sich durch Vergleichung in das Wesen der neueren Bestrebungen hineinzuarbeiten, was ohne­hin für den Laien ein schwieriges Ding ist, besonders in der Malerei.

Vertraulich und verständlich mutet da nur die ältere Malerei bis zur Freilichtmalerei an. Sie giebt die Natur Dieber, wie sie das Auge des gebildeten Durchschnitts­menschen zu sehen überzeugt ist.

Vom Impressionismus ab fängt jenes Allerlei an, das den Laien befremdet, wenn nicht sein Kopfschütteln oder Hohnlachen herausfordert; doch nur solange, bis er nicht weiß, wie diese Maler zu solcher Malerei kommen, und was sie wollen.

Warum geben die Kataloge nicht einen kurzen, belehrenden Abriß über die neuere Kunst? Man sage dem Publikum dies: Der Naturalis­mus erklärt: die Naturwahrheit der älteren Malerei ist Einbildung. Man kann die Farbenwirkung der Natur, wenn man sie genauer studiert, viel echter malen.

Die moderne Malerei gewährt einen Einblick in dieses Siudium. Da werden zunächst skizzenhaft Entdeckungen deizeichnet, wie sie der einzelne gemacht hat ober gemacht zu haben glaubt, oft übermäßig betont, und nicht ganz Mcklich in der Wiedergabe, das für die Absicht nebensäch­liche wird vernachlässigt. Von da ab giebts eine Skala,

3 Pfg. (seither 2 Pfg.), Klasse II 6 Pfg. (seither 6 Pfg.), Klasse III 8 Pfg. (seither 9 Pfg.), Klasse IV 10 Pfg. (seither 13 Pfg.), Klasse V 12 Pfg. Rente pro Jahr.

Durch diese Vorschriften des neuen Gesetzes werden diejenigen Invalidenrenten größer, die in den ersten 20 Jahren der Beitragsleistung zur Auszahlung kommen.

Die Altersrente (bei 70 Jahren) hat im Gegensatz zu der steigenden Invalidenrente eine feststehende Höchst­grenze und zwar nach dem neuen Gesetze wie folgt: Lohn- klasse I 110 Mk. (seither 106 Mk. 40 Pfg.), Lohnklasse II 140 Mk. (seither 134 Mk. 60 Pfg.), Lohnklasse III 170 Mk. (seither 162 Mk. 80 Pfg.), Lohnklaffe IV 200 Mk. (seither 191 Mk.), Lohnklaffe V (neu) 230 Mk. pro Jahr; diese Art Rente hat also ebenfalls eine kleine Zunahme erfahren. Auch bei der Altersrente zahlt der Staat (das Deutsche Reich) einen Zuschuß von 50 Mk. pro Rente und Jahr, der in den genannten Sätzen enthalten ist. D. T. A.

Gerichtssaal.

Mainz, 28. September. Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts verurteile heute den Naturheilkundigen Cornelius Wentzel aus Worms wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2>/, Monat Gefängnis. Wentzel war vor einigen Jahren von dem Verein für Naturheilkunde nach Worms berufen worden, woselbst er sich als prak­tischer Naturheilkundiger niederließ und eine Badeanstalt errichtete. Nach der Anklage soll Wentzel, dem jede ärztliche Vorbildung fehlt, in drei Fällen Kranke behandelt und diese dem Tode nahe gebracht haben. Erst durch das Eingreifen praktischer Aerzte sollen diese vollständig herab­gebrachten Kranken gerettet worden sein. Bei der Verhandlung traten Sachverständige auf, von denen die einen die Heilmethode Wentzels sehr priesen, während die anderen solche verwarfen.

Schwurgericht in Wien.

Die Kolonie Dieffenbach.

Seltsame Enthüllungen über das Leben und Treiben der Kolonie Dieffenbach sind in einer Wiener Schwurgerichtssitzung zu Tage getreten.

Paul R. v. Spann, ein Jünger Karl Wilhelm Dieffenbachs, des Malers undKohlrabi-Apostels", deffcn Absonderlichkeiten viel von sich reden machten, erscheint unter der Anklage vor Gericht, in München an der damals 12jährigen Tochter des Malers, namens Stella, ein Verbrechen gegen die Sittlichkeit begangen zu haben. Die Anklage verbreitet sich des weiteren über skandalöse Vorgänge aus demHimmclhofe" und früheren Aufenthaltsorten dcSMeisters", worüber die Verhandlung Licht bringen soll. Die als Zeugin vorgcladene Stella Dieffenbach ist nicht erschienen, dagegen hat sich der nicht vorgeladeneMeister" in seiner gewohnten Kleidung, weißem Pilgerhabil mit braunem Uebcrwurf, eingefunden. Das langgclockte Haar trägt er unbedeckt und ein un­gepflegter Vollbart umrahmt sein gebräuntes und gefurchtes Antlitz. Aehnlich so sieht der drciundzwanzigjährige Angeklagte Paul v. Spann, der Schüler und Jünger Dieffenbachs, aus. Den Vorsitz in der Ver­handlung führt LGR. Dr. Baron Distler, die Anklage vertritt StAS. Schuster. Die Verhandlung wird geheim durchgeführt. Wir entnehmen nachfolgendes der Anklage.

Anläßlich der beim Bezirksgerichte Hietzing gegen den zuletzt im Himmelhofe" wohnhaft gewesenen Maler Karl Wilhelm Dieffenbach an­hängig gewesenen Kuratelsache wurde ani 13. Juni d. I. eine ehemalige Angehörige der sogenannten Kolonie Dieffenbach, die Modistin Mathilde Oborny, einvernommen. Die Aussage derselben lüftete den Schleier von einem Verbrechen, das imHimmclhofe" als ein öffentliches Geheimnis galt. Es war dies das früher bestandene sträfliche Verhältnis des Paul Ritter v. Spann mit der damals erst zwölf, bezw. dreizehn Jahre alt gewesenen Tochter deS Dieffenbach, namens Stella.

Die Erhebungen haben die Richtigkeit der Angaben der Oborny bestätigt. Spann begann, als Dieffenbach mit seiner Familie noch in der Nähe von München sich aufhielt, mit der damals zwölfjährigen Stella ein Liebesverhältnis, was er auch zugesteht. Dieses Geständnis wird von der jetzt erst siebzehn Jahre alten Stella, welche derzeit die Geliebte des Friedrich v. Spann, eines Bruders deS Angeklagten ist, bestätigt. Friedrich v. Spann unterhält diese Beziehungen mit Stella Dieffenbach, obwohl er mit Mayda, gebornen Bachmann, wahrscheinlich einer früheren Geliebten Dieffenbachs, verehelicht ist.

Es kann hier nicht erörtert werden, inwieweit daS zügellose Leben der Kolonie Dieffenbach das sträfliche Verhältnis des Paul v. Spann und der Stella Dieffenbach begünstigte. Es ist jedoch anzunehmen, daß Karl Wilhelm Dieffenbach von diesem Verhältnisse gewußt hat, und ursprünglich wurden auch gegen ihn diesfalls Erhebungen wegen Mit­schuld an diesem Verbrechen cingeleitet. Diese Erhebungen wurden jedoch eingestellt, da Dieffenbach nicht österreichischer Staatsbürger ist und

hindurch bis zum voll ausgeführten Gemälde. Man hat beispielsweise bemerkt: Je weiter die Dinge in der Natur vom Standpunkte des Beschauers abliegen, desto undeut­licher sieht man sie, desto mehr werden sie bloße Farben­flecke. Gut man malt sie so, statt wie durch ein Fern­rohr gesehen. Ferner: Je näher die Gegenstände, je deut­licher überzeugt man sich, daß das, was oberflächlich an­gesehen, irgend eine Farbe ergiebt, in Wahrheit ein viel» farbiges ist, desien Zusammenwirken im Auge mit einer einheitlichen Farbe täuscht. Man kommt also wahr­scheinlich dem Natureindruck viel näher, wenn man das Vielfarbige malt und den Beschauer so weit davon stellt, daß die verschiedenen Farben für ihn zu einer Zusammen­gehen. Ja, man hat nicht ohne Glück versucht, durch ganz feine Farbenverteilung in Röllchen, in Pünktchen jenes Flimmrige zu gewinnen, das die Luft dem Naturbilde unter allen Umständen mehr oder weniger giebt.

Wenn man die naturalistischen Bilder, bei denen das Wollen einigermaßen mit dem Können zusammentrifft, daraufhin prüft, so ergiebt sich zweifellos ein weit natür­licherer Eindruck, als ihn die ältere Malerei erzielt. Je feiner und näher die Beobachtung ist, um so schwieriger ist's freilich, die Farben in richtiger Abtönung zu wählen; sobald das Laienauge selbst aus angemessener Entfernung noch nicht den Eindruck der überzeugenden Naturwahrheit empfängt, darf man am vollen Gelingen zweifeln.

Auf diesem Wege nun: welch ein Reichtum von Natur­beobachtung, von Persönlichkeit, ist in die Malerei hinein­gekommen ! Welch' eine lebendige und interessante Mannig­faltigkeit! Gewiß wird man, was äußerliche Mache ist, von den Ausstellungen fern zu halten berechtigt sein, ebenso wie oberflächliche, unzulängliche, stammelnde Versuche. Der­gleichen kann der guten Sache nur schaden. Aber welch ein Gewinn bleibt noch!

Stofflich genommen, hat die Historienmalerei von dieser Entwickelung der naturalistischen Strömung wenig profitiert. Weit mehr die Genremalerei, am meisten die Landschafts­malerei, mit und ohne Staffage.

Ganz besonders interessant aber hat sich im Zusammen­hang damit die Phantasiemalerei entwickelt, eine neue malerische Romantik. Sie holt ihre Ideen, die sie verkörpert, aus Religion und Mythologie, aus der Welt der modernsten Probleme und «Stimmungen. Selbst den befremdlichsten Allegoristen und Symbolisten ist da manches Tiefsinnige, Packende gelungen, in das sich ein feinsinniger Mensch mit Genuß vertieft, so barock es, besonders den auf die liebens­würdige Naturwirklichkeit beschränkten Geschmack des Durch­schnittspublikums, anmutet.

Eine Zweigströmung führt hinüber auf das Gebiet der dekorativen Malerei und hat, stark beeinflußt durch das Ein­dringen ostasiatifcher Vorbilder, die zuerst in England auf Kunst und Kunstgewerbe eingewirkt haben, einen ganz neuen Stil entfaltet. Aber auch die eigentliche Bildermalerei hat ihre Stilistengruppe, die, wie Leistikow z. B., die Natur­beobachtung stilisiert wiedergeben, oder welche dekorativ an- orbnen und verzieren, wenn nicht gar ganz auf dekorative Wirkung ausgehen. Man kann da Arbeiten von interessantester, keckster Erfindung in der Zeichnung und überraschendstem Farbenreiz bewundern. Bei den Engländern namentlich begegnet man einer Richtung, die auf die Wirkung der Gobelins, in Zeichnung wie Farbengebung, hinarbeitet.

Das alles muß man sich gegenwärtig halten, wenn man heute durch eine Ausstellung geht. Cs kann nichts Verkehrteres geben, als mit dem antiquierten Anspruch auf Gemeinverständlichkeit und hausbackene Natürlichkeit an die Bilder heranzutreten.

Ueberaus ungünstig ist in dieser Hinsicht die Anordnung der Gemäldeausstellungen, und man muß da aufs ent­schiedenste eine Wandlung befürworten.

Man hängt jetzt alle Richtungen durcheinander, indem man nach der geographischen Verteilung der Kunftstätten gruppiert. Das ist falsch. Als Künstler sollte man wissen, welche Wirkung der Kontrast ausübt. Es ist eine Kleinig­keit, eine sehr ernsthafte moderne Arbeit lächerlich zu machen, indem man sie zwischen gute realistische Genrebilder hängt. Dem Publikum wird's mit diesem Durcheinander furchtbar erschwert, sich in die Art und den Wert der neueren Schulen hineinzuleben, dafür Stimmung und Würdigung zu gewinnen, darin heimisch zu werden.

Was ich hier dringend im Interesse der Künstlerschaft wie des Publikums befürworten möchte, ist für künftig eine kunstgefchichtliche Gruppierung der Ausstellungsbilder statt einer nach rein äußerlichen Gründen, die mit dem Kunstgehalt der Bilder gar nichts zu Ihun hat; wobei man Rücksicht daraus zu nehmen hätte, daß die Bilder zusammengestellt werden, deren volle Wirkung eine annähernd gleiche Entfernung des Beschauers von ihnen erfordert. Es ist überaus störend, daß man, um eine Kleinmalerei gut zu sehen, unter Um­stünden die Wahrnehmung in den Kauf nehmen muß, daß daneben eine große Fläche Leinwand mit wüsten Klecksen besetzt ist die freilich in größerer Entfernung ein natur- wahr wirkendes Bild ergeben. Sicherlich, das ist falsch.

Möchte diese Anregung Beachtung finden! Ich meine, sie verdient es.