Erstes Blatt. Freitag den 30 Juni
18»9
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Aveis Gieren
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Gießen, den 27. Juni 1899.
Betr.: Die Strafregister; hier: die Nachweisungen der im 1 Halbjahr 1899 verstorbenen bestraften Personen.
Der Großh. Oberstaatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen au sämtliche Ortspolizeibehördeu des Kreises Gießen.
Sie werden ersucht, die obenerwähnten Nachweisungen bezw. Fehlanzeigen bis zum 1. August 1899 ohne nochmalige Erinnerung an mich einzusenden.
I. B.: Zimmermann.___
Wletat UgNch ui Ausnahm« bei
Mantagi
Die Gießener
w. kn dem Anzeiger
ilchentltch viermal
hei gelegt.
Bekanntmachung,
betr.: Das Radfahren während des Schützenfestes.
Auf Grund des Art. 56 der Städte-Ordnung und des § 9 Abs. 4 der Verordnung vom 14. März 1898, das Radfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen betreffend, wird sür Sonntag, deu 2. und Montag, den 3. Juli l. I. das Radsahreu aus der Grün- bergerstrahe zwischen Ludwig-Platz und der de« Festplatz mit dem Schützeuhause verbindende« Straheuübersühruug verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 306 Ziff. 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft.
Gießen, den 28. Juni 1899.
Großherzogliches Polizeiamt.
Muhl._________________
Bekanntmachung.
Die diesjährige zweite Defiuitorialprüsuug der kihialamtS'AsPiranteu und -Aspirantinnen soll Montag deu 16. Oktober, vormittags 8 Uhr, m Dchulhause der Landesbaugewerkschule (Neckarstraße Nr. 3) ibhier beginnen.
Unter Hinweis auf § 27 der Verordnung vom JO. Juni 1876, die Prüfungen für das Lehramt an den !?Mschulen betreffend, werden diejenigen Schulamts- ?lil>nranten und -Aspirantinnen, welche sich dieser Prüfung zp unterziehen beabsichtigen, aufgefordert, ihre an die unter- Mchmete Behörde zu richtenden, mit Stempelmarken im Ge- jjimtibetrage von 1 Mk. 10 Pfg. zu versehenden Gesuche «bst den erforderlichen Anlagen (Seminarabgangszeugnis, gbsiehungsweise Zeugnis der ersten Prüfung, Zeichnung und Ziödeschrift) bis spätesteus zum 16. September bei Kl betreffenden Kreisschulkommission einzureichen, welche die Wu.che weiterbefördern wird.
Alle diejenigen Prüflinge, welche nicht ausdrücklich von Vr Prüfung zurückgewiesen oder durch besondere Zuschrift ton unterzeichneten Behörde auf einen späteren Termin zu toellbcn einberufen werden, haben sich zu der am Anfang toiti Bekanntmachung bemerkten Zeit dahier zur Prüfung finden.
Die Großherzoglichen Kreisschulkommissionen und die Dlsschulvorstände wollen die Schulamts-Aspiranten usw. vn.dieser Bekanntmachung in Kenntnis setzen.
Darmstadt, den 20. Juni 1899.
Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten.
I. V.: Emmerling, de Beauclair.
Derrtsches Mch.
Berlin, 28. Juni. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz betreffend das Flaggenrecht der Kauf- fahrtei-Schiffe vom 22. Juni 1899.
Berlin, 28. Juni. Wie der „Reichs-Anzeiger" meldet, ist dem General z. D. Werner Otto, bisher Kommandeur der 7. Division, der Adel verliehen worden.
Berlin, 28.Juni. Der Vice-Admiral Karcher, Ches der Marine-Station der Nordsee, ist unter dem 26. Juni zum Admiral befördert worden.
Berlin, 28. Juni. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe empfing heute vormittag den chinesischen außerordentlichen Gesandten Lii Hai huan, welcher dem Fürsten im Auftrage der Kaiserin-Witwe von China die Insignien der zweiten Stufe der ersten Klasse des doppelten Drachen- Ordens üoerreichte.
Berlin, 28. Juni. Die „Nordd. Allgem. Ztg." spricht die Erwartung aus, daß das Abgeordnetenhaus auch bei der dritten Lesung des Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch den Kommissionsbeschluß betreffend die Mündel-Sicherheit der Pfandbriefe der Hypothekenbanken ablehnen werde, damit das Zustandekommen der für das Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches in Preußen erforderlichen Justizgesetze gesichert sei.
Berlin, 28. Juni. Im Anschluß an die Mitteilung über den Ar beit er-Aus st and im Herner Grubcn- gebiet schreibt die „Nordd. Allgem. Ztg.": Die Vorgänge bilden eine blutige Illustration zu der von den Gegnern der Vorlage zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses vertretenen Anschauung, daß die Arbeiter-Ausstände bei uns keinen so bedenklichen Charakter trügen, wie in anderen Ländern, welche den Schutz der Arbeitswilligen durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie sie die bekannte Vorlage vorschlage, verstärken zu müssen geglaubt haben.
Berlin, 28. Juni. Die Blättermeldung, Geheimrat v. Philippsborn aus dem Ministerium des Innern sei zum Regierungs-Präsidenten in Hildesheim ernannt worden, ist, wie die „National-Zeitung" hört, unbegründet.
Berlin, 28. Juni. Nach neueren dem „Lokal-Anzeiger" zugegangenen Mitteilungen haben die aufständischen Chinesen in Kaomi den Widerstand aufgegeben. Kaomi ist besetzt.
Berlin,28.Juni. Im Abgeordnetenhause wurden heute die Ausführungsgesetze zur Grundbuchordnung, zur Civil-Prozeß-Ordnungs-Novelle und zur SubhastationS- und zur Administrations-Ordnung en bloc in zweiter Lesung angenommen. Gleichfalls zur Annahme gelangte das Ausführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch und der Gesetzentwurf betreffend die Kreisärzte und Gesundheits-Kommissionen. Nachdem noch einige Resolutionen erledigt waren, vertagte sich das Haus auf Freitag. Zur Beratung stehen die Ausführungsgesetze zu den Justizgesetzen und das Karfreitags- Gesetz.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. Januar 1897, wegen Einführung von seuchekrankem mb seucheverdächtigem Schlachtvieh zum Zwecke sofortiger llbschlachtung in den Frankfurter Schlachthof, bringen wir .jur vfffentlichen Kenntnis, daß fernerhin nur noch Mittwochs rnd Freitags derartiges Vieh dort eingeführt werden barf. Dienstags können derartige Transporte mit Rücksicht aus ben Montags im Schlacht- und Viehhof stattsindenden jioftrn Viehmarkt nicht mehr zugelassen werden, damit nicht die HÄüller unmittelbar vor dem Besuche des Montagsmarktes zur Empfangnahme der verdächtigen Viehstücke in den beuchenorten und Gehöften verkehren und dadurch den Lichinarkt gefährden.
Im übrigen bleiben die Bedingungen der Bekannt- nachmng vom 15. Januar 1897 bestehen.
Gießen, den 28. Juni 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Gießen, den 27. Juni 1899.
Hetr.: Definitorialprüfung der Schulamts-Aspiranten und Aspirantinnen im Herbst 1899.
Die
A>oßh. Kreis-Schulcommission Gießen an Ibie Schulvorstände und Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, den Schulverwaltern Ihrer Ge- ninäbe von nachstehender Bekanntmachung Kenntnis zu geben iit bem Bemerken, daß Gesuche, die später als am 16. Sep- lmbcer d. I. bei uns eingeliefert werden, keine Berück- fötiajung finden.
v. Bechtold.
Gießen, den 27. Juni 1899.
®tr.: Die im Art. 33 des Volksschulgesetzes vorgesehene „erweiterte Prüfung".
Die
Wßh. Kreis-Schulcommisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung der obersten Schulbehörde iMllkM Sie zur alsbaldigen Kenntnisnahme etwaiger Jnter- «t’tatn bringen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des Art. 33 des Volksschulgesetzes soll im Lause des Monats Dezember d. I. dahier eine „erweiterte Prüfung ' (Prüfung für Oberlehrer und Lehrer an höheren Bürgerschulen) stattsinden.
Unter Hinweis auf § 38 der Verordnung vom 10. Januar 1876, die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen betreffend, werden diejenigen Lehrer, welche sich dieser Prüfung zu unterziehen beabsichtigen, aufgefordert, ihre an die unterzeichnete Ministerialabteilung zu richtenden Gesuche nebst den erforderlichen Anlagen
bis spätestens zum 15. August d. I.
bei der betreffenden Kreisschulkommissiou einzureichen.
Den Examinanden wird besondere Verfügung darüber zugehen, ob sie zur Prüfung zugelaffen worden sind, an welchem Tage und in welchem Lokale dieselbe stattsinden wird, sowie welche Aufgabe sie zu behandeln haben (§ 3.) der Prüfungsordnung).
Die Großherzoglichen Kreisschulkomnnssionen und Die Ortsschulvorstände wollen die Lehrer von dieser Bekanntmachung in geeigneter Weise in Kenntnis setzen.
Darmstadt, den 17. Juni 1899.
Großherzogliches Ministerium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten.
_________ I. V.: Emmerling, de Beauclair. Gießen, den 27. Juni 1899.
Betr.: Herbeiführung einer einheitlichen Buch- und Rechnungsführung und Beseitigung bestehender Mißverständnisse bei den örtlichen Jnvaliditäts- und AltersversicherungS- ftetten..
Das Großhenogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien und Krauteu- kasseuvorstäude des Kreises.
Behufs Herbeiführung einer einheitlichen Buch- und Rechnungsführung bei den örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungsstellen und Beseitigung von in dieser Beziehung bestehenden Mißverständnissen hat sich der Borstandsvorsitzende der Versicherungsanstalt, Herr Regierungsrat Dr. Dietz von Darmstadt, auf unsere Einladung in dankenswerter Weise bereit erklärt, Vorträge zu halten, und werden diese stattsinden: 1. iu Huugeu:
den 5. Juli 1899, vormittags 91/* Uhr, im Gasthause „Zum Solmser Hof"
für die Gemeinden des Kreises der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich und Nidda.
2. iu Grüuberg:
den 6. Juli 1899, vormittags 9f/4 Uhr, in der Wirtschaft „Zum wilden Mann" von Ferdin. Jmmhäuser für die Gemeinden des Kreises der Amtsgerichtsbezirke Grünberg, Laubach und Homberg.
3. iu Gieße«:
den 10, Juli 1899, vormittags 10 Uhr, in der Wirtschaft „Lonys Bierkeller" von Chr. Kruse
(Schanzenstraße 18) für die Gemeinden des Kreises der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Butzbach.
Sie wollen dies den Rechnern der örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungsstellen und denjenigen Rechnern von Krankenkassen, mit welchen die Geschäfte der Jnvaliditäts- und Altersversicherung verbunden sind, alsbald bekannt geben und sie anweisen, pünktlich zu dem Vortrage an dem sür ihre Gemeinde bestimmten Orte zu erscheinen.
Auch Sie selbst wollen sich hierzu eiufiudeu. v. Bechtold.
Nach dem Vortrage soll jedesmal in dem betr. Gasthause ein gemeinschaftliches, einfaches Mittagessen stattfinden.___________________
Gießen, den 27. Juni 1899.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Land- gemeinden des Kreises.
Die Ankörung zum Herdbuch im 1. Körbezirk (für Vogelsberger Vieh) ist bei weitem noch nicht vollständig. Ich werde daher in einiger Zeit die Herdbuch-Kommission um Vornahme von weiteren Körungen ersuchen. Damit ein Reiseplan für dieselbe festgestellt werden kann, ersuche ich Sie, durch Belehrung und Bekanntmachung im Orte dahin zu wirken, daß die Besitzer von Tieren, anscheinend reiner Vogelsberger Rasse, bei Ihnen Antrag auf Körung stellen. Die Anmeldungen wollen Sie gefL in einem Verzeichnis zusammenstellen und dieses mir einsenden.
Der Direktor des Zuchtvereins im Kreise Gießen. Boeckmann.


