Nr, S2S Kweites Blatt Freitag den LS. September 1899
Meßmer Anzeiger
Keneral-Anzeiger
vvrri?ljährlich 2 Mark 20 monatlich 75 '?•$ mit Lrmgerlah».
Ve, Postbezug R Mark 50 We. ^erteltLKrltch
LLr Nnzritzrn-üKfrnnMuv^sfteüen M In- br§ Aull«' - -> tufrtnen Unzeißev für frtn Gtrßmer Injtign
®an»^si v»k Injttqen jn fr« Ä»*witte|l fir frtu Mymfrm $m< «ichrinmfren fhinno« frH ••rm. W Nfrr,
y.\l ÄHinefrR* frtfr Rmt&t«
9te Gießenrr
>rrfr<B frem Ln»»!,« »öchesünch viermal Idyfcit
Arnts- und AuzeigeblutL für den Atveis Gieren.
ow «r»~y*"rTWEsm
E^lSnon, Nkpefritt-n anfr Druck«ei:
>4e!Hre|t Mr. 7.
> । ■üu.iulj. jggggegggggg
GralisdMsge«: Gießener Fmniürndlätter, Der hessische Kandwirt, Adresse für Depeschen: KnzeiK« Orrtze--. KMer ffir hessische DoiKsKunde. «.
Deutsche und Tschechen.
Wenn es sich bestätigen sollte, daß der frühere deutschliberale Präsident des österreichischen Abgeordnetenhauses, Freiherr v. Chlumetzky berufen werden wird, ein neues Kabinett zu bilden, so kann dies als ein Zeichen dafür angesehen werden, daß man in den leitenden Kreisen Wiens einzusehen beginnt: „Auf dem bisher eingeschlagenen Wege geht es nicht weiter." Man darf freilich keine allzu kühne Hoffnung hegen, aber es ist doch wenigstens wieder eine Hoffnung vorhanden, zu der bisher keine Berechtigung vorlag. Wir wollen nicht verkennen, daß die österreichische Regierung sich in einer ungemein schwierigen Lage befindet: giebt sie den Deutschen nach, so hat sie es mit den Tschechen und deren Anhang verdorben, und umgekehrt machen die Deutschen Opposition, falls die Regierung im slavischen Wasser segelt.
Der Haß der Tschechen gegen die Deutschen ist unversöhnlich und hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß sie fast von den Anfängen ihrer Geschichte an zu den Deutschen in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, daS sie trotz aller Anstrengungen nicht zu lösen vermochten. Gegen die viel ältere und höhere deutsche Kultur konnten sie nicht erfolgreich ankämpfen. Ueberdies waren die Deutschen von den böhmischen Herzögen ins Land gerufen worden, wo sie sich auf jedem Gebiete unentbehrlich gemacht hatten. Erst nach der französischen Revolution begannen die Tschechen sich mehr als Nation zu fühlen und einem Drange nach Lösung der deutschen Bevormundung nachzugeben.
Bon daher datiert auch ihr Haß gegen das Deutschtum, der sich insbesondere in ihrer Literatur deutlich ausspricht, wenn man auch nicht verkennen, darf, daß dieser Haß sich auf Neid gründet wegen des größeren Wohlstandes und der besseren Lebenshaltung der Deutschen. Verhängnisvoll ist der Gegensatz der beiden Nationen aber für die innerpolitischen Zustände Oesterreichs geworden, die er seit fünfzig Jahren vollständig beherrscht. Die Tschechen sind schließlich die Vorkämpfer der Slaven in Oesterreich geworden, denn ihre Auflehnung gegen die Führerschaft der Deutschen ermutigte auch die übrigen slavischen Stämme zum Kampfe gegen das Deutschtum.
Die Gefahr für unsere Landsleute in Oesterreich liegt darin, daß sie nicht einig sind, sonst könnte ihnen die Abwehr des slavischen Ansturms nicht schwer fallen. Sie haben die Bildung und den Reichtum für sich, aber die Tschechen halten zusammen wie Pech und Schwefel: Der feudale Adel mit der Masse des Volks, der Gelehrte und der Ungebildete. Daß den Tschechen Zugeständnisse gemacht werden müsien, will man sich ihrer Unterstützung und Mitarbeit im politischen Leben versichern, liegt auf der Hand. Denn auch in kultureller Hinsicht haben sie viele Fortschritte zu verzeichnen, und deshalb darf ihnen eine gewisse Gleichberechtigung nicht mehr verweigert werden. Ein ehrlicher Friede nach dem langen Kampfe wäre im Interesse beider Völker nicht nur, sondern auch in demjenigen der österreichischen Monarchie die beste Lösung. Gegenseitige Nachgiebigkeit muß geübt werden, denn in Böhmen sind Deutsche und Tschechen aufeinander angewiesen: Der tschechische Arbeiter muß mit
General Joubert, Oberbefehlshaber der Transvaalarmee.
Petrus Jakobus Joubert, der Befehlshaber über die Streitkräfte der Transvaal-Republik, ist zugleich Vizepräsident der Republik. Bei der letzten Präsidentenwahl war er neben Krüger Kandidat, erhielt jedoch nur wenig Stimmen, während er bereits zum dritten Mal fast einstimmig zum Oberbefehlshaber der Truppen erwählt wurde. Diese Wahl wird von sämtlichen Bürgern auf 10 Jahre vollzogen, die letzte Wahl fand am 20. Mai 1896 statt.
dem deutschen Kapital und deutscher Intelligenz Hand in Hand gehen.
Hoffen wir, daß dem künftigen österreichischen Kabinett eine Versöhnung gelingt; ohne diese geht der Staat immer mehr seinem Verfall entgegen. Schon jetzt ist es schwer, denselben aufzuhalten. (xx)
Die Haftung der Gastwirte im Bürgerlichen Gesetzbuche.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen den besonderen Vorschriften über die Haftung lediglich Gastwirte, die gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnehmen. Es fallen also hierunter nicht Kaffeewirte, Restaurateure und Stallwirte wegen der bei ihnen eingestellten Tiere und Wagen, auch nicht Vermieter von möblierten Zimmern, Inhaber öffentlicher Badeanstalten rc.
Die Haftung des Gastwirts erstreckt sich nur auf die Sachen, die von dem Gaste eingebracht werden. Der Gastwirt hat dem Gaste allen Schaden zu ersetzen, den der Gast, sei es durch Leute des Gastwirts oder durch andere Gäste oder durch dritte oder durch einen nicht als höhere Gewalt anzusehenden Zufall an den eingebrachten Sachen erleidet.
Der Gastwirt wird jedoch von der Haftung befreit, wenn er beweist, daß der Schaden von dem Gaste, eineimBegleiter des Gastes oder einer Person, welche der Gast bei sich ausgenommen hat, verursacht worden oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt entstanden ist. Hiernach erleichtert das neue Recht die Haftung des Gastwirts; denn nach dem gellenden Rechte ist der Gastwirt nur dann nicht haftpflichtig, wenn der Gast den Verlust oder die Beschädigung der Sachen nicht blos „verursacht", sondern „verschuldet" hat.
Die wesentlichste Milderung erfährt jedoch die Haftung des Gastwirts bei Wertsachen. Nach dem geltenden Recht haftet der Wirt für die von dem Gaste eingebrachten Wertsachen in derselben Weise und unter denselben Voraussetzungen wie für andere Gegenstände. Hiergegen haben sich die Gastwirte mit besonderem Nachdruck und mit Erfolg gewandt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche tritt nämlich eine unbeschränkte Haftung für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten nur dann ein, wenn der Wirt die Wertsachen in Kenntnis ihrer Eigenschaft als solche zur besonderen Bewahrung übernimmt oder wenn er die Aufbewahrung ablehnt oder wenn nachweislich der Schaden von ihm oder seinen Leuten verschuldet wird. Liegt keiner dieser Fälle vor, so soll sich die Haftung der Gastwirte für Wertsachen auf höchstens 1000 Mk. belaufen. Durch diese Faffung dürfte gleichzeitig den Interessen der Reisenden und der Gastwirte gedient sein. Die Reisenden können sich sichern, indem sie ihre Wertsachen dem Wirte zur Aufbewahrung übergeben; und der Wirt kann dann geeignete Vorsichts- Maßregeln ergreifen, um sich gegen den Verlust der Sachen zu schützen.
Der Ersatz-Anspruch des Gastes erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich, d. h. nachdem er den Verlust oder die Beschädigung erfahren hat, dem Gastwirte Anzeige erstattet. Trotz der Unterlassung der Anzeige bleibt jedoch dem Gaste sein Ersatz-Anspruch gewahrt, wenn er die Sachen dem Wirte ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben hatte. In diesem Falle bedarf der Wirt einer Anzeige nicht, da er, wenn er die Sachen aufbewahrt hat, auch nach längerer Zeit in der Lage sein muß, die Angaben des Gastes auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Die strenge Haftung des Gastwirts kann durch Vereinbarung mit dem Gaste ermäßigt werden. Eine einseitige, von dem Gaste nicht ausdrücklich oder stillschweigend angenommene Erklärung des Gastwirts, daß er die Haftung ablehne, ist freilich ohne Bedeutung. Es ist Sache des einzelnen Falles, festzustellen, ob eine Beschränkung der Haftung vereinbart worden ist oder nicht. Eine ausdrückliche Bestimmung enthält das Bürgerliche Gesetzbuch über die in der Praxis und Theorie viel bestrittene, auch in der Gesetzgebung nicht gleichmäßig beantwortete Frage wegen der Wirksamkeit eines im Gasthause angebrachten Anschlags, durch welchen der Wirt die Haftung ausdrücklich ablehnt. Das Bürgerliche Gesetzbuch erklärt im § 701 einen solchen Anschlag für ganz wirkungslos.
Feuilleton.
* Auf der Insel Helgoland ist das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließungen vom 6. Februar 1875 noch nicht eingeführt worden. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch wird aber nunmehr das Ehe- schließuugSrecht für das ganze Reichsgebiet auf der Grundlage dieses Reichsgesetzes geregelt. Zur Durchführung der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ist es daher erforderlich, daß vom 1. Januar 1900 ab das erwähnte Gesetz mit den im Art. 46 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Aenderungen auch für Helgoland Geltung erlangt. Die Einführung kann nach dem Gesetz über die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich durch kaiserliche Verordnung unter Zustimmung des Bundesrats erfolgen. Dem Bundesrat ist hiernach folgender Entwurf einer kaiserlichen Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung, vom 6. Februar 1875, in Helgoland zugegangen: „Wir Wilhelm u. s. w. verordnen, auf Grund der Vorschrift im § 6 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich vom 15. Dezember 1890, namens des Reiches nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt: Das
Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf der Insel Helgoland in Kraft."
• Der verkannte Don Jüan. Ein amüsanter Vorfall spielte sich vor einigen Tagen in Rouen (Frankreich) ab. Da findet sich die Zentrale einer wohlthätigen Gesellschaft, die es sich angelegen sein läßt, abgelegte Kleidungsstücke reicher Leute zu sammeln und unter die Armen zu verteilen. Der Verein besteht erst seit einem Jahre, hat aber schon unendlich gutes gestiftet. Heruntergekommene Stellungsuchende beiderlei Geschlechts, die ihres schäbigen äußeren Menschen wegen kein besseres Engagement mehr finden, wenden sich selten vergebens an die stets Vorrat bergenden Garderobeschränke dieses Oeuvre de Charite. Sie werden anständig ausstaffiert und erlangen dann bald passende Beschäftigung. Bei der letzten Verteilung männlicher Kleidungsstücke war ein sehr reduziert aussehender junger Mann, der einmal bessere Tage gesehen haben mochte und höhere Bildung und gute Manieren zu besitzen schien, so glücklich, in den Besitz eines kompletten Anzugs zu gelangen, dem man es kaum anmerkte, daß er schon getragen war. Rock und Beinkleid saßen, als wären sie in einem erstklassigen Schneideratelier speziell für ihn gearbeitet worden. Ueber
dies hatte der großmütige Geber dem tadellosen Habit Schuhe, Hut und anderes Gentleman - Beiwerk hinzugefügt, und mit deren Hilfe verwandelte sich der glückstrahlende Empfänger in wenigen Minuten in einen ganz flotten Kavalier. Sich überaus elegant dünkend, schlenderte er die Rue Jeanne d'Arc entlang, als plötzlich wie ein Wirbelwind eine junge Frauensperson hinter ihm her stürmte und, sobald sie ihn erreicht hatte, mit dem Schirm eine gehörige Tracht Prügel auf den Ueberraschten herabregnen ließ. Zornige Vorwürfe und eine große Auswahl von Schimpfworten sprudelten dabei aus ihrem Munde. Der Ueberfallene wehrte sich natürlich seiner Haut, so gut es gehen wollte, und das Ende vom Liede war, daß beide Peisonen nach dem nächsten Polizeibureau gebracht wurden. Hier stellte es sich heraus, daß nur die feinen Sachen des jungen Mannes an allem schuld waren. Die temperamentvolle Schöne hatte in ihm einen- treulosen Liebsten zu erkennen geglaubt, der sie vor wenigen Wochen verlassen hatte und spurlos verschwunden war. Den Anzug nebst allem Zubehör erklärte sie mit Bestimmtheit für das einstige Eigentum ihres flatterhaften Adonis.
* Die Verarmung der Lappländer. Ein Zusammentreffen unglücklicher Umstände hat die Lappländer in eine sehr prekäre Lage gebracht. Ihre ehemals so zahlreichen Renn-


