Ausgabe 
29.9.1899 Erstes Blatt
 
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Nr. 229

Freitag den 29 September

Erstes Blatt.

1800

Gießener Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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2lnrts- und Anzeigeblutt für den Ttveis Gieszen.

fels. W* 46.

zu

Alle Anzeigen-BermittlunsSstelleu W In- und tUiileuHt nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger mtgeya

Annahme »en Anzeigen zu der nachmittags für den ftigtnboi Lag erscheinenden Nummer bis vor«. 10 Uhr.

Hrlcheint Ui-tlch mit Ausnahme bei MavtagS.

Die Gießener yemifftelCitfet werden dem Anzeiger iriöchentNch viermal beigelegt.

levchtkraft, Vreuv- von jebermann leicht 6637

GratisbeUagen: Gießener FamMenblätter, Der heAsche Landwirt, Klätter für hessische DalKsKunde.

über; es hat jedoch jeder Käufer Anspruch auf Aushändigung eines der Quantität des von ihm gekauften Obstes ent­sprechenden Teiles der Probe. Die Proben des nicht ver­kauften Obstes werden, sofern dieselben nicht vor Schluß des Marktes vom Einsender abgeholt worden sind, verwertet und der Erlös mit zur Deckung der durch den Markt ent­standenen Kosten benutzt.

7. Alle Verkäufe auf dem Obstmarkte finden durch vom Marktkomitee abgestempelte Schlußscheine in dreifacher Ausfertigung statt, wovon der eine dem Käufer, der andere dem Verkäufer und der dritte dem Marktkomitee verbleibt. Sie werden vom Marktkomitee gebucht. Das Marktkomitee wird vom Verkäufer bezw. dem Vertreter durch den von ihm unterschriebenen Begleitschein bevollmächtigt, die Ver­käufe im Namen und unter ausschließlicher Haftbarkeit de- Verkäufers abzuschließen.

Die Vermittelung der Au- und Verkäufe erfolgt durch das Komitee kofteulos.

8. Ausstellungen an der gelieferten Ware sind inner­halb 6 Stunden für Beeren- oder Steinobst, und 12 Stun­den für Kernobst nach Ankunft bezw. nach dem Empfang des Bahn-Avises, von dem Käufer an den Verkäufer durch eingeschriebenen.Brief anzuzeigen.

9. Im Interesse des weiteren Marktverkehrs erscheint es geboten, auch dem Marktkomitee von der Entscheidung dieser Beanstandungen Mitteilung zu machen. Geht aus den Entscheidungsgründen hervor, daß auf Seiten eines der Kontrahenten ein unreelles Gebühren vorliegt, so kann der Betreffende von späteren Obstmärkten ausgeschlossen werden.

I m erfahrungsgemäß beim Quar- MD- talwechsel eintretende Störungen im Bezug zu vermeiden, ersuchen wir unsere verehrt. Abonnenten, schon jetzt die Erneuerung ihres Abonnements bei den betreffendenPostanstalten,Zweig­stellen und Zeitungsträgeru bewirken zu wollen. Neuhinzutretende hiesige Abon­nenten erhalten vom Tage der Bestellung bis 30. September den Anzeiger kostenfrei zugestellt.

Verlag des Gießener Anzeigers.

verseuchte Gehöft verfügte Gehöftsperre bleibt bis auf weiteres bestehen.

Gießen, den 27. September 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Adresse für Depeschen: Anzeiger chlche».

Fernsprecher Nr. 61.

Nezngspret» vierteljährlich 2 Mark 20 Pfz monatlich 75 Pfg. mit Bringerloh«.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

Warkt-Hrdnung

für den Obstmarkt in Frankfurt a. M.

1. Zu dem Obstmarkte wird zugelassen: a) sortiertes Tafelobst, b) gepflücktes Wirtschaftsobst, c) gewöhnliches Wirtschafts- und Mostobst, d) gedörrte und eingekochte Obst­früchte, Obstweine, Obstbranntweine, Obstliköre, Mus, Marmelade, Gelees rc., e) Verpackungs - Material, Auf­bewahrungs-Gegenstände 2C.

2. Der Obstmarkt darf nur mit in Deutschland ge­zogenem Obste beschickt werden.

3. Zugelassen werden nur solche Verkäufer, welche a) von feinem Tafelobst mindestens 25 kg per Sorte oder b) von gepflücktem Wirtschaftsobst mindestens 25 kg per Sorte oder c) von Most- oder Wirtschaftsobst mindestens 100 kg anbieten.

Der Verkauf geschieht nur nach Proben.

Für den Obstmarkt 1899 werden Proben von sortier­tem Tafelobst und gepflücktem Wirtschaftsobst bis 5 kg brutto und von gew öhnlichem Wirtschafts- obst bis 25 kg zugelassen.

4. Obstweine, Obstbranntweine, Obstliköre, Obst- säste rc. sind in Flaschen aufzustellen.

5. Jede ausgestellte Probe ist mit einem Begleitschein zu versehen, welcher enthält: a) den Namen (den ortsüblichen Namen) der Sorte, b) den Preis per kg Tafelobst (ab nächster Bahnstation), c) den Preis per 100 kg Wirtschafts- obft (ab nächster Bahstation), d) das zur Verfügung stehende Quantum, e) den Namen des Verkäufers resp. des Bevoll­mächtigten und der nächsten Bahnstation, f) ungefähre Lieferzeit.

Die Formulare werden hierzu vom Marktkomitee kosten­los geliefert.

6. Die Proben sind am Tage vor Abhaltung des Marktes, franko Marktlokal, zu liefern. Die Proben des verkauften Obstes gehen in den Besitz des Marktkomitee

Bekanntmachung.

Nach einer Mitteilung des Komitees für Obstmärkte zu Frankfurt a. M. wird dortselbst in der Stadthalle, Klostergasse 14,

Mittwoch den 4. Oktober l. Js., ein Obstmarkt stattfinden. Das Komitee ist zu jeder weiteren Auskunft und Uebersendung von Anmeldescheinen bereit. Alle Zuschriften sind zu richten an den Schriftführer Herrn W. H. Weider, Frankfurt a. M., Gneisenaustr. 15, wohin auch die Proben gesandt werden können.

Unter Anfügung der Marktordnung bringen wir dies zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 26. September 1899.

Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht^ daß für die Sektion III der Süddeutschen Holz- Berufsgenossenschaft, und zwar für die Provinz Oberhessen, Herr Ehr. Reiber zu Gießen zum Vertrauensmann und die Herren Hch. Mal­deck zu Alsfeld und W. Grandhomme zu Schotten zu Stellvertretern ernannt worden sind.

Gießen, den 26. September 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, den 26. September 1899.

Bekanntmachung, betreffend: die Unterstützung von Familien der Friedensübungen einberufenen Mannschaften.

Bekanntmachung.

In Daubhausen und Wetzlar, Kreis Wetzlar, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen und sind die Sperrmaß­regeln aufgehoben worden.

Nachdem unter dem Viehbestand zu Wingershausen und Michelbach, Kreis Schotten, die Maul- und Klauen­seuche amtlich festgeftellt worden ist, ist über die verseuchten Gemarkungen die Sperre angeordnet worden.

Gießen, den 26. September 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung,

betreffend: Landwirtschaftliche Vorträge.

Herr Oekonomierat Leithiger von Alsfeld wird am Eonutag dem 1. Oktober ds. Js., nach­mittags SV, Uhr, in Grünberg iw Gasthans ,411m englischen Hof" einen Vortrag über Schweinezucht halten.

Die Mitglieder des Vereins, und alle, die sich dafür iiteref fieren, sind dazu freundlichst eingeladen. Die Herren Bürgermeister von Grünberg und der umliegenden Orte werden um Bekanntmachung im Orte ersucht.

Gießen, den 21. September 1899.

Der Direktor des Landw. Bezirksvereins, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche zu Nieder- Weisel, Kreis Friedberg, nahezu erloschen ist, ist die 'Vemarkungssperre aufgehoben worden. Die über das noch

Deutsches Reich.

Berlin, 28. September. Der Kaiser ist am Mittwoch mittag um 3/4l Uhr von Langfuhr nach Dirschau abgefahren, wo der Monarch mit feiner Gemahlin zusammen treffen wird. Früh um 7 Uhr inspizierte der Kaiser nochmals den KreuzerKaiser" und nahm dann die Meldung und Vor­träge des am Morgen eingetroffenen Staatssekretärs Tirpitz entgegen. Hierauf fuhr der Monarch mittels Sonderzuges über Danzig nach Langfuhr, wo er um 11 Uhr eintraf und auf dem Bahnhof nur von dem als Ordonnanzoffizier kommandierten Oberleutnant v. Frantzius empfangen wurde. Der Kaiser fuhr mit seinem Gefolge: dem Generalmajor Graf Moltke, Oberst Mackensen, General v. Hahnke, Staats­sekretär Tirpitz und dem Frhrn. v. Senden-Bibran, nach dem Husarenkasino, wo er am Portal von dem Offizier­korps des 1. Leibhusaren-Regiments empfangen wurde. Vor dem Kasino waren vier Ehrenposten aufgezogen und am Eingang zum Speisesaal zwei in fridericianischer Tracht gekleidete Posten. Das Kaiserpaar wird dann gemeinschaft­lich nach Trakehnen weiterfahren, wo es um 61/, Uhr abends eintrifft. Von Trakehnen aus wird zur Fahrt nach Rominten ein flotter Vierspänner benutzt werden. Da infolge der in letzter Zeit stattgefundenen unausgesetzten Regengüsse die Wege stark aufgeweicht sind, so wird der kaiserliche Wagen erst gegen 9 Uhr abends das Jagdschloß Rominten erreichen. Der Aufenthalt des Kaiserpaares in Rominten wird mit Rücksicht auf die Verlängerung des Jagdbesuches in Schweden erheblich verkürzt werden; denn bereits am 3. Oktober ver­läßt das Herrscherpaar Rominten wieder und kehrt nach einem mehrstündigen Besuch auf der kaiserlichen Gutsherr­schaft Cadienen und in der Stadt Marienburg nach Potsdam zurück. Inzwischen sind der Hofmarschall Frhr. v. Lyncker und der Hofbauinspektor Kabel aus Berlin in Cadienen eingetroffen, um die dort vorgenommenen Neubauten ein­gehend zu besichtigen und dem Kaiser darüber Bericht zu erstatten.

Die Kaiserin hat heute früh 51/, Uhr die Reise nach Dirschau von der Wildparkstation aus angetreten und ist nachmittags daselbst mit dem Kaiser zusammengetroffen.

Die Königin Wilhelmine vonHolland tritt die Reise nach Potsdam, wie dem Berliner Tageblatt aus Amsterdam gemeldet wird, am 6. Oktober in Begleitung der Königin-Mutter an. Kein Minister begleitet die Königin, woraus erhellt, daß die Reise keine politische Bedeutung besitzt. Trotzdem gilt es als gewiß, daß die Königin, welche die Transvaalkrise sehr interessiert, die Gelegenheit benutzen wird, um einen Meinungsaustausch mit Kaiser Wilhelm zu pflegen.

Freiherr von Stumm. Es ist bekannt, daß Freiherr von Stumm, der sich seit einigen Monaten schein­bar ganz von der Politik zurückgezogen hat, auch schon dem letzten Teil der Reichstagsverhandlungen nicht mehr bei­wohnte, da die Verhandlungen der Jnvaliden-Novelle nicht

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

e* Nie Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.

Wir beauftragen Sie, soweit dies noch nicht geschehen ist, die Gemeinde-Einnehmer anzuhalten, alsbald und spä­testens bis zum 10. November d. Js. bezüglich der von ihnen in rubro vorgelegten Beträge mit unserer Kreis­kaffe abzurechnen.

v. Bechtold.

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Amtlicher Ml.

Gießen, den 26. September 1899.

Betr.: Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Grofib. Bürgermeistereien der Amts­gerichtsbezirke Grüuberg und Homberg.

Die Ableistung des Huldigungs- und Verfaffungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großh. Hessischen Untertanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheiratet haben, soll Sams­tag den 7. Oktober d. I., vormittags 9 Uhr, in dem Rathause zu GrÜuberg stattfinden.

Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu dem Termine vorzuladen und wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen bis zum 2. k Mts. anzu­zeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.

Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.

v. Bechtold.

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-Rctsttlen, Expedition und Druckerei:

Sch«kstraße Nr. 7.

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