Ausgabe 
28.12.1899 Zweites Blatt
 
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Redaktion, Expedition und Druckerei:

Fchnlstraße Nr. 7.

O Vom Lande, 26. Dezember. Zur Freude von jung und alt hat sich zum Weihnachtsfeste die Natur doch noch

@iefeen,rben 27. Dezember 1899.

** GeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor40Jahrm, na 28. Dezember 1859, starb zu Kensington der alS Staatsmann

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Volkskunde.

Abrrste für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

und Aenderung dieser Bestimmungen nachgesucht werden. Der Dienstpflicht wird verschieden, und zwar durch ein­jährige, zweijährige und durch nicht ganz dreijährige Dienst­zeit Genüge geleistet. Die wenigsten Soldaten werden, da der Einstellungs- und der Entlassungstermin für dieselben alljährlich festgesetzt wird, drei volle Jahre aktiv bei der Fahne zu verbleiben haben. Die Rückrechnung von rund drei Jahren als nicht pensionsfähige Militärdienstzeit dürfte hiernach in vielen Fällen wohl den thalsächlichen Verhält­nissen nicht entsprechen, und viele Beamten dürften demzu­folge bei der Pensionierung in entsprechendem Verhältnis eine Einbuße an der pensionsfähigen Dienstzeit erleiden. Hoffentlich wird seitens der Regierung dieser Uebelstand recht bald aus der Welt geschlafft. Den Herren Beamten, welche aus dem Militäranwärterstande hervorgegangen sind, ist der Beitritt zu dem obenerwähnten Verbände nur dringend zu empfehlen, denn nur vereinte Kräfte führen zum Ziele. Anmeldungen nimmt der Vorsitzende, Walt. Köhler, Kiesstraße 2 in Darmstadt, entgegen.

** Parlamentarisches. Von feiten der Negierung sind der Zweiten Kammer eine Reihe von Vorlagen zu­gegangen, von welchen wir folgende hervorheben: 1) Vor­lage Großh. Ministeriums der Finanzen, die Bewilltgung von 90000 Mk. für weitere Tiefbohrungen in Bad- Nauheim betreffend. 2) Vorlage Großh. Ministermms der Finanzen, Versuchsbohrungen und die Hebung der Soole in Salzhausen betreffend. 3) Vorlage Großh. Mimste- riums der Finanzen, die Anlage einer Süßwasserversorgung von Bad Salzhausen betreffend. 4) Vorlage Großh. Mi- j nisteriums der Finanzen, Erweiterung des Betriebes der BraunkohlengrubeLudwigshoffnung" betreffend. 5) Vor­lage Großh. Ministeriums der Finanzen, Vermehrung der etatmäßigen Stellen bei der Main-Neckar-Bahn be­treffend. 6) Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, den Gesetzentwurf, die Aufhebung des Gesetzes vom 9. De­zember 1876, die Besteuerung des Weins betreffend. 7) Vorlage Großh. Ministeriums des Innern, die staatliche Anstellung eines Tierzucht-Inspektors für die Provinz Oberhessen. 8) Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, die Anlegung einer Waldbahn zwischen Mainz- Frankfurt und Darmstadt betreffend. 9) Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Bewilligung von 6930Mk. für die Organisation der Ministerial-Buch­haltung betreffend. 10) Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Ankauf des Gruner'schen Wasserwerks zu I Bad-Nauheim durch den Staat betreffend. 11) Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Denkschrift über die Umgestaltung des Kassenwesens im Großherzogtum I betreffend. 12) Vorlage Großh. Ministeriums dec Fmanzen, die Verlängerung des Finanzgesetzes betreffend. Ferner eine Vorstellung der vor dem 1. April 1897 m den I Ruhestand getretenen Großherzoglichen Staatsbeamten, I die Gleichstellung mit den nach dem 31. März 1897 I pensionierten Staatsbeamten betreffend.

* In Betreff der Ueberwachung der Telephongesprache hat anläßlich eines Falles in Bielefeld nach demBrele- I felder Wächter" die Oberpostdirektion in Minden i. W. folgende prinzipiell wichtige Entscheidung veröffentlicht: Die I Reichspostverwaltung kann auf die Berechtigung der Fern- sprech-Vermittelungsanstalten, von dem Inhalt der zwischen I verschiedenen Teilnehmern geführten Gespräche Kenntnis zu nehmen, nicht verzichten. Die Notwendigkeit der Emschal- tung ergiebt sich schon aus dem Umstande, daß zur Auf­rechterhaltung eines geordneten Betriebes bei der Her­stellung der Verbindungen und bei der Feststellung über das Zustandekommen und die Dauer der Gespräche ein Mit- I hören nicht entbehrt werden kann. Die Reichs Telegraphen­verwaltung hält jedoch darauf, daß von der fraglichen Be­fugnis nur soweit, als die Verhältniffe es erforden, Gebrauch gemacht werde. Daß der Obertelegraphist X. sich in Ihr Gespräch mit Y. und Z. eingemischt hat, wird von der Oberpostdirektion nicht gebilligt. Ebensowenig wird es gut- I geheißen, daß X seinen Worten in überlautem Tone Aus- I druck gegeben hat. Dem genannten Beamten ist dieserhalb I das Geeignete eröffnet worden.

* Ein Jahresverlust.

Im Jahre 1898 sind nach amtlicher Aufstellung rund 1533/4 Millionen Mark verloren gegangen. Wo I und wobei?, wird der Leser fragen. Nun im deutschen I Vaterlande in den im Jahre 1898 stattgehabten, resp. be­endeten Konkursen. Das ist unmöglich, wird der Leser aus- I rufen, so viel Geld kann in dieser Weise nicht verloren, zum wenigsten muß das die Summe von mehreren Jahren I sein. Mit nichten, die Summe betrifft nur das Jahr 1898; I 1897 war der Verlust in Konkursen ein noch erheblich höherer, er betrug rund 1691/a Millionen Mark. Das sind I in den beiden Jahren also über 327 Millionen Mark.

Die Zahlen geben zu denken, denn dieser Geldverlust I hat nicht etwa in kritischen Jahren eines wirtschaftlichen Niederganges, sondern in Jahren eines wirtschaftlichen Auf­schwunges stattgefunden. Daraus folgt nicht allein, daß es I im allgemeinen Geschäftsleben doch stets ganz unberechenbare Zwischenfälle gibt, sondern auch, vielleicht noch eher, daß I das aufsteigende Erwerbsleben vielfach auch von Personen I auszunützen versucht wurde, die weder über die erforderlichen | Geldmittel, noch über die nötige Solidität verfügten. Und das Letztere ist das Unerfreulichste, es bleibt das Unerfreu- I lichste auch bann, wenn wir annehmen, daß die Gesamt- I summe dieser Konkursifexe anderswo noch größer ist, als I bei uns. . I

Der starke Aufschwung, den Handel und Industrie bei uns genommen haben, und der in diesem Jahre wohl seinen I höchsten Stand erreicht hat, hat viele veranlaßt, andere in- I folge der sich mehrenden Konkurrenz gezwungen, den Umfang ihres Unternehmens über den Boden hinaus auszudehnen, I der durch die eigenen, klingenden Mittel geschützt war. I Dieser Wagemut war bei Privaten nicht blos, er war auch I bei Gesellschaften zu verzeichnen, und unser deutsches Pub­likum hat nicht immer demgegenüber sein kaltes Blut be­wahrt. Man kann auf wirtschaftlichem Gebiete am Aus­gange dieses Jahres keinen aufrichtigeren Wunsch haben, als den, daß die in diesem Jahre nicht selten namentlich im Sommer bewiesene Unbesonnenheit sich nicht bitter rächen möge. Das Nationalvermögen würde sonst einen furchtbaren Schlag erfahren.

Im Hinweise auf die Flottenvorlage ist gesagt worden, Deutschland sei wohl imstande, diese Last zu tragen. Man | könnte zum Beweise dafür, was der deutsche Nährstand aus­zuhalten imstande ist, auch auf diese Ausfälle in dem Kon­kurs-Verfahren Hinweisen. Heber anderthalbhundert Milli­onen in einem Jahre, das ist eine Summe, die nicht so leicht geopfert wird, und nicht so leicht entbehrt werden kann und über die man nur bann mit leidlich ruhigem Blute sich Hinwegsetzen kann, wenn man es eben auszu­halten imstande ist. m _

ES ist ja begreiflich, daß auf diesen schweren Verlust nur ungern hingewiesen wird, es liegt nicht im Jntereffe der deutschen Erwerbsthätigkeit, Zeichen von Schwäche zu zeigen. In anderen Staaten macht mau solche unliebsamen Daten direkt mit spielendem Leichtsinn ab. Aber wir dürfen auch diese Dinge nicht direkttotschweigen; in der Erwähnung liegt doch immerhin ein Antrieb zu verstärkter Solidität. Ein Geschäftsmann muß Wagemut besitzen, vornehmlich gilt das für unsere heutige Zeit, aber auch im Wagemut muß sich die Solidität nicht total vermissen lassen. Daß sie vielfach nicht in wünschenswertem Maße zu sinden, illustriert die Konkursziffer. ä ,

Dieser Verlust beweist aber noch etwas anderes, das Wichtigste: Sie zeigt, welche Lasten, von welchen nicht ein­mal weiter laut gesprochen wird, dem Nährstande obliegen. Daneben stehen dann die offiziellen Forderungen, welche Reich, Staat und Gemeinden heischen, die Ausgaben für die Sozialgesetzgebung und sonstige Einrichtungen. Man rechne alles das einmal zusammen, und man wird es nicht nötig haben, noch zu allerlei Paragraphen und Gesetzes­bestimmungen zu schreiten, die das gewerbliche Leben in unliebsamer Weise einengen, die Arbeitssreudigkeit des Unter­nehmers kürzen müssen. Der Reichstag hat mehr als ein­mal sich zu solchen Maßnahmen hinreißen lassen, die sich auf dem Papier vortrefflich ausnehmen, die aber in Wirk­lichkeit nur die Lust und Liebe zum kräftigen Vorwärts­dringen schwächen. Man könnte hoffen, daß nun des Guten reichlich genug geschehen sei.

und Redner, als geistreicher Kritiker und Dichter berühmte Th. i B Macaulay, der sich durch seine unvollendeteGeschichte von I England" unter allen, die in England ihre Mutze der Erforschung I und Darstellung geschichtlicher Begebenheiten gewidmet haben, den I ersten Rang einnimmt. Unter seinen Gedichten sind dielays of I ancient Rome und diebattle of Ivry die besten.

Empfang. Se. Köuigl. Hoheit der Großherzog empfingen am 23. Dezember u. a. den Leutnant Riedesel | Frhrn. zu Eisenbach vom 1. Garde-Regiment zu Fuß, den Provinzialdirektor Geheimerat v. Bechtold von Gießen, I den Professor Dr. Westrell vom Gymnasium zu Laubach, | den Professor Hedderich vom Realgymnasium zu Gießen. | Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin empfingen am 22. Dezember den kom | manbierenöen General des 18. Armeekorps, General der I Infanterie v. Lindequist, welcher darauf am Groß­herzoglichen Luncheon teilnahm.

** Aus dem häheren Lehramt. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 19. Dezember den provisorischen Lehrer an dem Gymnasium zu Mainz, Lehramtsassessor Dr. Hans Reis, mit Wirkung vom 7. lfd. Mts. zum Lehrer an dieser Anstalt zu ernennen.

* Auszeichnung- Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben Allergnädigst geruht, am 6. Dezember dem Vergolder Christoph Daniel zu Offenbach das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für treue Arbeit" zu | verleihen.

** Das Eroßherzogliche Oberkonfistorium hat untern 23. ds. an die evangelischen Pfarrämter des Landes ein längeres Ausschreiben erlassen, worin auf die Bedeutung des diesmaligen Jahreswechsels hingewiesen und eine entsprechende kirchliche Feier desselben angeordnet wird. Insbesondere sollen in allen Kirchen des Landes am Sylvester­tage Abend-Gottesdienste abgehalten werden, um Mitter­nacht soll von allen Kirchtürmen Glockengeläute ertönen, und die Gottesdienste am Neujahrstage selbst sollen besonders feierlich ausgestaltet werden.

** Der Ouartalsbericht der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in Bremen (Vertreter in Gießen Stadtverordneter Jean Kirch) ist soeben erschienen und I giebt ein anschauliches Bild von den Gefahren, die den Seemann in seinem Beruf umgeben, zugleich aber auch von der Unerschrockenheit und Beharrlichkeit, mit welcher die braven Rettungsmannschaften das Nettungswerk ausgeübt haben. Bei Sturm und Unwetter, bei eisiger Kälte und stockfinsterer Nacht sind sie todesmutig hinausgegangen, um den Brüdern zur See Hilfe zu bringen. 132 Personen sind in den letzten drei Monaten durch Rettungsstationen der Gesellschaft aus Seenot gerettet worden. Ist die Freude über diesen herrlichen Erfolg groß, so mahnen die vielen Opfer an Menschenleben, die das Meer in derselben Zeit gefordert hat, ohne daß es möglich war, Hilfe zu bringen, immer wieder an die Notwendigkeit, das Rettungs- I werk zur See zu verbessern und zu vervollkommnen. Dazu bedarf es aber der thätigen Mithilfe aller Kreise unseres Volkes, an die daher aufs neue der Ruf ergeht: Gedenket

Eurer Brüder zur See!

* Militär-Invaliden, und Anwärter-Verband Deutschlands. Seitens des Bezirksvorstandes für das Großherzogtum Hessen ist an die Hohe Zweite Kammer der Landstände eine Petition eingereicht worden, worin die Bitte ausgesprochen wird, dieselbe wolle geneigtest beschließen, daß der Artikel 4 des Gesetzes, betr. die Revision der Bestimmungen über Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand, wohlwollend auf die berufsmäßig gedienten, in den Großh. Staatsdienst aufgenommenen Beamten in Anwendung kommen und diesen Beamten die gesamte Militärdienstzeit ohne Ab­zug der Pflichtdienstzeit und denjenigen Beamten, welche nur ihrer Pflichtdienstzeit Genüge geleistet haben, diese Zeit als pensionsfähig bei der Versetzung in den Ruhestand in Anrechnung gebracht wird. In der Begründung ist an­geführt, daß bei der Berechnung der pensionsfähigen Militär dienstzeit zur Zeit drei volle Jahre als nichtpensionsfähige Militärpflichtdienstzeit in Rückrechnung gebracht werden. Diese Rückrechnung soll sich auf einen in den früheren

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