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Nr. 228 Erstes Blatt» Donnerstag den 28. September
1899
Meßmer Anzeiger
Heneral-Anzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giefzen.
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Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Teil.
Gießen, 26. September 1899.
Betr.: Liquidierung der Vergütung für gestellten Vorspann.
Das Größherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Um Unklarheiten hinsichtlich der Liquidierung, resp. Auszahlung der Vergütungen für geleisteten Vorspann zu begegnen, sehen wir uns veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nur die Vergütungen für durch uns herangezogene Vorspannleistungen von hier aus bei der Korps-Intendantur in Liquidation zu bringen sind, weshalb auch nur die diesen Vorspann betreffenden Bescheinigungen hierher eingereicht werden müssen. Etwaiger von Truppenteilen direkt requirierter Vorspann ist von denselben zu vergüten, mithin auch durch Sie bei denselben anzufordern. Ferner wird bemerkt, daß Vorspann-Anerkenntnisse lediglich den betreffenden Fuhrengestellern als Ausweis zu dienen haben, aber nicht, wie dies häusig geschieht, hierher zur Vorlage gebracht werden dürfen. Vielmehr können nur die der betreffenden Gemeinde erteilt werdenden Vorspann-Bescheinigungen als regelrechte Unterlage für die von uns zu bewirkende Liquidierung dienen.
___________________v. Bechtold.___________________
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Maulbach.
Infolge weiterer Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zu Maulbach, Kreis Alsfeld, ist Gemarkungssperre angeordnet worden. Die Gehöftesperre bleibt bestehen.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Nied er - Gemünden, Kreis Alsfeld, erloschen ist, ist die angeordnete Gehöftsperre wieder aufgehoben worden.
Gießen, den 25. September 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Jnvaliden-Unterstützungs-Verein.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß an Stelle des verstorbenen Rechnungsrats Bonhard der Großh. Hauptstaatskasse-Kalkulator Herr Frank dahier als Rechner des Vereins bestellt worden ist und daß ,bte Zahlung von Beiträgen und Einsendung von Geldern an den genannten Rechner gegen von ihm auszustellrnde Quittung gültig geschehen kann.
Darmstadt, den 8. September 1899.
Der Vorstand
des Invaliden-Unterstützungs-Vereins (1866).
Das Belgrader Urteil.
Das Land mit den beiden Königen hat in der letzten Zeit das Jntereffe des Auslands in besonderem Maße in Anspruch genommen durch den Prozeß, welcher vor dem serbischen Staatsgerichtshofe in Belgrad gegen den Attentäter geführt wurde, welcher den Anschlag gegen den Oberkönig Milan gerichtet halt«. Die Waffe auf den König richten, ist selbstverständlich strafwürdig und muß streng geahndet werden. Deshalb finden wir es auch begreiflich, daß über den Attentäter selbst das Todesurteil ausgesprochen wurde, und kein objektiv denkender Mensch in und außer Serbien wird hierüber irgend welchen Kummer empfinden. Aber außer dem Attentäter standen eine ganze Reihe anderer Persönlichkeiten der verschiedensten Berufsarten unter der Anklage, an dem Attentate direkt oder indirekt beteiligt zu sein. Da waren einfache Bauern, Händler, Geschäftsleute, Profefforen und mehrere frühere Minister, denen das schwere Verbrechen zur Last gelegt wurde, gegen die Dynastie Obrenowitsch sich verschworen zu haben. Wir haben schon vor einiger Zeit ausgeführt, daß niemand die angeklagten Personen für schuldig hielt. Wohl hatten sie in Wort und Schrift gegen das jetzige Regime angekämpft und dabei auch die Schwächen und Fehler der Dynastie ans Licht gezogen. Welcher wahre Baterlandsfreunv wird sich überhaupt damit Lefreunden können, daß Milan, welcher die Finanzen und das Ansehen Serbiens in schwerster Weise geschädigt hat, wieder im Lande weilt und daselbst den Regenten spielt! Aber Milan hat heute neuerdings die Macht in den Händen, und deshalb war es unvorsichtig von den Angeklagten, sich seinen Haß zuzuziehen, der besonders gegen die Radi
kalen unversöhnlich ist. Das geht daraus hervor, daß nur Mitglieder dieser Partei neben dem Attentäter auf der Anklagebank Platz nehmen mußten.
Trotzdem der Attentäter sein erstes „Geständnis", daß die Mitangeklagten mit ihm im Bunde gewesen seien, widerrufen hat, und zugeben mußte, die meisten derselben gar- nicht zu kennen, so sind doch nur einzelne der Beschuldigten freigesprochen, gegen die übrigen sind harte Strafen verhängt worden. Eher kann man das Rennes-Urteil gegen Dreyfus verstehen, als dasjenige des Belgrader Staats- gerichtshofs. Hier ist alles Willkür und Vergewaltigung, gegen die es auch keine Berufung giebt, und wenn Serbien bisher schon nicht allzu hoch in Ansehen stand beim Auslande, dann hat es durch diese Rechtsbeugung den letzten Rest von Zuneigung verloren.
Freilich darf man annehmen, daß nicht alle verhängten Strafen auch vollzogen werden. Schon hat König Alexander den früheren Minister Pasic begnadigt, und es steht zu hoffen, daß dieser Begnadigung noch weitere folgen werden, aber die Thatsache der Rechtsbeugung kann damit nicht aus der Welt geschafft werden.
Es war davon die Rede, daß Oesterreich-Ungarn gegen ein zu scharfes Urteil Protest erheben werde, und es wird sich nun zeigen, ob die Meldung begründet war. Grund genug für eine Einmischung läge vor; denn es kann dem benachbarten Kaiserstaate nicht gleichgültig sein, ob durch das ungerechte Urteil die Unzufriedenheit auf der Balkanhalbinsel geschürt und offener Empörung der Weg geebnet wird. Denn es ist zu befürchten, daß, falls es in Serbien drunter und drüber gehen sollte, auf der ganzen Balkanhalbinsel der Kampf entbrennt und die orientalische Frage aufs neue aufgerollt werden wird, deren Lösung bisher von allen Beteiligten immer wieder hinausgeschoben wurde, da sie imstande ist, die europäische Welt in ein Kriegsheer zu verwandeln. Und das ist Milan wahrlich nicht wert!
(xx)
Der Hochverratsprozetz in Belgrad
ist beendet; das Urteil haben wir mitgeteilt. Der alleinige Attentäter ist bereits hingerichtet. Die Mehrzahl der übrigen Angeklagten ist mit schwerer und langer Kerkerstrafe belegt worden und es wird sie kaum jemand vor ihrem Schicksal bewahren. Begnadigt ist der alte Pasitsch, der bei Beginn des Prozesses klar und mannhaft dem Gericht die Ziele der Radikalen dargelegt und bewiesen hatte, daß sie mit dem Attentate nicht das geringste zu thun hatten — um am Ende wie ein altes Weib um sein Leben zu betteln.
Man mag über den Dreyfusprozeß denken wie man will: das muß der Verblendetste erkennen, daß in Belgrad die Gerechtigkeit ganz anders gemißhandelt worden ist, als in Rennes, daß in Belgrad etwas Entsetzliches geschehen ist, das die Empörung der ganzen zivilisierten Welt herausfordert. Aber freilich hat man sich für die zehnjährige Haft des jüdischen Kapitäns derartig in Entrüstung ausgegeben, daß man schwerlich viel übrig haben wird für die unschuldigen Opfer, die jetzt, mit Ketten belastet, in den serbischen Staatskerkern dahinschmachten werden. Schnell wird man zur Tagesordnung über ein Urteil hinweggehen, dessen Hinfälligkeit mit fürchterlicher Klarheit zutage tritt.
Vom ersten Augenblick an ist in "diesem Prozeß das Recht mit Füßen getreten. Auf die Aussage eines gewöhnlichen Mordbuben hin, dem man rechtzeitig einflüsterte, seine That mit dem Mäntelchen der Politik zu umhüllen, verhaftete man die Führer einer Partei, die sich dem eigentlichen Machthaber in Serbien, dem Ex-König Milan, verhaßt gemacht hatten. Die Angeschuldigten wurden alsbald in Fesseln gelegt und wie verurteilte Verbrecher behandelt. Man untersagte ihnen die Unterredung mit ihren Verteidigern, so daß vier von diesen sich veranlaßt sahen, ihr Amt niederzulegen. Am Tage des Anfangs des Prozesses endete einer der Angeklagten durch höchst rätselhaften Selbstmord. Die Anklageschrift des Staatsanwalts bestand aus Redensarten und nirgends begründeten Mutmaßungen. Knezewitsch widerrief alle seine, vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen. Die Richter gerieten beinahe in Verlegenheit; da nahm der Mensch seine Beschuldigungen wieder auf. Die ganze Beweisaufnahme ergab sonst auch nicht einen einzigen belastenden Punkt für die Teilnahme der Radikalen an dem Mordversuch, und zum Schluß erwachte bei dem Mörder noch einmal das Gewissen und er widerrief abermals seine Aussagen und bekannte sich als den alleinigen Thäter.
Zwei Tage wurden ohne stichhaltigen Grund die Verhandlungen ausgesetzt: offenbar wollten sich die ehrlichen Richter erst eine Weisung vom Exkönig in Nisch holen und offenbar lautete diese Weisung: das Urteil wird gefällt! Und so wurde es denn gefällt, und Herr Milan hat Rache genommen an seinen Feinden, die ihm so unwillig das Geld gaben, für das er seine Krone verschacherte. Vor dem offenen Grabe erklärte Knezewitsch dem Priester gegenüber mit lauter Stimme, daß alle Umstehenden es hören konnten, daß alle Verurteilten, er selbst ausgenommen, unschuldig seien. Unmittelbar nach dem Urteil, noch im Gerichtssaale, rief Nikolitsch, eines der Opfer, dem Knezewitsch weinend zu: „Sieh an, Elender, was Du aus mir gemacht hast!" Knezewitsch antwortete mit aller Ruhe: „Sie haben ja gesehen, Herr Oberst, daß ich in der Verhandlung alles gethan habe, um Sie zu entlasten. Man hat mir nicht geglaubt!" — Der ganze Prozeß war eine ungeheuerliche Kette rohester und Plumpester Gewaltthaten. Was er für eine Wirkung in Serbien ausüben wird, läßt sich noch nicht absehen, aber schwerlich kann er die morsche Dynastie der Obrenowitsch festigen. Das Ausland wird in seiner Verurteilung einstimmig sein, aber ein Dreyfusjammer wird sich nicht erheben.
Ueber Knezewitschs Hinrichtung wird gemeldet:
Der Hinrichtung, die auf der Richtstätte in der Dünengegend, unmittelbar am Donauflusse stattfand, wohnte ein vieltausendköpfiges Publikum bei, das in weitem Kreise die umgebenden Hügelrander besetzt hatte. Die Leute waren lustig und guter-2)ingc, als ob es sich um ei« Volksfest handelte. Man hätte fast meinen können, sie hätten sich bei dem prachtvollen Wetter, das gerade herrschte, etwa zu einem Wettrennen versammelt. In einer Erdsenkung war eine Grube geschaufelt, woneben der Delinquent, deffcn Erscheinen auf dem Platze beim Volke angenehmes Aufsehen erregte, gestellt wurde. Knezewitsch war mit Stricken gebunden, trug seinen gewöhnlichen Anzug und sah sehr blaß aus; er hielt sich aber aufrecht. Nach nochmaliger Verlesung des Urteils richtete Knezewitsch die oben erwähnten Worte an den Priester, dann wurden ihm schnell die Augen verbunden und er selbst in die zwei Meter tiefe Grube gestellt. Vier Gendarmen gaben eine Salve aus ihren Mausergewehren ab, und die Hinrichtung war vollzogen. Vorschriftsmäßig schoflen noch zwei Gendarmen ihre Gewehre auf Knezewitsch ab. Kaum waren die Gewehre abgesetzt, als Arbeiter mit Schaufeln herbeieilten und die Grube zuschütteten. Damit war alles beendigt.
Deutsches Keich.
Berlin, 26. September. Zu den neuerlichen Krisengerüchten schreibt heute die „Kreuzzeitung": Von zuverlässiger Seite haben wir die Ansicht äußern gehört, daß in der That ein Meinungs-Unterschied zwischen dem Präsidenten und dem Vicepräsidenten des Staatsministeriums in Bezug auf die Kanal-Vorlage bestanden hat und auch noch besteht. Nur sei es Herr Dr. Miquel und nicht Fürst Hohenlohe, der zu der Zuspitzung des Gegensatzes zwischen den Konservativen und der Staatsregierung beigetragen habe. Insbesondere sei Herr v. Miquel an der Maßregelung der Beamten stark beteiligt. Auch habe er den hierauf bezüglichen Königlichen Erlaß namens des Staatsministeriums gegengezeichnet und trage also auch für denselben in erster Linie die Verantwortung. Wenn diese Darstellung, so sagt die „Kreuzztg.", weiter richtig ist, so sind weitere Ueberraschungen auf dem Gebiete der inneren Politik nicht ausgeschlossen, denn es ist selbstverständlich, daß dann auch das persönliche Verhältnis des Herrn v. Miquel zur konservativen Partei eine Aenderung erfahren und der Vicepräsident des Staatsministeriums dann auch nicht bei einer einzigen der maßgebenden politischen Parteien eine zuverlässige Stütze finden würde.
— Das Hofmarschallamt in Neu-Strelitz macht bekannt, daß der Groß Herzog die aus Anlaß seines 80. Geburtstages von vielen Seiten in Aussicht genommenen Feierlichkeiten dankend abgelehnt hat, da seine Kräfte den damit verbundenen Anstrengungen nicht gewachsen sein dürften.
— AuS Eisenach meldet das „Berl. Tagebl.", daß dort der langjährige freisinnige Reichs- und Landtagsabgeordnete Kammergerichtsrat Schröder im Alter von 70 Jahren heute gestorben ist.
— Bei einem Abschiedskommers, der zu Ehren des wegen seiner Kanalgegnerschaft zur Disposition gestellten Landrats v. Kotze in Wanzleben von den Eingesessenen seines Kreises veranstaltet wurde, betonte Herr von Kotze, daß es sich bei der Feier nur um ein Abschiednehmen, nicht um eine Ovation für ihn handle, die leicht als Demonstration gedeutet werden könnte. Weiter führte er aus: „Ich habe schon öfter gesagt, daß das Amt eines Landrats das schönste Staatsamt ist, das es giebt, und hauptsächlich deshalb, weil es in engster Fühlung mit der Bevölkerung steht! Sie werden vielleicht kürzlich die Aeußerungcn zweier


