Sonntag den 27. August
ErstesBlatt.
Nr 201
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Anrts- und Anzeigeblutt für den Avers Gietzen.
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NNe Lnjeigrn-vennittlun-rftellm lei In- nutz ÄulleaX nchmrn Xnzeißrn für den Gießenrr Anzeiger
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ungen an einem bestimmten Tage wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.
Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungsgrenze hinaus.
Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Gemarkung besitzt, muß dieselbe entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Gemarkung besorgen.
Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen.
Ausfuhr von Dünger, Rauffutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten.
Gießen, den 26. August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Gefunden: 1 Taschenuhr, 1 Damenuhrkette, 3 Broschen, Geld, 1 Manschette mit Knopf, 1 Zigarrenspitze mit Etui, 2 Paar und 2 einzelne Handschuhe, 1 Damenregen, schirm, 1 Strohhut, 1 Radfahrertasche und 1 Seil.
Zugeftogen: 1 Taube.
Gießen, den 26. August 1899.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl.
Adresse für Depeschen: Axzriger Fernsprecher Nr. 51.
MezngvprelO vierteljährlich
2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pf>. mit vringerloh«. .
Bei Postbeznß 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich
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Bekanntmachung, betreffend: Die Aufnahme des Besitzstandes zur Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen.
Montag, den 28. ds. Mts. wird mit der Vermessung der einzelnen Grundstücke in der Flur II und zwar Gewann „Am Steinweg" durch den Großh. Feldbereinigungsgeometer Ludwig und dessen Geometerpersonal begonnen.
Die betr. Grundbesitzer werden ersucht, dieser Messung beizuwohnen und zugleich eingeladen, die vorhandenen Parzellengrenzsteine vorschriftsmäßig aufzuräumen und kenntlich zu machen und da, wo Parzellengrenzsteine gänzlich fehlen, die Grenzpunkte in Uebereinkunft mit dem Nebenläger durch dauerhafte Pfähle von der vorgeschriebenen Größe zu bezeichnen. Werden diese Grenzen nicht auf solche Weise bezeichnet, so ist der Geometer genötigt, nach dem gegenwärtigen Besitzstände aufzunehmen und haben sich alsdann die Grundbesitzer alle dadurch entstehenden Nachteile zuzuschreiben. ä , ,, r.
Eine weitere Bekanntmachung un Kreisblatt hierüber erfolgt nicht, dagegen wird der jeweilige Vermessungsbezirk durch Anschlag im Publikationskasten an der Großh. Bürgermeisterei zu Daubringen bekannt gegeben.
Friedberg, 25. August 1899.
Der Großh. Bereinigungskommiffär.
Süffert, Kreisamtmann.
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Deutsches Reich.
_ Das Herrenhaus hat heute mit geringer Mehrheit dem bereits erwähnten Antrag seiner Geschäftsordnungskommission zugestimmt und die Ermäßigung zur Strafverfolgung gegen den „Vorwärts" wegen Beleidigung des Hauses gegeben. Die Beleidigung wurde in einem Artikel vom 6. Juli 1899, überschrieben „Der Tag des Herrn", gefunden, aber Graf Klinkowström erklärte, daß er sich diesen Artikel zum ersten Strafantrag gegen den „Vorwärts" nicht ausgesucht haben würde. Herr von Levetzow meinte, der Artikel würde besser verlacht, als verfolgt. Graf
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Amtlich er teil.
Bekanntmachung.
Betreffend: Schießübungen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis I gebracht, daß das Infanterie-Regiment „Kaifer Wilhelm" Nr. 116 am 31. August, 1., S., 4. und S. September I. Js., jedesmal vou morgens 6 bis nachmittags 6 Uhr, Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-Rechtenbach-Bübliugshäuser°Hof—Stoppelberg—Nauborn—Reiskirchen mit allgemeiner I Schußrichtung vou Großrechteubach uach Westen I gegen die Linie „Hohe Birken-Stoppelberg" ab. — Die Straßen Wetzlar—Groß-Rechtenbach, Wetzlar—Nauborn —Reiskirchen, Reiskirchen- Volpertshausen—Weideuhausen—Groß-Rechtenbach und der Weg Bübliugshäuser-Hof—Forsthaus Stoppelberg—Kirscheuwäldchen-Nauboru find ungefährdet. Die Wege, welche in das vou vorgenannten Straßen und Weg umgrenzte Gelände hineiuführeu, find gefährdet, sie werden | während der Dauer des Schießens vou 7 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags durch Posten gesperrt und dürfen, ebenso wie oben genanntes Gelände selbst, nicht betreten werden.
Besonders wird uvch darauf hiugewieseu, daß au den genannten Tagen während der Dauer des Schießens sich keine Holzhauer, Holzsammler und Beereusucher in den gefährdeten Waldungen aufhalteu dürfen.
Gießen, am 25 August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen qrößeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die Sperre des Ortes Ruttershausen und dessen Feldgemarkuug an. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Beschränkungen : Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Ruttershausen auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die Untersuchung durch den Großfi Kreis- veterinärarzt veranlassen, und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Giltigkeit hat, mit sich führen und die vorgeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) Nachricht geben. Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. Kreisveterinärarzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinig-
Klinkowström billigte den Strafantrag hauptsächlich insofern, als durch eine namhafte Geldstrafe die sozialdemokratische Parteikasse geschädigt werden kann. Dazu bemerkt treffend die „Tägl. Rdsch." : Es ist Sache des hohen Hauses, wie es Beleidigungen seiner Ehre behandeln will, wohl aber müssen wir dagegen Verwahrung einlegen, daß der Berichterstatter Graf Durant bei der Begründung des Antrages von der „leider herrschenden Preßfreiheit" sprach, denn wir können eine maßvolle Freiheit, wie sie die Presse in Deutschland genießt, nicht entbehren, und wenn über ärgerlichen Mißbrauch dieser Presse durch Rüpel aller Art mit Recht in manchem Fall geklagt wird, so begegnet dafür die best- gesinnte Presse zuweilen einer Empfindlichkeit und einer Beurteilung ihrer Aufgaben und ihres Rechts zur Kritik öffentlicher Einrichtungen, daß wir selber mehr in der Eroberung als in dem Genuß eines geduldeten PreßrechtS unsere Zeit verbringen.
Berlin, 25. August. Die Meinung, daß eine größere Anzahl von preußischen Beamten gemaßregelt werden sollte, scheint sich nicht zu bestätigen. Wie dem „Lokal- Anzeiger" gemeldet wird, widersetzt sich namentlich Minister von Miquel einer derartigen Maßregel mit allem Nachdruck. Er erklärt, daß man Beamte, die mit Erlaubnis der Regierung Mandate zum Abgeordnetenhause übernehmen und dann als Abgeordnete lediglich ihre Pflicht gegenüber ihren Wählern erfüllt haben, deshalb nicht maßregeln dürfe. Dagegen soll sich bestätigen, daß der Hilfsarbeiter im Kultusministerium, Dr. Jrmer entlassen sei, weil er gegen den Kanal gestimmt hat.
Berlin, 25. August. Der Schluß der Landtagssession wird morgen nachmittag 5 Uhr in einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Häuser im Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses stattfinden. Der Ministerpräsident Fürst Hohenlohe wird in einer Schlußrede sein Bedauern über das Scheitern der Kanalvorlage aussprechen und deren Wiederkehr in der nächsten Session ankündigen.
Berlin, 25. August. Das Abgeordnetenhaus hat heute den Gesetzentwurf betreffend die Gerichts-Organisation für Berlin und Vororte in dritter Lesung angenommen. Es folgt die Beratung der vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Ausführungsgesetze und zwar zunächst denjenigen zum Handelsgesetzbuch. Dasselbe muß nochmals an das Herrenhaus zurückgehen, weil heute em nationalliberaler Antrag zur Annahme gelangte, den vom i Herrenhause wiederhergestellten Artikel 4 betreffend die aufsichtsbehördlichen Befugnisse zur Auflösung von Aktien- Gesellschaften wiederum zu streichen. Debattelos wurde sodann die Vorlage betreffend die Landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher angenommen. Auch das Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch geht infolge heute vorgenommener Aenderungen wieder an' das Herrenhaus zurück. Hierauf wurden noch Petitionen erledigt. Präsident von Kröcher teilt mit, die Staats-Regierung habe die Absicht, morgen die Landtags- Session zu schließen. Morgen nachmittag 1 Uhr findet noch eine Sitzung statt, um die an das Herrenhaus zurück- gegangenen Vorlagen zu erledigen. — Das Herrenhaus hat heute den Gesetzentwurf betreffend die Gewährung von Zwischen-Kredit bei Rentengutsbildungen von der Tagesordnung abgesetzt und alsdann einen Antrag der Geschäfts- I Ordnungs-Kommission auf Strafverfolgung des „Vorwärts" wegen Beleidigung des Herrenhauses mit einer knappen I Mehrheit angenommen. Nächste Sitzung morgen 10 Uhr. (Landesbank für Wiesbaden, Gerichts-Organisationen für Berlin und die vom Abgeordnetenhause zurückgekommenen
I Vorlagen). . _ ,
— Kaiserzusammenkunft m Bernstorfs? Dem „Lok.-Anz." geht aus Kopenhagen die folgende, mit Vorsicht aufzunehmende Nachricht zu: Nachdem König Christian nun von seiner Reise zurückgekehrt ist, beschäftigt man sich in hiesigen Hofkreisen mit den bevorstehenden fürstlichen Be- I suchen. In erster Reihe steht die Frage, ob Kaiser Wilhelm I nach Bernstorff kommen wird. König Oskar von Schweden I wird, während der deutsche Kaiser sich als Gast beim Grafen I Thott auf Skabersjo aufhält, seine gewöhnlichen Jagden I auf der Insel Hven halten und hat sowohl Kaiser Wilhelm I als König Christian eingeladen, an denselben teilzunehmen. I Man meint, daß der Kaiser bann, bevor er die Heimreise I antritt, von Malmö nach Kopenhagen die kurze Reise I machen und einen Besuch in Bernstorff abstatten werde. I In denselben Tagen wird der Zar Nikolaus, wie verlautet, I gleichfalls dort eintreffen, und die beiden Kaiser beabsichtigen, so heißt es weiter, der Trauermesse, die am Todestage der | Königin Luise in der Roskilder Domkirche gehalten werden
| bis 17. Sepl™ber’ «stelW ilitärkonxer • 5596
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Bekanntmachung.
Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Nieder-Gemünden, Kreis Alsfeld, amtlich festgestellt ist, ist Gehöft sperre angeordnet worden.
Gießen, 26. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche zu Utphe.
In einem Gehöfte zu Utphe ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre verfügt worden.
Gießen, den 26. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
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