Ausgabe 
27.8.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Sonntag den 27. August

ErstesBlatt.

Nr 201

18»»

Saufe

Anrts- und Anzeigeblutt für den Avers Gietzen.

4ffliäuser

NNe Lnjeigrn-vennittlun-rftellm lei In- nutz ÄulleaX nchmrn Xnzeißrn für den Gießenrr Anzeiger

flene^et Anzeigen zu der n«ch«ittag< für de, X*| erscheinenden Nummer Hi vor». 16 Uhr

Ibbeftien, »xpedition und Druckerei:

Kch.kstrihe Ar. 7.

WA«

Jifahrt nach NewYork 0'7 Tage.

Gratisbeilagen: Gießener Familicnblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__

ungen an einem bestimmten Tage wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.

Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungs­grenze hinaus.

Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Ge­markung besitzt, muß dieselbe entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Ge­markung besorgen.

Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Ge­markung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen.

Ausfuhr von Dünger, Rauffutter und Stroh aus dem Sperrgebiet ist verboten.

Gießen, den 26. August 1899.

Großh. Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Gefunden: 1 Taschenuhr, 1 Damenuhrkette, 3 Bro­schen, Geld, 1 Manschette mit Knopf, 1 Zigarrenspitze mit Etui, 2 Paar und 2 einzelne Handschuhe, 1 Damenregen, schirm, 1 Strohhut, 1 Radfahrertasche und 1 Seil.

Zugeftogen: 1 Taube.

Gießen, den 26. August 1899.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Muhl.

Adresse für Depeschen: Axzriger Fernsprecher Nr. 51.

MezngvprelO vierteljährlich

2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pf>. mit vringerloh«. .

Bei Postbeznß 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich

Izminden^16*'»'

!ll---

^hnnethode

nme koiholoi, A

Bekanntmachung, betreffend: Die Aufnahme des Besitzstandes zur Feldbe­reinigung in der Gemarkung Daubringen.

Montag, den 28. ds. Mts. wird mit der Vermessung der einzelnen Grundstücke in der Flur II und zwar Gewann Am Steinweg" durch den Großh. Feldbereinigungsgeometer Ludwig und dessen Geometerpersonal begonnen.

Die betr. Grundbesitzer werden ersucht, dieser Messung beizuwohnen und zugleich eingeladen, die vorhandenen Parzellengrenzsteine vorschriftsmäßig aufzuräumen und kenntlich zu machen und da, wo Parzellengrenzsteine gänz­lich fehlen, die Grenzpunkte in Uebereinkunft mit dem Neben­läger durch dauerhafte Pfähle von der vorgeschriebenen Größe zu bezeichnen. Werden diese Grenzen nicht auf solche Weise bezeichnet, so ist der Geometer genötigt, nach dem gegenwärtigen Besitzstände aufzunehmen und haben sich als­dann die Grundbesitzer alle dadurch entstehenden Nachteile zuzuschreiben. ä , ,, r.

Eine weitere Bekanntmachung un Kreisblatt hierüber erfolgt nicht, dagegen wird der jeweilige Vermessungsbezirk durch Anschlag im Publikationskasten an der Großh. Bürger­meisterei zu Daubringen bekannt gegeben.

Friedberg, 25. August 1899.

Der Großh. Bereinigungskommiffär.

Süffert, Kreisamtmann.

Kehemr Anzeiger

6<meraf -Anzeiger

N

^langen

txHktiri UtM mit Inln4*RK bei

Wt Gießener

UfewWteMtttt awrbcn km LnzNßrr »tcheulNch #i«rmel

Deutsches Reich.

_ Das Herrenhaus hat heute mit geringer Mehrheit dem bereits erwähnten Antrag seiner Geschäfts­ordnungskommission zugestimmt und die Ermäßigung zur Strafverfolgung gegen denVorwärts" wegen Beleidigung des Hauses gegeben. Die Beleidigung wurde in einem Artikel vom 6. Juli 1899, überschriebenDer Tag des Herrn", gefunden, aber Graf Klinkowström erklärte, daß er sich diesen Artikel zum ersten Strafantrag gegen denVor­wärts" nicht ausgesucht haben würde. Herr von Levetzow meinte, der Artikel würde besser verlacht, als verfolgt. Graf

titelte

WM- Abonnements I auf den

Gießener Anzeiger

für den Monat September werden von allen Postanstalten, Zeitungsträgern und der Expedition, Schulstraße 7, sowie den Zweigstellen, jederzeit entgegen­genommen. Neueintretende Abonnenten erhalten die Zeitung bis 1. September kostenfrei. _____________________________

Amtlich er teil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Schießübungen.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis I gebracht, daß das Infanterie-RegimentKaifer Wilhelm" Nr. 116 am 31. August, 1., S., 4. und S. September I. Js., jedesmal vou morgens 6 bis nachmittags 6 Uhr, Schießübungen mit scharfen Patronen in dem Gelände zwischen Groß-Rechtenbach-Bübliugshäuser°HofStop­pelbergNaubornReiskirchen mit allgemeiner I Schußrichtung vou Großrechteubach uach Westen I gegen die LinieHohe Birken-Stoppelberg" ab. Die Straßen WetzlarGroß-Rechtenbach, WetzlarNaubornReiskirchen, Reiskirchen- VolpertshausenWeideuhausenGroß-Rechten­bach und der Weg Bübliugshäuser-HofForst­haus StoppelbergKirscheuwäldchen-Nauboru find ungefährdet. Die Wege, welche in das vou vorgenannten Straßen und Weg umgrenzte Ge­lände hineiuführeu, find gefährdet, sie werden | während der Dauer des Schießens vou 7 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachmittags durch Posten gesperrt und dürfen, ebenso wie oben genanntes Gelände selbst, nicht betreten werden.

Besonders wird uvch darauf hiugewieseu, daß au den genannten Tagen während der Dauer des Schießens sich keine Holzhauer, Holzsammler und Beereusucher in den gefährdeten Waldungen aufhalteu dürfen.

Gießen, am 25 August 1899.

Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen qrößeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die Sperre des Ortes Ruttershausen und dessen Feldgemarkuug an. Danach unterliegt der Verkehr mit Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Be­schränkungen : Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet. Die Ausfuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Ab­schlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Ruttershausen auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die Untersuchung durch den Großfi Kreis- veterinärarzt veranlassen, und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine dreitägige Giltigkeit hat, mit sich führen und die vorgeschriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) Nachricht geben. Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. Kreisveterinärarzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinig-

Klinkowström billigte den Strafantrag hauptsächlich insofern, als durch eine namhafte Geldstrafe die sozialdemokratische Parteikasse geschädigt werden kann. Dazu bemerkt treffend dieTägl. Rdsch." : Es ist Sache des hohen Hauses, wie es Beleidigungen seiner Ehre behandeln will, wohl aber müssen wir dagegen Verwahrung einlegen, daß der Bericht­erstatter Graf Durant bei der Begründung des Antrages von derleider herrschenden Preßfreiheit" sprach, denn wir können eine maßvolle Freiheit, wie sie die Presse in Deutsch­land genießt, nicht entbehren, und wenn über ärgerlichen Mißbrauch dieser Presse durch Rüpel aller Art mit Recht in manchem Fall geklagt wird, so begegnet dafür die best- gesinnte Presse zuweilen einer Empfindlichkeit und einer Be­urteilung ihrer Aufgaben und ihres Rechts zur Kritik öffentlicher Einrichtungen, daß wir selber mehr in der Er­oberung als in dem Genuß eines geduldeten PreßrechtS unsere Zeit verbringen.

Berlin, 25. August. Die Meinung, daß eine größere Anzahl von preußischen Beamten gemaßregelt werden sollte, scheint sich nicht zu bestätigen. Wie demLokal- Anzeiger" gemeldet wird, widersetzt sich namentlich Minister von Miquel einer derartigen Maßregel mit allem Nachdruck. Er erklärt, daß man Beamte, die mit Erlaubnis der Regierung Mandate zum Abgeordnetenhause übernehmen und dann als Abgeordnete lediglich ihre Pflicht gegenüber ihren Wählern erfüllt haben, deshalb nicht maßregeln dürfe. Dagegen soll sich bestätigen, daß der Hilfsarbeiter im Kultus­ministerium, Dr. Jrmer entlassen sei, weil er gegen den Kanal gestimmt hat.

Berlin, 25. August. Der Schluß der Landtags­session wird morgen nachmittag 5 Uhr in einer gemein­schaftlichen Sitzung beider Häuser im Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses stattfinden. Der Ministerpräsident Fürst Hohenlohe wird in einer Schlußrede sein Bedauern über das Scheitern der Kanalvorlage aussprechen und deren Wieder­kehr in der nächsten Session ankündigen.

Berlin, 25. August. Das Abgeordnetenhaus hat heute den Gesetzentwurf betreffend die Gerichts-Organisation für Berlin und Vororte in dritter Lesung angenommen. Es folgt die Beratung der vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Ausführungsgesetze und zwar zu­nächst denjenigen zum Handelsgesetzbuch. Dasselbe muß nochmals an das Herrenhaus zurückgehen, weil heute em nationalliberaler Antrag zur Annahme gelangte, den vom i Herrenhause wiederhergestellten Artikel 4 betreffend die auf­sichtsbehördlichen Befugnisse zur Auflösung von Aktien- Gesellschaften wiederum zu streichen. Debattelos wurde so­dann die Vorlage betreffend die Landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher angenommen. Auch das Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch geht infolge heute vorgenommener Aenderungen wieder an' das Herrenhaus zurück. Hierauf wurden noch Petitionen erledigt. Präsident von Kröcher teilt mit, die Staats-Regierung habe die Absicht, morgen die Landtags- Session zu schließen. Morgen nachmittag 1 Uhr findet noch eine Sitzung statt, um die an das Herrenhaus zurück- gegangenen Vorlagen zu erledigen. Das Herrenhaus hat heute den Gesetzentwurf betreffend die Gewährung von Zwischen-Kredit bei Rentengutsbildungen von der Tages­ordnung abgesetzt und alsdann einen Antrag der Geschäfts- I Ordnungs-Kommission auf Strafverfolgung desVorwärts" wegen Beleidigung des Herrenhauses mit einer knappen I Mehrheit angenommen. Nächste Sitzung morgen 10 Uhr. (Landesbank für Wiesbaden, Gerichts-Organisationen für Berlin und die vom Abgeordnetenhause zurückgekommenen

I Vorlagen). . _ ,

Kaiserzusammenkunft m Bernstorfs? Dem Lok.-Anz." geht aus Kopenhagen die folgende, mit Vorsicht aufzunehmende Nachricht zu: Nachdem König Christian nun von seiner Reise zurückgekehrt ist, beschäftigt man sich in hiesigen Hofkreisen mit den bevorstehenden fürstlichen Be- I suchen. In erster Reihe steht die Frage, ob Kaiser Wilhelm I nach Bernstorff kommen wird. König Oskar von Schweden I wird, während der deutsche Kaiser sich als Gast beim Grafen I Thott auf Skabersjo aufhält, seine gewöhnlichen Jagden I auf der Insel Hven halten und hat sowohl Kaiser Wilhelm I als König Christian eingeladen, an denselben teilzunehmen. I Man meint, daß der Kaiser bann, bevor er die Heimreise I antritt, von Malmö nach Kopenhagen die kurze Reise I machen und einen Besuch in Bernstorff abstatten werde. I In denselben Tagen wird der Zar Nikolaus, wie verlautet, I gleichfalls dort eintreffen, und die beiden Kaiser beabsichtigen, so heißt es weiter, der Trauermesse, die am Todestage der | Königin Luise in der Roskilder Domkirche gehalten werden

| bis 17. Seplber «stelW ilitärkonxer 5596

e»lgehul8ebS-de- ,nd

Bekanntmachung.

Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Nieder-Gemünden, Kreis Alsfeld, amtlich fest­gestellt ist, ist Gehöft sperre angeordnet worden.

Gießen, 26. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche zu Utphe.

In einem Gehöfte zu Utphe ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre verfügt worden.

Gießen, den 26. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

irung.

(uhmilch bei Säuglingen.

ihdnrchtall«

-n verwendet

1877

ogerien.

ORK nore Bremen-La Plata len Bremen-OstAsien en-Australlen. uskunft etheflt dar ehe Lloydliemeii dessert Agenten.

uskunß erteilen;MI ichulhof 9 0Sj Giessen.

Karl, Grünberg.

n

ier ö'»»

jräu

bochfc^"

. - bin