Ausgabe 
26.8.1899 Zweites Blatt
 
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der verschiedenen Fruchtgattungen, aber die Arbeit geht auch umso besser von statten, sie räumt, wie man zu sagen pflegt. In der Wetterau hat man sogar nachts durchgearbeitet, um den reichen Fruchtsegen einzuernten. Wer durch diese Fruchtkammer Hessens zur Zeit der Ernte gekommen ist, der wird voll Bewunderung auf die Fruchtfelder geblickt haben. Ein solch goldgelber Hafer auf federspuldickem Halm wächst nicht überall. Die gewaltigen Stoppelfelder legen hier noch Zeugnis ab von dem reichen Fruchtsegen. In der Wetterau erblickt man den Hafer überall nach dem Schnitt auf Haufen stehen. In den nördlichen Gegenden Ober­hessens bleibt er auf dem Boden liegen und wird gleich nach dem Binden in die Scheuer gefahren. Wir halten das Verfahren der Wetterauer für das bessere. Türmen sich Überall auch in der Nähe der Ortschaften die Frucht- und Strohhaufen, so haben wir sie doch nirgends wieder in der Ausdehnung gesehen wie bei Berstadt. Am Nord­ende des Ortes hat man eine wahre Strohstadt errichtet. So war es auch im vorigen Jahre der Fall. Das alte Stroh der vorjährigen Ernte sitzt hier zum Teil noch unter dem neuen. Auch eine vorzügliche Aepfelernte hat man in der Wetterau zu erwarten. In den Gemarkungen Nieder- Wöllstadt, Assenheim, Bingenheim, Berstadt rc. stehen un­zählige Stützen unter den schwerbeladenen Obstbäumen. Auf Grund der in Aussicht stehenden Aepfelernte ist in Frankfurt a. M. der Aepfelwein abgeschlagen.

8. Darmstadt, 23. August. Die 5. ordentl. evangel. Landessynode, welche Mitte September zusammentritt, wird u. a. folgende Fragen behandeln: 1. Gesetzentwurf, betreffend die Gehalte der Geistlichen. 2. Die Gehalte der im Geschäftskreis des Oberkonsistoriums und des Prediger­seminars zu Friedberg angestellten Beamten und Bediensteten. 3. Die allgemeine geistliche Witwenkasse betreffend.

Die Anfangsgehalte der definitiv angestellten Geist­lichen werden festgesetzt auf Mk. 2100. Der Gehalt steigt nach 5 Jahren auf 2400 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 2700 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 3200 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 3600 Mk., nach weiteren 3 Jahren aus 3900 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4200 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4500 Mk., nach weiteren 3 Jahren auf 4800 Mk, nach weiteren 4 Jahren auf 5000 Mk.

Das Gesetz findet keine Anwendung auf: a. die Hof­geistlichkeit, b. die im Hauptamt an einer Strafanstalt an­gestellten Geistlichen, c. auf die Geistlichen des Diakonissen­hauses Elisabethenstift, d. auf diejenigen Geistlichen, welche sich bisher dem Gesetz vom 17. November 1888 (betreffend den Gehaltsbezug der Geistlichen) nicht unterworfen haben und sich demselben demnächst nicht unterwerfen, e. auf die­jenigen Geistlichen, welche dauernd dienstunfähig sind. Dgs Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn der in Aus­sicht gestellte weitere Staatszuschuß von 250,000 Mk. be­willigt wird.

Nach dem Gesetzentwurf, betreffend die Gehalte der im Geschäftskreis des Oberkonsistoriums und des Prediger­seminars in Friedberg angestellten Beamten und Bediensteten, ist folgendes vorgeschlagen:

Die Gehalte der Mitglieder rc. werden von dem noch gesetzlich zu bestimmenden Zeitpunkt folgendermaßen fest­gesetzt: 1. Präsident: Mk. 9500; 2. Räte: Mk. 5800, 6200, 6500, 6900, 7200; das Vorrücken in die höheren Gehalte erfolgt nach dreijähriger Dienstzeit. 3. Sekretäre: Mk. 2800, 3300, 3700, 4200, 4600, 5100, 5500, 6000; Vorrücken nach dreijähriger Dienstzeit. 4. Registrator: Mk 2000, 2300, 2600, 2900, 3300, 3600, 3900, 4200. 5. Buchhalter und Protokolls: Mk. 2000, 2300, 2600, 2900, 3100, 3400, 3700, 4000. 6. Kanzlei-Inspektor: Mk. 2300, 2450, 2600, 2750, 2900. 7. Kanzlist: Mk. 2100, 2250, 2400, 2550, 2700. 8. Kanzleidiener: Mk. 1500, 1550, 1600, 1650, 1700. 9. Rechner der ^entralkirchrnfonds und der mit diesen verbundenen Fonds: Mk. 2800, 3300, 3700, 4200, 4600, 5100, 5500, 6000; Borrücken nach dreijähriger Dienstzeit. Die Gehalte der Professoren am Predigerseminar werden festgesetzt: Mk. 3800, 4200, 4600, 5000, 5400, 5800, Pfarrgehalt mit ein­gerechnet; außerdem freie Wohnung oder Wohnungs­vergütung. Der Diener am Predigerseminar bezieht: Mk. 1100, 1150, 1200, 1250, 1300, 1350; Vorrücken nach dreijähriger Dienstzeit.

Der Gesetzentwurf, die allgemeine geistliche Witwenkasse betr., lautet:

§ 1. Von dem gesetzlich noch zu bestimmenden Zeit­punkte an wird die allgemeine geistliche Witwenkasse auf­gelöst, und geht das Vermögen derselben, sowie der mit ihr verbundenen Witwenkassen in Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen auf den evangelischen Zentralkirchensond über, welcher auch die den Witwenkassen obliegenden Leistungen übernimmt.

Die einmalige Aufbesserung der Gehalte betreffend, liegt der Antrag vor, die von der Regierung mit Zu­stimmung der Landstände bewilligten 140,000 Mk., sowie weiter zur Verfügung stehenden 25,000 Mk., zusammen 165,000 Mk., in Beträgen von 300600 Mk. an die zirka 400 evangelischen Geistlichen je nach Alter und Dienst- lahren pro 1900 zu verteilen. Nichtangestellte Geistliche, sowie diejenigen, welche sich einen Vikar halten, kommen nicht in Betracht.

P.C. Groß-Umstadt, 24. August. Die Beurteilungs­kommission der Gewerbe-Ausstellung (Preisgericht) tritt am nächsten Montag zusammen; es wird keine leichte Arbeit sein, unter dem besten, das sich hier zusammen­gesunden, das allerbeste herauszusuchen. Die Ankaufs- Kommission für Verlosungsgegenstände ist fleißig an der Arbeit; überall in der Ausstellung begegnen uns die Schildchen:Angekauft zur Verlosung". Das Wörtchen Verkauft", das für die Aussteller einen so freundlichen Klang hat, ist überhaupt nicht selten zu finden. Zurzeit zieht die Besucher in der Haupthalle besonders eine eigens

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zusammengestellte Zimmer-Einrichtung an, welche den ersten Gewinn der Verlosung darstellt. (Wert 1500 Mk.) Man will beobachtet haben, daß manchehäuslich gesinnte" Dame und manchernach einem eigenen Heim" sich sehnender Herr unmittelbar von der Besichtigung deranheimelnden" Einrichtung zum Losverkäufer geeilt ist, um sich dasgroße Glück" zu sichern. Am nächsten Sonntag konzertiert die Kapelle des Jägerbataillons zu Aschaffenburg auf dem Ausstellungsplatz.

A Mainz, 24. August. Den 10. September findet hier ein Part eitag der Sozialdemokraten des Großherzogtums Hessen statt. Reben einem Referat über die bevorstehenden Landtagswahlen und einem Geschäfts­bericht der Landtagsfraktion steht noch ein dritter Punkt: Taktische Parteistreitfragen" auf der Tagesordnung. Das Referat über diesen Punkt hat Dr. David-Mainz. Wieder neue Kasernenbauten hier in Sicht! Wie dasMainzer Tagblatt" authentisch erfährt, beabsichtigt die Militärbehörde in der Nähe der Kirchhöfe, unfern dem Vororte Zahlbach, eine große Kaserne, verbunden mit einem ausgedehnten Exerzierplatz zu errichten. Die Kaserne soll für das Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3 bestimmt sein und sollen die benötigten Grundstücke bereits gesichert sein.

A Vom Rhein, 24. August. Die anhaltende trockene Witterung beginnt den Wasserstand des Rheins bereits sehr unangenehm zu beeinflussen, und haben Schlepp- und Personenschiffe schon stellenweise mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die schon seit geraumer Zeit mit halber Ladung fahrende Schleppkähne müssen in dem Rheingau noch weiter lichten und können auch so manche niedere Stellen nur mit Gefahr passieren. So fuhr der mit

Kohlen beladene SchleppkahnHanna" vorgestern bei der Kransau auf und erhielt in feinem Laderaum ein Leck.

Mit knapper Not konnte der Kahn noch an das Ufer

gebracht werden.

f Zur Geheimmittel-Verfolgung schreibt berMainzer Anzeiger": Die Pharmaceutische Zeitung veröffentlicht in Nr. 65 vom 16. d. Mts. folgende Polizeiverordnung: Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allge­meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 sowie der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird behufs Einschränkung des Ge­heimmittelunwesens für den Umfang der Rheinprovinz mit Zustimmung des Provinzialrates hierdurch verordnet, was folgt: § 1. Die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln, welche dazu bestimmt sind, zur Verhütung oder Heilung von Pflanzenkrankheiten zu dienen, ist verboten. § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit einer Geldstrafe bis zum Betrage von 60 Mk. und im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft. Koblenz, den 28. Juli 1899. Der Oberpräsident der Rheinprovinz: Nasse. Wir glaubten erst an einen Druckfehler, aber eine an einer anderen Stelle derselben Nummer der Pharmaceutischen Zeitung an diese Polizei­verordnung anknüpfende Notiz belehrt uns eines anderen. Die Notiz lautet: Eine interessante Erweiterung des Ver­botes der Ankündigung von Geheimmitteln ist in der Rhein­provinz soeben verkündet worden. Nachdem dieses Verbot ursprünglich nur diejenigen Mittel betraf, welche gegen menschliche Krankheiten und Körperschäden angeboten wurden, wurde es später auch auf Tierheilmittel ausgedehnt. Jetzt hat man in der Rheinprovinz noch eine weitere Art von Krankheiten gefunden und das Verbot auch auf diese erstreckt, nämlich auf Pflanzenkrankheiten. Das hätte wohl niemand geahnt, daß das Verbot der Ankündigung von Geheimmitteln, das ursprünglich nur zum Schutze von Leben und Gesund­heit der Einwohner gedacht war, so entwicklungsfähig sein werde. Davor werden wir aber hoffentlich bewahrt bleiben, daß man dasselbe eines Tages auch auf die Mittel an­wendbar hält, welche zur Bekämpsuug der Krankheiten des Zeitalters angepriesen werden. Uns will es scheinen, daß das Bestreben, derartige Polizeiverordnungen zu erlassen, selbst auf eine gewisse Krankheit des Zeitalters zurückzu­führen ist, gegen welche eine Gegenverordnung von zu­ständiger Seite sehr am Platze wäre.

*T Zur Frage der Ermäßigung der Eisenbahnpersonen- tarife wird der offiziösenNordd. Allg. Ztg." geschrieben: Seit Einführung des Personen- und Gepäcktarifs der preußischen Staatsbahnen auf den Strecken der vormaligen Hessischen Ludwigs- Eisenbahn-Gesellschaft, soweit sie dem Direktionsbezirk Mainz zugeteilt wurden es sind dies die in den hessischen Provinzen Rheinhessen und Starkenburg belegenen Linien, sind nunmehr zehn Monate verflossen. Die Wirkung dieser mit einer starken Tarifermäßigung verbundenen Reform für ein begrenztes Verkehrsgebiet wird um so größeres Interesse bieten, als die schwebenden Fragen einer Aenderung der Personen­tarife die Aufir erksamkeit weiter Kreise in Anspruch nehmen, als ferner durch die Reform zum erstenmal in einem süd­deutschen Verkehrsgebiet mit starkem Lokal- und Durch­gangsverkehr die 4. Wagenklasse, welcher die süddeutsche Bevölkerung angeblich abgeneigt sein soll, eingeführt worden ist. Nach den vorliegenden Erfahrungen hat sich in diesem neuen Gebiet die 4. Wagenklasse als ein außerordentliches Förderungsmittel des Personenverkehrs erwiesen, und erfreut sich bei der weniger bemittelten Bevölkerung großer Beliebt­heit. Die Zahl der beförderten Personen ist innerhalb vier verschiedener Verkehrsmonate des Jahres 1898/99 gegen die gleichen Monate des Vorjahres von 2,171,456 auf 2,734,046 gestiegen. Für das ganze Jahr berechnet, be­deutet dies eine Mehrbeförderung von 1,687,770 Personen. Während sich zur Zeit der Geltung des Hessischen Ludwigs- bahntarifs die Reisenden auf die einzelnen Klassen im Binnenverkehr mit 0,3 v. H. in der 1. Klasse, mit 7,2 v. H. in der 2. Klasse und mit 92,5 v. H. in der 3. Klaffe verteilten, entfallen seit dem 1. Oktober 1898 im Binnen­verkehr auf die 1. Klasse 0,3 v. H., 2. Klasse 5,5 v. H.,

3. Klasse 33,5 v. H. und 4. Klasse 60,7 v. H. aller Reisenden. Mit der wachsenden Zahl der beförderten Per­sonen hat auch die Zahl der geleisteten Personenkilometer zugenommen, nämlich um 11 v. H. ist gleich 5,795,200 Personenkilometer von 44,943,981 auf 50,739,181 Personen­kilometer. Die durchschnittliche Einnahme aus dem Personcn- kilometer ist von 3,8 Pfg. auf 2,8 Pfg., also um fast 27 Proz. zurückgegangen. Die wirkliche Einnahme ist zwar von rund 1,350,000 2^. auf rund 1,400,000 Mk., d. i. um 50,000 Mk. gleich 3,4 v. H. gestiegen. Es entspricht dieses jedoch kaum den Mehreinnahmen aus der fortschreiten­den allgemeinen Verkehrssteigerung. Zieht man die An­schaffungskosten für Wagen, die Mehraufwendungen für Personal und Zugkosten infolge der Einführung der vierten Wagenklasse in Betracht, so ergibt sich für die Verwaltung als finanzielle Wirkung die Maßnahme nicht wohl eine Steigerung, sondern eine Minderung der Reineinnahme. Die aller Orten verbreitete Auffassung, daß Tarifermäßig­ungen Einnahmevermehrung mit sich bringen müssen, findet vorliegend trotz der starken Verkehrssteigerung keine Be­stätigung. Es bleibt also bei den bestehenden Tarifen, denn in unserer vom fiskalischen Geiste beherrschten Eisenbahn­verwaltung hak neben dem finanziellen Interesse jedes andere zu schweigen.

Vermischtes.

* Jena, 21. August. Der 10. Deutsche Mechanikertag wurde heute hier von dem Vorsitzenden Dr. Krüß-Ham­burg in Gegenwart zahlreicher Teilnehmer aus dem ganzen Reiche eröffnet. Nach den Begrüßungsansprachen der Ver­treter der weimarischen Staatsregierung, der Universität und der hiesigen Stadt erstattete der Vorsitzende den Jahres­bericht, nach dem die Gesellschaft zur Zeit 459 Mitglieder zählt. Professor Westphal-Berlin berichtete über die Vor­bereitungen zur Pariser Weltausstellung, sodann sprach Professor Abbü über die Einsetzung eines Schiedsgerichts. Die von dem Redner ausgearbeiteten Grundprinzipien eines Entwurfs für ein solches Gericht fanden Zustimmung, und der Vorstand wurde beauftragt, den enbgiltigen Entwurf fertigzustellen. Zum Schluß sprach Herr M. Berger über den Uebergang von den alten Rohren zu dem Rohrsystem der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik. Am Nachmittag besichtigten die Gäste die optische Werkstätte von Carl Zeiß und die Schottsche Glasfabrik, diese beiden welt­bekannten Institute, deren mustergiltige Einrichtungen all­gemeine Anerkennung fanden.

* Zürich, 23. August. Wegen Ermordung eines Brot- fuhrmanns in einer Thalschlucht bei Zug wurde im Jahre 1882 der Knecht Joseph Schicker von Beickerstorf zu lebens­länglicher Zuchthausstrafe verurteilt. 14 Jahre verbrachte Schicker in der Strafanstalt und beteuerte fortwährend seine Unschuld. Nach wiederholter Abweisung des Revisions­begehrens wurde endlich das Schuld-Urteil wegen Mangel genügender Beweise aufgehoben und Schicker auf freien Fuß gesetzt. Nun hat der wirkliche Mörder vor feinem Tode ein Geständnis abgelegt, und Schickers Unschuld ist jetzt also zweifellos festgestellt.

* Petersburg, 22. August. Telegramm derKölnischen Zeitung". Die von der russischen Regierung vor drei Jahren begonnene 350 Kilometer lange Land st raße von Rescht nach Teheran ist vollendet und wird nächsten Monat eröffnet werden. Der Bau hat große technische Schwierig­keiten zu überwinden gehabt; die Malaria forderte an 300 Menschenleben. Die Verwaltung der Straße liegt in den Händen der persischen Regierung, die auf der ganzen Strecke neun Schlagbäume errichtet hat und einen sehr hohen Zoll von jedem Passanten erhebt. Den russischen Beamten ist nur das Recht der Aufsicht über den Zustand der Straße und der an ihr entlang führenden Telegraphenlinie ein- geräumt, weil die persische Regierung dem Bau großes Mißtrauen entgegenbrachte, weßwegen man in Petersburg besonderes Entgegenkommen zeigte. Die Straße ist vor­nehmlich von strategischer und handelspolitischer Bedeutung, Der Verkehr vollzieht sich jetzt durch Dampfer über das Kaspische Meer nach Enseli und Pirbazar, dem bei Rescht liegenden Landungsplatz. Wie verlautet, wird die russische Regierung die Straße bis Jspahan weiterbauen.

* Die historischen Kostüme der Schauspielerinnen. Auf dem diesjährigen Bühnenvereinstag war der Antrag, künftig­hin auch dem weiblichen Bühnenpersonal die historischen Kostüme zu liefern, infolge der Opposition ver­schiedener Privattheaterdirektoren abgelehnt worden. Nicht nur vom Humanitären, auch vom künstlerischen Standpunkt aus wäre die Annahme dieses Antrags mit Freuden zu be­grüßen gewesen. Zieht man in Betracht, daß namentlich für das weibliche Chorpersonal die Anschaffung nut einiger­maßen anständiger Kostüme, bei Durchschnittsgagen von 130 Mk. monatlich, mit mannichfachen Entbehrungen und leider oft mit moralischen Erniedrigungen verbunden sind, so muß man sich wundern, daß die Durchführung dieser Neuerung nicht auf beiden Seiten, beim weiblichen Personal und bei den Theaterleitern eine verständnisvolle Aufnahme gefunden. Um so erfreulicher ist es, daß von feiten eines Stadttheaters ein nachahmenswertes Beispiel gegeben wurde. Herr Direktor Prof. Karl Krauß am Stadttheater in Zürich hat in den Kreisen des Theaterverwaltungsrats einen Mäcen gefunden, der die Kosten eines Choristinnen-Garderobefundus übernommen hat. Möge dieses Beispiel des Züricher Stadttheaters, das auch in künstlerischer Beziehung seit einem Jahre die Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, Nachahmung finden.

Meyers Konversations - Lexikon

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