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Sonntag den 26 Februar
Nr. 49 Erstes Blatt.
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Feuilletsn.
AÜr Aujeigen-BkrmiNirmgSstellell bt» In» und AuSlanbei «ehoren Anzeigen fir den Siebener Anzeiger entgegen.
erscheint ttgNch mit Ausnahme dr»
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Fernsprecher Nr. 51.
Giesser Weddensarde.
Waß en echte „Gäisser" is, Daas sich safdig auszedricke, Unn macht aaner mal en Riß Is das gut in alle Sticke Wanner echt von Hai verzehlt: Unser Ausdrick sein gewehlt!
Wackelt aaner dorch die Stadt
Is en Buweschwarm dehinner: Juh, err hott — im Sack e Ratt, Kreische do drei dutzend Kinner. Hott de Dorschd aan vull gemacht. Dann is schwarz der wäi die Nacht.
Hott e Kind waß aagestellt.
Dann dhuts Bimb unn Markes gewe, Unn wer viel uff Ausdruck hält. Gibt e Dach del noch denewe, Doch e Ohrfeig mit'm Klatsch Haaßt merr Hotzel oder Bätsch.
Leimsieder unn Stachelfaatz, Laatscher, Dreidraht, dhut merr heiße Steifschächter unn Kihkummet, Die kaa Elleganz beweise. —
Gratisbeilagen: Gießener FamilienblStter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Dolkskunde._____________
unser hessisches Vaterland mit der so viel Unfrieden er zeugenden Steuer zu verschonen.___
KeneNmc v.» «»jeifltn zu brr nachmittag- ttr den -»lgrudcu Lag erscheinendm Nummer bi» norm. 10 Uhr.
, li® und fio Mot W soliden.
Wer nix schwätze dhut, der werrd Bei uns e Klawaadsch gescholle. Wer sich awer efderscht errt. Kann mit seine Gidarr drolle. — Fer geworfe haaßts geblefft, Korze Hose sein vernesst.
„Krich de Kerl doch am Schlaffitch", Kreischt do so en klaane Borzel, — Der tritt awer aan am Flitch Unn en (innere an de Worzel.
Doch so bossig sich daß mächt: Dreimal drei is Buwerecht!
„Raich bei raich unn Berll bei Berll" Is e Sprichword sehr ze lowe, Unn äich genn es jedem Kerl Schwimmt err wäi die Schwane owe. Doch wer viel Grafahme macht Heudzedag werrd ausgelacht.
Mißgebord, daß is die Kron Aller ausgewehlte Mörder; Seines gleiche net die Bohn, Mehr ze sinne aller Oerder. Unn so gibts noch manch schih Wort, Waß im Volksmund nor lebt fort. —
Carl Triller.
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Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.
Ausland.
Wien, 24. Februar. Die Erbärmlichkeiten, welche die Tschechen im Kampf gegen das Deutschtum auf eine ihr Volk tief beschämende Art an den Tag lege», bezeugt wieder folgendes Stücklein. Im amtlichen Bericht über die letzte Sitzung des Stadtrats der Prager Vorstadt „königliche Weinberge" findet sich folgende Mitteilung: „Mit Rücksicht darauf, daß in Weinberge ein deutscher Kouleur- student einen tschechischen Hochschüler erschossen hat, wurde
Meßmer Anzeiger
Mneral-Anzeiger
Deutsches Reich-
— Gegen den fliegenden Gerichtsstand der Presse erklärt sich jetzt ein Gericht nach dem andern. Das Posener Schöffengericht sollte über eine Beleidigungsklage des Dr. Wendlandt, Stadtverordnetenvorstehers in Schwersenz, gegen den früheren Chefredakteur der „Post", Herrn Karl Groddeck, verhandeln. Das Gericht erklärte sich aber für unzuständig und stellte das Verfahren ein, da die Klage in Berlin, wo die „Post" erscheint, hätte erhoben werden muffen.
- Koloniales. Obwohl die Verhältnisse im Scharigebiet und am Tschadsee noch immer sehr uuNar sind, sind doch die Franzosen eifrig bei der Arbeit, die Scharte auszuwetzen, welche sie durch den Rückzug ihres verbündeten Gaurang, des Sultans von Bagirmi, vor Rabah davongetragen haben. Gentil ist in diesen Tagen nach dem Schari abgereist, welcher als Distrikt in die Verwaltung des französischen Kongo ausgenommen worden ist, aber er beabsichtigt vorläufig nur eine abwartende Rolle zu spielen. Der französische Resident in Bagirmi, Rousset, und Leutnant Prins haben in dieser Zeit bei dem entthronten König ausgehalten. Auf dem Schari ist ebenfalls noch der Forscher F. de Behagle thätig, welcher auf dem Dampfer „Leon Blot" zum dritten Male den Schari befahren hat und sich nunmehr zwei Jahre in diesen Gebieten aufhält. Auf seiner letzten Tour, welche 72 Tage dauerte, hatte er die Schiffbarkeit des Ba-Mingui (oder Bahr-el- Abiad) untersucht. Behagle ist von einem französischen Syndikat schon vor zwei Jahren hinausgeschickt, und man denkt daher an seinen Ersatz. Mit einem gewissen Interesse kann man auch der Expedition Fourneau entgegensetzen, welche auf dem Sangha nach Norden vordiingen will, da die Süd-Kamerun-Gesellschaft in der nächsten Zeit ihre Arbeiten begonnen haben wird. Denn wenn es der französischen Expedition gelingt, was bis jetzt immer mißlungen war, die Verbindung zwischen den mohamedanischen und heidnischen Völkern herzustellen, so würden unsere Kontore am Sanga dabei nur gewinnen.
Schambedaatsch unn Lama aach Sinn e Zierd' fer unser Sprach.
Stach es aach is so e Wort, Waß noch effdersch aazewenne; Schuwiak — am rächte Ort — Is gar manchen sehr ze genne; — Flabch, Kameel, Gewitteroos, Daß sein Schmeichelname blos.
„Ei, waß hott derr der die Ficht!" Heert merr häi unn do verzehle;
„O du Trattch, häst de des Gicht, Unn de Kopp voll blaue Meelr." — Will dich aaner rächt beglicke Säht err: dhet de Duft dich dricke!
„O gih ha am!" so heert merr als Wann aaner noch da soll bleiwe; Unn: „Der hott se noch im Salz, Will en Denkzettel merr schreiwe. Unn wann aam e Zichel ritscht Maant merr: Waß is der gebritscht!
Preebelsupp gibts aach gar oft, Dann das is net ze vermeide, Unn gefujhaast unverhofft, Kann merr roerrn zu alle Zeide. Wer sich kann zum Deuwel scheern Stritt kaa Sitten ei ze Heern.
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man die gegen die Weinsteuer geltend gemachten Argumente genau Prüft, so findet man, daß der sehr energische Widerstand gegen diese Steuer nicht unberechtigt erscheint. Es wird nachgewiesen, daß eine Weinsteuer geeignet ist, den hessischen Weinhandel, sowie die Weinproduzenten, besonders aber die kleineren Winzer, schwer zu schädigen. Eine große Zahl von blühenden hessischen Weinhandlungen dürften ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zum großen Teil in das benachbarte Preußen und Bayern verlegen, welche beide Staaten, trotz ihrer viel größeren und reicheren Weingebiete, eine Weinsteuer nicht kennen. Mit diesen Geschäftsverlegungen werden auch zahlreiche Angestellte unser Land verlassen, wodurch sowohl der Staat und die Gemeinde durch den Steuerausfall, als auch die so zahlreichen Lieferanten der Weinhandlungen empfindlich geschädigt werden. Die Winzer fürchten mit Recht, durch eine Weinsteuer da- durch schwer geschädigt zu werden, daß man die Steuer aus sie, als den wirtschaftlich schwächeren Teil,. abwälze, was wohl auch so kommen wird. Die Weinsteuer widerspricht daher auch dem, in der Begründung der Steuerreform von der Großh. Regierung aufgestellten Grundsätze: „daß die Erwerbsthätigkeit in unserem Lande nicht wesentlich ungünstiger gestaltet werde, wie in Preußen!"
Für Tausende von hessischen Steuerzahlern ist bte Steuerreform m i t einer Weinsteuer gegen früher nicht nur keine „ausgleichende Gerechtigkeit," sondern im Gegenteil ein Rückschritt und eine bedeutende Mehrbelastung. Wenn man zu alledem noch bedenkt, daß sehr hohe Geldstrafen bis zu 20000 Mk. und Gefängnisstrafen bis zu 2 Jahren in Aussicht stehen, daß die sehr hohen Erhebungskosten einer Weinsteuer einen großen Teil der Steuer wieder aufzehren werden, daß das jedem Gewerbetreibenden heilige Geschäftsgeheimnis durch die Kontrollbestimmungen preisgegeben wird, so darf man sich nicht verwundern, wenn man sich einer solchen Steuer gegenüber ablehnend verhält. Und ist denn die Einführung einer so unbeliebten und verhaßten Steuer überhaupt nötig? Diese Frage kann mit „Nein" beantwortet werden.
Angesichts der abermals bedeutend gestiegenen Eisenbahnüberschüsse und sonstiger Mehreinnahmen (das kleine Mecklenburg erzielt mit seiner Staatslotterie 800000 Mk. Ueberschuß, während man hier nur 500000 Mk. angenommen hat), dürfte es nicht besonders schwierig sein, auch ohne Einführung einer, so viele Schädigungen mit sich bringenden Weinsteuer die Steuerreform durchzuführen. Eine Weinsteuer wird eine ewige Quelle von verbitternden Agitationen bilden, die sich überall, besonders aber bei den Wahlen, in recht empfindlicher Weise geltend machen werden. Schon aus dem Grunde erscheint sie nicht gerade als em glücklicher Griff. Es dürfte daher wohl angezeigt erscheinen, die vielen, qeaen Einführung einer Weinsteuer sprechenden Gründe, reiflich zu erwägen und, wie Preußen und Bayern, auch
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Bekanntmachung.
betr. Schießübungen.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das 1. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 168 zu Butzbach am ».und 4. März ds. Jrs., jedesmal von 8 Uhr vormittags bis S UHr nachmittags im Gelände Griedel—Gambach mit Schußrichtung südlich des Bockenheimer Baches gegen den Silberberg ein gefechtsmäßiges Schießen mit fcharfer Munition abhalten wird.
Das für den Verkehr gesperrte Gelände, welches 2 Stunden vor Beginn und 1 Stunde nach Beendigung des Schießens von niemand betteten werden darf, wird begrenzt: Im Süden: durch die Straße Gambach-Griedel. Im Westen: durch die Main-Weser-Bahn. Im Norden: durch die Straße Lang-Göns-Holzheim. Im Osten: durch die Straße Holzheim-Gambach.
Die vorerwähnten Grenzen selbst bleiben für den Verkehr frei.
Gießen, am 24. Februar 1899.
Großh. Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Gießen, am 24. Februar 1899. Bett.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen en die Großh. Bürgermeistereien von Holzheim und Lang-Göns.
Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald aus ortsübliche Weise bekannt machen «ud dieselbe am Tage vor Beginn des Schießens wiederholen lassen.
v. Bechtold._______________
Zur Steuerreform
wirb uns geschrieben:
Die für das Großherzogtum Hessen geplante Steuerreform, durch welche die Aufhebung der staatlichen (nicht der kommunalen) Grund- und Gewerbesteuer herbeigeführt werden soll, kommt sicherlich vielen Wünschen entgegen, und wird daher wohl von der übergroßen Mehrzahl der Bevölkerung fieudig begrüßt. Nur ein Punkt der Reform, welcher die Einführung einer Weinsteuer in Hessen bezweckt, hat den lebhaftesten und entschiedensten Widerspruch gefunden. Wenn


