Ausgabe 
25.8.1899 Erstes Blatt
 
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nt. 199 Erstes Blatt. Freitag den 25 August

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Gießener Anzeiger

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AmtUcherMl.

Gießen, den 21. August 1899.

Betr.: Die Ableistung des Huldigungs- und Verfaffungs- eides.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises, mit Ansnahme derjenigen der Amtsgerichts­bezirke Grünberg nnd Homberg.

Die Ableistung des Huldigungs- und Verfassungseides der in Ihren Gemeinden neu aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglich Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheiratet haben, soll wie nachstehend angegeben, stattsinden:

1. Der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amis- gerichtsbezirken Lich und Bntzbach gelegenen Ge­meinden des Kreises Gießen Mittwoch den 13. September d. I, nachmittags 2*/2 Uhr, in dem Rathause zu Lich;

2. der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts­gerichtsbezirken Hnngen, Lanbach und Nidda ge­legenen Gemeinden des Kreises Gießen Freitag den 15. September d. I., nachmittags 3 Uhr, in dem . Rathause zu Hungen;

3. der Orts- und Staatsbürger aus den in dem Amts­gerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden Diens­tag den 19. September d. I., vormittags 11 Uhr, in dem Regierungsgebäude (auf dem Brand) zu Gießen.

Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Per­sonen zu den Terminen vorzuladen und, wie geschehen, unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß niemand vorzuladen war.

Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.

____________ v. Bechtold.___________________

Bekanntmachung, betreffend: Die Abgabe der Kapitalrentensteuer- Erklärungen für 1900/1901.

Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuer be­treffend, vom 10. Juli 1895, welches für 1900/1901 noch in Kraft bleibt, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welcher jeder nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug ge­eigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungs­kommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

1. zu den Landgemeinden der Steuerkommissanate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda soweit solches nicht bereits geschehen ist, bis zum 30. Sep­tember d. I.,

2. zur Stadt Gießen in der Zeit vom 15.Oktober bis Ende November d. I.,

ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuerkommissariat ab­zuliefern.

Von der Verpflichtung zur Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall be- ondere Aufforderung der Beranlagungskommission ergeht, liejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht ge­wechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommens-Verbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben.

Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuer-Erklärung abzugeben:

1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;

2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Ge­nossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellten Vorstände oder Verwalter;

3. in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst, und zwar hinsichtlich des gesamten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbständig zur Kapitalrenten­steuer gezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat.

Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitalrentensteuer- Erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hier­mit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürger­meistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen übersendet werden.

Das Formular zu den Kapitalrentensteuer-Erklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gießen, den 23. August 1899.

Für die Steuerkommissariate

Gießen: Bähr. Grünberg: Müller. Hungen: Snell. Nidda: Schmitt.

Prozeß Dreyfus.

Neunes, 23. August.

Labori wohnt auch heute wieder den Verhandlungen des Kriegsgerichtes bei. Dreyfus lächelt ihm zu, als er seiner ansichtig wird. Der erste Zeuge ist der General- Kontroleur der Armee Le Roy. Er bekundet, Dreyfus habe mit fremden Militär-Attaches, die in das dritte Bureau des Generalstabes gekommen seien, gesprochen. Seine in­diskrete Haltung habe sich sehr von der schweigsamen seiner Kollegen unterschieden.

Zeuge, Kommandant Dervieux sagt aus, Dreyfus habe mit ihm von seinen Finanzverhältnissen gesprochen, ferner vom Elsaß und von der Grenze und mit derselben sehr gut Bescheid gewußt. Er habe stets besser unterrichtet sein wollen, als die andern Ofsiziere. Dreyfus habe oft Zeit und Muße gehabt, die Papiere des Bureaus zu durchstöbern. Zeuge, Kapitän Duchatelet erzählt, Dreyfus habe ihn am Ende der Manöver 1894 einmal über die Postmappen des Generals Boisdeffre sowie über die fremden Militärattaches ausgefragt. Zeuge erzählt weiter, daß Dreyfus Beziehungen zu Damen der Halbwelt gehabt habe und auch dem Spiele huldigte. Dreyfus bemerkt, das vom Zeugen angeführte Gespräch habe nicht im Juli, sondern im August stattge­funden. Er sei am Sonntag vorher zum erstenmale be­auftragt worden, den Inhalt des Briefkoffers zum General Boisdeffre zu bringen. Zum Spiele habe er, Dreyfus den Zeugen Duchatelet niemals aufgefordert.

Zeuge Dubreuil, ehemaliger Richter, jetzt Hausbesitzer erzählt ausführlich, auf welche Weise er in den 80er Jahren das Ehepaar Bodson, bei welchem der damalige Leutnant Dreyfus verkehrte, kennen gelernt habe. Im Jahre 1886 habe er bei Bodson einem Diner beigewohnt, an dem auch Dreyfus und ein Ausländer, der als Attache der deutschen Botschaft vorgestellt worden sei, teilgenommen. Er, Zeuge, sei verblüfft gewesen, über den Grad der Vertraulichkeit, der zwischen Dreyfus und dem Attache herrschte. Den Namen des Attachö wisse er nicht mehr. Well er die Deutschen nicht liebe, habe Zeuge seine Besuche bei Bodson eingestellt. Dies habe er auch einmal Herrn Bodson mit- geteilt, welcher darauf erwiderte, ich teile Ihre Gefühle, die Fremden sind nicht meine Freunde, sondern die meiner Frau. (Große Heiterkeit, in welche auch die Richter ein*

stimmen.) Bodson habe weiter gesagt, er habe alle mög- ichen Beweise, mit deren Hilfe er Dreyfus aus dem Heere wegjagen lassen könnte. Zeuge habe darauf erwidert, wenn man jeden Offizier aus dem Heere verjagen würde, der das Weib seines Nächsten genommen hätte Bodson habe ihn lebhaft unterbrochen: Er sei nicht eifersüchtig, er lebe nicht mehr mit seiner Frau zusammen, er gebe ihr viel Geld, aber sie sei unersättlich, er könne Dreyfus aus ganz anderen Gründen wegjagen lassen. Dreyfus sei unwürdig, die französische Uniform zu tragen. Vom Verteidiger Demange gefragt, ob er nicht wegen eines Pferdegeschäftes verurteilt worden sei, antwortet Zeuge Dubreuil, an erster Stelle habe er die Streitsache gewonnen und an der Be­rufungsstelle habe er sie verloren. Demange verlangt vom Zeugen den Wortlaut des Urteils zu hören. Dubreuil schweigt. Labori bringt alsdann die Bitte vor, bei dem Staatsanwalt in Mans Erkundigungen über den Zeugen einziehen zu lassen. Regierungskommiffar Carriöre findet diesen Antrag seltsam. Labori fragt den Zeugen nach dem Namen des Attaches. Dubreuil bleibt dabei, denselben'nicht zu wissen. Er wisse auch nicht, ob es ein Militär-Attach« gewesen sei. Dreyfus erklärt, er bedauere, daß hier von Beziehungen gesprochen worden sei, die vor seiner Ver­heiratung bestanden hätten. Seine Beziehungen zur Madame Bodson hätten 1886 aufgehört. Er habe niemals bei Madame Bodson diniert und er sei niemals dort mit einem fremden Attachö zusammen gewesen. Die vom Zeugen gebrachten Geschichten seien Klatschgeschichten. Er verlange Thatsachen und Beweise. Regierungs-Kommissar Carriöre wirft nunmehr Labori in wütendem Tone vor, von einem Auftrage gesprochen zu haben. Diesen Auftrag werde der Regierungs-Kommissar nicht übernehmen. Labori entgegnet, er habe das Ersuchen an den Vertreter der Anklage gerichtet, Erkundigungen über den sehr ehrenwerten Herrn Dubreuil einzuziehen. Der Herr Kommissar scheine aber nicht zu wissen, daß Staatsanwalt­schaften Auskünfte immer von der Staatsanwaltschaft einfordern. Das sei der Dienstweg, den einzuschlagen bedeute keinen Mangel an Achtung. Zeuge Dubreuil bittet nunmehr selbst um Einholung der Auskünfte. Präsident Jouaust nickt. Zeuge Kapitän Bälden macht unwesentliche Aussagen über die Besuche, die Advokat Leblois Piquart im Bureau gemacht hat. Zeuge Hauptmann Lerond gibt Einzelheiten über die ihm 1896 von Picquart aufgetragene Ueberwachung Esterhazys. Da dieselben von den Bekun­dungen Picquarts abweichen, verlangt Labori Gegenüber­stellung, wogegen Präsident Jouaust erst protestiert, schließ­lich aber auf Bestehen Laboris einwilligt. Die Gegenüber­stellung erfolgt. In derselben erringt Zeuge Lerond durch seine Stellung als Kampfhahn gegenüber Picquart einen Heiterkeitserfolg. Nunmehr werden die Aussagen Esterhazys verlesen, da dieser selbst nicht erschienen ist. Während der Verlesung verlassen viele militärische Zeugen den Saal. Es tritt jetzt eine Pause ein.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung verliest der Gerichts­schreiber die Briefe Esterhazys an Felix Faure, worin er seine großen Verdienste um Frankreich herausstreicht. Hierauf wird der vixi-Aufsatz verlesen, welches in dem Augenblick geschieht, als Matthieu Dreyfus öffentlich Esterhazy als Verfasser des Begleitschreibens bezeichnete. General Gonse verlangt hierauf das Wort. Er bemerkt, wenn Esterhazy behaupte, er sei der Mann des Generalstabes gewesen, so sei das nicht wahr. Bestreiten müsse er auch, daß er während der Enquete des Generals Pellieux bei diesem für Esterhazy interveniert habe. Ebenso falsch sei die Behauptung Esterhazys, Gonse habe mit Esterhazys Verteidiger, Tezenas im Zola-Prozeß gesprochen. Später gibt General Gonse aber zu, Tezenas aufgesucht zu haben. Nachdem noch Gonse weiter zugegeben, daß er dem Vorschläge DupatyS zugestimmt habe, einen anonymen Brief an den Präsidenten der Repu­blik zu schreiben, fragt Labori den General, was er vor­bringen könne, um das Verhalten Dreyfus zu entschuldigen, welcher die vertraulichen Kenntniffe, über die er verfügte, dazu benutzte, um einen des Hochverrats angeklagten Offizier zu warnen. Uebernehme General Gonse dafür die Verant­wortung? General Gonse bezeichnet in seiner Erwiderung Dupaty als einen Leidenschaftsmenschen. Labori fragt weiter: Hat General Gonse nicht einer Konferenz mit Henry, Dupaty und Lauth beigewohnt, worin über Esterhazy beraten wurde. General Gonse antwortet, man spricht immer von einer Konferenz. Es hat nie eine Konferenz gegeben. Bezüglich des anonymen Briefes an den Präsidenten der Republik erklärt Gonse nochmals, daß er dafür die übernehme, labori fragt: Heißt es nicht ^Militär-Justiz täuschen, wenn man durch zweideutige verdächtige Mitte