Ausgabe 
25.6.1899 Erstes Blatt
 
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Sonntag dm Ä. Juni

Erstes Blatt.

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HÖt Anzelgen-BermittlungSstellen bei In- unb SUilanbe* nehmen Anzeigen für ben Gießener Anzeiger enlgeß«.

Wtbbitiw, Expedition und Druckerei:

KH«rftr«ße Nr. 7.

Vermähle karten, Tr sitszeituiig- Abführung: Erben), $*

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«dreffe für Depeschen: Anzeiger chtetz«. Fernsprecher Nr. 51.

«one1*! Anzeigen zu der nachmittag» für bt* 'e.|cnboel«| erscheinenden Nummer bii vor». 10 Uhr.

Gratisbeilagen^Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klältcr für

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2 Mark 20 Pf, monatlich 75 Pfg, mit vrmgerloh».

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfz viertelfihrlich.

bert,5ftteine Strafe für den Fall nicht ordnungsmäßig^ insbesondere verfpäteter Erfüllung bedungen ° W^un qn»fen einer solchen Vereinbarung, daß hier Die öiraye neben der Nachholung der Erfüllung gefordert werden kann, bie Konventionalstrafe kann hier nie Reugeld fein: zulässig |

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- unb Anzeis-blatt für ben Nreis Giefzen

P°k-Mat^

VRItfifl.

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A.' Nl»-' "erben st kr Anzeiger W ober»«!

wollen. Aeuhmzutretende hiesige Abonnenten erhalten vom Aage der Aesiellung bis 30. Juni den An­zeiger Kostenfrei Angestellte wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Mmmern nach auswärts postsrer in versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements betrag durch Quitürng erheben lassen, salls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtungsvoll

Verlag desGießener Anzeiger"

Brühl'sche Unio.-Buch- u. Steindruckerei

(Pietsch Erben).

^'eine1- verwirkte verhältnismäßig hohe Aouventioual- Strafe unterliegt, so lange sie nicht bezahlt ist, d°r Er­mäßigung durch den Richter, Unverhältnismäßig hoch ist sie, wenn sie das Interesse des Gläubigers augenscheinlich übersteigt, was namentlich auch dann der Fall sein,kan , wenn die Verbindlichkeit, auf deren Nichterfüllung dui Strafe gesetzt war, zur Zeit des Verfalls teilweife erfüllt war An und für sich hat, da das Gesetz hierüber Nichts bestimmt, die teilweise Erfüllung eine entsprechende H°r°bmlnderung ber ©träfe nicht zur Folge; wenn aber der Rückstand> oder die Verspätung der Leistung unbedeutend und das Jntereste des Gläubigers an der vollständigen °der rechtzeitigen Lieferung entsprechend vermindert ist, so ist der Fall des richterlichen Ermäßigungsrechts gegeben. - ^-b-r eme be­sondere Anwendung der Konventionalstrafe^ die fog. K°n- kurrenzklaufel, in der eine Strafe zur Sicherung gegen Konkurrenz früherer Angestellter bedungen wird, sind >m neuen Handelsgesetzbuch (§§ 74-76) Bestimmungen getroffen.

(Konvenlional ) Strafe nach

ihm Würgerlichen Hesehöuch.

Von Rechtsanwalt G. Pfizer. *)

taeit jemand sich rechtsgültig zu einer L-situng Mr UntemHung verpflichten kann, kann er sich auch zur B- ;al>l« ffiner Geldsumme oder zu einer andern Leistung als Ma.fe für den Fall verpflichten, daß er die Verbmd- üchAai^r Leistung nicht oder nicht gehörig, insbesondere NichH:chltzeitig erfülle oder der Verpflichtungi zur Untere lassmiiz Wwiderhandle. Im Fall der Nichterfüllung o riichH:Wrigen Erfüllung ist die Strafe, wenn^n'chts anderes vereÄL^ l ist, nur verwirkt, wenn em Verschulden des Der- pfli,Wm vorliegt, dieser hat aber, wenn die Verwirkung besttiiM,, zu beweisen, daß er erfüllt habe, oder daß die Trf»g ohne seine Schuld unmöglich geworden sei; bei einem ^'prochenen Unterlassung hat der Gläubiger die Zu-

'I -vorstehende interessante Abhandlung über dieses wichtige -fr entnehmen wir mit freundl. Genehmigung b^.^rlegers

Ä erfchtenmen populären RechtSbuch leichtfaßliche Dar- ftettin.:»: das Bürgerlichen Gesetzbuches" van G. Pfizer, einem hervor- raaestrj-ji Juristen der, wie unsere Leser fich auö der Lektüre über- itua^'irnben, die dankenswerte Gabe besitzt, in seinen Ausführungen '®ebwfa!U, Zuverlässikeit und Letchtverständlichkeit zu verbinden und a Laien mit dem ihm aus dem bloßen Text des Gesetzes oMf'teVinmi unverständlichen neuen Recht bekannt zu machen. PfizerS WerÄ^rr lag von Otto Maier in Ravensburg), das in 14 Lieferungen ift, fei darum zur Anschaffung °ll-n denen emprriiiii, die beizeiten wissen wollen, woran Burger-

lich^Mtzbuch sind, und wie sie sich in ihren Rechtsangelegenheiten zu rmatilliiiin haben.

Widerhandlung zu beweisen, dem Schuldner bleibt der Be­weis offen, daß er ohne Schuld zuwidergehandelt habe.

Äe Vertragsstrafe, deren wesentlicher Zweck .st, den für ben Fall, daß der andere Teil ferne Ver­pflichtung nicht erfüllt, des Beweises seines Schadens zu übecheben, kann entweder so versprochen werden, daß ent­weder die Vertragsleistung oder die Strafe zu entrichten ist, oder so, daß neben der vertragsmäßigen Leistung auch die Strafe verlangt werden kann. Im ersten Fall liegt eine der Wahlverbindlichkeit ähnliche Verpflichtung vor, es t aber im Zweifel, d. h. wenn der Vertrag nichts anderes eraiebt nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger wahl­berechtigt. ®ie Strafe hat also hier nicht den Charakter eines Reugelds, durch dessen Zahlung sich der Schuldner frei machen kann, auch ist der wahlberechtigte Gläubiger nickt sofort an die einmal erklärte Wahl gebunden: er kann zwar, wenn er sich für die Strafe erklärt hat, nicht auf die Erfüllung zurückgreifen, wohl aber, wenn er nach Verfall der Strafe zunächst Erfüllung des Vertrags verlangt hat, bei deren Ausbleiben immer" noch statt ihrer die Strafe fordern Wenn die Nachholung der Erfüllung für den wahlberechtigten Gläubiger kein Interesse wehr hat und fein Sckaden den Betrag der Strafe übersteigt, so ist er zur Einforderung des (von ihm zu beweisenden) höheren Schadens

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

«itaa den 30. Juni l. IS., vormittags io Uhr, findet in dem Regierungsgebaude ba^er .eine öffentliche Sitzung des Kreistages des Kreises Gieheu mit folgender Tagesordnung statt.

1) Erqänzungswahl zum Kreisausschusse. I

(Es scheiden nach dem Dienstalter aus die Herren I Bürgermeister Bopp und Faul stich und Ober­bürgermeister G.nauim)

2) Wahlen zum Provinz altage. .

(Es scheiden dem Dienstalter nach aus'. Burger- meister Geißler- Lollar, Oberbürgermeister | Gnauth-Gießen, Gutsbesitzer v. Oven-Hungen, Landgerichtsrat Dr. Schäfer-Gießen, Ingenieur Schiele-Gießen).

3) Prüfung der Ergänzungswahlen zum Kreistage und Losziehung.

4) Wahl der Mitglieder und Ersatzmänner der Ein­schätzungs-Kommission für die 1. Abteilung der Einkommensteuer in den St-n-rkommsi ama^-Be- zirken Gießen (Landgemeinden des Bezirks), Grun- berg und Hungen auf 3 Jahre.

5) Vorlage der Kreiskasserechnung für 1897/98; hierzu Bericht des Kreisausschusses über die Verwaltung und den Stand der Kreisverbandsangelegenheiten, und Genehmigung der vorgekommenen Kredit­überschreitungen zu Lasten der nachgewiesenen Deckungsmittel.

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Bekanntmachung.

Betr Das Droschkenfuhrwesen während des Schützenfestes.

Auf Grund der § 37 der Gewerbe-Ordnung und des Art. 56 der Städte-Ordnung wird für die Dauer deS m Gießen vom 2. bis 9. Juli l. hL

bandsschießens des Bad. Landes-Schützenvereins, des Pfalz, und Mittelrhein. Schützenbundes bezüglich des Droschken­fuhrwesens das nachstehende bestimmt:

9 1. Die Aufstellung von Droschken und deren Verwen­dung während des Schützenfestes ist nur den,emgen Personen gestattet, welche ihr Vorhaben bei dem Großh. Polizeiamt Gießen angemeldet haben.

2. Kutscher darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist; er muß sauber und anständig gekleidet, sein Gefährt rem sein und hat dem Fahrgast gegenüber em höfliches und anständiges

i Benehmen zu beobachten.

3. Die Droschken müssen mit zwei gesunden kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, mindestens viersitzig, ge­polstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sei .

\ 4. In jeder Droschke ist der von Großh. Polireiamte

Gießen speziell für die Tage des Schützenfestes festgesetzte

| Tarif anzubringen.

ist die Vereinbarung, daß als Schadensersatz (neben der nachznholenben Erfüllnng) nur ber Betrag ber Strafe solle geforbert werben können; m Ermanglung Eer solcher Ver einbarung stellt bie Strafe auch hier nur ben Mmbef - betrag bes Schabensersatzes bar, ben bet ©laubiger zu forbern berechtigt ift. Nimmt bet Gläubiger bie Erfüllung an, während ober nachbem bie Strafe verwirkt is o kann er diese nur noch fordern, wenn er sich das Recht hierzu bei der Annahme Vorbehalten hat, oder wenn er m ent­schuldbarem Irrtum die Erfüllung für ordnungsmäßig ge-

6) Festsetzung des Kreiskaffevoranschlags für 1899 bis 1900.

Gießen, den 19. Juni 1899.

Der Vorsitzende des Kreistages.

v. Bechtolds

BekanntmachuM

Samstag den 8. Juli l. Js., vormitt-g- 10 Uhr, ftnbct im Regierungkgebanbe dahier eine ofsent- liche Sitzung des Provinzialtages der Provio» Oderhesfen mit folgender Tagesordnung statt.

1) Antrag auf Errichtung eines ProvlnzialsiechenhaufeS.

2 Ersatzwahl zum ProvinzialauSschusse für dii: au«, fcheidenden Mitglieder Bürgermeister Fend^t Schotten, Oberamtsrichter R a b e n a u-Büdingen, Oekonom Schabe-Altenburg, fowie der Erfatz- männet Ingenieur Schiele-Gießen und Oekonom Schlenke zu Hardthof.

3) Wahl eines bürgerlichen Mitgliedes für die ve - stärkte Ober-Ersatz-Kommission für 1900/1.101 an Stelle des Herrn Gilbrecht Fre,Herrn Löw von und zu Steinfurth, der eine auf ihn gefallene Wahl abgelehnt hat.

Gießen, den 17. Ium 1899. .

Der Vorsitzende des Provinzialtages.

v. Bechtold.

ftn 147

OHchchkietißNch mit ilteiljme bei

^AWmnements - Einladung, i

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nnrw 8IM Bezug desGl-Hener Anzeiger" für

S. Vierteljahr 1899 laden wir hiermit ergebenst rin Wie bisher, wird derGießener Anzeiger die IHM LageMicnisse in kurzer, oen Thatsachen entsprechender

: Kenntnis seiner Leser bringen. Die neuesten

riallvaw Nachtailhlvi zuverlässiger telegraphischer Nachrichten- lenjjart, gim-, Zu re MS !jowie zahlreiche Mitteilungen aus dem | te für Srtppti l.M 1 nd weiteren Vaterland halten den Leser I

[ötuen. p tS !'über die Vorkommnisse in demselben aus dem I illM.S LausMN. Unterstützt durch umsichüge Berichterstatter " \ in alcklüi Orten Oberhessens und in den bedeutenden I

.täb'.itn fier anderen hessischen Provinzen, ist der I Gi'LkMr Anzeiger" ferner in der Lage, die

uitersjaWtt Vorgänge innerhalb unseres engeren I kAAAj Vatemtzdrs und der Nachbargebiete so frühzeittg wie uwgl. Mr Kenntnis seiner Leser zu bringen, des- I aL cictwn werden die Begebenheiten in der Stadt I vießvm dise gebührende Besprechung im lokalen Teile I

s ÄnEigers erfahren. Den Interessen der m )er Provinz Oberhessen betriebenen Landwirt - I ch a:jft wird der Anzeiger weiterhin durch eme .ntMirtschaftliche Beilage Rechnung tragen, lnelM «über auch die Beobachtungen und Erfahr- I age-mm Kunst und Wissenschaft Litteratur, »ariMivi rtschaft, Handel, Gewerbe und Jn- ust m in den Kreis seiner Besprechungen ziehen.

r vrittre Beigabe erhalten die Leser die Blatter ,üri hkLsfische Volkskunde. Ein gediegenes F c müll ee ton wird neben besonderen Artikeln ernsteren and iffftmen Inhaltes den erwünschten Unterhaltungs­stoff lieten. DieGietzener Familittrblätter tüertSiKH dem Anzeiger wöchentlr ch 4 m al .DieMacgs, Donnerstags, Samstags und sonntags) beimieÄt und neben den Erzählungen, Romanen und NovMÜm beliebter Schriftsteller anziehenden Unter- halttM-gssstoff aus dem Gebiete des Familienlebens und ii^lHauswittschaft bringen, und somit namentlich im Äfc der Familien eine beliebte Beigabe bieten.

Wr ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihi.e r öcstellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu