Ausgabe 
25.2.1899 Erstes Blatt
 
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1809

Nr. 48 Erstes Blatt.

SWHiz,

Samstag den 25 Februar

Me Unzeigea-V«r»itt1»mtzSßelleu des Ja- ar* Ausland«« «tarnen Hnj«iflra fit ben Girßcner Anj»ger entgegen.

Rebatrion, Expedition und Druckerei:

Sch»kstr«ße Ar. 7.

Amts- ttnd Anzeigeblatt für den Äreis Gieren.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.__________

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Adreffe für Depeschen: Anzeiger H letze».

Fernsprecher Nr. 51.

unserer Justiz. (Präsident Graf Ballestrem ruft den Redner hierfür zur Ordnung).

Staatssekretär Nieberding hält es in Ueberein- stimmung mit dem Standpunkte des Abg. Roercn für zu­lässig, daß der Reichstag Sinn und Tragweite reichsgesetz­licher Bestimmungen diskutiere. Aber die Art und Weise, wie hier soeben die Rechtsprechung von Gerichten in Einzel­fällen vorgeführt und kritisiert worden sei, sei entschieden zu verurteilen, und er müsse sich dagegen verwahren, daß in dieser Weise die Rechtsprechung vor das Forum des Reichstages gezogen werde.

Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) protestiert zunächst gegen den Ausdruck Verbrecherbande, den gestern Abg. Stadt­hagen auf Unternehmerorganisationen angewandt habe und berührt dann die Fälle in Löbtau und Eisleben. Schließ­lich verteidigt er noch das System der Akkordarbeit.

Sächs. Generalstaatsanwalt Rüger bemerkt, bis jetzt sei ihm noch nicht der Gegenbeweis geführt worden, daß dasDresdner Journal" den Fall Löbtau nicht ganz richtig dargestellt habe. Herrn Gradnauer wolle er auf seine An­griffe gegen die sächsische Regierung erwidern, daß die sächsische Regierung stets ihre Pflichten gegen das Reich treu erfülle. Dasselbe gelte von den sächsischen Behörden.

Abg. Heine (Soz.) geht zunächst auf die Frage des Strafvollzugs ein. Die Behandlung der Schriftsteller in Gefängnissen, besonders der sozialdemokratischen, sei ein Skandal für Deutschland. Der Generalstaatsanwalt Rüger habe gestern von Entgleisung des Parlamentarismus ge­sprochen. Wer aber sei hier entgleist? Das werde wohl jedermann wiffen. Heiterkeit). DasDresdener Journal" habe den Löbtauer Fall nicht der Wahrheit gemäß dargestellt. Es habe die öffentliche Meinung systematisch irregeführt. DasDresdener Journal" habe unerwähnt gelassen: die schwer beschwipsenden Worte des Unternehmers; ferner das, was über die notorische Rohheit des Unternehmers ermittelt sei. Noch ein paar Tage vor dem Löbtauer Fall habe der Unternehmer harmlose Leute mit dem Revolver bedroht. Hauptsache sei aber die wissentlich falsche Darstellung, als ob es sich in Löbtau um gewerkschaftliche, sozialdemokratische Aufhetzung gehandelt habe. Nicht die That in Löbtau sei eine Frucht der Verhetzung gewesen, sondern das Urteil. (Rufe: Sehr richtig!) Die Scharfmacherei habe ein solches Urteil mit sich gebracht. (Lebhafter Beifall bei den Sozial­demokraten.) ________

Generalstaatsanwalt Rüger verteidigt nochmals die Publikation imDresdener Journal". Der Abg. Heine sei es gewesen, der die Lügen in die Luft habe fliegen lassen, (Große Unruhe und Zwischenrufe). Erschreckt sei das Pub­likum nicht über das Urteil, sondern über die Zustände, wie sie sich in Sachsen unter der Herrschaft der Sozialdemo­kratie entwickelt hätten. (Ruf von den sozialdemokratischen Bänken: Frechheit!)

Vizepräsident Schmidt, lebhaft klingelnd, ruft den Abg. Frohme (Soz.) wegen des RufesFrechheit" zur Ordnung.

Abg. Frohme (Soz.): Und es war doch Frechheit!

Vicepräsident Schmidt: Bitte, schweigen Sie, andern­falls werde ich andere Maßregeln treffen.

Abg. Oertel (kons.) kann sich nur mit Mühe Gehör verschaffen, so groß ist der Lärm. Redner verteidigt die sächsischen Richter und bemerkt, die Verantwortung falle auf die Hetzer, welche indirekizzu solchen Blutthaten aufgereizt haben. (Beifall rechts). x t .

Abg. Schmidt- Warburg (Centr.) plardirt eingehend gegen den Gedanken einer Erhöhung der Revisionssumme.

Abg. Heine (Soz.) wendet sich nochmals gegen den Generalstaatsanwalt Rüger und schließt: Wir werden uns in unserem Vorgehen auch durch Schmähungen vom Bundes­ratstische nicht abhalten lassen, (Beifall).

Präsident Graf B a l l e st r e m erteilt dem Abg. Heme dieses Ausdrucks halber einen Ordnungsruf.

Der Titel Staatssekretär wird genehmigt, die Resolution Beckh angenommen.

Morgen 1 Uhr. Fortsetzung der Etats-Beratung. (Schluß 5i/2 Uhr.)

Halsentzündung erkrankt und muß für einige Tage das Zimmer hüten.

Berlin, 23. Februar. Der Bundesrat ist heute vormittag zu einer Plenarsitzung zusammengetreten und hat der von den betreffenden Ausschüssen angenommenen Novelle zur Gewerbeordnung, betreffend die Stellung der Gesinde­makler und kaufmännischen Angestellten usw. zugestimmt.

Berlin, 23. Februar. In der Budget-Kommission des Reichstages wurde heute die Beratung des Extra- Ordinariums des Etats des Reichsamts des Innern fort­gesetzt. Die Ansätze der Regierung wurden durchweg unverändert genehmigt, darunter 3 534 000 Mark zur Be­teiligung an der Pariser Weltausstellung, 100000 Mark zur Ausrüstung einer Tiefsee-Expedition, 50000 Mark für ein Kaiser-Friedrich-Standbild in Berlin und 50000 Mark zu den Kosten des Straßburger Goethe-Denkmals.

Berlin, 23. Februar. In der Reichstags-Kom­mission für die Novelle zum Bankgesetz wurde heute die Beratung über Artikel 2 fortgesetzt und dieser nach Ablehnung einiger Anträge auf Abänderungen gemäß dem Vorschläge der Regierungsvorlage gegen 9 Stimmen angenommen. Morgen werden die Beratungen fortgesetzt.

Berlin, 23. Februar. Im Abgeordnetenhause wurde heute die Beratung des Etats des Finanzministeriums, TitelDiensteinkommen-Verbesserung für Unterbeamte und einzelner Kategorien der mittleren Beamten", fortgesetzt. Hierzu stand der Antrag Gothein und Wiemer zur Be­ratung bezüglich der Einkommen-Verhältnisse einzelner Kategorien von Beamten. Nach längerer Debatte wurden die Anträge durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Morgen: Kleine Vorlagen und Finanzetat.

Berlin, 23. Februar. In der Angelegenheit der Spieler-Affaire sind noch weitere Verhaftungen zu erwarten. Gestern wurde ein Regierungs-Referendar v. M. vernommen, der auch Mitglied des Klubs der Harmlosen gewesen sein soll. Nach einer anderen Meldung soll der­selbe bereits verhaftet sein. Die Verhaftungen erfolgen meistens deshalb, um einer Verschleierung des Thatbestandes vorzubeugen. Die Zeugen-Aussagen sind vorläufig noch sehr unbestimmt und wenig belastend.

Berlin, 23. Febraur. Der Deutsche Landwirt­schaftsrat hat heute vormittag über das Fleischbeschau­gesetz beraten. Die Referenten, Herr v. Mendel-SteinfelS und Dr. Dammann-Hannover, hatten eine längere Resolution vorgelegt, in der die Stellungnahme zu dem Gesetz, sowie die zu beantragenden Aenderungen bezeichnet waren. Ueber letztere bestanden jedoch mehrfache Meinungsverschiedenheiten, so daß beschlossen wurde, nur die ersten beiden Abschnitte der Resolution anzunehmen und die weiteren Abänderungs­vorschläge den maßgebenden Stellen zur Erwäguug zu unter­breiten. Die Resolution in der hiernach beschlossenen Fassung lautete:Der Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt: 1) Der Erlaß eines Reichsgesetzes betr. die Schlachtvieh- und Fleisch­beschau entspricht den berechtigten Forderungen der deutschen Landwirtschaft nur dann: a. wenn in dem Gesetz selbst (nicht durch Bundesratsverordnung!) ausländisches Fleisch und ausländische Fleischkonserven genau nach denselben strengen Grundsätzen der Kontrolle behandelt werden wie die inländische Waare gleicher Art, b. wenn alle nicht oder nicht sicher kontrolirbaren Körperteile von Tieren sowohl wie Fleischkonserven (auch Würste) ausländischer Herkunft, sofern sie nicht untersucht sind, von der Einfuhr überhaupt ausgeschlossen werden, c. wenn nach Erlaß dieses Gesetzes in all denjenigen Staaten, in welchen dies noch nicht der Fall ist, eine obligatorische öffentliche Schlachtviehversicherung unter Heranziehung von öffentlichen Mitteln eingerichtet wird. 2) Der Vorstand wir beauftragt, an den geeigneten Stellen (Reichstag a und b und Bundesregierungen c) diese Beschlüsse nachdrücklichst zur Geltung zu bringen." Dieser Beschluß wurde angenommen mit einem von Herrn v. Stockhausen beantragten Zusatz zu § 14 des Gesetzes.

M.P.C. Berlin. Gegenüber den neuerdings wieder in Kurs gegebenen Nachrichten über einen nach dem Geburts­tage des Fürsten Hohenlohe zu erwartenden Wechsel in der verantwortlichen Leitung der Reichsge­schäfte, wird uns aus Kreisen, die den regierenden nahe­stehen, versichert, daß der Kaiser gar nicht daran denke, den jetzigen Reichskanzler gehen zu lassen.

M.P.C. Anläßlich der in der Budgetkommission des Reichstags neuerdings hervortretenden Neigung, Abstriche an den Heeresforderungen zu machen, wird in politischen Kreisen daran erinnert, daß auch der vorige Reichskanzler Graf Caprivi sich auf den Standpunkt gestellt habe, es gehe nicht an, den Zuschlag dem Mindestfordernden zu erteilen.

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Ner»a»preiL viertrliätzrlich ! Mark 20 W «o-atluh 75 Pf*, ü Bri»-erloh»-

8« Postbkt»« r »art 50 W »iertkljährtuh.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS-

Die Gießener I«»rtte«Vtätter »erden dem Anjeiger «ücheuUich viermal beigelegt.

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Deutsches Reich.

Berlin, 23. Februar. DiePost" ist zu der Erklärung ermächtigt, daß die Gerüchte von einem bevorstehenden Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten Hohen­lohe gänzlich erfunden find.

Berlin, 23. Februar. Minister Thielen ist an einer

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' 60lfv bie ine Falle Löbtau vor sich zu haben. Weiter wendet er sich ?ie ss^Äts'3^ 9eSen den Abg. v. Stumm und dessen Anschauungen, daß die Strafmaße in diesem Falle keineswegs zu hart seien. Redner bringt den Fall Eisleben zur Sprache, wo die hukuder^^jtioü Parteigenossen des Herrn v. Stumm am 31. Mai 1891 z .gegen eine sozialdemokratische Versammlung mit Gummi- München, Eisenstäben rc. gewütet hätten, im Verein mit ' eimem sicherlich auch reichstreuen Polizeisergeanten. In

,r anflt p bisfem Falle sei nur auf mäßige Gefängnisstrafe erkannt

" btt v .4 in »arben; hinterher seien Begnadigungen erfolgt. Das Ur-

Uiil im Löbtauer Falle sei ein Klaffenurteil, ein Schandmal

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Mehener Anzeiger

Hmeral-Anzeiger

W iin» tlfS"' irakische Partei, sondern daß auch ganz andere Kreise so OE mgünstig über die sächsische Rechtsprechung urteilten, be-

- Si weise ein Artikel derMünchener Neuesten Nachrichten" n' lRedner verliest denselben) vom Vorjahre, in welchem die

r&cCfferttn* sächsische Rechtsprechung parteitendenziös genannt werde. . Provis'°".<sAN>ß^ toiter verbreitet sich weiter darüber, wie durch die Mit- - tenlungen imDresdner Journal" das Publikum thatsächlich

**i den Glauben versetzt worden sei, das Urteil

Amtlicher Teil.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und der §§ 142, 143 und 144 dc« Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M. und des Kreis-Ausschuffes des Land­kreises Frankfurt a. M. für den Stadt- und für den Landkreis Frankfurt a. M. nachstehende Polizei-Verordnung erlassen:

Artikel 1. Der Absatz 1 des § 3 der Polizei-Ver­ordnung vom 24. Dezember 1897, den Verkehr mit Milch, insbesondere mit Kuhmilch betreffend, erhält folgende ver­änderte Fassung:

§ 3. Voraussetzungen für die Zulässigkeit (Markt­fähigkeit) der Vollmilch im Handelsverkehr ist, daß dieselbe bei einer Temperatur von 15 Grad Celsius ein spezifisches Gewicht von 1,028 bis 1,034, sowie einen Mindest-Fett- gehalt von 3 Prozent hat. Abgerahmte Milch dagegen muß bei 15 Grad Celsius ein spezifisches Gewicht von nicht unter 1,033 zeigen.

Artikel 2. Auf Zuwiderhandlungen gegen die Vor­schrift des veränderten § 3 findet die Bestimmung im § 13 der Polizei-Verordnung vom 24. Dezember 1897 An­wendung.

Artikel 3. Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

Frankfurt a. M., den 30. Januar 1899.

Der Polizei-Präsident.

I. V.: v. Weht8.

Deutscher Reichstag.

40. Sitzung vom 23. Februar. 1 Uhr.

Die Beratung des Etats des Reichsjustiz- «mts wird fortgesetzt.

Abg. Hilpert (Bauernbd.) empfiehlt Einführung der bedingten Verurteilung.

Abg. R o e r e n (Centr.) erklärt, mit aller Bestimmtheit, ser Auffassung des sächsischen Generalstaatsanwalts wider­sprechen zu müssen, daß der-Reichstag zur Besprechung richterlicher Entscheidungen nicht kompetent sei. Der Reichs­tag habe das unbeschränkte Recht dazu, wenn er glaube, daß ein Urteil ausdrücklichen reichsgesetzlichen Vorschriften zuwiderlaufe. Redner wendet sich jetzt dem Löbtauer Falle zu. Zugeben müsse er, daß das Strafmaß exorbitant hoch 'sei, und daß in weiten Kreisen die Ansicht bestehe, daß die Strafzumessung durch die Erwägung beeinflußt sei: die Angeklagten gehören der sozialdemokratischen Partei an, »daß sie im Strafmaß für die Sünden ihrer Partei mit- Müßen hätten. Redner empfiehlt lebhaft die Einführung der bedingten Verurteilung.

Abg. Gradnauer (Soz.) wahrt gleich dem Abg. idoeren dem Reichstage das Recht zur Kritik von Richter- ftrüchen. Der Generalstaatsanwalt habe keinen Grund, )ie sächsischen Richtersprüche in Schutz zu nehmen, denn wch im Vorjahre habe der sächsische Justizminister erklärt, x sei jederzeit beflissen, etwaige unrichtige Richtersprüche, wenn auch nicht zu korrigieren, so doch zum Gegenstand vertraulicher Rücksprache mit den Richtern zu machen. Rufe links: Hört! Hört!) Daß nicht nur die sozialdemo-