Ausgabe 
25.1.1899 Zweites Blatt
 
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streng verboten werden. Aber auch bei Schießübungen mit Teschings, mit Pistolen, mit Blasrohr und Armbrust wäre stets die warnende Mahnung zur Vorsicht oder überhaupt sorgsame Aufsicht von Erwachsenen vonnöten. Namentlich ist durch das Losschnellen von Pfeilen schon manches Kinder­auge verloren gegangen. Auch vor Peitschen ist zu warnen. Besonders sind Kinder darauf aufmerksam zu machen, daß manches Auge schon dadurch zu Grunde ging, daß bei einem Gange durchs Gebüsch die auseinandergedrängten Zweige dem Hintermann mit Gewalt ins Auge schlugen.

* Eine deutsche Sprachinsel in Italien. Eine sehr an­ziehende Schilderung entwirft W oldem ar Kaden in der Gartenlaube" von dem Deutschtum, das sich im Thal von Gresioney an den piemontesischen Südhängen des Monte Rosa inmitten seiner ganz italienischen Umgebung erhalten hat. Viel weniger bekannt als andere Sprachinseln dieser Art, weil sehr abgelegen von der alten wie der modernen Dölkerwanderungsstraße, sind diese altgermanischen Ge­meinden, welche die welschen Namen Alagna, Rima San Giuseppe, Macugnaga, Rimella, Gaby, Jssime, Gressoney- St. Jean und Gressoney- la Trinite tragen. Erst neuer­dings wird das von der Lys durchströmte Thal öfter ge­nannt, weil die Königin von Italien es wiederholt sich zur Sommerfrische erkor. Mit seinen Wiesen und Matten, im Schmuck seiner alten Eichen, Nußbäume und Kastanien, im Schutz seiner sirngekrönten Berge, ist das Thal von Gres­soney ein echtes und rechtes Hirtenthal. Es berührt eigen­tümlich, so erzählt Kaden, auf diesem italienischen Boden, wo in vielen Ortschaften auch noch französisch gesprochen wird, deutsche Laute zu hören. Am ersten Tage, wo ich mich des hier herrschenden deutschen Wesens noch kaum er­innert hatte, kniete ich an einer Halde und stach mir einige Pflänzchen der reizenden Gentiana nivalis aus. Da schritt vom Fußpfade quer über das Grün eine alte hagere, sehr saubere Frau auf mich los, neugierig wohl, zu sehen, was der fremde Mann da treibe.Gott grüetz-i, Herra," heimelte es mir aus ihrem Munde auf italienischem Boden entgegen,was machet-er do?" Ich sei auf der Kräuter­suche.Was isch des für e' Chrüetli, was-er da hem?" Ich sagte ihr den Namen, sie fragte weiter:Isch es zu öppes guet? Wenn-t-er en Chrüttler (Kräutersammler) seid, weiter obe an der Sonnethalb (Sonnenseite) häts no besfers." Ich fragte die treuherzige Alte, ob sie auch italienisch spreche; ja, sie verstehe außerdem auch die fran­zösische Sprache. Die Leib- und Muttersprache der Alten sei aber das Deutsche und deutsch sei bis auf diese Tage auf der Kanzel gepredigt, in der Schule unterrichtet worden. Sie wußte die Namen der deutschen Geistlichen, die in diesem Jahrhundert hier amtiert, sämtlich zu nennen: Bärenfallen, Leiter, Lateltin, Netscher, Dreißiger, Bczle; der jetzt hergeschickte heißt Berguet, französischen Stamms, denn der Bischof von Aosta, zu dessen Diöcese das Gres- soneythal gehört, wolle nichts mehr wissen vom Deutsch als Kirchensprache. Er will das Thal französisch machen und übt vielfach Gewalt. Nur zwei deutsche Kirchenlieder giebt's noch: das Neujahrslied und das Dreikönigslied; doch deutsche Reimverse stehen geschrieben auf den Gräbern der alten Pfarrherren, und deutsch sind die Grabinschriften auf den Kirchhöfen, wie auch die Liebeserklärung des Burschen

an sein Mädchen deutsch gemacht wird. Bislang heirateten die Thalbewohner vorzugsweise unter sich: so blieb der Stamm rein, so blieben die Gewohnheiten und Gebräuche der Urväter treu bewahrt. Noch heute trägt die weibliche Bevölkerung den leuchtenden roten Tuchrock, wenn auch das Tuch dazu nicht mehr wie früher im Thal gewoben wird. Noch in jüngster Zeit trug die Braut die eigentümlich ge­formte, reich mit goldenen Arabesken gestickte kostbare Haube. Der rote Rock heißt Anketo, die Schürze das Fuder, Für- blätz ist das Brustvortuch, welches bei besonderen Gelegen­heiten durch das Halsmottschior (wohl vom französischen Mouchoir) ersetzt wird. Von anderen Kleidervokabeln habe ich mir notiert: Chappo die Kappe, Brosttuech die Weste, Bruech die Hose, Hose die Strümpfe, Wolemd die kurze Jacke; Schue die Schuhe. Natürlich ändern sich diese Aus­drücke in den verschiedenen Gemeinden ab, so heißt beispiels­weise der Kuß in Gressoney Schmock, in Jssime Ciuppe (spr. Tschuppe!), und nur in Alagna, wie bei den Eng­ländern, Kiß. Der Dialekt ist aber eher weich zu nennen und berührt angenehm durch die vollen Vokale der End­silbe»», die in den Schweizer Dialekten^ meist stumm sind. Lieblich klingtAtto", der Vater, undEju", die Mutter.

* Die größte Stadt Deutschlands ist keineswegs Berlin, was wohl wegen der kolossalen Einwohnerzahl angenommen werden könnte, sondern München. Berlin hat nach dem städtischen Ausweis einen Flächeninhalt von 60 Quadrat­kilometer. Nachdem kürzlich der Stadt München die Ge­meinde Nymphenburg einverleibt worde»» ist, besitzt München eine Größe vor» 70 Quadratkilometer Flächeninhalt. Berlin ist also von München um 10 Quadratkilometer überflügelt worden.

* Gefärbte Wurst. Zu dem Gutachten des Reichs­gesundheitsamtes, welches das Färben der Wurst und das Konserviere»» des Hackfleisches verbietet, wollen die Fleischer jetzt Stellung nehmen. Das Färben der Wurst soll dadurch notwendig geworden sein, daß die Mästung des deutschen Viehes mit ausländischen Futtermitteln die Quali­tät des Fleisches wesentlich verschlechtert hat. Die Fleischer- Jnnungsvorstände wollen nun beim Reichstage um ein Gesetz einkommen, welches die Einfuhr ausländischer Futter­mittel verbietet.

Meratur, Wissenschaft und Kunst.

Im Vorlage von Emil Rotb in Gießen erschien vor kurzem Das Patrsnat in der evangelischen Landeskirche des Groß- Herzogtums Hessen von Dr. jur. Mor. Hansult 8° 6 Bosten. Preis Mk. 2.. Die Schrift veranschaulicht das Kirchenpatronat Hessen« in Geschichte und Gegenwart, zieht dabet aber auch die Parallelen mit den meisten deutschen Landeskirchen. Sie dürfte daher jedem Theologen und Fachjurtsten eine willkommene Gabe sein. DaS umsomehr, als nur zwei ähnliche Abhandlungen über Haupt, eine von Lebmann für Sachsen unb eine von Hcllmar für Preußen, beide tnves teilweise veraltet, existieren. Für da8 hessische Ktrchenrecht dürfte die Schrift besonderes Interesse beanspruchen, wird durch sie doch einem empfindlichen Mangel in dem Köhler'schen WerkeKirchenrecht deö Großherzogtums Hessen" abzeholsen. Durch Zusammenstellung der Patronatslasten, die seither noch nicht vorlag, ist das Merkchen unentbehrlich für die hessischen Patronatsgeistlichen und Patrone. Das Material der Gesamtnachwetse entstammt den Oberkonststorialakten und denjenigen der einzelnen Renteien der Patrone. Schließlich wird auch der Historiker manches ibn In­

teressierende finden, das der Verfasse aus alten Saalbüchern der Pfarrarchtve und der Akten Grobherzoglichen OberkonfiftoriumS zusammengetragen hat.

. ,Die »Köln. Ztg.« läßt sich unttrm 22. Januar aus München telegraphieren: Bei der heutigen elften Aufführung der Oper ,$<r Bärenhäuter", der auch Frau Cosima mtt Tochter beiwohnte, bradjte das Publikum dem Komponrftrn Siegfried Wagner leb- c J t bem Ieb,en Akt geradezu stürmische Huldigungen dar, Sn a l* großem Erfolge gesprochen werden kann. Das

Aht ücher höher als sämtliche bei der im Auftrage des bayer- ifchen Regenten veranstalteten Op-rnkonkurrenz eingereichten Arbeiten; falls aber nicht Siegfried Wagner noch Tüchtigeres leistet, dürfte doch ein bloß zeitlich einaefchäs kter fein.Der Bären­häuter steht musikalisch jedenfalls höher als textlich und verdankte der sehr talentvollen, einschmeichelnden, melodiösen, wenn auch bloß in einigen Stellen ergreifenden Musik feinen zweifellosen Erfolg. An­klänge an die Musik seines großen VaterS sind vorhanden, aber nicht Übermäßig. Niemand, der nicht wüßte, daß Stegsried Richards Sohn ist, würde an des letzteren Musik erinnert werden. Der schwächste Akt, namentlich textlich, ist der erste. Wohlthuend wirkt die Steigerung deS Eindrucks im zweiten und dritten Akt.

In I. DiemerS Verlag, Mainz werden demnächst erscheinen: Die hessischen Gesetze, Verordnungen und Dienstauweis« ungen zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und seiner Nebengesetze. Handausgabe mit den wesentlichen Motiven und Materialien sowie mit erläuternden Anmerkungen herauögegeben von Landgerichtsrat Dr. Best, Hilfsarbeiter im Ministerium der Justiz zu Darmstadt. Als wesentlichste Bestandteile der Sammlung, die eine erschöpfende sein soll, kommen in Betracht: Die AuSsührungS- gesetze zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zum Gesetz über die Angelegen­heiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zur Grundbuchordnung unb zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung. Die Gesetze betreffend daS Notariat, die Anlegung deS Grundbuches unb die Umwandlung und Ablösung von Reallasten und Dienst­barkeiten. Die Verordnungen betreffend die Ortsgerichte, die An­legung deS Grundbuchs, die gerichtlichen Hinterlegungen, das Ge­werbe der Pfandleiher und Trödler, die Behandlung von Fund­sachen rc. Die Gesetze, Verordnungen und Dienstanweisungen werdm alSbald nach ihrer Publikation einzeln oder zu handlichen Bändchen vereinigt erscheinen. Daß dem Juristen, sei er Rtchier, Rechtsanwalt oder Notar eine unter Heranziehung der Motive und Ausschuß­berichte erläuterte Ausgabe der bezeichneten Gesetze rc. unentbehrlich ist, bebarf mit Rücksicht auf die Wichtigkeit und die Schwierigkeit des in ihnen behandelten Stoffes keiner Darlegung. Fast ein gleiches Interesse bieten sie für den Verwaltungsbeamten aus dem Grunde, weil viele in ihnen enthaltene Vorschriften nicht von den Gerichten, sondern von den Verwaltungsbehörden zu handhaben sind. ES sei hier nur auf daS AblöfungSgesetz, sowie darauf hingewiesen, daß d»S Enteignungsgesetz, die Gestndeordnung, daS Wildschadengesetz, die Bauordnung, das Dammbaugesetz, das Bachgesetz. daS Berggesetz, daS Zwangserziehungsgesetz u. a. mit Rücksicht auf daS neue Recht eine mehr ober minber urnfassenbe Umgestaltung erfahren mußten. Auch für bie Bürgermeistereien bes Lanbes erscheint ber Besitz ber Sammlung notwenbig. ES kommt für sie in Betracht, baß bie OrtSgerichte auch künftig auf bem Gebiete ber freiwilligen Gerichts­barkeit eine Rolle spielen werben, beten Thätigkeit aber mit Rücksicht auf bie veränberte Gesetzgebung eine vollstänbige Neuregelung er­fahren muß. Es fällt weiter ins Gewicht, baß es gerade für den Ntchtjurtsten überaus vorteilhaft ist, die gesamte neue Gssetzgebung in wenigen handlichen Bändchen vereinigt zu besitzen. Der Umstand, daß Herr Dr. Best als Hülfsarbeiter im Justizministerium und alS Mitglied der LandeSkommisflon an den hessischcn Gesetzgebungs­arbeiten wesentlichen Anteil genommen hat, läßt gerade ihn zu der vorliegenden Arbeit besonders berufen erscheinen.

Meyers Konversalions - Lexikon

(auch in Umtaxwoh gegen älter« Werke) sowie alle andern Bücher I vag'1 liefert gegen Teilzahlungen von monatl. 3 M. an T® H. 0. Sperling, Buchhandlung, Stuttgart VII.

Bekanntmachung,

betreffend: Die Heichelheim sche Stiftung.

Aus obiger Stiftung sind am 27. April d. I. die halbjährigen Zinsen mit 525 Mark an eine in Gießen wohnhafte würdige christ iche Familie oder Person zu vergeben. Anmeldungen werden von heute an bis 10. Februar d. I. im Bürgermeisteretgebäude, Zimmer Nr. 2, ent- gegen genommen.

Gießen, den 17. Januar 1899.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

804 Gnauth.

-llnlitigtlllilileil

Holz-Versteigerung Hchversteigrrung.

im Gießener Stadtwald.

Verdingung

Die bei den FeldbereinigungS-Aus- fiihrungen ber Gemarkung Grund-Schwal­heim zur Chaussierung ber Abfahrten von ber neuen Kreisftraße Grund-Schwalheim Bisses erforderlich werdenden Arbeiten unb Lieferungen, nämlich:

Verlegen von Cemrntröhren 25,20 Mk. Chauffierungsardeiten nebst

allen Nebenleistungen 324,45 Liefern von Cementröhren

nebst Etirnstücken 25 cm

l. W. 36 Stück,

Lieferung von Basaltsteinen

für die Packlage 122 cbm

Lieferung von Basaltklein-

schlag so

L,eferungv.Uebergründungs- material 31

sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Die Verdingungsunterlagen siegen bei Herrn W. Spengler in Nrund-Schwalheim zur Einsicht offen, woselbst auch die Offerten, deutlich auf Bogen in Aktenformat geschrieben, in verschlossenem Umschläge mit der Auf­schriftHerstellung von Abfahrten" post- frei bis zum Eröffnungstermine einzu­reichen sind. Angebote haben in Prozenten des Voranschlags zu erfolgen.

Die Eröffnung der Offerten findet Nontag de« SO. Januar, nach, «mittags 2V, Uhr, zu Grund-Schwal- de->m tn Gegenwart der erschienenen dnUer statt.

Greßen, am 20. Januar 1899.

r°6b- Kultur-Inspektion Gießen.

Wißmann. 773

Hohversteigerung.

Donnerstag den 26. und Freitag den 27. d. Mts. soll im Grüninger Markwald folgendes Holz versteigert werden:

32 fm Eichen-Schnittholz bis zu

59 cm mittl. Durchmesser,

27 ,, Eichen-Bau- ».Schwellenholz, 15 Eichen-Grubenholz, 29 Buchen-Stämme,

21 Kiefern - Schnittholz bis zu

45 cm mittl. Durchmesser, 111 Kiefern. Bauholz bis zu

17 Meter Länge,

61 Fichten-Bauholz bis zu

18 Meter Länge,

14 Fichten-Derbsiangen,

182 rm Kiefern-Nutzscheiter u.Knüppel van 3 und 3*/, Meter Läng'.

Die Zusammenkunft ist jedesmal morgens 9 Uhr, am ersten Tage am Fußpfad von Grüningen nach Garben- teich und am zweiten Tage an der Kreisstraße Dorfgill-Garbenteich. Be­merkt wird, daß die Buchen- und E'chenstämme am zweiten Tag zur Versteigerung kommen.

Grüningen, den 21. Januar 1899. Großh. Bürgermeisterei Grüningen.

Gilbert.. b20

Montag, bett 30. Januar 1899, vormittags 9'/, Uhr beginnend, sollen im Gießener Stadtwald, Distrikt Forft- garten und Aue, versteigert werden:

31 Eichenstämme Mit 8,84 fm,

3 Eschenstämme mit 0,57 fm,

1 Ulmenstamm mit 1,37 fm,

53 Fichtenstämme mit 26,71 fm,

11 Fichten-Derbstangen m. 2,04fm, 269 rm Buchen-Schritholz,

83 Eichen-

2 n Aspen-

108 Buchen-Knüppelholz,

43 ,, Eichen-

2 Eschen-

2 Aspen-

8,4 Radel-

4280 Wellen Buchen-Reisig,

330 Eiche

30 Erlen-

160 Linden-

250 Radel-

71,5 rm Bucheu-Stockhol-,

11 Eichen-

1 Eschen-

1 Aspen-

11,5 Rodel

Die Zusammenkunft ist in der Licherstraß-, 11. Schneise, beim Forst­haus Hochwart.

Gießen, den 23. Januar 1899.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

Gnauth. 821

10000 Mark

auf erste Hypothek bei doppelter Sicher- heit und pünktlicher Zinszahlung zu leihen gesucht. Offerten unter Rr. 471 an die Expedition d. Bl.

Donnerstag bett 26. Ja­nuar I. I., vormittags 9 Uhr anfangend, werden in den Wald­ungen der Gemeinde Allendorf an der Lumda, Distrikt Kaulsköppel, Lausköppel und Langebruch versteigert:

46 Eichenstämme mit 22,76 fm,

1 Buchenstamm 1,25 131 Radelstämme 40,17

89 Radel Derbstangen mit 7,16fm, 295 Nadel-Reisstangen mit 8,30frn, 112 rm Buchen-Scheitholz,

10 Eichen-

35 Eichen Knüppel,

191 , Radel-

850 Wellen Eichen-Reisholz,

8250 ,, Radel-

33 rm Buchen-Stockholz,

15 Eichen-

Zusammenkunft im Lausköppel bei Holz Rr. 21.

Bemerkt wird, daß das Stamm­holz gleichzeitig mit dem Brennholz zur Versteigerung kommt.

Das Holz im Distrikt Kaulsköppel wird bei der Versteigerung nicht vorgezetgt.

Allendorf a.d.Lda., am21.Jan.1899 Gr. BürgermeiftereiAllendorf a. d.Lda.

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