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Nr. 21 Zweites Blatt
Mittwoch den 25. Januar
1899
GießenerAnzeiger
General-Anzeiger
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Fernsprecher Nr. 51.
HmÜicher Fell.
Bekanntmachung.
Der Gemeindevorstand von Schotten beabsichtigt mit dem am 5. Juni L I. zu Schotten stattfindenden Zuchtvieh- und Bullenmarkt eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten zu verbinden, um die Mittel zu Prämiierungszwecken zu gewinnen.
Großherzogliches Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 4000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet worden.
Gießen, den 23. Januar 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Frhr. Schenck.
Deutsches Wich.
Berlin, 23. Januar. Der in der Thronrede ange- Mndigte Gesetzentwurf betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen der Volksschullehrer ist heute aus dem Kultus-Ministerium dem Abgeordnetenhause zugegangen.
Berlin, 23. Januar. Das Abgeordnetenhaus setzte heute die Etatberatung fort. Im Laufe der Debatte erklärte "der Minister von der Recke, bezüglich der Bestätigung der Berliner Oberbürgermeisterwahl schwebten noch Erwägungen. Was den Erlaß über den Waffengebrauch betreffe, so müsse er bemerken, daß gewissen Vorkommnissen gegenüber Strenge die beste Pflichterfüllung sei und er, der Minister, werde dieselbe durchführen. Die Bomben-Affaire in Alexandrien beschäftige das Schwurgericht in Ancona. Morgen wird der Etat weiterberaten.
Berlin, 23. Januar. Der „Kreuzzeitung" zufolge hat der Abgeordnete für den Kreis Arnstein seinen Austritt aus der konservativen Fraktion erklärt.
Gotha, 23. Januar. Silberne Hochzeit. Anläßlich der Silberhochzeit des Herzogspaares prangt die Stadt in reichem Fahnen- und Blumenschmuck. Sonntag nachmittag wurde von Sängern im Hofe des Schlosses Friedenstein eine Serenade dargebracht, auf welche ein Fackelzug
Die Ktaatsflkllkkrcsorm im GroWttMtum fjtffcn.
(Nachdruck verboten.) (Schluß.)
Die Weinfteuer.
Da die Absicht der Reichsregierung, neben der Brau- und Branntweinsteuer auch eine Reichsweinsteuer einzuführen, an dem Widerstand des Reichstages gescheitert ist, so kann nicht angenommen werden, daß in absehbarer Zeit von feiten des Reiches wieder an eine Besteuerung des Weines gedacht werden wird. Es kann dies selbst von den Verteidigern der Weinbesteuerung nicht einmal besonders bedauert werden, da nur in einem kleinen Teile Deutschlands Wein gebaut wird, und deshalb die Jntereffen der einzelnen Staaten zu sehr von einander abweichen, um eine einheitliche Besteuerung für das ganze Reich gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Denn selbst wenn man die Weinproduktion möglichst von der Besteuerung verschont, so ist doch naturgemäß auch der Weinhandel und Weinkonsum in den wembauenden Ländern viel bedeutender, sodaß eine ungleichmäßige Belastung einzelner Bundesstaaten gar nicht zu vermeiden wäre. Ganz anders liegen die Verhältnisse für eine innere Steuer in den eigentlichen Weinländern selbst, und wir finden deshalb auch gerade in Baden, Württemberg und Elsaß-Lothringen zurzeit noch die Wein- sleuer. Wenn der Branntwein, vor allem aber das Bier, der Besteuerung unterworfen sind, so liegt an sich gewiß kein Grund vor, den Wein, der doch meist von der wohlhabenden Bevölkerung getrunken wird, frei zu lassen. Denn wenn auch in vielen Orten Rheinhessens der Wein nicht Luxusgetränk angesehen werden kann, sondern das tägliche Getränk des Arbeiters bildet, so genügt doch zur Ver- «eldung von Härten der Umstand, daß der Haustrunk «"er Produzenten von der Steuer befreit ist. Der
in Hessen bestehende Zustand bewirkt chatsächlich eine
der Schüler, Vereine und Fabrikarbeiter von insgesamt 4000 Personen folgte. Montag vormittag fand im Thronsaale des Schlosses ein großer Empfang statt, an welchem besondere Abgesandte der Königin von England, des. Prinzregenten von Bayern, des Großherzogs von Oldenburg, der Herzöge von Sachsen-Meiningen und von Sachsen- Altenburg, des Königs von Rumäniin und des Prinzen von Wales, sowie die diplomatischen Vertreter des herzoglichen Staatsministeriums, des Landtags, der Universität Jena u. a. teilnahmen.
Karlsruhe, 23. Januar. Mit der Ausweis ungvon Italienern aus Baden ist jetzt begonnen worden. Zwei wegen Schlägerei und Bedrohung unliebsam gewordene Italiener in Sasbachwalden bei Achern erhielten Ausweisungsbefehle. Sie haben binnen drei Tagen Baden in der Richtung ihrer Heimat zu verlassen.
Ausland.
Wien, 23. Januar. Der Kaiser empfing Koloman Szell und danach den Grafen Goluchowsky und den Grafen Thun. Koloman Szell wird allseitig als der kommende Mann bezeichnet.
Wien, 22. Januar. Anläßlich der tagtäglichen neuen Maßregelungen des Deutschtums in Böhmen ist es kein Wunder, daß die Erbitterung int deutschen Volke immer größer wird, und man allenthalben daran geht, sich in fester Weise zu organisieren, um das ganze deutsche Volk für die ihm noch bevorstehenden Kämpfe wehrhaft zu machen. So werden, wie man aus Deutschböhmen schreibt, in der nächsten Zeit sowohl in Ostböhmen wie in Nordböhmen Vertrauens- männerversammlungen der deutschnatioüalen Partei stattfinden, in denen die Organisation der Partei beschlossen werden wird. Auch wird trotz des Verbotes des Städtebundes demnächst eine neue Zusammenkunft der Vertreter sämtlicher deutschen Städte Böhmens in einer deutschen Provinzstadt erfolgen. Es kann heute schon mit Bestimmtheit behauptet werden, daß behufs gemeinsamen Vorgehens in nationalen und wirtschaftlichen Fragen sowie gemeinsamer Abwehr der Negierungsmaßregelungen, eine freie Vereinigung der deutsch-böhmischen Städte zu Stande kommen wird, und diese Beratungen wird keine Regierung und keine Statthalterei verhindern und verbieten können!
Prag, 23. Januar. Eine gestern Abend stattgehabte Versammlung tschechischer Studenten beschloß die Einführung eines Abzeichens, damit man die tschechischen von den deutschen Studenten unterscheiden könne.
stärkere Belastung der unteren und mittleren (Branntwein und Bier trinkenden) Volksklassen gegenüber den wohlhabenderen und reichen (Wein trinkenden) Klassen.
Da mit der Vermehrung der Bevölkerung auch der Weinverbrauch gesteigert wird, so ist gerade die Weinsteuer ganz besonders geeignet, den stetig wachsenden Bedürfnissen des Staatshaushalts sich anzupassen.
Die Hauptschwierigkeit bei der Weinsteuer besteht in der Lästigkeit der notwendigen Kontrollmaßregeln. Eine Brauerei ober eine Branntweinbrennerei können viel leichter überwacht werden, als die Bereitung des Weines. Dazu kommt, daß gerade die Weinproduzenten möglichst geschont werden sollen, daß also die Besteuerung nicht da erfolgen kann, wo die Kontrolle am leichtesten zu bewirken, allerdings auch am lästigsten wäre. Nachdem aber der im Jahre 1894 den Ständen vorgelegte Entwurf eines Weinsteuergesetzes von der Keller- und Transportkontrolle abgesehen und jede Belästigung des Gewerbebetriebes nach Möglichkeit vermieden hat, konnte es nur die rührige Agitation der Wirte erreichen, daß er trotzdem in der Zweiten Kammer keine Mehrheit fand.
Obwohl sich der nunmehr vorgelegte Weinsteuergesetzentwurf nur unwesentlich von dem 1894er Entwurf unterscheidet, so glaubt die Regierung doch, diesmal auf eine günstige Aufnahme bei der Zweiten Kammer rechnen zu dürfen, weil die Weinsteuer mit einem Erträgnis von i/t Million zur Durchführung der Steuerreform unerläßlich notwendig ist. Daß sich die Regierung in dieser Hoffnung nicht getäuscht hat, kann umsomehr erwartet werden als durch den Wegfall der Grundsteuer ein großer Teil der Weinproduzenten, und durch die Aufhebung der Gewerbesteuer eine beträchtliche Anzahl gerade der kleineren Wirte und Weinhändler in nicht unbedeutender Weise entlastet wird. Dazu kommt noch, daß für die Besteuerung des
Paris, 23. Januar. Paul Cassagnac hat an den Präsidenten des Syndikats der Pariser Presse einen offenen Brief gerichtet, in welchem er den Präsidenten ersucht, Schritte zu thun, um die Journalisten gegen die parlamentarische Immunität zu schützen.
Paris, 23. Januar. Die Vergleichung der geheimen Dokumente, die in dem diplomatischen Dossier enthalten waren, haben den Beweis geliefert, daß der Inhalt der Duplikate absichtlich in einem der Dreyfus-Affaire ungünstigem Sinne abgeändert worden ist. Diese Abänderung soll als Erklärung gelten, weshalb die Kriegsminister mit solcher Entschlossenheit im Glauben an die Schuld Dreyfus festhielten.
Paris, 23. Januar. In gut unterrichteten Kreisen verlautet, Paty de Elam habe dem Kassationshofe ein vollständiges Geständnis gemacht über die verschleierte Dame, die geheimen Aktenstücke, welche Esterhazy übermittelte, und über die falschen Telegramme, die an Picquart abgesandt wurden, um diesen zu kompromittieren. Er habe eingeftanden, daß er selbst das Werkzeug dieser Machenschaften gewesen sei.
— Bei den Untersuchungen, die der Kassationshof in den letzten Tagen den diplomatischen Akten des Ministeriums des Aeußern sowie dem geheimen „Dossier" des Kriegsministeriums widmete, handelte es sich anscheinend um die angebliche Depesche an die italienische Regierung, die im Nachrichtenbureau des Kriegsministeriums bei der Entzifferung einen entgegengesetzten Sinn gab, als vorher im Ministerium des Aeußern, und in der die Verhaftung Dreyfus' angezeigt war. Ferner verhörte der Kassationshof die Generale Gonse und Boisdeffre. — Es heißt, daß Esterhazy seitens des Kriegsministeriums vom Amtsgeheimnis entbunden sei, jedoch mit der Einschränkung, nichts auszusagen, was die nationale Verteidigung gefährden könnte. Nach dem Verhör Esterhazys werde der Kassationshof sich lediglich mit der Prüfung des Bordereaus zu beschäftigen haben. Eine Anzahl Gelehrter, darunter Lavisse, Larromet, Gaston Paris und Jules Claretie, veröffentlichen einen Aufruf, in welchem sie alle guten Franzosen auffordern, sich im Interesse Frankreichs schon im voraus vor der Entscheidung des Kasiationshofes zu beugen — ein neuer Beweis, wie sehr man der „Affaire" überdrüssig ist.
Loudon, 20. Januar. Das soeben in Kairo abgeschlossene Abkommen über die künftige Verwaltung des Sudans bestätigt in ihrem Wortlaute, was schon früher über die weiten Machtvollkommenheiten gemeldet wurde, mit denen Lord Kitchener in seinem Amte als Gouverneur der neu-
Kunstweines im Interesse des inländischen Weinbaues ganz besondere Bestimmungen getroffen sind, wonach derselbe nicht nur der für den Wein allgemein vorgesehenen Verbrauchsabgabe (von 5 Pfg.) unterliegt, sondern schon vorher bei der Fabrikation mit einer Steuer von 6 Pfg. für das Liter belegt wird. Außerdem haben die Kunstweinfabrikanten jährlich eine Lizenzgebühr von 50 Mk. zu zahlen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf im wesentlichen mit dem 1894er Entwurf überein stimmt, sollen nachstehend — soweit dies nicht bereits in obigem geschehen ist — nur die hauptsächlichsten Bestimmungen erwähnt werden:
Der Besteuerung unterliegt nur der aus Trauben hergestellte Mostwein oder Schaumwein. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Wein zum erstenmale an einen Wirt ober Verbraucher übergeht; wieberholte Besteuerung besselben Weines finbet nicht statt. Die Steuer beträgt für Wein im Preise von 100 Mk. pro Hektoliter 5 Pfg., für Wein mit höheren Preisen 10 Pfg. für bas Liter. Jeber Besitz- Übergang von Wein ist sowohl vom Abgeber (Verkäufer), als auch vom Abnehmer (Käufer) anzumelben. Für ben Bezug von Mengen unter 20 Liter sind besondere Erleichterungen vorgesehen. Zur Entrichtung der Steuer ist bet Mengen unter 20 Liter der Abgeber, bei größeren Mengen der Abnehmer des Weines verpflichtet. Zur Kontrolle ist für die Weinhändler die Führung von besonderen Büchern über die Verabfolgung von Wein vorgesehen, die vierteljährlich an das Hauptsteueramt abzuliesern sind.
Wer beim Inkrafttreten des Gesetzes im Besitze eines Weinvorrates von 300 Liter ist, unterliegt der Nachversteuerung seines Weinlagers mit 5 Pfg. für das Liter.
Die Abänderung deS Hundefteuergesetzes.
Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf bleibt wie seither die Steuer von dem Besitz des Hundes abhängig, sie wird


