Ausgabe 
25.1.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Abg. etter le (Els.) schildert den Umfang betrüge­rischer Fälschungen im elsässischen Weinhandel. Hauptsache bleibe eine ausreichende Kellerkontrolle.

Abg. Blankenhorn (nl.) stellt fest, daß das 92er Gesetz nichts genützt habe und die Kunstweinfabrikation nicht beeinträchtigte. Einen Deklarationszwang für Zusätze halte er nicht für möglich, natürlich müsse es aber dabei bleiben, daß, wenn Naturwein verlangt werde, auch Naturwein ge­geben werden müsse. Eine Kellerkoutrolle bestehe bereits in Baden; sie sei aber nicht angenehm.

Staatssekretär Graf Posadowskv: Um zu unter­suchen, ob ein Wein als Naturwein gelten könne oder nicht, werde es immer der Chemie bedürfen.

Abg. Fritz (nl.) verlangt Schutz für die Winzer ebenso, wie für die Landwirtschaft. Auch der Pfälzer Weinbau sei des Schutzes gegen die Weinfabrikation dringend bedürftig.

Damit ist der Gegenstand erledigt.

Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Tagesordnung: Fort­setzung der Etatsberatung.

Schluß 6 Uhr.

Deutsches Deich.

Berlin, 23. Januar. Der Entwurf des neuen Jn- validen-Bersicherungsgesetzes ist am Samstag abend dem Reichstage zugegangen. Die Ausdehnung der Versicherungspflicht auch auf Lehrer und Erzieher, die nicht an öffentlichen Anstalten pensiousberechtigt angestellt sind, auf Hausgewerbetreibende, die durch Zwischenmeister be­schäftigt werden, ist teils gesetzlich vorgesehen, teils den Bestimmungen des Bundesrats überlassen. Der Ver­sicherungspflicht unterliegen nicht Personen, welche Lohn­arbeit nur in bestimmten Jahreszeiten für nicht mehr als zwölf Wochen übernehmen. Der Bundesrat ist befugt, zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Ausländer, denen der Aufenthalt nur für eine bestimmte Zeit gestattet wird, außer Versicherung zu bleiben haben. Weitere Bestimmungen regeln die Unterbringung Erkrankter in Heilanstalten und Anstalten für Genesende, sowie die Verteilung der Lasten in solchen Fällen. Auf Antrag der Renten­empfänger kann der Vorstand ihnen an Stelle der Rente Aufnahme in ein Jnvalidenhaus bei Eingang der Ver­pflichtung auf ein Jahr und späterer dreimonatiger Kündigungsfrist für weitere Jahre gewähren. Die an eine Krankheit sich anschließende Genesungszeit, auch ein regel­mäßig verlaufendes Wochenbett dies für eine sechswöchige Dauer werden der Krankheit gleich geachtet. Die ge­plante Teilung der Beiträge und des Vermögens der Ver­sicherungsanstalten, für dieGemeinlast" und dieSonder­last" (V5 und 2/s) zur Unterstützung Der östlichen land­wirtschaftlichen Anstalten, durch die iudustriellen und städtischen Gemeinschaften ist bereits in den Grundzügen bekannt gegeben, ebenso die beabsichtigte Dezentralisierung durch Rentenstellen, die erste Instanz für die Annahme und Begutachtung von Anträgen auf Invaliden- und Alters­renten und die Zusammensetzung dieser Organe der Selbst­verwaltung. Die neuen Bestimmungen sollen, soweit sie sich aus Herstellung oder Veränderung der zur Durchführung der Invalidenversicherung erforderlichen Einrichtungen be­ziehen, em Tage der Verkündigung, im übrigen am 1. Januar 1900 in Kraft treten. Der sehr umfangreichen Vorlage ist eine noch umfangreichere Begründung, die für sich allein mehr als 200 Quartseiten in Anspruch nimmt, beigegeben.

Berlin, 23. Januar. Vom Bankgesetz teilt dieT. R." folgende Hauptpunkte mit: Der Gei.tzentwurf besteht aus acht Artikeln. Art. 1 laut t: Der § 23 de» Bankgesetz-S vom 14. März 1875 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Das Grundkapital der Reichrbauk besteht aus 150 Millionen Mark, geteilt in 50 000 auf Namen lautende Anteile von je 3000 Mark. Die Anteilseigner basten für die Verbindlich­keiten der Reichsbank nicht. Nach b<m Artikel 2 soll § 24 des Bankgesetzes dahin abgeändert werden, daß 1) den An teilseignern eine ordentliche Dividende von 3*/g o. H. des Grundkapitals zukommen soll; 2) vom Mehrbetrag eine Quote von 20 o. H. dem Reseroesonds zugeschrüben werden soll, so lange er nicht zwei fünftel des Grundkapitals erreicht; 3) der dann verbleibende Ueberrest zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an die Reichskasse gezahlt werden soll, soweit die <Äesamtdividende der Anteilseigner nicht 5 v. H. übersteigt. Vom Rest erhalten die Anteilseigner ein Elftel, die Reichikaffe drei Elftel. Erreicht die Dividende nicht volle 3J/t v. H., o ist bat Fehlende au- dem Reftrv.fonds zu ergänzen. Art. 3

besagt: Der nach Maßgabe der Anlage zum § 8 des Baick- gesetzes der R.ichsbank zustehende Anteil am Gesamtbeträge des der Steuer nicht unterliegenden, nicht gedeckten Noten­umlaufs wird auf 400 Millionen Mark unter gleichz«'itiger Erhöhung des Gesamtbetrages auf 491 600000 Mk. fest, esetzt. Art. 7 § 1: Die Reichsbank zahlt vom 1. Januar 1901 an die Reich-kasse einen Betrag, der dem Nennwerte der im Um­lauf bifindlichen Noten der Dormaligen preußischen Bank ent­spricht. Art. 8: Die Artikel 1, 2, 3, 4 des Gesetzes treten am 1. Januar 1901 in Kraft. Dem Entwurf sind eine eingehende Begründung und mehrere Anlagen l eigegeben worden. Die erste Anlage enthält die Wechsel- und Lombard Anlagen, den Notenumlauf und die fremden Gelder der Reichsbank in dm Jahren 18761898, die zweite den Buchwert der Grund­stücke der Reichsbank am Jahresschluß, die dritte die durch den Barvorrat ungedeckten, bezw. überdeckten Noten der Reichsbank an den einzelnen Wochenourweistagen, die vierte den Notenumlauf und den Metallvorrat der Reichsbank an den Tagen einer Kontingentsüderschreitung, die fünfte b<n Status der Privalnotenbar-k im Jahresdurchschnitt, die sechste die Rentabilität der durchschnittlichen Wechselanlage der Reichs­bank und der noch § 44 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 zugclaffenen Privatnotenbanken in den Jahren 18761897, die siebente den Gewinn der Reichsbank in den Jahren 1891 bis 1897. Der Reingewinn betrug in den genannten Jahren 106 370000 Mk., im Durchschnitt 15195715 Mk. 78 Psi:., in Prozenten des Grundkapitals 12,66. Davon erhielten die Anteilseigner in den genannten Jahren 58 824000 Mk, im Durchschnitt 8 403 428 Mk., in Prozenten des Grundkapitals 7 ; der Reservefonds 1891 99 709 Mk. 56 Pfg, das Reich in allen diesen Jahren 46549 831 Mk. 46 Pfg., im Durch­schnitt 6 649975 Mk. 92 Pfg. Wenn der Reservefonds geöffnet geblieben wäre und 5 v. H. gezahlt wurden, würde die Dividende 58 357 886 Mk., im Durchschnitt 8 336841 Mk., nach Prozenten 5, der Reservefonds 13 921000 Mk., im Durch­schnitt 1989,47 Mk., der Anteil des Reiches 34088 124 Mk., im Durchschnitt 4 b69 732 Mk. betragen haben.

Berlin, 23. Januar. Deutschland und Amerika. Die im Repräsentantenhause in Washington gefallenen provo­zierenden Aeußerungen gegen Deutschland haben Veran­lassung gegeben, daß einige angesehene amerikanische Persön­lichkeiten in München den Beschluß gefaßt haben, Der amen« kanischen Regierung eine Protestkundgebung oller in München weilenden Amerikaner zu übermitteln, in welcher der Dank für die allezeit freundliche Aufnahme der Amerikaner in Deutschland zum Ausdruck gebracht sowie festgestellt werben soll, baß in Deutschland keinerlei Gereiztheit g^gen Amerika bestehe und daß die von emem Mitglieds des Senats in Washington geführte Sprache auf das schärfste zu miß­billigen sei. Vorbesprechungen werden in den nächsten Tagen stattfinden.

Eröffnung des württembergischen Land­tags. Der König von Württemberg eröffnete den Landtag mit einer Thronrede, worin er seine Anerkennung ausspricht für die Hingebung, welche der Landtag in der ersten Periode bewiesen. Dci König bedauert aufrichtig, daß es trotz der aufgeroenbeten Zeit und Mühe nicht gelungen sei, das von der Regierung unternommene Reformwerk auf den Gebieten des Verfassungsrechtes, der Verwaltung und des Steuerwesens zu dem erhofften Abschluß zu bringen. Die Aufgabe der nächsten Periode sei die Feststellung des Staats­haushalts. Die Finanzlage fei günstig, die Ueberschüffe der letzten zwei Jahre gestatteten für die Eisenbahnen und für sonstige außerordentliche Bedürfnisse der Staatsverwaltung Verwendungen zu machen. Die Regulierung der Beamten- gehälter und die Besserstellung der Geistlichen unö der Volks schuliehrer werde in dem neuen Etat vorgeschlagen werden. Em Reservefonds der Staatseisenbohnen soll angelegt werden. Die Thronrede kündigt sodann weitere Vorlagen an, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzbuchs zusommenhängen sowie eine Anzahl minder wichtiger Vorlagen auf dem Gebiete der Ver« waltiing und der Besteuerung. Endlich stellt die Thronrede Forberungm zur Verbesserung M Eisenbahnbaues und Eisen­bahnbetriebes auf.

Frankfurt a. M., 23. Januar. Gestern abend wurde im großen Saale des Saalbaues der dritte Volks­unterhaltungsabend abgehalten. Das stetige Wachsen des Interesses für diese Abende zeigte sich am besten durch den Umstand, daß der Saal bis auf den letzten Platz besetzt war. Aus dem gediegenen Programm sind in erster Linie hervorzuheben die gesanglichen Leistungen des Fräulern v. Zakrczewska und der Frau Dr. Drill-Orvidga sowie des Herrn Paul Greeff. Gleich stürmischen Beifall erntete

Nr. 21

Erstes Blatt.

1S99

Meßmer Anzeiger

Hmeral-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den ICrci Gieszen

s

2 normalen HP,

Mannheim.

Der Entwurf geht au eine Kommission.

211.10

. ä« I»

102 50

104.-

ZiMplvN

10450

148.16

136

31.16

39-

23-

Mittwoch den 25. Januar

Annahme von Anzeigen zn der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden 9hniuiirr bis vorm. 10 Uhr

Alle Anzcigcn-BcrmittlnngSstcllen der In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Erscheint täglich am Ausnahme dcS Montags.

in.

it prüde,

Die Gießener Mamikienötätter werden dem Anzeiger wöchentlich viermal beigelegt.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schnkstrahe Nr. 7.

mertrindwg nach

184

Deutscher Reichstag.

16. Sitzung vorn 23. Januar. 1 Uhr.

Zunächst wird debattelos in dritter Lesung das internationleZusatz-Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr angenommen.

Es folgt die erste Lesung des von Nintelen und Genossen beantragten Gesetzentwurfs betr. Wiedereinführung derBernfung inStraffachen.

Abg. Rintelen (Centr.) empfiehlt den Entwurf.

Abg. Basser mann (nl.) spricht seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf aus und befürwortet Verweisung an eine Kommission.

Abg. Beckh (frs. Vp.) tritt ebenfalls lebhaft für das Prinzip der Berufung, sowie für eine solche bei den Ober­landesgerichten ein.

Präsident Graf Salle ft rem bittet, mit Rücksicht Darauf, daß Vorredner von der Treppe aus zur Redner­tribüne gesprochen, es möchte fortan nur entweder vom Platz

Es folgt die Interpellation Schmitt-Mainz, ob bezw. bis wann eine Novelle zum 1892 er Weingesetz jn erwarten sei?

Abg. Schmitt (Zentr.) verbreitet sich über die Kunst­weinfabrikation und über die Notwendigkeit eine Znrück- brängung derselben, am besten durch ein völliges Verbot derselben.

Abg. Wintermeyer (srs. Vp.) ist der Ansicht, daß Ees geschehen müsse, um die Kunstweinstätten zu vernichten.

einer Steuer verspreche er sich nichts. Zu wünschen J1' daß die Konferenz im Gesnndheitsamte einen richtigen ->f9 finde.

Wiesbaden.

iolpha U achfj, Parkett Mk. 3.50, rkarten Mk. 0.40,

;e Mk. 3.60, Bratet

Gratisbeilagen: Gießener FamilienbtStter, Der hessische Landwirt, Mütter für hessische Uolkskunde.

-r . -----o--------1, wie weit die

Chemie helfen werde, Fälschungen zu erkennen.

Abg. Baumann (Centr.) wünscht starke Steuer auf Smiftroein. Jn Unterfranken sei man auch mit einer scharfen Entrolle einverstanden. Redner ist auch gegen das Zuckern Weine blos zur Vermehrung; übrigens müßten gezuckerte Wne deklariert werden.

oder von der Rednertribüne aus gesprochen werden, da ihm selbst sonst das Verständnis erschwert werde.

Abg. Frohme (Soz.) befürwortet ebenfalls die Be­rufung, desgleichen die Abgg. Graf Bernstorf s-Lau en- burg (Rp.) und Riff (Els.).

Adreffe für Depeschen: Anzeiger Hieße».

Fernsprecher Nr. 51.

24 80

123.50

» hleni e>

686 < Wkckch.'

^cnau erkannt werden könnten. Anfangs Februar trete im 41,2111335° Hosundheitsamte eine Sachverständigen-Konferenz zusammen. 138.46 ;486o Die Herren würden gut thun, sich da auf eine Mittellinie 133." zu. einigen, um nur den größten Mißbräuchen wirksam ent- oi-40 gegenzutreten, und es sei dann abzuwarten.

- H6'" Chemie helfen werde, ftälffhnnnpn m

Bezugspreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg. monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn.

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich.

auf den

Gießener Anzeiger für die Monate Februar und März werden von allen Postanstalten, den Zeitungsträgern und der Expedition, Schulstraße 7, jederzeit entgegengenommen und die bis zum 1. Februar erscheinen­den Nummern den hiesigen Abonnenten gratis geliefert.

1 211,95

io

B. Vegwer.

8- v»giir.

R. WagMI

2'50

lnV01 fri*t

1 MauiTervaUer

»be Mk. i._

132

TmtII

zoclul«- N. 100 - 3M? 01 -W- .Aasten-

*«*

SS

QdKarWrte

111.

Pt

»V. Uhr, reine.

^direktoe,

1 ^Dreg^

K°>'- 23.90 )431 $""

Staatssekretär Gras Posadowsky entgegnet, die Negierung bringe den Wünschen der Interpellanten das regste Interesse entgegen, die harte Arbeit der Winzer gegen unlautere und unsaubere Konkurrenz im Labora- p)di«' i R80 15490 lorium geschützt zu sehen. Dagegen seien Wege, Mittel Staatsb. ldo10 21.50 uni) Ziel zweifelhaft. Die Interessenten selber gingen in - 150.10' chren Ansichten weit auseinander. Um den Knnstwein zu

»erbieten, müsse man doch erst wissen, was Kunstwein ist? Oie Freunde des Weins müßten sich, wenn sie die Wein- I Verfälschung wirksam bekämpft sehen wollten, zwei Wege ^ gefallen lassen. Entweder eine Kontrolle, die den Wein verfolge von der Erzeugung bis zum Verbrauch; oder die Chemie müsse so wett vorgeschritten sein,, daß die Fälschungen