Ausgabe 
24.10.1899 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

i btgt durch den damaligen allgemeinen Gebrauch. Wenn Küchler auf I Dienstreisen zweite Klasse berechnete und die dritte benutzte, habe er I zweifellos gegen die gesetzliche Bestimmung gefehlt. Man müsse aber I doch bedenken, daß das damals in Gießen allgemein Gebrauch gewesen I -u sein schien. Sicher habe der Erste Staatsanwalt Zimmermann den I Gebrauch gebilligt Nachgewiesen sei nicht, daß Küchler die Geldverzeich-.

nisse, die er unterschrieb, auch gelesen habe. Für den Fall Geilfuß gelte der Satzminima non curat praetor. Was den Büttelborner Fall betreffe, so würde wohl auch sonst die Fragebeantwortung von den Orts­gerichtsmännern nicht immer so genau geprüft werden. Wenn Küchler die Strafgelder bezahlt habe, so habe er nur eine Anstandspflicht gegen­über Leuten erfüllt, die durch ihn zu Schaden gekommen waren. Im Falle Marx sei wohl Herr Amtsrichter Marx allzu bedenklich und peinlich gewesen. Rechts- und Pflichtwidriges habe ihm Küchler nicht zumuten wollen. Das gehe ja schon daraus hervor, daß Küchler mehr wie einmal das vorherige Anhören seiner Gegner verlangt habe. In dem Anerbieten der Garantreübernahme liege doch wahrlich nichts Beleidigendes. Möge in manchen Vorfällen vielleicht auch eine Inkorrektheit Küchlers zu er­blicken sein, strafbare Handlungen habe er nicht begangen. Seine sogen. Geldgeschäfte hätten sich dahin aufgeklärt, daß er nur allzu bereitwillig war, Leuten, die in der Not zu ihm kamen, zu helfen. Er sei eben zu gutmütig gewesen. Von einem Benehmen, das Küchler der Achtung und des Vertrauens unwürdig mache, könne nicht gesprochen werden. Er bitte um Freisprechung seines Klienten.

Generalstaatsanwalt Schlippe bekämpft die Anschauung des Ver- teidigers über die Verjährung, die bei Vergehen eines Beamten gegen den Staat nicht eintreten könne. Sei die Umänderung eines vollzogenen Strafbefehls in der That von Küchler vorgenommen, so liege eine schwere Urkundenfälschung vor, gleichwohl ob Herr Küchler seinen Namen ge­zeichnet habe oder nicht. Im übrigen hält der Vertreter der Anklage . seine vorherigen Ausführungen und Anträge aufrecht.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Loeb meint, absolut sei keine einzige Zeugenaussage gewesen. Bei der angeblichen Urkundenfälschung sei unter keinen Umständen das Bewußtsein der Rechtswidrigkeiten Herrn Küchler nachgewiesen worden, ebensowenig im Falle Marx. Um lV4Ubr -letzt der Gerichtshof sich zur Beratung zurück.

Nach 1 /»ttündtger Beratung verkündet der Vorsitzende, Ober- landesgertchisplSstdent v. Knorr folgendes Urteil: Der Land- gertchtsdtrektor Küchler ist in fünf Fällen deS Vergehens im Sinne dcs Artikels 9 der Verordnung über b*e DtSzipltnarverhältnifse der richterlichen Beamten vom 31. Mai 1879 schuldig und wird in eine Geldstrafe von insgesamt 350 Mk. und zur T'agung der Kosten zu 4/s verurteilt. Vs der Kosten fallen der Staatskasse zur Last. In zwei Fällen wurde der Angeklagte wegen Mangels genügender Be­weise freigesprochen; für nicht hinreichend erwiesen wurde die Ab- I Änderung des Strafbefehls im Fall« Seibert und die mißbräuchliche Verwendung der Schretbgehilfen Geilsuß und Wallbrach zu Privat- I -wecken erachtet. Für den Fall Eller erhält der Angeklagte eine I Geldstrafe von 25 Mk., für die Berechnung der zweiten Klaffe aus I Dienstreisen statt der benutzten dritten eine Geldstrafe von 150 Mk., I für die mißbräuchliche Benutzung des Hektographen deS Landgerichts I Meßen zu Privat,wecken eine von 25 Mk., für fein Verhalten in der | Büttelborner OrtsgerichtSaffaire eine Geldstrafe von 100 Mk. und | A sein Verhalten im Falle Marx-Offenbach eine Geldstrafe von 50 Mk., inSgefamt 350 Mk. (Franks. Ztg) I

Isimles mül Msviazieiier.

Gruninge«, 21. Oktober. Obwohl in den meisten Ge­markungen Oberhessens von einer Zwetschenernte in diesem Jahr kaum die Rede sein konnte, so kann aus unserer Gemeinde doch das Gegenteil berichtet werden. Hier hatten wrr in diesem Herbst eine so reiche Zwetschenernte, wie wir sie lange Jahre nicht zu verzeichnen hatten. Dabei war der Preis ein recht hoher. Durchschnittlich wurde den Leuten der Zentner Zwetschen mit 7 bis 7,50 Mk. bezahlt, teilweise wurden auch 9 bis 10 Mk., ja 16 Mk. per Zent­ner erlöst. Allein für Zwetschen dürften in unserem Orte mindestens 9000 Mk. eingenommen worden sein. Die Aepfelernte lieferte ebenfalls hier einen schönen Ertrag. Die Gemeinde hat für versteigertes Obst, Aepfel, Birnen und Zwetschen, ca. 1740 Mk. erzielt.

+ Nidda, 22. Oktober. Verwichene nacht wurde in dem Hause des Kaufmanns Gustav Roth dahier, ein frecher Einbruchsdiebstahl verübt. Der Spitzbube, welcher vermutlich durch ein Seitenfenster in den parterre gelegenen Geschäftsraum einstieg, plünderte die Ladenkasse und nahm einen Ballen Stoffe mit, ohne bei der That erwischt worden zu sein; erst als der offenbar gut orientiert gewesene Dieb mit seiner Beute den Rückzug antrat, wurde der Bestohlene durch das Bellen des Nachbarhundes auf den Vorfall allerdings zu spät aufmerksam. Eine Verfolgung des Diebes war dem Geschäftsinhaber leider nicht möglich.

§ Hercheuhain, 21. Oktober. In der hiesigen Cigarren­fabrik der Firma Biermann & Lißner aus Hamburg ist eine Anzahl hiesiger junger Mädchen beschäftigt, welche das Fertigen der Cigarren gelernt und darin tüchtiges leisten. In einer Pause-Stunde hatte Einsender dieses Gelegenheit, zu beobachten, wie die Mädchen auch ihreHabanna" schmauchten.

§ Crainfeld, 22. Oktober. Vorgestern und gestern fand hier ein großes Fest der israelitischen Religions­gemeinde statt, welches von vielen auswärtigen Glaubens­genossen und auch von Christen besucht war, nämlich die Sefer Thora-Einweihnng; da ein derartiges Fest selten vorkommt (das letzte fand hier im Jahre 1866 statt), so hatte die israelitische Gemeinde weder Mühe noch Kosten gescheut, um demselben einen ehrenvollen Glanz und Würde zu geben durch Schmuck der Häuser, der Synagoge usw. Am 20. Oktober, nachmittags 3 Uhr, versammelten sich die Mitglieder der Verwaltung, sowie die den Festzug bildenden Teilnehmer im Hause des Vorstehers Herrn Emanuel Stern, wo die neue Sefer-Thora geschmückt und in dazu errichteten Binjan aufgestellt war. Daselbst wurde das Mincha-Gebet verrichtet, worauf sich der Festzug nach der herrlich ge­schmückten Synagoge in Bewegung setzte. Nach dem Weihe­gesang öffnete der Vorstand die Synagoge. Es folgte die Festpredigt mit Gebet für die Obrigkeit, Gemeinde und und alle Anwesenden, darauf der Abendgottcsdienst. Abends 7 Uhr fand dann in dem großen Saal der Heinrich Oechler Witwe Konzert und theatralische Vorträge statt. Am Samstag, dem 21. Oktober fand morgens 8y2 Uhr Gottes- dlenst mit Chorgesängen statt, nachmittags 1 Uhr Kommers (Konzert, Vorträge, Ansprachen usw.). Abends folgte dann Ball.

Darmstadt, 21. Oktober. DieNeuen Hessischen Volks­blatter" schreiben:Ein Akt der Unhöflichkeit, der verdient, öffentlich gerügt zu werden, ereignete sich ver­flossenen Sonntag kurz vor Abgang des Abendzuges 8 Uhr

I Mm. auf dem Jugenheimer Bahnhofe. In den I Wartesaal 2. Klasse, der fast ausschließlich von Dameu besetzt war, trat ein Herr wie ich nachträglich erfuhr, I Sherer Telegraphenbeamter und ließ durch den Portier die Anwesenden auffordern, ohne weiteres den Wartesaal zu verlassen, sofern sie nicht Fahrkarten 2. Klasse besäßen. Ein mitanwesender Herr sprach sein Mißfallen über dieses I ungewöhnliche Vorgehen aus, erreichte damit aber nur, daß der Beamte noch unhöflicher wurde, und sich beim Um-

I steigen auf dem Bickenbacher Bahnhof zu folgenden Schimpf­reden hinreißen ließ:Diese unverschämte Bande, diese Judenbande, macht sich im Wartesaal 2. Klasse breit und hat Billets 3. Klasse". Auch im Mauscheln versuchte sich der Herr durch den Zuruf:Gott der Gerechte!" Der

I Beamte, um den es sich handelt, ist der Telegraphendirektor und Leutnannt a. D. v. d. Mülbe. Eine Widerlegung dieser Schilderung, die bereits einige Tage^ält ist, erfolgte

I bisher nicht, die Schilderung wird also wohl der Wirklich­keit entsprechen. Wie wir übrigens hören, sind die Be-

I leidigten nicht gewillt, das Benehmen des Herrn ohne Sühne zu lassen. . ."

Mainz, 21. Oktober. Ein Irrsinniger im Centralbahnhof. Gestern vormittag setzte ein bedauerns­werter Geisteskranker das Personal des CentralbahnhofcS in nicht geringe Aufregung. Der arme Kranke kam in das Vestibül und schrie mit Stentorstimme:Ich bin der Minister v. Bittermaier. Wenn ich auch erst seit 14 Tagen Minister bin, so will ich doch mal Ordnung in die Bude bringen. Machen Sie mal alle Thüren auf, ich werde dafür sorgen, daß alles sauber wird." Zum Glück erkannte man gleich, I daß man es mit einem Geisteskranken zu thun hatte und sorgte dafür, daß derselbe entfernt und im Spitale unter­gebracht wurde. M. A.

Mainz, 21. Oktober. Gelandete Leiche. An der Drehbrücke des Zollhafens wurde gestern nachmittag die Leiche einer Frau gelandet. Es wurde festgestellt, daß es diejenige der Frau des Maurerparliers R. aus Weisenau ist, die seit dem 11. d. Mts. abgängig war. An dem be­treffenden Tage führte sie ihr Mann zur Untersuchung zu einem hiesigen Arzt wegen hochgradiger Nervenkrankheit, an der die Frau litt. Von da ab verschwand die Frau. Dafür, daß sie den Tod gesucht und gefunden, ist als einzige Ursache der Nervenkrankheit der Frau anzusehen. M. A.

Mainz, 21. Oktober Das neue bürgerliche Gesetzbuch besagt in § 948, daß die Kosten der verkauften Sachen, insbesondere des Messens und Wägens dem Ver­käufer zur Last falle. Wegen dieser gesetzlichen Bestimmung ist bei der Stadtverwaltung die Frage aufgeworfen worden, ob die Stadt für die Folge noch berechtigt sei, für Gas- und Wassermesser Gebühren zu er­heben. Der juristische Ausschuß hat sich nun dahin aus­gesprochen, datz jene Bestimmung im bürgerlichen Gesetz­buch keine Anwendung auf Gas- und Wasser­messer finden könne, die Stadt daher berechtigt sei, auch noch nach dem 1. Januar 1900 derartige Gebühren zu er­heben. Anscheinend seit Jahren auf der hiesigen Packet- post verübte Vergehen im Amte sind gestern entdeckt worden. Ein älterer Unterbeamter wurde verhaftet. In dem benachbarten Kleinwinternheim kam ein Landwirt mit einem Knecht in Streit, wobei diesem der Schädel mit einem Knüppel eingeschlagen wurde. Der Thäter ist verhaftet. Der Weinkommissionär Kuttermann hat sich heute mittag von der Eisenbahnbrücke in den Rhein g e st ü r z t. Tie Leiche konnte bis jetzt nicht geländet werden. Ein Beispiel französischen Chauvinismus leistet derJndependant" in Reims: Eine hiesige Firma sandte einen Annoncen Auftrag an das genannte Blatt. Die Aufnahme des Inserats wurde aber verweigert,weil Annoncen deutscher Herkunft keine Aufnahme finden." Unmittelbar vor der Weltausstellung, die alle» Nationen ein Rendezvous und dem Handel und der In­dustrie der ganzen Erde ein Feld friedlichen Wettbewerbs bieten sollte, scheint uns ein solches Gebühren schlecht ange­bracht zu sein.

Kirche und Kchule.

<Q> Aus dem Dekanate Hungen. Unsere diesjährige Dekanatssynode wurde am 11. Oktober zu Obborn­hofen gehalten. Im Gottesdienste predigte Herr Pfarrer Weber zu Lich frisch und packend über Col. 2, 1 9. Die eigentlichen Synodalverhandlungen wurden eingeleitet von Herrn Dekan Hainer zu Hungen. In kurzer Ansprache machte er zuerst die traurige Mitteilung von dem Tags zuvor er­folgten Heimgang des Herrn Pfarrers und DekanstellvcrtreterS Schmidt zu Södel und gedenkt ferner einiger anderer im letzten Jahre entschlafenen früheren Angehörigen des Dekanats. Deren Andenken wird geehrt durch Erheben von den Sitzen. Nach Verlesung des Rechenschaftsberichtes über den religiös sittlichen Zustand der Gemeinden des Dekanats im Jahre 1898 werden die Wahlen zur Landessynode vorgenommen. Es werden gewählt zum geistlichen Mitglied: Herr Pfarrer Weber zu Lich, zu seinem Stellvertreter Herr Dekan Hainer

Marburg, 19. Oktober. In dem anderthalb Stunden südlich gelegenen Ebsdorfer Grund, wo Amtsgerichtsrat Colnot in Kassel Tiefbohrungen nach Braunkohlen vor­nehmen läßt, wurden Braunkohlenlager in nicht un­erheblichem Umfange gefunden.

Biedenkopf, 21. Oktober. Gestern abend kurz vor 8 Uhr stieß der Personenzug Marburg Creuzthal auf dem Bahnhofe zu Wallau auf mehrere am Seitengeleise stehende Güterwagen. Letztere, wie auch die Maschine, wurden beschädigt; die Passagiere kamen mit dem Schrecken davon. Eine Güterzugsmaschine von Laasphe beförderte den Personenzug mit einstündiger Verspätung weiter. Von Marburg traf abends noch eine Maschine mit Arbeitern ein, welche die Unfallstelle wieder aufräumten.O. Ztg."

Im fünften Anklagefalle sei nackgewiesen, daß Küchler, indem er zu Offenbach im Jahre 1895 den Amtsrichter Dr Marx durch lieber; fd) "düng einen ideellen Grundslückant'tl auf dm TitelErsitzung" dadurch zu veranlaffen suchte, daß er jede Veranlwoitlichkeit und H»ftba fdi übernehmen wollte, sowobl den R chter beleidigt, der gegen leine b.sftre Ueberzeugung zu Gunffen Küchlers thun sollte, a s auch die richterliche de aufs schwerste geschädigt habe. Küchler habe diese Versuche mehrmals wiederholt, und es könne ihn durchaus nicht entlasten, daß er die Rechtsauffassung des Richters für eine irrtümliche hielt. Die Erklärung Küchlers, er habe lediglich eine schnellere Erledigung der Sache herbeiführen wollen, werde widerlegt durch das eidliche Zeugnis des Dr. Marx, der bekundet, daß es sich in den Unterhandlungen um die materielle Seite des Rechtsfalles gehandelt habe. Es ft*i nachgewiesen, daß Küchler die Garantieübernahme ange­boten und das Verhalten des Richters, der ihm nicht sofort zu Willen sein mochte, unkollegial genannt habe Küchler sei sich der Unzulässig­keit seines Vorgehens wohl bewußt gewesen, und der Amtsrichter Dr. Marx hat sich mit Recht beleidigt gefühlt. Erhalte die Anklage­punkte mit Ausnahme des Falles Wallbrach uneingeschränkt aufrecht. Es handelt sich um Vergehen, die Küchler vor feiner Pensionierung und int Amte als Richter beging, und es fei deshalb nach Artikel 14 des Richtergesetzes gegen ihn zu prozessieren. In Frage komme eine Ord­nungsstrafe oder Dienstentlassung mit Verlust der Pensionier­ung und des Titels. Nehme der Gerichtshof als erwiesen an, daß Küchler jene Abänderung eines Strafbefehls vorgenommen habe, und daß trotz der Länge der Zeit die Erinnerung des Herrn Dr. Meise! -"treffend fei, so müffe er aus Dienstentlaffung und Aberkennung des Dienstgehalts und des Titels erkennen. Vielleicht käme die Belassung eines Teiles der Pension in Erwägung. Halte man Punkt 1 der An­klage nicht für erwiesen, so komme eine Ordnungsstrafe, Verweis und angemessene Geldstrafe in Frage.

Verteidiger Rechtsanwalt Conradi: Die Beweise der Schuld des Angeklagten seien infolge der Länge der Zeit schwer zu erbringen. Von den ursprünglichen 20 Anklagepunkten seien nur 5 aufrecht erhalten worden. Die mißverständliche Auffassung von Schritten Küchlers durch ferne Kollegen wurden herbeigesührt durch Mißverständnisse über beffen Charakter. Küchler fei wohl sparsam, aber nicht eigennützig. Diejenigen Kollegen, die Küchler durch jahrelangen Verkehr genauer kennen gelernt hätten, stellten ihm das beste Zeugnis aus. Auf das Verjährungsrecht mache er feinen Anspruch, obwohl er das recht wohl könnte. Land­gerichtsrat Dr. Meisel habe ausgesagt, daß er einen Strafbefehl, der von Herrn Seiffert ausgestellt war, gefunden habe, in der von Küchlers I Hand die Strafe abgeändert gewesen fei. Dr. Meisel habe sich eigen- I tümlicb benommen, daß er trotz dieses Vorwurfs, der sich als schwere Urkundenfälschung qualifiziert, mit Küchler weiter verkehrte und erst jetzt | mit diesen Beschuldigungen herauskäme. Dieses Verhalten müsse sein | Zeugnis als doch nicht ganz zu einer Ueberführung ausreichend er- I scheinen lassen. Dazu komme noch, daß sich der beteiligte Ober- I amtäricfiter Seiffert des Falles absolut nicht erinnere. Ebensowenig I "'ne der Landgerichtsdirektor Schäfer, der zur nämlichen Zeit I am selben Amtsgericht amtierte, von einem derartigen Vorfall. | Es fehle außerdem für Küchler jedes Motiv zu einer Handlung, die ihn eventuell ms Zuchthaus und aus dem Amt bringen mußte. Ent­weder habe die Phantasie dem Herrn Dr. Meisel einen schlimmen I Streich gespielt oder, wenn je eine ähnliche Handlung vorgekommen I lei, sei sie als so geringfügig von Allen aufgefaßt worden, daß Nie- I wand außer Herrn Dr. Meisel Anstoß daran nahm. Habe Küchler I je eine Abänderung vorgenommen, so könne er nur in berechtigter I 2Mrnebmung seines Amtes gehandelt haben. Im Falle Eller habe das Ansinnen des Angeklagten nur deshalb Befremden erregt, weil I Herr Eller die Hebung des alten Rechts nicht kannte, und nicht I toufele, daß ihm etwas zugemulhet wurde, was nach altem Reckt zu- I lajng toar. Die Berechnung der zweiten Klaffe bei Dienstreisen obwohl die dritte benutzt wurde, fei nicht deshalb geschehen, um eine unzulässige Bereicherung herbeizuführen. Küchler sei deshalb dritte I Klaffe gefahren, weil bte Wagen zweiter Klaffe schlecht beleuchtet und I gebeizt waren. Es fehle jeder Beweis dafür, daß diese falsche Be- I rechnung durckweg, also öfter als ein oder zweimal geübt fei. Hebri- I genS sei der Heberblick und die Rückerinnerung, wenn die Diäten- I toergeKbniffe nach Vt Jahr eingereicht würden, sehr schwer. Daß I Küchler gewußt habe, daß in die Diätenverzeichniffe falsche Berech- I nungen eingetragen wurden, sei nicht erwiesen. Kückler habe sich I auf den Gerichtsschreiber Mann, der die Diätenverzeichniffe ganz selbständig aufstellte, verlassen und nicht genau geprüft. Dieser Vor- I Wurf treffe ihn vielleicht, könne aber zu einer disziplinären Ahndung I Nicht fuhren. Der Zeuge Geilfuß fei nach Ansicht des Verteidigers Nicht so überzeugend glaubwürdig, daß sein Zeugniß in einer so | lchwercn Sache zu einer Verurteilung führen könne. Zuerst habe der Zeuge unter Eid seine Auslagen auf 8 bis 10 Mk. berechnet | gestern gleichfalls unter Eid auf 3 bis 4 Mt. Die juristischen Schluß- I folgerungen überlasse er den Ricktern. Geilfuß hatte 5 Mk. an- I geblick nur für Anfertigung von Plänen von Küchler erhalten. Wenn diese Summe anstandslos gezahlt sei, was hätte Geilfuß abhalten I tonnen, auch Qnjere Forderungen geltend zu macken, wenn er sie gehabt hatte? Die Handlungsweise Küchlers im Büttelborner Fall ist wohl inkorrekt, aber wer kenne denn die Vorschrift für Orts- I gericktsmanner so genau, daß ein Irrtum ausgeschlossen sei? Küchler habe annehmen dürfen, daß die Ortsgerichtsmänner ihre Instruktionen I genauer kannten, wie er und sich danack richteten. Nicht nachgewiesen fei, datz Küchler die Haftung übernommen habe, oder daß er die | Or-tsgerichtLmänner anderweitig beeinflußt habe Auf die uneidliche I Aussage der verstorbenen Ortsgericktsmänner könne entsckeidendes I Gewicht nickt gelegt werden. Kückler habe wohl die Absckrift der Fragebeantwortung aus Großgerau besorgt, im weiteren aber treffe I ibn eine Verantwortung für das ungesetzlicke Handeln der Orls- gbr'eblsmanner nicht^Dikse hätten sie allein zu tragen- Wenn Küchler I tro^em fpater die Strafe bezahlt habe, so beruhe das auf feinem I persönlichen Verhältnis zu den Leuten. Im Falle Marx sei von Herrn Amtsrichter Dr Marx das Garantieangebot Küchlers als Be- I einfluffungSoerfud) aufgefaßt worden. Es komme doch aber daraus an, ob Kückler eine derartige Absicht hatte; das erscheine unwahr­scheinlich. Küchler war durchaus im Reckt mit seiner Forderung I und " habe eben nur den schnellsten und billigsten Weg für Geltend­machung seines Rechts emschlagen wollen. Formell sei er vielleicht sehlgegangen materiell sei er im Recht Kückler habe zu sehen ge- glöubt, daß der Amtsrichter Dr Marx die Sache nicht ganz beherrsche und umständlicher verfahre, als es recht und billig sei und er habe fick dadurch zu dem allerdings nicht zu billigenden Vorwurf un­kollegialen Verhallens verstiegen. Die ganze Sachlage laffe wohl eine Strafe tote die vom Generalstaatsanwalt beantragte Dienstent- lassung "nd Verlust des Ruhegehaltes und des Titels als eine un- barte er,ckeinen. Einzelne Inkorrektheiten feien vor- & XiiA Qbcr,' b,e den Angeklagten dafür getroffen {£nn ? eaÄ-ber Oeffentlickkeit gegen ihn, sei Wohl I

schon eine allzuharte. Er bitte um Freisprechung. |

- ^3 G?t9er Rechtsanwalt Dr. Loeb: Die Frage der Verjährung I bei Disziplinarvergehen müsse vom Gerichtshof doch wohl in den Bereich I

^-".werden. Es einfunbSiZlJS W, L

angeblich gefälschte Schriftstück. Die Erinne^nZ des Herm Dr Reifel so sicher sie auch nach Erklärung des Zeugen Dr Meisel sein sollte ronnte doch bei der Möglichkeit eines Irrtums nach nahezu 20 Jahren N'cht zu einer Verurteilung ausschlaggebend fein. Im ungünftiaften f?alle hege ein Eingreifen in das Amtsgebiet eines Kollegen oor nimmermehr aber eme Urkundenfälschung. Festgestellt sei weder der 'objektive noch der subjektive Thatbestand und deshalb werde in diesem Falle der G? I rlchtshof zu non liquet kommen. Im Falle Eller sei seinem Klienten I das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit und die Absicht der Beeinflusiuna I nicht nachgewiesen. Nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung sei I vielleicht Küchlers Handlung inkorrekt gewesen. Er werde aber entschul- |

ja, hie t=»en S W jent Dienste eittWl d-S hiesige«

auf hem Wege M M Jpanbelt. Segen gleichem Äilafie em ist heute infolge eines «erstorbene war Mg> Gerichtes der rheinischen

* Osnabrück, 21. gifteten Käses sind Staatsanwaltschaft hat Einer der ältesten Leute Ackerbürger Wiedei der noch so rüstig ist, b Berufe nachgeht. Ein hvfrat in Karlsruhe.

* haumn, 21. Ehepaar wurde hier dieses Jahres derfchwa seiner Ehefrau unter: laft. Bald darauf li jtitungen bie Nachrich später sich selbst in $ ein Weinreisender ntn einer Damenkneipe in Inhaber dieser Knecht zeige, Lüderitz unb ffa notier übergeHtt, wo StitugeS ju üeranttoort

* 8*, 21. (M s.chwindelaffäre ist Die Höhe der Schwinde

* Tchmedefeld bei vergangenen Aacht wur gebürtigen Wir««' uflnulie anfcheinei und ein MdL «e lagen entseelt hat sich unweit seiner, uch hat letzterer die STS Nnfuin , fohber Mann, dem so Herzen lag. m ,0 0 . ' Siruau, 21. [ Äfübrit ist vollsten

Mi«. Ä®»1'!

(M,

1* QDl 16.

Elnlaß 1» v .eWet äs«

! W1*!

sb irKÄ hick i über hjJr hter rhbe"tilöäi"9 Ulan- an ^d)Que a 9 It LLM

1« WfT iu seinem ja 6'^ Mersheim w AS i« « der»°> «erben

Kit versäM" mjfll iinWf*3.,; W w*.' ®e®eti «* ^ werben «' y' gjian eri«ett f »eiche lautet. . .

Kestrebungen der S'lm ffiitteiW" ®V1(I, bit Sqmbe mE