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Freitag den 24. März
j-r. 71
Erstes Blatt.
1S99
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Giessen
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Verlag des Gießener Anzeigers.
Amtlicher Ml.
Berichtigung.
Die unterm 5. ds. Mts. erlassene Bekanntmachung deS Knoßh. Bezirkskommandos Gießen, betr. die Kortrvllversamrn- ieisge« ist dahin zu berichtigen, daß der Appell für die Be- »chner von Allendorf a. d. Lahn, Großenlinden, LanggönS, Leichgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen, am
15. April 1899
inte nicht, wie es in der betr. Bekanntmachung heißt, am 11 April, stattstndet.
Bekanntmachung,
betr.: Die Beaufsichtigung der Backsteinfabriken.
Die nachstehend abgedruckte Polizei-Verordnung vom 12. März 1894, sowie die Bekanntmachung des Bundcs- ratts vom 27. April 1893 bringen wir mit dem Anfügen vinderholt zur Kenntnis der Beteiligten, daß die Schutz
mannschaft angewiesen ist, Zuwiderhandlungen gegen die erwähnten Bestimmungen zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 17. März 1899.
Grobherzogliche« Polizeiamt Gießen. Muhl.
Bekanntmachung,
betreffend: die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen
Arbeitern in Ziegeleien.
Auf Grund des $ 139a des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 1. Juni 1891 (Reichs-Gesetzblatt S 261) hat der Bundesrat nachstehende Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien, erlassen:
I.
Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien unterliegt folgenden Beschränkungen:
Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter dürfen zur Gewinnung und zum Transport der Rohmaterialien, sowie zu Arbeiten in den Oefen und zum Befeuern der Oefe», Arbeiterinnen auch zur Handformerei (Streichen ober Schlagen) der Ziegelsteine mit Ausnahme der Dachziegel (Dachpfannen) und der Ltmssandsteine (Schwemmsteine) nicht verwendet werden.
IL
In Ziegeleien, in denen das Formen der Ziegelsteine auf die Zeit von Mitte März bis Mitte November beschränkt ist, find bei der Beschäftigung von jungen Leuten zwischen vierzehn und sechszehn Jahren und von Arbeiterinnen Abweichungen von den Vorschriften der SS 135 Absatz 3, 136 Absatz 1, Satz 1, 137 Absatz 1 und 2 der Gewerbeordnung unter Beobachtung der nachfolgenden Bestimmungen zulässtg:
1) Die Beschäftigung darf an keinem Tage länger alS zwölf Stunden dauern.
2) Innerhalb einer Woche darf die Gesamidauer der Beschäftigung sechsundsechzig Stunden nicht überschreiten.
3) Die Arbeitsstunden dürfen nicht vor viereinhalb Uhr morgens beginnen und nicht über neun Uhr abends hinaus dauern.
III.
Wenn bei Beschäftigung von jungen Leuten ober von Arbeiterinnen von ben unter II nachgelassenen Abweichungen auch nur zum Teil Gebrauch gemacht wirb, finben bie auf bie Pausen bezüglichen Bestimmungen ber SS 136 Absatz 1 unb 137 Absatz 3, sowie die Bestimmungen des S 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1) Zwischen den Arbeitsstunden muß den jungen Leuten und ben Arbeiterinnen vormittags, gegen mittag unb nachmittags je eine Pause gewährt werden. Die Beschäftigung muß jedesmal nach längstens vier Stunden durch eine Pause unterbrochen werden. Die Dauer der Mittagspause muß mindestens eine Stunde, die der Übrigen Pausen mindestens je eine halbe Stunde betragen.
2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß an einer in die Augen fallenden Stelle der Arbeitsstätte eine Tabelle auS- aehängt ist, In welche Übereinstimmend mit den nach S 138 der Gewerbeordnung der Ortspolizeibehörde gemachten Angaben die Zeitabschnitte einzutragen find, während deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen der Regel nach beschäftigt werden sollen. Daneben brauchen in dem nach S 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung an der Arbeftsstätte auszuhängende» Verzeichnis der jugendlichen Arbeiter die Arbeitszeit und die Pausen hinfichllich der jungen Leute nicht angegeben werde».
Aenderungen in dem regelmäßigen Beginn unb Enbe bar Arbeitszeit und der Pausen sind innerhalb ber oben unter H bezeichneten Grenzen ohne vorherige Anzeige an die OrtS- polizeibehörde gestattet, wenn sie durch Witterungsverhältnisse erforderlich werden. Jedoch müssen en jedem Tage, an welchem Aenderungen erfolgt find, in die Tabelle Beginn und Ende der Zeitabschnitte, während deren die jungen Leute und die Arbeiterinnen an diesem Tage beschäftigt worden sind, sowie bie Gesamtdauer der auf diesen Tag fallenden Arbeitszeit eingetragen werden. Die Tabelle muß über diejenigen Tage der letzten zwei Wochen, an welchen Aenderungen erfolgt sind, Auskunft geben. Der Namen Desjenigen, welcher die Eintragungen bewirkt hat, muß auS der Tabelle zu ersehen sei».
3) An der Arbeitsstätte muß neben der nach S 138 Absatz 2 der Gewerbeordnung auSzuhängenden Tafel eine zweite Tafel auS- gehängt werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I, II III rotebergiebt.
IV.
Die Bestimmungen unter I treten am 1. Januar 1894, die Bs- stimmungen unter n und III mit dem Tage der Verkündung i» Kraft.
Sämtliche Bestimmungen haben bis zum 1. Januar 1898 Gültigkeit.
Berlin, den 27. April 1893
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. von Boetticher.
Polizei-Verordmmg
für bett «reis Gießen, die Unterbringung der in B*0« stein - Fabriken (Ruflensteinbrennereten) und Ziegeleien beschäftigten Arbeiter betreffend.
Aus Grund b<6 Art. 78 ber ÄreiS« unb Provinzial Orbmmg unb be8 Art. 3 letzter Absatz beß Gesetzes vom 1. Juli 1893, bk polizeiliche Beaufsichtigung ber Mietwohnungen unb Schlafstelle» betreffend wirb unter Zustimmung bes KreisauSfchusseS und mit Genehmigung Großher,oglichen Ministeriums deS Innern unb der Justiz vom 7. März 1894 zu Nr. M. I. 6401 für den KreiS Gießen verordnet wie folgt:
S 1. Jeder Besitzer einer Backsteinfabrik (Russensteinbrenneret- oder Ziegelei, einerlei ob dieselbe mit fabrikmäßigem Betrieb statt- findet ober nicht, welcher seinen Arbeitern Nnterkunsisräume überläßt, ist verpflichtet, bie nachstehenben Vorschriften zu beobachten:
Feuilleton.
Das 19. Iaßryundett.
Unter Mitwirkung hervorragender Fachgelehrter herausgegeben von Friedrich Thieme.
(Nachdruck oder Auszug verboten.)
Ehronologifche Uebersicht Hl.
Die Litteratur des 19. Jahrhundert».
(1. Fortsetzung.)
1817 22. 2. Ottilie Wildermuth •.
31. 5. Georg Herwegh ••
29. 6. Ernst Schulze, Verfasser der „bezauberten Rose", f.
14. 7. Frau von Staol f.
14. 10. Theodor Storm *.
11. 12. Max von Schenkendorf f.
1818 9. 11. Iwan Turgenjew • (berühmter russischer Schriftsteller).
1819 8. 2. Wilhelm Jordan *.
17. 2. Max Schneckenburger, Dichter der „Wacht am Rhein", #. (3. 5. 1849 f.)
23. 3. Kotzebue von Sand ermordet.
22. 4. Friedrich Badenstedt *.
34. 4. Klaus Groth, plattdeutscher Dichter, *.
19. 7. Gottfried Keller •.
5. 12. Friedrich Leopold Gras zu Stolberg •.
30. 12. Theodor Fontane •. »
MO 22. 1. Hermann Lingg ♦.
17. 9. Emil Augier * (französischer Tragödiker).
Ml 14. 1. Mosenthal, Verfasser von „Deborah", *. (17. 2. 1877 f.)
20. 3. Gustav zu Putlitz *.
3. 7. Der Buchhändler B. W. Perthes zu Gotha ♦.
9. 8. Hyronimus Lorm (Heinrich Landesmann) ♦.
15. 10. Moritz Hartmanu *.
11. 11. Dostojewskij, berühmter russischer Schriftsteller, •.
1822
13.
3.
25.
6.
8.
7.
15.
10.
31.
12.
1823
17.
1.
28.
6.
20.
8.
30.
9.
1824
19.
4.
19.
4.
29.
4.
28.
7.
3.
9.
1825
27.
1.
19.
2.
10.
4.
11.
5.
14.
11.
5.
12.
1826
16.
2.
29.
3.
9.
7.
22.
9.
1827
17.
2.
1.
10.
18.
11.
31.
12.
Marquis de Fontanes, französischer Dichter u»d Staatsmann, f.
Moritz Graf Strachwitz • (Dichter von „Wie gerne Dir zu Füßen").
E. T. A. Hoffmann f- (Verf. der „Elixiere des Teufels" u. s. w.)
Der englische Dichter Shelley f.
Alfred Meißner ♦.
Alexander Petöfi, ungarischer Dichter, •.
Zacharias Werner, genialer Dramatiker, in Wien an einem Lungenlciden f.
Oskar von Redwitz •.
F. A. Brockhaus, Herausgeber des Con- versations-Lexikons, -f.
Rudolf von Gottschall •.
Lord Byron f.
Otto Roquette •. („Waldmeisters Brautfahrt.")
A. E. Brachvogel ♦. (verf. von „Narziß".) Alexander Dumas fils •.
Konrad Ferdinand Meyer, Schweizer Schriftsteller und Dichter, •.
Balduin Möllhausen, Romanschriftsteller, •.
Maurus Jokay, ungarischer Schriftsteller, •.
Paul Louis Courier, genialer französischer Schriftsteller, wird ermordet.
Gustav von Moser, Lustspieldichter, •.
Jean Paul f.
E. Marlitt • (Eugenie John).
Jos. V. von Scheffel •.
Johann Heinrich Boß f.
Charlotte von Schiller (Schillers Gattin) j.
Joh. Peter Hebel, der Verf. der „Alemannischen Gedichte", f.
Pestalozzi f.
Wilh. Müller („Griechenlieder") f.
Wilh. Hauff, 27 Jahre alt, f-
Hans Wachenhusen ♦.
1828
8.
2.
20.
3.
25.
4.
9.
9.
1829
12.
1.
19.
1.
24.
2.
1830
15.
3.
24.
3.
12.
6.
1831
21.
1.
12.
3.
26.
6.
7.
9.
8.
9.
1832
22.
3.
8.
12.
21.
9.
1833
13.
4.
6.
11.
1834
29.
1.
29.
1.
9.
2.
3.
4.
25.
7.
1835
—
—
5.
12.
1836
27.
1.
26.
6.
5.
9.
12.
9.
Jules Verne, franz. Romanschriftsteller, *. Henrik Ibsen ♦.
Julius Groffe •.
Leo Tolstoi *.
Friedrich von Schlegel, Mitbegründer der romantischen Schule, f.
Erste Aufführung von Goethe's „Faust" (im Hoftheater zu Braunschweig).
Friedrich Spielhagen *.
Paul Heyse •.
Robert Hamerling •.
Albert Traeger •.
Achim von Arnim f. (Herausgeber von „Des Knaben Wunderhorn".)
Mathisson f-
Julius Rodenberg •.
Viktorien Sardou, franz. Theaterdichter, •.
Wilhelm Raabe *.
Goethe f-
Zweiter Theil des „Faust" erschienen.
Björnsterne Björnson, norweg. Dichter, *• Walter Scott f.
Elisa von der Recke f.
Jonas Lie, norwegischer Schriftsteller, •.
Salis-Seewis f.
Pietro Cossa, italienischer Dramatiker, ♦.
Felix Dahn *.
Emil Rittershaus *.
Coleridge, englischer Dichter, y.
Josö Echegaray, spanischer Dichter, •.
August Graf von Platen f.
Leopold von Sacher Masoch *.
Rouget de Lisle, Dichter der „Marseillaise", f Ferdinand Raimund endet durch Selbstmord. Grabbe, genialer Dramatiker, noch nicht
36 Jahre alt, f.
(Fortsetzung folgt.)


