gebieten. Von allgemeinen Bestrebungen, die er verfolgt, seien genannt: die Sammlungen der neuesten Erfahrungen aus dem Gebiete der Tropeumedizin und Tropenhygieiue und deren Bekanntgabe an alle deutschen Missionsärzte; die Unterstützung von Studenten der Medizin, die sich dem Beruf des Missionsarztes widmen wollen; die Ausrüstung von Aerzten der Basler Mission im besonderen mit Instrumenten, Verbandzeug und Medikamenten; die Sammlung von Mitteln zur Unterhaltung der ärztlichen Stationen, der Spitäler u. s. w. Fürwahr eine schöne Aufgabe, welche die kräftige Förderung und Unterstützung im deutschen Vaterlande verdient.
Ausland.
Wien, 21. Januar. Das Reichsgericht hat die Beschwerde des Reichenberger Stadtrats gegen das Verbot des deutschen Städtetages in Böhmen zurückgewiesen.
Wien, 21. Januar. In Abgeordnetenkreisen verlautet, daß die von parlamentarischer Seite gemachten Anstrengungen, die deutsche Opposition zum Fallenlassen der Obstruktion zu bewegen, damit das Parlament wieder aktionsfähig werde, Aussicht auf Erfolg biete.
Budapest, 21. Januar. Baron Banffy dürfte sich heute abend nach Wien begeben, um dem Kaiser über das bisherige Resultat Bericht zu erstatten. Es verlautet, daß trotz der ablehnenden Haltung der Opposition die Regierung die Kompromiß-Verhandlungen fortsetzen wolle.
Budapest, 21. Januar. Die Reise Banffys^nach Wien wird erst in einigen Tagen erfolgen, weil die Regierung die Antwort der Opposition vorerst zum Gegenstand reiflicher Erwägungen machen will.
Paris, 21. Januar. Der Abgeordnete Breton, welcher in der gestrigen Sitzung der Kammer durch eine Bemerkung des Abgeordneten Millevoye sich beleidigt fühlte, hat diesem seine Zeugen gesandt. Die Zeugen erklärten jedoch, daß die gefallenen Worte nicht dazu angethan seien, ein Duell nach sich zu ziehen.
Loudon, 21. Januar. „Daily Telegraph" meldet aus Shanghai, die Rebellion in der Provinz Tsau-Hu nehme zu.
M.P.C London, 22. Januar. In der englischen Presse waren grobe Beschuldigungen gegen den Sirdar und seine Truppen erhoben worden, indem behauptet wurde, daß die Verwundeten und Wehrlosen in der Schlacht bei Omdurmann in der brutalsten Weise von den englischen Soldaten niedergemacht seien. Die regierungsfreundliche Presse führt dagegen das Zeugnis des italienischen Majors Calderai ins Treffen, der als militärischer Vertreter Italiens der Schlacht beiwohnte und' der in seinem ossiziellen Bericht die Mäßigung der englisch-ägyptischen Soldaten nicht genug loben kann, da diese sich trotz Schmähungen von feiten verwundeter fanatischer Derwische sich in keiner Weise zu den oben genannten Ausschreitungen hinreißen ließen. — In England ist man jedoch der Ansicht, daß eine Beruhigung der öffentlichen Meinung erst nach einer genauen Untersuchung im Parlament zu stände kommen wird.
— Allem Anschein nach beabsichtigt England mit |ber spanischen Negierung wegen der Erweiterung ihres Gebiets bei Gibraltar in Verhandlung zu treten, da die Größe des Platzes mit der Zahl der Bewohner in keinem Verhältnis mehr steht.
Konstantinopel, 21. Januar. Infolge auf der Pforte eingelaufener Nachrichten aus Mazedonien scheint sich dort eine aufständische Bewegung für das Frühjahr vorzubereiten.
Algier, 21. Januar. Der Bäcker-Ausstand ist beendet, nachdem eine Verständigung zwischen den Arbeitgebern und Gesellen stattgefunden hat. Infolgedessen ist die Arbeit in Algier und Umgebung wieder ausgenommen worden.
Samoa. Die bis Samstag eingelaufenen Meldungen lassen bereits eine etwas ruhigere Auffassung auf amerikanischer Seite durchblicken. Aus Washington liegt zunächst folgende Drahtnachricht vor: „Das Kabinet beriet heute über die Samoa-Angelegenheit; aber da keine amtliche oder neuere Information vorlag, war mau der Ansicht, daß gegenwärtig nichts unternommen werden sollte, was über die Beantragung einer Konferenz von Vertretern der drei beteiligten Mächte hinausginge. Man ist der Ansicht, daß in Berlin eine Konferenz bald zusammentreten wird." Eine weitere Meldung des „R. B." aus Washington besagt Folgendes: „Wie offiziös gemeldet wird, behandelt das Staatssekretariat die Samoafrage mit Entschiedenheit, aber mit Besonnenheit. Es ist nicht einverstanden mit den aufregenden Zeitungsartikeln, welche darauf berechnet sind, eine freundschaftliche und gütliche Lösung der Frage zu durchkreuzen. Amtliche Mitteilungen fehlen noch. Soweit sich in Berlin ermitteln läßt, kennt man amtlich den Grund nicht, der den Oberrichter veranlaßte, Mataafa für nicht wählbar zu erklären. Man vermutet jedoch, daß diese Entscheidung auf unlautere Beeinflussuug von feiten der interessierten Parteien zurückzuführen sei." Man muß anerkennen, daß diese Meldung eine ruhige und objektive Beurteilung verrät. Es wird daher auch von unserer Seite notwendig sein, ein weiteres Urteil über die Vorgänge zurückzuhalten, bis genügende amtliche Aufklärung über die Thatsachen erfolgt ist. Wir wollen zuversichtlich hoffen, daß es unserer Regierung gelingen wird, die beiden anderen Vertragsmächte von der Unhaltbarkeit der bisherigen Zustände zu überzeugen, sowie davon, daß es ihrem eigenen Interesse am besten entspricht, wenn die deutschen Interessen, die auf den Inseln die erste Stelle einnehmen, ausgiebig und nachdrücklich gewahrt werden. — Hebet die Hnruhen selbst wird in Ergänzung früherer Nachrichten noch berichtet: Während des Kampfes 'n Apia am Neujahrstage landete das englische Kriegsschiff „Porpoise" eine Abteilung bewaffneter Matrosen, welche zunächst die Wohnung des amerikanischen Oberrichters, etwa
eine halbe Stunde südlich Apias gelegen, und demnächst die in Apia am Strande gelegene Station der Londoner Mission besetzten. Hiernach flüchtete die Tanupartei unter den Schutz der Truppe, bis deren Wiedereinschiffung erfolgte. Bei dieser Gelegenheit begaben sich Tanu, Tamasese und Oberrichter Chambers an Bord des „Porpoise". Alsdann fand auch ein Teil der Tanupartei längsseits des Kriegsschiffs Schutz, indem die Flüchtlinge zur Auslieferung ihrer Waffen veranlaßt wurden. Der Rest der Partei wurde von den Gegern auf der Halbinsel Mulinun bei Apia gefangen genommen. Mataafa selbst hat sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Das im Hafen liegende deutsche Kriegsschiff „Falke" hat in die Händel der Eingeborenen nicht eingegriffen. — Von englischer Seite hat, wie aus Wellington in Neuseeland gemeldet wird, der Kreuzer „Tauranga" Befehl erhalten, nach Samoa zu gehen. •
M.P.C. Da neuerdings die Samoa-Frage wieder aktuell wird, ist es an der Zeit daran zu erinnern, daß zwischen dem Deutschen Reich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien unterm 14. Juni 1889 die Generalakte der in Berlin abgehaltenen Samoakonferenz zur Publikation gelangte. Diese Konferenz bildete die Fortsetzung einer solchen, welche in Washington am 15. Juni 1887 ihren Anfang nahm. Es waren folgende Bevollmächtigte zu ihr ernannt: für das deutsche Reich: Graf Herbert Bismarck, Staatsminister und Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten, der Wirkliche Geheime Legationsrat Baron von Holstein und der Geh. Legationsrat ür. Krauel aus dem Auswärtigen Amt. Seitens der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika: die Herren John A. Kassou, William Walter Phelps und Georges H. Bates. Seitens Englands: Sir Edward Baldin Malet, (Botschafter in Berlin), Herr Charles Siemont Scott (außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei der schweizerischen Genossenschaft und Herr John Archer Growe, Ihrer Majestät Handels-Attache für Europa. Es wurde bestimmt, daß die Samoa-Inseln ein neutrales Gebiet seien, innerhalb dessen die Bürger und Untertanen der drei Vertragsmächte gleiche Rechte in Bezug auf Wohnsitz, Handel und persönlichen Schutz besitzen. Die drei Mächte erkannten die Unabhängigkeit der samoanischen Regierung und das freie Recht der Eingeborenen an, ihren Häuptling oder König zu erwählen und ihre Regierungsform in Gemäßheit ihrer eigenen Gesetze und Gewohnheiten zu bestimmen. Keine der Mächte sollte eine gesonderte Kontrole über die Inseln oder deren Regierung ausüben. — Es wurde verabredet, daß ein oberster Gerichtshof in Samoa eingesetzt werde — dessen ausschließlicher Zuständigkeit übertragen würden alle Zivilprozesse betreffend Grundeigentum in Samoa, und zwischen Eingeborenen und Fremden oder zwischen Fremden verschiedener Nationalität, sowie alle Verbrechen und Vergehen von Eingeborenen gegen Fremde oder von solchen Fremden, welche nicht einer Konsulat-Gerichtsbarkeit unterworfen sind. Außerdem enthält die Generalakte Bestimmungen über den Erwerb von Ländereien, eine Erklärung betreffend Besteuerung und Einkünfte in Samoa, eine solche über die Beschränkung des Verkaufs und Gebrauchs von Waffen, Munition und berauschenden Getränken und schließlich Die allgemeine Bestimmung, daß die Vorschriften der Akte im Gebrauch bleiben sollten bis sie nach Uebereinstimmung der drei Mächte abgeändert würden. Auf Verlangen einer der Mächte sollten dieselben nach Ablauf von drei Jahren gemeinschaftlich erwägen, welche Verbesserungen in den Bestimmungen dieser Generalakte etwa eintreten sollten. Der Austausch der Ratifikationsurkunden über diese Geueralakte fand am 12. April 1889 statt. Der König Malietoa erklärte, namens der samoanischen Regierung ein Jahr später — unterm 19. April 1890 — den Beitritt zu derselben. _______________________
Males und MovinMes.
Gießen, den 23. Januar 1899.
** Hessische Klafsenlotterie. Unter den bei der Zweiten Kammer von der Großh. Staatsregierung in Verbindung mit der allgemeinen Steuerreform-Vorlage eingebrachten Gesetzesentwürfen befindet sich bekanntlich auch derjenige, betr. die Einführung einer hessischen Klassen- Lotterie. Der fragliche Entwurf hat folgenden Wortlaut: „Ernst Ludwig, von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein 2C. Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und verordnen wie folgt: Art. 1. Unsere Regierung wird eine staatliche Klassenlotterie unter der Bezeichnung „Großherzoglich Hessische Landeslotterie" einfühten. Art. 2. Unsere Regierung wird ermächtigt, den Betrieb der Lotterie selbst zu übernehmen oder unter Wahrung ihres AufsichtsrechteS einem Unternehmer zu übertragen. Auch im Falle der Verpachtung des Lotteriebetriebes haftet der Staat vorbehaltlich seines Ersatzanspruchs an den Unternehmer dem Inhaber des Loses für die Auszahlung des Gewinnes und der Prämie, welche er plan- und bestimmungsgemäß anzusprechen hat. Art. 3. Alljährlich werden zwei Lotterien nach einem staatlich zu genehmigenden Spielplan veranstaltet. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt Unser Ministerium der Finanzen. Art. 4. Wer in außerhessischen Lotterien, die nicht mit staatlicher Genehmigung im Großherzogtum zugelassen sind, spielt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bestraft. Den Lotterien sind alle außerhalb Hessens öffentlich veranstaltete Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen gleich zu achten. Art. 5. Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Gesetz in Kraft tritt, wird durch Verordnung bestimmt. Art. 6. Unser Ministerium der Finanzen ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels." Die Regierung glaubt auf die aus der Lotterie fließende Einnahme umsoweniger verzichten zu sollen, als die vielfach angeregte Regelung der Lotteriefrage durch das
Reich nach den Erklärungen des Königlich Preußischen Ministers der Finanzen in absehbarer Zeit wohl kaum in Aussicht steht, vielmehr, wie das Vorgehen Lübecks und der thüringischen Staaten zeigt, eher eine Vermehrung als eine Verminderung der Staatslotterien in Deutschland zu erwarten fein dürfte. Q
** Eine veraltete Polizeibestimmung. Nach dem Art. 228 des immer noch zu Recht bestehenden Polizeistrafgesetzbuches ist es den Wirten bei Strafe verboten, während des Sonnoder festtägigen Gottesdienstes Speisen und Getränke zu verabfolgen. In den Städten des Großherzogtums wird diese Bestimmung schon lange nicht mehr gehandhabt. Kürzlich hat nunmehr der Vorstand des hessischen Gastwirteverbandes dem Großh. Ministerium eine Eingabe unterbreitet mit dem Ersuchen, den fraglichen Art. 228 des Polizeistrafgesetzbuches entweder abzuändern oder vollständig aufzuheben. Das Ministerium hat daraufhin dem Vorstände ein Schreiben zu- gehen lassen, mit der Mitteilung, daß eine Revision des Polizeistrafgesetzbuches in Aussicht genommen fei, und daß bei dieser Gelegenheit auch eine Abänderung oder Aufhebung des Artikels 228 dieses Gesetzes in Erwägung gezogen werden würde.
Aus Oberhessen, 20. Januar wird der „Darrnst. Ztg." geschrieben: In verschiedenen Orten der Provinz, namentlich in den nach dem Vogelsberg hin gelegenen, besteht vielfach noch die Unsitte, das Brennholz nicht in geschloffenen Räumen oder Schuppen, sondern auf allen möglichen Plätzen und Winkeln, sogar in den sogenannten Reuten, unterzubringen. Da dadurch die Feuersgefahr für die betreffenden Gebäulichkeiten bedeutend erhöht wird, sind die Kreis- behörden mit Recht darauf bedacht, diese Mißstände zu beseitigen. So fordert gegenwärtig das Großherzogliche Kreisamt Schotten die Bürgermeistereien auf, energisch auf Abstellung dieser Mißstände in ihren Gemeinden zu dringen. — Das ungesunde feuchte Wetter hat wieder allerlei Krankheiten im Gefolge. So kommen in manchen Orten zahlreiche Jnfluenzaerkrankungen vor. Auch hört man hier und da auf dem Lande von Diphteritiserkrank- ungen unter den Kindern.
Darmstadt, 21. Januar. Bank für Süd deutsch- land. Eine in der „Franks. Ztg." enthaltene, bisher nicht dementierte Mitteilung bringt die überraschende Nachricht, daß der Bundesrat beschlossen habe, die deutschen Privatnotenbanken durch Aenderung des Reichsbankgesetzes vom Jahre 1875 zu verpflichten, nach Ablauf des kommenden Jahres nicht mehr unter dem Satze der Reichsbank zu diskontieren. Durch diesen Beschluß scheinen die Existenzbedingungen der Privatnotenbanken, also auch der Bank für Süddeutschland, verschlechtert, wenn nicht gar ernstlich gefährdet. Wir hören, daß die Großherzogliche Handelskammer hier sich am Montag mit dieser Angelegenheit befassen wird, und zweifeln nicht daran, daß dieselbe gegen die von dem Bundesrat beabsichtigte Gesetzesänderung Stellung nehmen wird, was schon durch die anderenfalls drohende Gefahr einer bleibenden Verteuerung der Zinssätze sich als geboten erweisen dürfte. Darmst. Ztg.
Bingen, 20. Januar. Die hiesige Handelskammer sprach sich über die Errichtung einer Handelsschule dahin aus: Sie verkenne nicht den Wert einer höheren kaufmännischen Bildung, halte aber vorerst für näher liegend und praktisch wichtiger eine reichliche staatsseitige Unterstützung der bestehenden kaufmännischen Fortbildungsschulen, bezw. Neuerrichtung solcher, wo dafür ein Bedürfnis hervortrete.
Betrachtungen
von Hermann Lekisch.
Als wir vor einiger* Zeit die hundertjährige Wiederkehr des Tages feierten, an dem „Wallensteins Lager" zum erstenmale am Hoftheater zu Weimar aufgeführt wurde, gab man überall die Trilogie, und überall hatte man sie, fo gut wie möglich, ausgeftattet und einstudiert, dennoch war nirgends das Theater fo besucht, als an den Tagen, an denen „Im weißen Rößl" der bekannten Lustfpielfirma Blumenthal und Kadelburg zur Aufführung kam. Leider macht man in den letzten Jahren immer mehr die traurige Erfahrung, daß da» Interesse des großen Publikums für klassische Werke erlahmt, daß man lieber über die blutigen Kalauer eine» Blumenthal lacht, als daß man bei den geistvollen Versen eines KlaisikerS etwas denkt. Das große Publikum geht eben heute nur ins Theater, um sich zu amüsieren, und nicht, wie früher, um sich dort zu bilden. Um schlechte Stücke zu sehen oder sich einmal tot zu lachen, wie es im Volksmunde heißt, geht man jetzt dahin. Ich wüßte diesen Leuten ein vie Ibesseres und billigeres Mittel, um einmal gesund lachen zu können, man leihe sich einen Jahrgang der „Fliegenden Blätter" und man wird viel eher auf seine Kosten kommen. Da die Herren Theaterdirektoren leider mehr auf das Geld als auf die Kunst sehen müssen, fällt es ihnen garnicht ein, sich ein Publikum für klassische Stücke heranzubi'.den, sondern fie lassen dieselben eben einfach vom Spielplan verschwinden, oder bringen fie so wenig wie möglich, und ungenügend vorbereitet; daß dann das Publikum lieber auf klassische Werke verzichtet, als daß es stch eine Parodie vorführen läßt, ist selbstverständlich. Kurzum, es giebt in ganz Deutschland nur wenige Theater, die klassische Stücke anständig aufführen und das find vor allem: das Berliner Schauspielhaus, das Deutsche Theater zu Berlin und die Münchener Hofbühne. Auf dis im Vorhergehenden angegebenen Gründe ist es auch zurückzuführen, daß man unter den jungen Schauspielern und Schauspielerinnen nur wenige findet, die Verse richtig deklamieren können. S» giebt gute Lustspiele und Schwänke das find aber hauptsächlich die älteren von Moser, Benedix und Kotzebue und die fron« zöfischen, die neueren find zumeist minderwertig. Niemand wird von einem Schwanke mehr verlangen, als daß er ein wenig Sinn und einige gute Witze enthält, kurz, daß er den


