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November. Die Feld- ^digt zu bettachten. Da- 1 den Nachzüglern möglich zu bewältigen. Ne den. Die Kornsaat, die ch letzt zusehends, hier ratz; allgemein aber tritt seitherige warme Witte- Haden, die jetzige kältere hun. In den Wiesen Kitt usig ans. So oft auch sei« e Freundschaft sür die >, sobald sich die Maul« , offenbart eS sich, daß der en Freund" nichts wissen ihn fangen und bekommt .Fangprämie".. Es sieht i eine Wiese mit Maul- Wigwams einer ^nbioncr.' oben gerade hierdurch ge- :b, übersieht man, obschon rvon Zeugnis tziedt. Die ^Mge Tochter eiet beim Futterlochen mit lesielfeuers. Die Kleider ligen Sekunden stand das je Brandverletzungen waren nach dreitägigem schweren
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Carl Schwaab,
______ Host.___8201
Gießen, den 18. November 1899.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Harbach, den 20. November 1899.
Großherzogliche Bürgermeisterei Hrrbach. Münch.
auSgeführt bat. Indessen wurde unser Gebiet vorübergehend von der nordwestlichen Dep'rsstan beeinflußt.
Voraussichtliche Witterung: Kühle«, vorwiegend nebeliges Wette . E'n,-ln-. 'e*Ate Svne tafle nick« ausatfb'ssftn.
in der nächsten Session mit einer diesbezüglichen Vorlage wiederum zu beschäftigen haben wird.
Berlrr, 22. November. Die Geschäftsordnungs- Kommission des Reichstages ist zum 24. November, eine Stunde vor der Plenarsitzung, einberufen worden, um )en Antrag auf Strafverfolgung des Abgeordneten Baudert(Soz.) wegen Beleidigung des Buchdruckereibesitzers Berger in Apolda zu beraten.
Berlin, 22. November. Die sozialistische Fraktion )es Reichstages hat Anträge zur Beratung der Gewerbe-Ordnung eingebracht, welche nach Ablehnung der ogenannten Zuchthaus Vorlage zum Schutze des Koalitionsrechtes dienen sollen.
Berlin, 22. November. Der „Berliner Lokal-Anzeiger" schreibt: In Bundesratskreisen besieht keine Neigung, aus der Ablehnung des Arbeitswilligen-Gesetzes dem Reichstage gegenüber einen casus belli zu machen, und der Bundesrat beharrt bei seiner Ueberzeugung von der Notwendigkeit eines besseren Schutzes der Arbeitswilligen. Derselbe wird dies voraussichtlich in einer gemeinsamen Erklärung aussprechen. Aber es darf gesagt werden, daß, wenn auch das Arbeitswilligen-Gesetz schließlich im Bundesrat einstimmig Annahme gefunden hätte, doch mehrere Regierungen nicht ohne Bedenken den vorgeschlagenen Weg betreten haben würden.
Wien, 22. November. Die gestrige Audienz der deutschen Parteiführer beim Kaiser ist von großer politischer Bedeutung. Kaiser Franz Josef richtete an alle den Appell, das Kabinett in der Durchführung der Staats-Notwendigkeiten zu unterstützen. Die Vertreter der deutschen Volkspartei erklärten, ein Budget-Provisorium wohl zuzulassen, aber für die Annahme des Ausgleiches keine Bürgschaft übernehmen zu können. Der Kaiser soll hierauf gesagt haben: der Ausgleich muß gemacht werden, ob so oder so.
London, 22. November. Der „Westminster Gazette" zufolge wird Kaiser Wilhelm den Königin Viktoria- Orden 1. Klasse empfangen, ehe er Windsor verläßt. Die Königin will ihm das Ordens-Abzeichen und das Band dazu selbst überreichen. Der Orden gilt als eine persönlicheAuszeichnung, welche die Königin als Zeichen ihrer besonderen Gunst gewährt. Da der Kaiser bereits im Jahre 1877 zum Ritter des Hosenband-Ordens ernannt wurde, ift der Viktoria- Orden der einzige, den ihm die Königin noch verleihen kann.
London, 22. November. Einem von allen Zeitungen gebrachten Telegramm aus Pourtsmouth zufolge gehen die „Hohenzollern" und die deutschen Kriegsschiffe Donnerstag nach Port Victoria, da der Kaiser beschlossen habe, von Portsmouth abzureisen. Der Bürgermeister von Portsmouth mußte zu allseitigem Bedauern deshalb die Absicht aufgeben, die deutschen Schiffs- Offiziere festlich zu bewirten.
Windsor, 22. November. Bei dem gestrigen Staatsbankett waren entschuldigt der Botschafter Hatzfeld wegen Krankheit, sowie Lord Salisbury und dessen Neffe Balfour.
Neueste Meldungen.
Depeschen deS Bureau „Herold".
Berlin, 22. November. Die „Staatsbürger Ztg." schreibt: Nachdem der Reichstag endgültig die Vorlage zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses abgelehnt hat, und auf absehbare Zeit ein günstigeres Ergebnis vom Reichstage nicht zu erwarten ist, wird in maßgebenden Regierungskreisen ernstlich die Frage erwogen, ob es nicht angezeigt sei, nunmehr auf dem Wege zur Bekämpfung der umstürzlerischen Bestrebungen vorzugehen, den die preußische Regierung mit der Novelle zum preußischen Vereinsgesetz im Jahre 1897 betreten hat. — Jene Novelle verfolgt bekanntlich den Zweck, gleichzeitig mit der Aufhebung des Verbindungs-Verbotes politischer Vereine die Machtmittel der Staatsregierung zur Abwehr umstürzlerischer Bestrebungen zu verstärken. Es ist, wie wir aus guter Quelle erfahren, sehr wahrscheinlich, daß der preußische Landtag sich bereits
Wrackes trocken. Das Fener scheint erloschen zu sein. Sobald es thunlich ist, werden Beamte der Hamburg- Amerika-Linie sich an Bord der Patria begeben, um feftzu- stellen, ob eine Möglichkeit, irgend etwas zu bergen, vorhanden ist. Für diesen Fall hat man Anstalten getroffen, das Schiff zu leichtern.
• Breslau, 21. November. Der Brand in der LudwigS-Glück-Grube ist dadurch entstanden, daß ein zur Absperrung eines brandigen Feldes errichteter Sicherheitsdamm zerriffen ist. Die vordringenden Flammen brachten Grubengase zur Explosion. Durch Einatmung giftiger Gase find 8 Bergleute und mehrere Beamte schwer erkrankt.
* Thorn, 20. November. In Kabott sind bei einem Brande der Gastwirt Rist an, seine Frau und Tochter in den Flammen umgekommen.
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Bekanntmachung»
Die landw. Haushaltungsschule zu Lindheim beginnt ihren I. nächstjährigen 5 monatlichen Lehrkursus Dienstag, den 2. Januar 1900.
Die Schule hat die Aufgabe, junge Mädchen zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bürgerlichen Haushaltung vorzubereiten.
Gegenstände des Unterrichts sind:
Hauswirtschaft und Milchwirtschaft, Gemüsebau, Obstverwertung, Gesundheit«- und Ernährungslehre, Krankenpflege, Rechnen, Abfassung von Aufsätzen und Briefen, Buchführung, sowie weibliche Handarbeiten. Auch rst für gute Lektüre gesorgt und wird der Gesang gepflegt.
Die Schule besitzt einen Garten beim Hause, eigene Molkerer und Geflügelhaltung. „ . n r .
Die unmittelbare Leitung der Anstalt untersteht einer Vorsteherin (Hausmutter) und einer Assistentin (Jndustrielehrerin). Sowohl diese als die Mädchen wohnen im Anstallsgebäude. Für Unterricht und Logis sind 20 Mk. pro Kursus und für Kost und Verpflegung 1 Mk. pro Tag zu entrichten; außerdem sind nur noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.
Ausführliche Programme, aus denen das Nähere über die Anmeldungen, die möglichst frühzeitig erbeten werden, zu ersehen ist, sind von dem Unterzeichneten, sowie von Herrn Oberamtmann Westernacher zu Lindheim erhältlich.
Büdingen, den 31. Oktober 1899.
Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins
Jrle, Gr. Kreisrat. ____________________
Gerichtssaat.
Gießen, 20. November. Wie uns nachträglich mitgeteilt wird, hat die hiesige Strafkammer den Kaufmann Isaak M. von hier, einen notorisch wohlhabenden Mann, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei zu 1 Jahr Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren verurteilt. M. hat eines ganz geringen Vorteils wegen in mehreren Fällen von einem schlecht beleumdeten Dachdeckergesellen 9 Gentner Walzblei gekauft, das er als neue Bleiabfälle weiter gegeben hat. Das Metall, das M. in meterbreiten Rollen überlassen wurde, war von hiesigen Eisenhändlern abgeschwindelt.
Frankenthal, 21. November. Ein schauerliches Verbrechen beschäftigte gestern die hiesige Strafkammer. Der 53 Jahre alte Schuhmacher Martin Schildknecht aus Bobenheim i. B. hatte feine eigene 77 Jahre alte, durch einen Schlaganfall gelähmte Mutter zweimal vergewaltigt. Der Unmensch wurde zu 31/« Jahren Gefängnis und bjähr. Ehrverlust verurteilt.
Berlin, 20. November. Ella Goltz, die ehemalige Geliebte des verstorbenen Grünenthal, ist aus ihrem Streite mit der Reichs - bank nunmehr als Siegerin hervorgegangen. Als Ella Goltz s. Zt. verhaftet worden war, wurden bei ihr eine Anzahl von Stück-n der Rheinischen Stahl- und der Rheinisch-Westfälischen Industrie-Aktien, die jetzt einen Wert von etwa 80000 Mk. haben, mit Beschlag belegt. Die Reichsbank, als die durch die Grünenthalschen Verbrechen Geschädigte, erhob Ansprüche auf diese Wertpapiere. Als die Herausgabe verweigert wurde, erhob sie Klage gegen die Reichsbank, indem sie behauptete und unter Beweis stellte, daß ihr diese Papiere schon vor längerer Zeit geschenkt worden seien und Grünenthal bei ihrer Hingabe keineswegs habe durchblicken lassen, daß sie auf unehrliche Weise erworben seien Nach mehreren vorhergegangenen Terminen stand in dieser Sache am Montag abermals Termin vor dem Berliner Landgericht an. Die Verhandlung hatte das Ergebnis, daß die Reichsbank verurteilt wurde, anzuerkennen, daß die streitigen Papiere Eigentum der Klägerin feien. Letztere wird die Effekten nunmehr zurückerhalten. _______________________________
Briefkasten.
G. et hier. Der in Hessen geborene Sohn eines in Hessen ansässigen Preußen ist ebenfalls Preuße, es sei denn, daß derselbe seinen Austritt aus dem preußischen U"terthanenverbande beantragte und seine Aufnahme in den hessischen Staatsverband beim Kreisamte nachsucht. Daß fraglicher Herr den hessischen Huldigungseid geleistet hat, ist ein Versehen der Bürgermeisterei des Wohnortes.
Bekanntmachung.
Der Boranschlag der Gemeinde Harbach für das Jahr 1900/1901 liegt vom 23. d. Mts. an acht Tage laug auf dem Bürgermeisterei-Bureau zur Einsicht der Interessenten offen.
Ortspolizei-Ordnung
die Ausführung der Art. 40 und 61 der allgemeinen Bauordnung betreffend.
Auf Grund der Art. 2, 40, 61 und 77 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betr., und der 2 und 8 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bau- ordnung betr., wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Verfammlung, unter Zustimmung des Kreisausfckuffes und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 10. November 1899 zu Nr. M. d. I. 31326 für den Bezirk der Provinzialhauptstadt Gießen verordnet wie folgt:
§ 1.
Bei Ausführung von, zum längeren Aufenthalt von Menschen be> stimmten Neubauten ist, wenn deren Rohbau zwischen dem 15. März und dem 15. September sertiggestellt wird, von der Erteilung des Rohbau- Abnahmescheines bis mm Beginn der inneren Verputzarbeiteu eine Frist von mindestens sechs Wochen, in allen anderen Fällen eine solche von mindestens zwölf Wochen einzuhalten. Diese Fristen können bis auf'die Hälfte herabgesetzt werden, wenn an sich die Bestimmung des Gebäude» eine Verkürzung der Frist unbedenklich erscheinen läßt, oder wenn nach Lage oder Bauart desselben, wie insbesondere nach der Konstruktion der Zwischendecken, ein rascheres Austrocknen des Neubaues anzunehmen ist. Der Rohbau-Abnahmeschein kann auf den Tag der Anzeige der Fertigstellung des Rohbaue» zurückdatiert werden, wenn sich bei der Abnahme kein Anstand ergab. $ $
Der äußere Verputz solcher Neubauten (§ 1) darf in der Regel nicht in demselben Jahr hergestellt werden, in welchem der Rohbau vollendet worden ist.
Wohngebäude dürfen frühestens drei Monate nach Beginn dec inneren Verputzarbeiten, keinesfalls aber früher als sechs Wochen nach Fertigstellung dieser Arbeiten, bezogen werden. In besonderen Fallen kann ausnahmsweise diese Frist bis auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn nachgew.esen wird, daß der Neubau gehörig trocken und dec Gesundheit nicht schädlich ist.
§ 4.
Vom Beqinn der inneren und äußeren Verputzarbeiten an den im e 1 genannten Neubauten, sowie von der Fertigstellung de« inneren Ver- putze« von Wobngebäudrn ist dem Stadtbauamt j-weilr schrisiliche Au- »eig« zu erstatten, wozu Formulare - mit auf Verlangen zu erteilender SmpsMgrbestätigung — unentgeltlich abgegeben werden.
§ 5.
Verfehlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen den Rechtsfolgen der Art 79 und 80 dec allgemeinen Bauordnung.
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Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung.)
Bis wann kommen die Preise (Medaillen und Diplome) der diesjährigen Hunde-Ausstellung zur Vert-rlung? Eme Antwort wäre erwünscht. ®i° Aussteller.
— Wetterbericht. Von den beiden gestern vorhandenen DepresstonS-Zentren tit jene im Mtttelmeergedtete etwas südwärts gewandert, wahrend dasjenige, welches über Finnland lag, gegen das Weiße Meer zu abz-eht. Ein neues Minimum ist vor der vordöitlich-n norwegtsch-n Küste erschienen. In Zentral Europa zeigt der Luftdruck gar eine erhebliche Zunahme, indem das nordwestliche Maximum einen raschen Vorstotz gegm den Kontinent herein
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Donnerstag den 23.November, abends 8Uhr, Bibelstunde im Konfirmandensaale in der Kirchstraße. 2. Brief Pauli an die Korinther. Kap 3.__________________ Pfarrer Schlosser.
Für die verwundeten Bureu gingen bei uns ein (bis 22. November):
G. K. Gießen 3 Mk., Hofgerichtsrai Hoffmann, Gießen 6 Mk., vom Stammtisch der Gastwirtschaft Henkel, Gießen 10 Mk., Prof. Dr. H. Steinbrügge, Gießen 20 Mk., Geschwister T„ Gießen 2 Mk, Lindenborn, Odenhausen 5 Mk., l)r. H. B., Gießen 5 Mk., H. W. Gießen 1 Mk, Stadtrat Löber 10 Mk., W. Kitz, Gießen 5 Mk-, V. K., Gießen 15 Mk., W. P., Gießen 2 Mk-, N. N., Gießen 2 Mk., Pfarrer Hammann 3 Mk., Summa 228 Mk. , ,
Weitere Gaben nimmt die Expedition dieses Blatte» gern entgegen. Die Expedition.
Für die Bureu fiud solgende Beträge bei der uuterzeichueteu Ortsgruppe eiugegangeu:
Von Dr. S. 1 Mk., A. R. S. 3 Mk., Meliorationsbaurat Wiß- mann 5 Mk., Dr. M. 1 Mk., cand. med. Wagner 1.50 Mk., stud. med Scholz 1 Mk., cand. ohem. Koch 1 Mk.. L. G. H. 1 Mk., von der Schriftleitung des Gießener Anzeiger 150 Mk. überwiesen, Reinhard Buderus, Lollar 40 Mk Zusammen 194.50 Mk.
Vorgenannte Beträge empfangen zu haben bescheinigt mit herzlichem Dank
die Ortsgruppe Gietzen des Alldeutschen Verbandes.
Weitere Spenden werden gerne entgegengenommen von Gerichtsaccesftst Prosch, Schillerstratze 14.


