Ausgabe 
23.9.1899 Erstes Blatt
 
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Mr. 224 Erstes Blatt. Samstag den 23 September 1809

frNkhit tt,Nch mit Ausnahme des MsntagS.

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Keßener Anzeiger

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Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher toi.

Gießen, den 20. September 1899.

Betr.: Die Wahlen zum XXXI. Landtag.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Alten- Bufeck, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Daubringeu, Dorf Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Großeu-Buseck, Großen-Linden, Grüningeu, Hattenrod, Hausen, Heuchelheim, Hungen, Inheiden, Klein-Linden, Langd, Lang- Göns, Langsdorf, Leihgestern, Sich mit Hof Albach, Colnhausen und Mühlsachsen, Lollar, Mainzlar, Münster, Muschenheim mit Hof Güll, Nieder-Besfingen, Nonuenroth, Obbornhofen, Ober- Bessingen, Ober-Hörgeru, Oppenrod, Rabertshausen mit Ringels- Hausen, Rodheim mit Hof Graß, Rodgen, Röthges, Rüddings- Haufen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedel- Hausen, Steinheim, Trais-Horloff, Trohe, Utphe, Villiugen. Watzenborn mit Steinberg, Weitershain, Wieseck.

Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 9. v. M. Gießener Anzeiger Nr. 187 bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß wir auf Grund der Gesetze vom 8. November 1872 und 6. Juni 1885, sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen die nachverzeichneten Wahlgemeinden gebildet haben, deren jede die beigefügte Zahl von Wahlmännern zu wähle» hat.

Im IV. Wahlbezirk.

Zahl der zu Seelen- wählenden

zahl

Wahlmänner

1. Bellersheim

573

1

2. Bettenhausen

369

1

-3. Birklar

490

1

4. Dorf-Gill

413

1

5. Eberstadt mit Arnsburg

571

1

6. Ettingshausen

547

1

7. Grüningen

727

1

8. Hattenrod

399

1

9. Hungen

1382

2

10. Inheiden

387

1

11. Langd

565

1

12. Langsdorf

13. Lich mit Hof Albach, Colnhausen,

895

1

Mühlsachsen

2447

4

14. Münster

306

1

15. Muschenheim mit Hof Güll

653

1

16. Nieder-Bessingen

317

1

17. Nonnenroth

362

1

18. Obbornhofen

557

1

19. Ober-Bessingen

387

1

20. Ober-Hörgern

321

1

"21. Rodheim mit Hof Graß

326

1

22. Röthges

260

1

23. Steinheim

490

1

24. Trais-Horloff

339

1

25. Utphe

487

1

26. Villingen

903

1

Im V. Wahlbezirk.

1. Allendorf a. d. Lahn

646

1

2. Alten-Buseck

1193

2

3. Annerod

539

1

4. Daubringen

692

1

5. Garbenteich

706

1

6. Großen-Buseck

1664

3

7. Großen-Linden

1560

3

8. Hausen

391

1

9. Heuchelheim

1973

3

10. Klein-Linden

1297

2

11. Lang-Göns

1474

2

12. Leihgestern

1158

2

13. Lollar

1410

2

14. Mainzlar

449

1

15. Oppenrod

311

1

s Rödgen 645;

16-j Trohe 1661

811

1

17. Ruttershausen mit Kirchberg

426

1

18. Staufenberg mit Friedelhausen

650

1

19. Watzenborn mit Steinberg

1585

3

20. Wieseck

2502

5

Im VII. Wahlbezirk.

1. Rüddingshausen 708 1

2. Weitershain 523 1

Im XII. Wahlbezirk.

Rabertshausen mit Ringelshauseu 181

(Ist der Gemeinde Borsdorf zugeteilt.)

Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wahl­gemeinde unter der Leitung einer Wahlkommission, welche aus dem Bürgermeister (oder in dessen Verhinderung dem Beigeordneten) und zwei weiteren Urkundspersonen besteht. Die Wahl der letzteren durch den Gemeinderat wollen Sie sofort veranlassen und darüber das vorgeschriebene Protokoll (Formular B) aufnehmen. Wenn eine Wahlgemeinde aus mehreren Bürgermeistereien besteht, so hat jeder Gemeinderat nur eine Urkundsperson zu wählen; die Leitung der Wahlmännerwahl steht in diesen Fällen dem Bürgermeister der am meisten bevölkerten Ge­meinde zu.

Sobald die Wahlkommission gebildet ist, hat dieselbe die Urwählerlisten, welche Sie inzwischen von dem betr. Steuerkommissariate zurückerhalten haben werden, nochmals zu prüfen, soweit nötig richtig zu stellen und sodann nach Vorschrift des § 19 der Wahlanleitung vom 8. November 1872 abzuschließen.

Gleichzeitig hat die Wahlkommission nach Vorschrift der §§ 5, 7, und 15 der Wahlanleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren (Formular E) wird Ihnen durch das Großh. Steuerkommissariat mitgeteilt worden sein. Die Wahlkommission hat eine Vergleichung der letzteren mit der von ihr selbst aufgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen, diese soweit nötig zu berichtigen und dann auf dieselbe Art abzuschließen, wie dies bezüglich der Urwählerliste oben bemerkt ist (§ 19 der Wahlanleitung).

Wenn hiernach die Listen der Urwähler und Wählbaren festgestellt sind, haben Sie dieselben vom

Montag den 23. Oktober l. I. au

3 Tage lang in dem Wahlorte offen zu legen. Die vor­geschriebene Bekanntmachung (Formular F) ist in orts­üblicher Weise vor dem Beginne der Offenlegungsfrist in jeder Gemeinde zu veröffentlichen.

Die stattgefundene Offenlegung der Listen ist nach Ablauf der Offenlegungsfrist von der Wahlkommission unter den Listen zu bescheinigen (§§ 20 und 21 der Wahl­anleitung).

Sollten während der Offenlegung Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Listen vorgebracht werden, so hat die Wahlkommission über dieselben sofort zu entscheiden und die Listen hiernach sofort zu ergänzen oder zu berichtigen (§ 21 der Wahlanleitung).

Sollte gegen die Entscheidung der Wahlkommission Rekurs erhoben werden, so sind die Reklamationen mit den Wahlakten sofort und spätestens bis zum 1. November l. I. an uns einzusenden.

Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des § 22 der Wahlanleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimm­berechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betr. Großh. Distriktseinnehmerei und dem Gemeindeeinnehmer mit dem Ersuchen mitzuteilen ist, die Namen derjenigen darin aufgeführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staatssteuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Kommunalsteuer länger als 2 Monate sich im Rückstände befinden, in der SpalteBemerkungen" mitSt. R." bezw.C. R." (Restant) mit roter Tinte zu bezeichnen und Ihnen die Liste sodann möglichst beschleunigt zurückzugeben. Seitens des Gemeindeeinnehmers dürfen nur solche kommunalsteuerpflichtige Personen als Rest­anten bezeichnet werden, welche eine Staats­steuer überhaupt nicht entrichten.

Die Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr erteilt wird, haben

Mittwoch, den 8. November I. I.

stattzufinden.

Tag, Stunde und Wahllokal sind spätestens am 4. November d. I. in jeder der Gemeinden, aus denen die Wahlgemeinde besieht, bekannt zu machen (Formular G.) damit der obige Termin eingehalten werden kann, sind alle Vorarbeiten der Wahlkommission möglichst zu beschleunigen. Bis spätestens 27. Oktober d. I. erwarten wir berichtliche Anzeige über die erfolgte Offenlegung der Listen.

Die Formularien zum Wahlgeschäft (Wahlprotokoll nebst Anlagen A. B. D. F. G. H. u. I.) haben wir an

Sie abgehen lassen. Das Formular C. und E. haben Sie bereits früher erhalten. Das Formular A. ist bereits von uns ausgefüllt.

Schließlich empfehlen wir Ihnen noch die genaue Be­obachtung der Anleitung zur Wahl der Wahlmänner und der hierzu im Jahre 1887 ergangenen abändernden Be- stimmungen, welche wir Ihnen mit Amtsblatt Nr. 6 vom 23. Mai 1887 mitgeteilt haben.

v. Bechtold. ________________

Bekanntmachung.

Nachdem in einem Gehöfte zu M a u l b a ch (Kreis Als­feld) die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden ist, ist über dasselbe die Sperre verhängt worden.

Gießen, den 20. September 1899.

Großh. Kreisamt Gießen. ____________________v. Bechtold.

Born Hochwasser.

Salzburg, 20. September. Die Wasser sind nun schon etwas abgelaufen und jetzt erst Überblickt man den unermeß­lichen Schaden, den dieselben in allen Teilen des Landes angerichtet haben; denn jetzt erst langen nach halbwegs wiederhergestellter Bahn- und Postverbindung genauere Nach­richten aus den einzelnen Gauen ein, von denen die Stadt durch reichlich vier Tage so gut wie abgeschnitten war. Auch die Telephonverbindungen waren größenteils zerstört und man mußte froh sein, ein dürftiges Telegramm aus dem 18 Kilometer entfernten Oberndorf an der Salzach, unserem Schmerzenskinde, viele Stunden nach dessen Auf­gabe auf dem Umwege über München zu erhalten. Eine derartige Hochwasserkatastrophe hat Stadt und Land Salz­burg seit mehr als hundert Jahren nicht erlebt, man muß bis zum Jahre 1786 zurückgehen, um einen ännähernd ähnlichen Gräuel der Verwüstung verzeichnet zu finden, wie er in diesen Tagen vor unser Auge trat. Hier in der Stadt ge­nügt nur ein kurzer Spaziergang über die Quai-Anlagen, um heute noch, nach vier Tagen angestrengtester Arbeit, auf Schritt und Tritt den Spuren der durch das Hochwasser angerichteten Zerstörungen zu begegnen. Da gähnt am Giselaquai, etwa 200 Schritte abwärts vom Cafv Korso ein etwa 25 Meter großes, bis hart an das Geleise der Dampftramway reichendes Loch im Straßenkörper, das die entfesselten Fluten btr Salzach gerissen haben; es ist ein Bergsturz im kleinen, Schutt, Gerölle und mächtige Stein­blöcke, von denen man nicht begreift, wie sie selbst die wildeste Wasserflut aus ihrem festen Gefüge reißen und selbst auf weite Strecken abwärts tragen konnte. Seit Samstag sind hier städtische Arbeiter mit der Wiederher­stellung der Uferböschung thätig, aber man merkt noch so gut wie gar nichts von einem Fortschritt der Arbeiten. Der ge­genüberliegende, linksseitige Rudolfquai ist für den Verkehr ab­gesperrt, da der ganze Straßenkörper vom Hochwasser zerstört ist. Nur das Eisengeländer ist erhalten und behängt mit einer Unzahl von Kleidern, die der dortige Tandler zum Trocknen ausgehängt hat. Nicht besser sieht es am prächtigen Franz Josef- und Elisabethquai aus. Ueberall Auswaschungen der Uferböschungen, Einsturz und Zerrüttung der Böschungs­anpflanzungen, Unterwühlung der Straßenkörper oder Ueber- muhrung mit Schutt und Schlamm, weggespülte oder metertief ausgehöhlte Promenadewege. Nahezu sämtliche Geschäftsläden an der linken Wasserseite befinden sich nach 36- bis 48-stündiger, bis 2 Mtr. hoher Ueberschwemmung in einem erbarmungswürdigen Zustand; die Einrichtungen stehen zum Trocknen auf der Straße, die Waren sind zum großen Teil verdorben, der Schaden beträgt viele tausende Gulden. Noch weit ärger sieht es in dem am meisten heim- gesuchten Stadtteil, im Nonnthal, dann in unseremPrater", der Brodhäuslau, in dem früher so lieblichem Parsch und im ganzen Aignerthal bis nach Glasenbach aus, wo dem Element drei Häuser zum Opfer gefallen sind.

Budapest, 22. September. Infolge des bei Ko morn eingetretenen Dammbruches ist eine große Anzahl Ort­schaften überflutet.' (Telegr.)

Lokales und PrsvinMes.

Gießen, den 22. September 1899.

Zn eigener Sache. Es ist ein nur zu durchsichtiges Gebühren, gelegentlich des Quartalwechsels denGießener Anzeiger" von vereinzelt plötzlich hier hervorschießenden und bald absterbenden Blattpflänzchen zum Ziel einfältiger, jeder Beachtung unwerten Angriffe erwählt zu sehen. Wir haben keine Veranlaffung, uns noch einmal mit dem allerjüngsten