Ausgabe 
23.8.1899 Erstes Blatt
 
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Mittwoch den 23. August

Erstes Blatt.

Nr. m

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Gießen.

Mannheim.

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Bekanntmachung.

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ÄBe «nzritzen.BermiNlun-rsteSea M In- ontz SulloM nehmen Anreißen für den Gießener Lnzciger ent^M.

bis 200 PS be

IteHltiin, Expedition und Druckerei:

Achnkßr.tze Nr. 7.

«dreffe für Depeschen: Anzeiger chießs»« Fernsprecher Nr. 61.

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verboten worden.

Gießen, am 19. August 1899. Großherzogliches Kreisamt v. Bechtold.

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Gehöft des Händlers Jakob Stern zu Gladenbach (Kreis Biedenkopf) auf 14 Tage lang gesperrt.

Gießen, den 19. August 1899.

Großherzögliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

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isse ich bir m diesem preisemäßiguug

SnneNwe «»eigen zu der nnchmtttag» für bte ^'icnlt* Xm rrfcheivenden Nummer W vor«. 19 Uhr.

lich gesperrt.

Gießen, den 22. August 1899.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

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Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Zer hessische Landwirt, Klätter snr hessische Volkskunde.

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1 Wagner.

Meßmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger

Amts- und Attzrigeblatt für den Nvsis Gietzen.

folgender Viehmärkte, und zwar:

1. zu Gladenbach am 25. August d. I.,

2. Battenberg M 29.

3. Breidenbach 29.

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Abonnements I auf den

Girßenrr Aiyriger für den Monat September werden von allen Postanstalten, Zeitungsträgern und der Expedition, Schulstraße 7, sowie den Zweigstellen, jederzeit entgegen­genommen. Neueintretende Abonnenten erhalten die Zeitung bis 1. September kostenfrei. _____________________________

Amtlicher Wl.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht auf die größere Ausbreitung der Maul­end Klauenseuche im Kreise Biedenkopf ist die Abhaltung

mit «u«noh»r M Rnttfl

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Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung der Maul- und I Klauenseuche.

Nachdem wir bereits durch Bekanntmachung vom 30. v. Mts. für den Kreis Friedberg oen Handel mit Klauen- | Vieh im Umherziehen bis zum 15. September L I. unter­sagt haben, sehen wir uns noch Weiler zu folgenden An­ordnungen veranlaßt: Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine welche aus den hessischen Kreisen Gießen und Büdingen und den preußischen Kreisen Hanau, Frankfurt a. M., Homburg, Usingen und Wetzlar eingeführt und nicht zum Zwecke so­fortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privatschlachthaus überführt werden, müssen an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in dem Kreis Friedberg zuerst eingestellt werden, mindestens 7 Tage ver- I bleiben und dürfen diesen Standort innerhalb der nächsten 14 Tage, nach Ablauf der 7 tägigen Quarantäne nur ver­lassen, wenn sich innerhalb jener Contumazzeit nach dem Zeugnis des Kreisveterinärarztes keine seuchenverdachtigen | Erscheinungen gezeigt haben. Selbstverständlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Beobachtung unterstehenden, während der Zeit derselben in einem Gehöft unterqebracht sind, denselben Vorschriften unterworfen sind.

Alle Tiere, welche den fraglichen Maßnahmen unter- worfen sind, müssen unverzüglich der Ortspolizeibehörde und von letzteren dem Kreisveterinäramt angemeldet werden, I welches über diese Anmeldung eine Liste führt.

Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter­worfenen Tieres ein kreisveterinärärztliches Zeugnis I (Abs 1) verlangt, so hat die Requisition des Kreisvetermar- arztes durch di- Ortspolizeibehörde zu erfolgen Wir be­merken noch, daß Ucbertretungen der vorstehenden Anord­nungen eventuell nach § 327 des Reichsstrasgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft werden.

Friedberg, den 17. August 1899.

Großh. Kreisamt Friedberg.

I Dr. Brad en.______

Spezial Aufgaben, zu denen insbesondere die Einrichtung des Hauptkonzentrationsbahnhofes gehörte, nicht sonderlich ernst genommen. Er habe sich mehr für Arbeiten anderer als für seine eigenen interessiert. Dreyfus habe oft semen Dienst vernachlässigt, um sich Nachrichten zu verschaffen. Die Art seiner Arbeiten habe ihn sehr wohl in den Stand gesetzt, dem Auslande Nachrichten zu liefern. Als das Bordereau vorgelegt wurde, sei dem Zeugen die Schrift im ersten Augenblick ganz unbekannt erschienen, aber aus dem Inhalt sei auf Dreyfus geschlossen worden. Er, Zeuge^ sei heute wie im Jahre 1894 fest davon überzeugt, daß Dreyfus der Urheber des Bordereaus sei. (Bewegung.) Gefragt, ob er etwas zu sagen habe, erwidert Dreyfus es sei seine Pflicht gewesen, sich über gewisse Fragen auf dem Laufenden zu hallen. Von der Konzentration habe er die- jenige des West-Rayons gekannt, mit der er zu thun ge­habt habe. Zeuge d'Aboville giebt eine Schilderung des Einganges des Bordereaus und der Art und Weise, wie der erste Verdacht sich auf Dreyfus lenkte. Seme Aus- sagen decken sich so ziemlich mit denjenigen des Zeugeir

Hadert. Weiter zitiert Zeuge eine Geschichte, die Colonel Sandher ihm erzählt hat und in welcher /m Ofsizier eme besondere Rolle spielt. Dreyfus bemerkt, die Geschichte könne sich nicht auf ihn beziehen, da Colonel Sandher ihn gar ^^AeEanntA^hmung des Sicherheitschefs Cochesert. Derselbe bemerkt, Ende 1894 sei er von General Mercier gerufen worden, der ihm mitteilte, daß einer auswärtigen Macht Schriftstücke ausgeliefert worden seien. Der Ver­dacht lenke sich auf Dreyfus. Cochefert habe dann bei der Verhaftung des Angeklagten mitgewirkt. Zeuge schudert weiter die Vorgänge im Arbeitszimmer Boisdeffres, während der Diktier-Szene, bei welcher außer Dupaty de Elam auch Dreyfus, Gribelin und er selbst anwesend gewesen seien. Dreyfus habe sich in deutlicher Aufregung gezeigt, aber er Beuqe erinnere sich, daß kurz vorher Dupaty de Elam, nut der Hand den Kragen des Dreyfus gepackt und gesagt habe: Im Namen des Kriegsministers verhafte ich Sie. Die Auf­regung Dreyfus sei also erklärlich gewesen. Er, Zeuge, habe den Eindruck gehabt, daß Dreyfus schuldig sei, fugt aber hinzu, daß, wenn er damals alles gewußt hatte, was er heute wisse, wenn er z. B. die Schrift Esterhazys ge­kannt hätte, sein Eindruck nicht derselbe gewesen fei (»£ wequnq.) Es hätte dann vielleicht eine Affaire Esterhazy und nicht eine Affaire Dreyfus gegeben. Als Ehrenmann halte er sich für verpflichtet, dies zu sagen. Dreyfus be­merkt, er erinnere sich dankbar des menschenfreundlichen Auftretens Cocheferts ihm gegenüber un Jahre 1894 Der

I nächste Zeuge ist der Archivist Gnbelm. Es ist dies der­selbe Zeuge, der verkleidet und mit einem falschen Barte angethan, Dupatys nächtlichen Zusammenkünften mrt Ester­hazy beiwohnte. Zeuge schildert den Charakter Dreyfus auf das abfälligste. Dreyfus habe Beziehungen zu einer Dame in der Rue Bizet gehabt, viel mehr Geld ausgegeben als es mit seinen Einkünften sich vereinbarte. Dreyfus habe auch gespielt. Esterhazy habe er niemals im Nach-

I richtenbureau gesehen und er habe ihm auch niemals Gel I ausbezahlt. Im Kreuzverhör gesteht Ze uge, daß Picquart zur Ueberwachuug Esterhazys 5000 Francs ausgegeben habe, während vorher von 100000 Francs die Rede wa. Picquart bittet ums Wort. Gr

einzige Mann, der seine, Plcquarts, wechselhaften Adresse» gekannt habe. Er habe infolgedessen in seiner Abwesenheit die für ihn eingehenden Briefe in Empfang genommen. Zwei dieser Briefe seien geöffnet worden, derjenige, der das Wort. Demidien enthalten habe, das später in dem ^eranzabriefe verwendet worden sei und zweitens dieser Speran^abrief

I selbst. Gefragt, ob Gribelin beauftragt gewesen sei, alle Briefe Picquarts an einen Vorgesetzten abzuliefern, ant-

I wortct Gribelin verneinend. Picquart erklärt, er konstatiere, daß zwei seiner Briefe geöffnet worden seien. Picquart fordert alsdann eine amtliche Bescheinigung des Kriegsrates, der genaue Beweise seiner Auslagen besitze, damit die schändlichen Beleidigungen gegen ihn, betreffend _

Verwaltung endlich verstummten. Zeuge Major: Lauch,, bet zahlreiche Notizen vor sich ausgebreitet hat, fPnc^ 8^ über die Entdeckung des Bordereaus. Er wiederholt dann seine bekannten Beschuldigungen gegen P^"n^aviere an Rohrpostbrief und die Mitteilung der geheimeri a

Leblois. Zeuge bestreitet alsdann energisch, daß er und Henry nicht ihr möglichstes gethan Hutten, um g Cuers in Basel zum Reden zu bringen oder daß sie diesen gar am Än verhindert hätten. W* Me:««««» Geld vom G-n-ralstab- angenommen und sich nur einmal

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Bekanntmachung.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Kirch- Göns (Kreis Friedberg) nahezu erloschen ist, ist die ver­fügte Gemarkungssperre wieder aufgehoben worden.

Der für nächsten Donnerstag den 24. August lfd. Jahres in Bntzbach festgesetzte Viehmarkt fallt wegen der herrschenden Maul- und Klauenseuche aus.

Nachdem die Seuche in Langenhain-Ziegenberg Kreis Friedberg, festgestellt worden ist, 'st die Spe^eder Gemarkung verfügt worden, Das Durchtreiben von Wieder- käuern und Schweinen durch die Gemarkung Langenham- Zieqenberg ist untersagt, die Ausfuhr von Tieren gbuannter Art nur zum Zweck sofortiger Abschlachtung auf Grund schriftlicher von der Großh. Bürgermeisterei unter Beobach- iung der Vorschriften des § 59 letzter Absatz der Instruktion zum Reichsviehseuchengesetz zu erteilenden Erlaubnis gestattet ^^^Zuwiderhandlungen gegen die Sperrmaßregeln werden unnachsichtlich zur Anzeige gebracht.

Gießen, den 22. August 1899.

Großh. Kreisamt Gießen.

________v. Bechtold.___________________

Bekanntmachung.

Bekanntmachung,

betr.: Maul- und Klauenseuche.

Da infolge der seitherigen Zunahme der Maul- und Klauenseuche in unserem Kreise und in einigen benachbarten Kreisen eine erhöhte Seuchengefahr besteht, so wird hiermit der für 39. nnt> 30. ds. Mts. zu G'-h-u vorgesehene Viehmarkt verboten.

Gießen, den 22. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold. __________________

Bekanntmachung,

betr.: Maul- und Klauenseuche zu Inheiden.

Nachdem zu Inheiden in drei Gehöften die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden, ist die Sperre dieser Gehöfte und der Gemarkung Juheide» verfügt worden Das Durchtreiben von Rindvieh, Schweinen, Ziegen oder Schafen durch die Gemarkung ist verboten. Die Ausfuhr aus der Gemarkung ist nur zum Zweck so­fortiger Abschlachtung auf Grund schriftlicher Erlaubnis der Großh. Bürgermeisterei gestattet, welche nur nach den Vor­schriften des § 59 der Instruktion zum Reichsviehseuchengesetz erteilt werden darf. Zuwiderhandlungen gegen die Sperr - maßregeln werden gemäß § 65 und 66 des Reichsvleh- seuchengesetzes bestraft.

Gießen, 22. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Prozeß Dreyfus.

Rennes, 21. August.

Die Verhandlung des Kriegsgerichts beginnt heute wie immer um >/,7 Uhr. Erster Beuge tft bet General Fabre. Derselbe schildert Dreyfus als prätentiös. Er sei 1 einen Kameraden ebensowenig sympathisch gewesen, wie seinen Vorgesetzten. Dreyfus habe anfcheineub die rhm übertragenen

Der Verkehr in der Göthestraße zwischen Siid- anlage und Löberstraße ist für den 23. August 1899 Polizei-

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2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 Pfz mit vringcrloh».

Bei Postbezug 2 Mark 50 Pf^ vierteljährlich.

Bekanntmachung.

Unter dem Rindviehbestande des Ackermanns Fr. Ben der ru Hachborn (Kreis Marburg) ist didMaul-und Klauen­seuche ausgebrochen und Gehöftsperre angeordnet worden.

Gießen, den 19. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.__

BÄnntmachung. " ~

Unter dem Rindviehbestand des Ludwig Schepp IH- zu Endb ach und unter demjenigen des Peter Schneider zu Niederweidbach (Kreis Biedenkopf) ist die Maul- U Klauenseuche festgestellt und Gehöftsperre angeordnet

Wegen Verdachts der Maul- und Klauenseuche ist das

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