Ausgabe 
23.2.1899 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

ltche

ui 1,10 *

' 1'15 U ^kutuern;

1 0 95 M, ' l05 K i.io W z«H.lhlet. 0.90 ®f ' ' 1- ®l 1-05 M. ee"i8 sür b

itoanb Dtrbiuibtn k.

t nnb biS eh es im Gastver ntuäien DOn übt! leudeu hiestge,

okts

ienb

16$ 38,

10,

t *tt tyAüfa

N

»feen.

hlen.l

jtten.

,5-1 Ik. 3-1 tränke. I

<S X o sisse.

DD.

Ml, i® wanen.

.stw.W11 y. Heibert»* hausen.

Qerhard- d.

iriiiis

JpflföO sfl

>W

Donnerstag den 23 Feoiuar

orr. !46 Erstes Blatt.

1899

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Bc> Poftbczng 2 Mark 50 Pfg. vierteljährlich

Annahme vvn Anzeigen zu der nachmittag- für den felfltnbfn Tag erscheinenden Nummer biS form. 10 Uhr.

Alle Anzeigen-DermittlungStzellen deS In- und AuSlande» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen.

Uezngsprels

Diertcljnbilvfi 2 Mark 20 Psg. monatlich 75 Psg mit Bringerlohn.

Grfcheint tLgtlch eit Ausnahme deS Montag-.

Die Gießener J«mtrleuvtälter »erben dem Anzeiger tviichentlich viermal beigelegt.

Zlints- nnd 2lnzeigebltttt für den lUeb Giefzen.

Bekanntmachung, das Ersatzgeschäft pro 1899 betreffend. Die Musterung und Losziehung der Militärpflichtigen deS Kreises Gießen für das Jahr 1899 findet an den «achbenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Lich im Rathaussaale.

Montag den 6. März, vormittags von 9 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Hausen und Holzheim;

Dienstag den 7. Marz, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Hungen, Inheiden, Langd, Lang- Göns, Langsdorf und Lich;

Mittwoch den 8. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Leihgestern, Münster, Muschenheim, Rieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhosen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges und Steinbach;

Donnerstag den 9. März, vormittags von 9 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Billingen und Watzenborn mit Steinberg.

Freitag den 10. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehung.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kchutstraße Nr. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwitt, Ktätter für hessische UotKsKunde.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Wl.

Gießen, den 18. Februar 1899.

Betr.: Die Wahl der Einschätzungs-Kommission für Ver­anlagung der Einkommensteuer und der Kapital­rentensteuer.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreifes.

Insoweit Sie noch mit Erledigung unserer Verfügung vom 2. ds. Mts. Gießener Anzeiger Nr. 31 im Rückstände sind, werden Sie hieran mit Frist von 8 Tagen erinnert.

v. Bechtold.

II. Zu Gießen in der Restauration Zum Lonys Bierkcller", Schanzenstraße 18.

Samstag den 11. März, vormittags von 8 Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf an der Lahn, Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Großen- Buseck und Hattenrod;

Montag den 13. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1897 und 1898);

Dienstag den 14. März, vormittags von 8 Uhr an:

derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1899) der Stadt Gießen;

Mittwoch den 15. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Großen-Linden, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar und Oppenrod;

Donnerstag den 16. März, vormittags von 8 Uhr an: derjenigen der Gemeinden Reiskirchen, Rödgen, Rutters­hausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Trohe und Wieseck.

Freitag den 17. März, vormittags von 9 Uhr au:

Losziehung.

III. Zu Grimberg im Gasthaus zum Rappen.

Samstag den 18. März, vormittags von 9 Uhr au:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Belters­hain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter und Lindenstruth;

Montag den 20. März, vormittags von 9 Uhr an:

derjenigen der Gemeinden Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

Dienstag den 21. März, vormittags von 9 Uhr an:

Losziehung.

Besondere Bestimmungen.

1. Zur Musterung haben sich, bei Meidung der gesetz­lichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzogtum Hessen oder einem andern Staate des Deutschen Reiches angehörigen Militär­pflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetz­liches Domizil ihre Heimat oder ihren ständigen

Wohnsitz haben und sich nicht in einem andern Teile des Großherzogtums Hessen oder einem andern Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienst­boten, Haus- oder Wirtschaftsbeamte. Handlungs­diener und -Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehr­burschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

o) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogtum Hessen, noch in einem andern deutschen Staate Domizil besitzen oder sich aufhalten;

und im Jahre 1879 geboren sind;

ferner

Sämtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1897 bezw. 1898 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Num­mer disponibel geblieben, d. h. nicht ein­berufen worden sind.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erteilt worden ist.

2. Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Losungsfcheine mitzu bringen.

3. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter Zurück­stellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforder­lichen Nachweise und Zeugniffe vor dem zur Musterung beraumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amt­lich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähig­keit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hatderbetreffendeFamilienangehörigesichselbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Kommission ein­zufinden.

4. Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Hart­hörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche n. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des

Feuilleton.

K alte Aurschenherrlichkeit!

(3. Fortsetzung.)

Die Stauffenberger Ortseinwohner machten ernste Ge­sichter, als sie die riesige Masse von Studenten sahen, die untergebracht werden sollten, und viel fehlte nicht, so wäre die Aufnahme verweigert worden. Die biederen Land­bewohner fürchteten wegen des heidenmäßigen Tabakrauchens Zeuersgefahr für Haus, Stall und Scheuer. Alsbald wurde, nach Beratung mit dem Dorfoberhaupte, eine studentische Feuerwache errichtet, die mit blanken Schlägern in halbstündigen Pausen sämtliche Gassen des Dorfes ab­pal roullierte.

In einem kleinen Hause am Fuße der Burg Stauffen­berg richtete sich der Zwölferausschuß, jetzt der General­stab der Auszügler, ein. Das Zimmer links vom Eingänge tour das Amtszimmer, in dem die Audienzen, zu denen sich jeder anmelden lassen mußte, erteilt wurden. Im Zimmer rechts hielten sich die Chefs der provisorischen Regierung auf, wenn nichts Amtliches zu thun war. Man trank tapfer Bier, rauchte, machte es sich in Hemdsärmeln be quem, kurzum, man war kreuzfidel. Vor dem General­stabsgebäude i. e, vor dem kleinen, oben näher bezeichneten hause stand ein Doppelposten mit blanken Schlägern. Be­suche von außen, z. B. von dem benachbarten Marburg, wurden ordonnanzmäßig angemeldet und gastfreundlich be- toiriet. Der Doppelposten vor dem Hause, abwechselnd Ion den verschiedenen Korporationen gestellt, kam stündlich zur Ablösung. Auf diese Weise gab es Ordnung und Zeit- Itrtreib in dem anfänglichen Durcheinander, das man seiner Irt und Weise nach nicht ganz zu Unrecht mit Wallen sttins Lager vergleichen konnte.

Wahrhaft großartig zeigte sich dasGießener Philiste- rium", dies muß heute, nach mehr als einem halben Jahr­hundert, wieder ausdrücklich anerkannt werden. Es wurden Spenden an Wein, Bier, Wurst, Schinken, Braten, Semmeln, Brot, Tabak, Zigarren, Kuchen und last not least an Moneten gebracht, wie es sich niemand träumen ließ. Alles wurde ernst und feierlich, mit gebührendem Danke angenommen. Zwei Proviantwagen gingen alltäglich, solange der Exodus währte, von Gießen nach Stauffenberg; die Stadtkasse übernahm einen Teil der Kosten, der Rest wurde durch Subskription von den Philistern aufgebracht.

Fünf Tage und vier Nächte dauerte der Aufenthalt in Stauffenberg.' Was in dieser Zeit an Ulk, lustigen Streichen und Tollheiten verübt wurde, läßt sich mangelnden Raumes halber hier nicht schildern. Wenn eine wichtige neue Nach­richt von Gießen kam, trommelte dernarrige Apotheker" durch das Dorf und berief die Musensöhne zu einer Ver­sammlung auf die Burg. Jeden Tag gab es bal champetre, wobei sich die Dorfschönen, von den Musensöhnen wacker geschwungen, köstlich amüsierten, während die Bauernburschen essigsaure Gesichter schnitten. Die Landmägdelein wußten sich, zu ihrer Ehre sei es gesagt, trefflich zu benehmen, und mancher Bursche, der sonst meisterhaft den Schläger zu führen verstand, wurde regelrechtabgestochen", wie seine geschwollene Wange zeigte, weil er sich eine Zudringlich­keit erlaubte.

Noch am ersten Tage des Auszuges ging eine Depu­tation an den Universitäts-Senat nach Gießen ab, um wegen eines ehrenhaften Ausgleichs zu verhandeln. Die Depu­tation bestand aus zwei Erzradikalen, die anno 1848/49 und später eine politische Rolle spielten, nämlich: stud. jur. Götz aus Mainz, der später nach Paris ging und hier verscholl, und stud phil. Liebknecht aus Gießen, einer der sozialdemokratischen Führer. Was ein Dörnchen werden will, spitzt sich beizeiten. Beide entledigten sich ihres Auf­

trages in energischer Weise; der am späten Abend noch ver­sammelte Senat fuhr die Deputierten hastig an: man habe es mit einer tumultuarischen Rotte zu thun, mit der man nicht verhandeln könne. Die Deputierten erklärten: Solange die Dragoner nicht ans der Stadt gezogen und die Zulehner'sche Affaire nicht ad acta gelegt ist, kommt kein Student nach Gießen zurück, darauf haben sich alle das Ehrenwort gegeben. Hiermit war die Geschichte festgefahren. Aus der Klemme zu kommen, war für beide Teile nicht leicht; eine Deputation des Gießener Gemeinderats, von den Studenten mit Jubel empfangen, half beiden Teilen heraus. Der Gemeinderat hatte sich dem Senate gegen­über, der sehr erfreut über diese Intervention war, erboten, die Ordnung innerhalb der Stadt aufrecht zu erhalten; da­gegen verpflichtete sich der Senat, die Reiter am anderen Morgen bei Sonnenaufgang nach Butzbach zurückziehen zu lassen und bei dem Ministerium eine allgemeine Amnestie zu erwirken.

Nachdem der Friede geschlossen und die Burschenehre gewahrt worden war, trommelte dernarrige Apotheker" zum Rückmarsch nach Gießen, wo der Zug in geordneten Reihen, mit flatternden Fahnen voraus, zur allgemeinen gegenseitigen Freude am Sonntag dem 9 August 1846 eintraf. Die Wichsiers waren den Anrückenden weit ent­gegengegangen. Daß auch diesmal wieder alle Fenster und Thüren von Neugierigen besetzt, daß Tücher geschwenkt, Willkommen! gerufen wurde, bedarf keiner weiteren Ver­sicherung. Aber nicht blos die Bäcker, Metzger, Wirte und das ganze Philistertum freute sich, daß die Studiosen wieder erschienen waren, die letzteren selbst dankten ihrem Schöpfer, daß sie wieder in geordnete Verhältnisse kamen. Das Biwakieren in Scheuern und Ställen hatten die jungen Herren satt bis oben hin, und ihre Anzüge, Gesichter und Frisuren zeigten schon einen Stich ins Rustikale.

(Schluß folgt.)