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Kopf unter Wasser, — und als darob niemand erschrecken und zu Hilfe kommen wollte, stieg sie ans Ufer, erledigte sich ihrer Schuhe und Strümpfe, sowie ihres besieren Oberrockes und wagte so das „zweite Attentat auf ihr Leben", — und die Zuschauer waren feinfühlig genug, sie mit Rück- sicht darauf, daß sie sich doch wohl einest ernsten Schnupfen zuziehen könnte, ins nahe Brückerwirtshaus zu schaffen, wo die nunmehr ziemlich steif gewordene „Selbstmörderin" sich bald erholte. Hoffentlich hat das kalte Bad bei ihr das Liebesfieber für immer abgekühlt; sollte aber der Erfolg nicht ganz vollkommen sein, so könnte das Fehlende durch eine handfeste Massage (als Nachkur) ergänzt werden. (F. Z.)
Vermischtes.
• Berlin, 20. Oktober. Im niederländischen Palais Unter den Linden, welches dem Kaiser gehört, brach heute morgen ein großes Feuer auS, das den Dachstuhl fast vollständig einäscherte.
♦ Dresden, 19. Oktober. Nach fünfundzwanzig Jahren. Wie ein kleiner Roman hört sich nachstehendes Geschichtchen an, dessen Wahrheit verbürgt ist und in den Arbeiterkreisen einer großen Dresdner Fabrik lebhaft besprochen wird. Bereits über 25 Jahren liegt es zurück, wo ein junger Mann seiner Braut das Eheversprechen brach, aus Dresden spurlos verschwand und angeblich nach Amerika ausgewandert sein sollte. Dies geschah kurze Zeit nach der Geburt eines diesem Verhältnis entsprossenen Mädchens. Die bekümmerte junge Mutter hoffte immer von neuem, ein Lebenszeichen von ihrem Geliebten zu erhalten, doch er dachte nicht mehr an sie und blieb — verschollen. Jahre vergingen; obwohl sie nun die letzte Hoffnung aufgab, schlug sie manchen Heiratsantrag aus, blieb ledig und ernährte sich und ihr Kind durch ehrliche Arbeit, dasselbe mit stiller Sorge und heimlichem Kummer zu einem ordentlichen Mädchen erziehend. Vor einigen Jahren machte dann ein ehrsamer junger Mann, Dreher von Beruf, die Bekanntschaft der Tochter, welche zu einer sittsamen, hübschen Jungfrau herangewachsen war, und heiratete das an ihm mit inniger Liebe hängende Mädchen, obwohl sein Vater gegen diese Verbindung war und auf den Sohn seinen ganzen Zorn entlud, welcher schließlich zur Feindschaft zwischen beiden führte. In diesen Tagen ist nun das letzte, eine friedliche, schöne Lösung der Konflikte bringende Kapitel dieser Geschichte aus dem Leben zum Abschluß gelangt. Kommt da vor zwei Monaten Plötzlich ein Schreiben aus Amerika — und von wem? — von dem längst Totgewähnten, in welchem er den wie int Traume lesenden jungen Eheleuten und der Mutter mitteilt, daß er noch lebt, und zwar nach manchen harten Erfahrungen als sehr reicher Fabrikbesitzer, und er nun endlich seinen schnöden Treubruch und seine damit vernachlässigten Verpflichtungen gut zu machen denkt, indem er seiner Tochter schon jetzt die Summe von vier Millionen Mark aussetzt, gleichzeitig aber auch den Wunsch hegt, beide, seine frühere Geliebte und Tochter, bei sich zu haben, um nun doch noch sein Eheversprechen einlösen und vereint wenigstens noch den Spätsommer ihrer Liebe genießen zu können. Nachdem sich die drei vom ersten Freudenschreck erholt, antwortete der junge Ehemann umgehend, daß sie alle wohl sofort kommen würden, aber ihre Mittel zu einer solchen Reise nicht ausreichten. Ehe mans gedacht, kam ein größerer Barbetrag, schnell wurde zur Abreise gerüstet, und seit einigen Tagen befinden sich alle drei auf der Reise nach der neuen Heimat: die Mutter mit der alten, erwachten Liebessehnsucht und Wiedersehensfreudigkeit im Herzen, die Tochter, beglückt über ihren plötzlichen Reichtum mit der Freude, nun doch noch ihren Vater kennen zu lernen, und der junge Ehemann, gehobenen Herzens ob dieser Schicksalswendung mit dem Bewußtsein, seinen Vater über dessen Ansicht eines Besseren belehrt zu haben.
Disziplinarprozetz gegen den Landgerichts- Direktor a. D. Küchler.
Darmstadt, 20. Oktober. Heute vormittag 9 Uhr begann die zweite Disziplinarverhandlung gegen Landgerichts-Direktor a. D. Küchler vor dem Oberlandesgericht. Die Verhandlungen sind öffentlich. Den Vorsitz führt Oberlandesgerichtspräsident v.Knorr.Vertreter der Anklage ist Generalstaatsanwalt Schlippe, Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Löb in Darmstadt und Rechtsanwalt Conradi-Mainz. Zur Vernehmung gelangen etwa 15 Zeugen Die Anklage geht darauf hinaus, daß Küchler die Pflichten, die ihm sein Amt auferlegte, verletzt und sich durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Amtes des Vertrauens unwürdig gezeigt habe, das sein Amt erfordere. Der Referent, Oberlandesgerichts, rat Keller, gibt einen historischen Ueberblick über den Gang der Voruntersuchung, die am 4. August 1899 eröffnet und am 21. September geschloffen wurde. Unter Anklage stehen die Vergehen Küchlers, die er sich Änfangs der 80er Jahre gegenüber den Amtsrichtern Seibert und Eller zu Schulden kommen ließ. Ferner sein Verhalten als Untersuchungsrichter in Gießen. Sodann die mißbräuchliche Verwendung der Gerichtsschreiber Geilfuß und Wallbrach in Gießen zu Privatdiensten. Sein Verhalten gegen die Ortsgerichtsmänner in Büttelborn, die er zu seinen Gunsten zu einer späterhin disziplinär geahndeten Handlungsweise veranlaßt habe. Schließlich sein Verhalten gegen den Amtsrichter Marx, den er zu unzulässigen amtlichen Handlungen zu seinen gunsten veran- laffen wollte. Die übrigen öffentlich erhobenen Bezichtigungen, darunter die Fälle Lippmann und Holdy und der sogenannte „Offenbacher Hauslegen", scheiden mangels genügender Beweise oder wegen mangelnder Strafbarkeit aus. Der AngeklagteKüchler verwahrt sich zunächst gegen den Vorwurf übertriebener Sparsamkeit und der Eigennützigkeit in seinen Geldgeschäften. Er habe lediglich bedrängten kleinen Geschäftsleuten aushelfen wollen. Die Dankbarkeit dieser Leute und chrer Angehörigen bezeuge die Lauterkeit seiner Absichten. Die Preffe habe in der aufsässigsten Weise gegen ihn Stellung genommen, vermutlich weil er seit 6 Jahren in gewisser Weise — im Dienste des evangelisches Bundes — m der Oeffentlichkeit thätig gewesen sei. Von den Beschuldigungen des „Mainzer Journals" sei sehr wenig übrig geblieben. Daß er Anfangs der 8'Jet Jahre den Amtsrichter Seibert zur Aenderung -eines Strafbefehls habe veranlassen wollen, stellt er entschieden in Ab- nede. Er habe von dieser Bezichtigung zum erstenmale in der Vorunter- luchung gehört und sei darüber ganz betroffen gewesen. Die Anzeige Lber düsen Fall rühre von Herrn Dr. Meisel her, der noch dazu mit ichm verwandt sei. Herr Meisel sei sehr empfindlich und leicht aufgeregt, «er besitze eine starke Einbildungskraft, die chm leicht Dinge als wirklich «scheinen lasse, die nur in seiner Phantasie existierten. Der Herr Set- Wert sei wahrlich nicht eme derartige Natur, daß besondere Rücksicht von t »hm erwartet werden dürfte. Wäre ihm etwas Ungesetzliches zugemutet
worden, würde er es sicherlich sofort zur Anzeige gebracht haben. Er weise den Vorwurf mit Indignation zurück. Bei dem Amtsrichter Eller habe er sich erkundigt, als einem seiner Pächter ein nach seiner Ansicht zu hoher Strafbefehl zugestellt war, um dem Pächter einen Rat wegen der Anrufung einer höheren Instanz geben zu können. Ein Beeinflussungsversuch habe ihm völlig fern gelegen. Daß während seiner Thätig- keit als Untersuchungsrichter in Gießen in dem Diätenverzeichniffe die zweite Klasse berechnet wurde, obwohl er die dritte benutzte, sei richtig, jedoch habe er nicht selbst diese Eintragungen veranlaßt, sondern der Schreibgehilse Mann habe dieselben aus eigenem Antriebe so gemacht. Mann sei ein sehr zuverlässiger Beamter gewesen und deshalb habe er, Küchler, bei der vierteljährlichen Abrechnung die Eintragungen nicht genauer geprüft. Dieser Vorwurf treffe ihn vielleicht, ein anderer nicht. Uebrigens hätten auch andere Richter, z B- Amtsrichter Zimmermann, die zweite Klasse berechnet und die dritte benutzt, und das als ihr gutes Recht angesehen. Die mißbräuchliche und unentgeltliche Verwendung der Schreibgehilfen Geilfus und Wallbrach zu Privatarbeiten stellt der Angeklagte in Abrede. Er habe sie allerdings zu kleinen Privatschreibereien hie und da benutzt, ihnen aber entsprechende Vergütungen dafür geleistet. Das Papier zu diesen Schreiberei«» habe er stets geliefert- In jedem Falle aber sei es undenkbar, daß Herr GeUfus 8 bis 10 Mk. für Papier ausgelegt habe; hätte er eine solche Forderung an ihn gehabt, so würde er sie wohl ebensogut wie andere gellend gemacht haben. Von der Benutzung des amtlichen Landgerichtshektographen zu seinen Privatschreibes rcitn habe er nichts gewußt. Als ihm der Gerichts^chreiber Mitteilung davon machte, habe er die Benutzung sofort einstellen lassen und sich zum Ersatz der Benutzung bereit erklärt. Bei den Vorgängen in Büttelborn behauptet der Angeklagte korrekt gehandelt zu haben. Er habe, als ihm sein Pächter Petri in Büttelborn drei Jahre die Pacht schuldig blieb, beim Amtsgericht Großgerau die Eintragung eines Hypothekentitels dafür beantragt. Die Auflage, die durch Verfügung des Amtsgerichts daraufhin ausgefertigt wurde, habe er bei einem gelegentlichen Gange nach Büttelborn mitgenommen, um sie dem dortigen Ortsgerichtsvorsteher zum weiteren Vorgehen zu übermitteln. Er habe dort den Bürgermeister Sensfelder nicht zu Hause getroffen und deshalb mit dem ersten Ortsgerichtsmann verhandelt. Er habe allerdings dabei erklärt, die Sache sei eilig und müsse dringend erledigt werden, und er werde, wenn ihm aus der Verzögerung ein Schaden erwachse, den Ortsgerichtsvorsteher verantwortlich machen. Daraufhin habe sich der Mann zu weiterem Betreiben der Sache bereit erklärt. Er, Küchler, habe in Großgerau das Material zur Fragebeantwortung geholt und sei dabei, da nun auch der erste Ortsgerichtsmann abwesend war, zum zweiten gegangen, der ihm die Sache erledigt habe. Auf Anzeige des Amtsrichters Dr. Meisel wurde später ein Disziplinarverfahren gegen das Büttelborner Ortsgericht wegen dieser Vorgänge eingeleitet, das zu einer Verurteilung der Ortsgerichtsmänner in eine Strafe zuerst von 15, späterhin von 2 Mk. führte. Diese Strafen hat Küchler bezahlt.
Bei dem 5. Anklagepunkt bestrestet der Angeklagte, versucht zu haben, den Amtsrichter Dr. Marx in Offenbach zu einer unzulässigen amtlichen Handlung zu veranlaffen. Er habe nur in einer Prozeßsache, die er vertrat, und in der ein rechtskräftiges Urteil bereits ergangen war, den unerklärlichen Widerspruch des Amtsrichters Dr. Marx beseitigen wollen. Er sei dabei vielleicht etwas erregt gewesen!, habe auch wohl geäußert, es wäre wenig kollegial gehandelt, wenn sie nicht beide dazu beitrügen, dem Manne zu seinem Ziele zu verhelfen. Er werde für alles haften. Er habe damit aber keineswegs eine gesetzwidrige Beeinflussung des Richters beabsichtigt. Der Präsident hält dem Angeklagten vor, daß er sich dem Richter mit seinem Vermögen für alle Regreßansprüche, die etwa aus einer Erfüllung der Wünsche Küchlers erwachsen würden, haftbar mache. Küchler giebt das zu.
Generalstaatsanwalt Schlippe hält die Auffaffung des Angeklagten, als ob das Verfahren gegen ihn aus gehässigen und böswillig übertriebenen Bezichtigungen heraus eingeleitet sei, für nicht ganz richtig. Hätte Herr Küchler aus dem für einen richterlichen Beamten sehr schweren Erkenntnis in der 1. Disziplinarverhandlung die nötigen Kon- s equenzen gezogen, so wäre ihm weiteres jedenfalls erspart geblieben. Publikum, Presse und Küchler selbst hätten die Strenge der Strafe nicht richtig bewertet, die, aus einem Verweis 'und 600 Mk. Geldstrafe bestehend, den Angeklagten hätte veranlassen müffen, den Justizditnst zu verlassen. Küchler habe diese Konsequenz nicht gezogen und dadurch die weiteren Angriffe in der Preffe provoziert, die zu der Einleitung des zweiten Disziplinarverfahrens führten. Eine strafrechtliche Verfolgung Küchlers sei unmöglich gewesen, wie der Beschluß des Landgerichts nach Abschluß des Voruntersuchungsverfahrens bewiesen und die strafverfolgende Behörde traf zu Unrecht der Vorwurf, hier nicht entschieden genug vorgegangen zu sein.
Verteidiger Rechtsanwalt Conradi erklärt, nur um seinen in den letzten Zeilen schwer angegriffenen Charakter ins richtige Licht zu setzen, habe der Angeklagte von seinen Verhältnissen allgemein gesprochen. Allerdings habe nach dem Beschluß des ersten Disziplinarverfahrens der Justizminister ihm (dem Verteidiger) gegenüber die Ansicht ausgesprochen, daß ein Verbleiben Küchlers im Amte nicht möglich sei. Der Justizminister habe aber auch nichts dagegen gehabt, daß die Pensionierung nicht sofort erfolge, sondern ihm Zeit gelassen werde, um die öffentliche Erregung sich erst legen zu lassen und seine persönliche Ehre und die seiner Familie zu wahren. Küchler habe also mit Rücksicht auf seinen Namen nicht sofort seine Pensionierung nachgesucht, sondern noch kurze Zeit amtieren wollen, da seien die erneuten gehässigen und größtenteils unwahren Angriffe in die Presse gekommen. Wäre Küchler jetzt gegangen, so hätte das wie ein Schuldbekenntnis ausgesehen. Er sei also nur in Urlaub gegangen, dann sei der Prozeß Rapp mit den Vorgängen gekommen, die zu der Nachsuchung der Pensionierung führten. Küchler habe also gehen wollen, nur sei ihm keine Zeit dazu geblieben-
Zruge Amtsrichter Dr. Meisel bekundet, er uub Amtsrichter Seiffert hätten in den 80er Jahren die Wahrnehmung gemacht, daß Herr Küchler einige von ihnen ausgestellte Strafbefehle ohne ihr Wissen abgeändert habe Amtsrichter Seiffert habe darauf mit Küchler gesprochen und sich derartiges verbeten. Die Strafbefehle seien wieder he«-gestellt worden. Das Verfahren Küchlers sei damals alS ein unzulässiger Eingriff in die richterliche Thätigkeit bei allen, die von den Vs» fällen erfuhren, angesehen wo, den. Auf Befragen der Derthetdtgung erklärt Zeuge, daß eine Abänderung von Strafbefehlen durch Richter im alten Verfahren früher hier und da wohl vorgekommen sei. Nähere« wisse er darüber nicht. Von einem Ausschretben, das späterhin derartige Änderungen untersagte, wtffe Zeuge nichts. Für unbedeutend habe der Zeuge KüchlerS Vorgehen nicht angesehen. Ec erinnere sich an diese Vorgänge sehr genau. Hebet den Büttelborner Vorfall bekundet der Zeuge das ungesetzliche Vorgeben KüchlerS. Derselbe habe, als zur Eintragung einer Hypothek die nötigen GrundbuchSauszüge und die Fragebeantwortung vom Büttelborner Ortsgertcht wegen Abwesenheit des OrtSgerichts-VorsteherS nicht zu haben waren, Auszüge aus den Akten des Amtsgerichts Groß-Gerau in Abwesenheit der Richter vom Gerichtsschreiber machen lasten und die Ortsgerichtsmänner in Büttelborn veranlaßt, diese Auszüge dem Amtsgericht ohne kollegialtsche Bera'ung und Begutachtung einzureichen. Er (Zeuge) habe die Ortsgerichlsmänner dafür in eine Disziplinarstrafe genommen, die auf Küchler« Vorstellung ermäßigt wurde. Die Hypothek-neintr-gung, die schon erfolgt war, habe er nach Kenntnis der Vorgänge annulliert. Ec habe die Handlungsweise der OrtS- aerichtSmänner, zu der Küchler dieselben veranlaßte, alS eine grobe Pflichtverletzung rügen müssen. Die OrlSgerich'smfinner haben seinerzeit erklärt, daß Küchler ihnen gegenüber jede Verantwortlichkeit übernommen habe unb daß sie e« für unangemesten gehaltrn hätten, «inem so hohen richterlichen Beamten entgegenzutreten. Auf Fragen der Verteidigung erklärt Zeuge, es sei häufig vorgekommen, daß Lmte vor dem Amtsgericht sich auf Herrn Küchler berufen hätten, und daß Herr Küchler sich für Leute verwendete. Küchler habe eine ihm (dem Zeugen) oft sehr unangenehm fühlbar gewordene adookatorische Thätigkeit auSgeübt, aber nach seiner Wissenschaft stets uneigennützig. Unangenehm fei ihm diese Thätigkeit gewesen, weil daduich der Eindruck hätte hervorgerufen weiden können, daß bei dem Amtsgericht Groß Gerau eine Vetternwirtschaft herrsche. Er
habe Leute oft ge'ade deshalb abgewiesen, weil sie Empfehlungen von Küirler mitbiachten.
Zeuge Obe-amlS'tcht-r Seiffert erinnert fich nicht, daß Küchler fiine St afbefehle willküilich abzeändert habe, und daß er mit ihm e" mal hinüber gesprochen habe. ®r bezweifelt ab r nicht, daß die sichere Erinnerung M H-rrn Dr. Me-fil richtig fei. Z uge weiß, daß einscitige Abä> d rung von Ltiasbefehlen früher vmkarn. Er habe dies aber immer für unzulässig gebalten und hätte sie sich nicht ohne ben kräftigsten Widerfp-uch gefall n lasfin. Zeuge GerichtS- 'chretber Kimmel weiß nichts von einer Abänderung von Straf- beieh'en du ch Küchbr. Et weiß auch N'cht, daß Richter nach dem ilten Verjähren einseitige Abänderungen oornahmm. Z uge GerichtS- sch eib r Schmeckenbecher ro-ifj ebenfalls darüber nichts Sicheres. Er erinnert fich ganz dunkel, daß Küchler einmal eine Aenderung an einem Strafbefehl vorgenomwen haben soll. Jrn alten Verfahren habe eine Ermäßigung beS Strafbefehls durch den Richter öfter statt- gefunden.
Z uge Amtsrichter Eller bekundet, daß Küchler einmal bei ihm zu gunsten eine« mit Geldstrafe belegten Büttelborner Bauern intervenierte Ze >ge verwies Küchler auf den regelmäßigen Instanzenweg, worauf Küchler meinte, ob er eS nicht ander«, d. h. durch eigenmächtiges Aendern de« Strafantrages machen könne. sAndere ihäien das auch. Zeuge hat Küchl r adgewiefen und hielt fich in ftincr Ebre durch die Zumutung einer Handlungsweise, die er für unrhrenhaft unb ungel tzltch hielt, für gekränkt.
Z uae Landgerichtsbirektor Schäfer weiß nichts davon, daß Küchlet Strafbefehle eigenmächtig geändert hat. Auch ist ihm niemals etwa« Nachteiliges über Küchlers amtliche Thätigkeit zu Ohren gekommen. Bon einer Gewohnheit, Strafbefehle zu ändern, weiß Zeuge nichts. Küchler habe von jeher für einen Mann gegolten, der anderen gerne g-Holsen habe. Hier wird die Sitzung bis 3Ve Uht nachmittags vertagt. (»Frankfurter Zeitung ")
Univerfitäts Nachrichten.
nn. Darmstadt, 20. Oktober. Wie uns mitgeteilt wird, haben die Anmeldungen zu den Vorlesungen für bas Winter- Semester 1899/1900 bte Zahl 1800 erreicht, unb stehen noch weitere Anmeldungen »n Aussiwt. Damit ist die Zahl der Besucher vom Sommer-Semester um 300 überschritten, und bte vorhandenen, ohnedies beschränkten Räumlichkeiten werden voraussichtlich wieder nicht auSretchen. Da bte deutschen R'chthessm, wie auch die Ausländer immer wieder ein unverhältnismäßig großes Kontlngent der Hörer stellen, wird man wohl, um bitfem starken Zudrang in etroal zu steuern, unb dem Lande die großen Opfer etwas zu erleichtern, einer entsprechenden E Höhung der Unterrichtsgelder für diese entschieden nähertreten müffm. So angenehm der Zuzug auf der einen Seite auch ist, und fo groß auch der hierdurch der Stadt erwachsende Vorteil ist, g'ößere Opfer wird die Stadt vorerst nicht mehr bringen können, und bet den Landständen, welche bei ben letzten Bewilligungen für die sehr notwendigen Barackenbautm nur mit Mühe zu haben waren, wird man schwerlich für weitere Neubauten ein williges Ohr finden.
Berlin, 20. Oktober. Die Festlichkeiten in der Technischen Hochschule fitzten heute morgen mit dem Empfange der Abordnurgen ein, der im Lichthofe des Hauptgebäudes der Hochschule ftatifanb. Der Festakt war eine imposante Kundgebung der Anteilnahme, welche bte bemschen technischen wissenschaftlichen Der- einigungen unb die Vertreter der Praktik, insbesondere die Fach- verbänd- der Großindustrie, an der Jubelfeier nehmen. Dem Akte wohnten mehrere Regierungsvertreter bet. Nach der BegrüßungS- ansp ache d s R klo s gab im Namen der Stadt Berlin der Bürgermeister Kirschner Kunde von der Errichtung einer Stiftung in Höhe von lOOOoO Mk. für Studienreisen. Aus den Zinsen der Stiftung soll die Studentenschaft der Hochschule nach vollendeten Studien Stipendien im Mtndestbetrage von 1500 Mk. erhalten. Für die Stadt (SbacOttenburg übertrachte Oberbürgermeister SchustehruS 20,000 Mk. alS eine Gabe der Stadt zu der von dieser schon 1884 im Interesse der Hochschule errichteten Stiftung. Den Höhepunkt des F.staktes bildete da« folgende Heberreichen der Stiftungsurkunde für bte Judiläumsgabe ber deutschen Industrie, die von den Herren Geheimerat Jerck^ unb Borsig vollzogen würbe. Dem Glückwunsch der deutschen llnioeift fiten gab der R-ktor der Berliner Universttfit Dr. Fuchs beredten Ausdruck. Die Vertreter einer Reihe von Unb versilä en überreichten kostbare Adressen, desgleichen zahlreiche Vertreter kaufmfinnischer, gewerblicher und industrieller Vereine. Hierauf begann die große Festsitzung der Fakultäten, in welcher mehrere w sserischaitlicde Vorlräge gehalten wurden.
— Göttingen. Hier starb der Civil- unb Staatsrechtslehrer Geh. Rat Prof. Karl Ziebarth. Wegen seines leidenden Zustande^ hat er schon seit längerer Zeit keine Vorlesungen mehr gehalten.
— GreifSwald. Die Ernennung des bisherigen Lehrers am Senckenbergischen Institut zu Frankfurt a. M. Prof. Dr. Walter König zum außerordentlichen Profeffor in der philosophischen Fakultät der hiesigen Univerfttät wird nunmehr osfiziell bestätigt.
— Münster. Das „Frankfurter Volksblatt" schreibt: „Die philosophische Fakultät von Münster hatte für bie außerordentliche Professor der historischen Hilfswiffenschaften an erster Stelle Profeffor Dr. Brandl in Marburg, einen Sohn des Referenten für daS Volksschulwesen im preußischen Kultusministerium, ferner den stadtkölnischen Bibliothekar Prof. Dr Hansen und Prof Dr. Pastor in Innsbruck vorgeschlagen. Der Minister hat keinen der genannten Herren acceptiert, sondern den Privatdozenten Dr. Aloys Meister von der Bonner Universität zum Extraordinarius ernannt. Dr. Meister ist ein geborener Frankfurter und hat sich bereits durch verschiedene historische Arbeiten (»Die Hohenstaufen im Elsaß" 1890, „Die Kölner Nuntiatur von 1584 bis 1590" ein großes Werk über den Straßburger Kapitelstreit» in der Fachwelt vorteilhaft bekannt gemacht, dem historischen Institut der Görresgesellschaft in Rom gehörte er mehrere Jahre an."
— Rom. Profeffor P. Biederlack, Mitglied der Gesellschaft Jesu, der vor einigen Jahren von der Innsbrucker theologischen Fakultät an die Gregorianische Universität in Rom berufen wurde, ist zum Rektor des Collegium Germanicum ernannt worden.
— Graz. Der Prof.ffor des Handels- und Wechselrechtes an der hiesigen Universität Dr. Raban Freiherr v. Canstein erhielt einen Ruf an die Universität Wien als Nachfolger Anton Mengers.
— Lemberg. Der Adjunkt an der tierärztlichen Hochschule Dr. Gustav Piotrowski wurde zum außerordentlichen Profeffor der Physiologie und Pharmakologie an dieser Anstalt ernannt.
Aus -em Geschüstslrden.
— Die Firma R. Wolf, Magdeburg-Buckau, bat auf der soeben in St. Petersburg zum Abschluß aelangten Molkerei- AuSstellung für bie von fbt ausgestellten Lokomobilen unter allen Mitbewerbern allein die höchste für Maschinen zur Verteilung gelangende Auszeichnung, die „goldene Medaille" erhalten.
ßchntxmarke.
Fleisch-Extract
übertrifft an Nähr kraft und Wohlgeschmack die Uebig'schen Extracte und ist in allen besseren Drogen-, Delicateseen- und Colonialwaaren- Handlungen zu haben.


