Dienstag den 22 August
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Erstes Blatt.
ichener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
Aintr- «nd Anzeigeblatt für den Ureis Gieren.
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1917
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v. Bechtold.
gegen 11 und die Verbindung zur Weser und Elbe mit 18
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Wer da noch im stillen gehofft hatte, bei der definitiven Abstimmung über die Kanalvorlage im preußischen Abge- ordnetenhause werde sich doch noch eine geringe Majorität zu Gunsten des Regierungsentwurfs oder doch wenigstens für den Dortmund-Rhein-Kanal finden, ist durch den Verlauf der Sonnabend-Sitzung arg enttäuscht worden: sowohl die letztgenannte Teilstrecke wie der gesamte Mittellandkanal wurden mit einer erheblichen Mehrheit verworfen. Das Kanalprojekt ist also gescheitert, soweit die Mitwirkung des preußischen Abgeordnetenhauses in seiner jetzigen Zusammensetzung in Frage kommt. Will die Regierung dennoch auf ihrem Projekte beharren, so muß sie entweder den Entwurf dermaßen abändern, daß er für einen Teil der jetzigen Opposition annehmbar erscheint, oder sie ist gezwungen, das Abgeordnetenhaus aufzulösen und an das Land zu appellieren. Aller Wahrscheinlichkeit nach geschieht das letztere, sobald die dringendsten Aufgaben vom Landtage erledigt worden sind.
Als am 16. Mai die Kanalkommission die Wetter-
gegen 10 Stimmen ablehnte, da herrschte allgemeine Verblüffung, trotzdem man mit der Möglichkeit rechnen mußte, daß sich eine lebhafte Opposition gegen den Kanalbau Geltung verschaffen würde. Aber der Optimismus hatte noch immer das Uebergewicht, und ziemlich hoffnungsfreudig sah die Regierung dem Verlaufe der zweiten Lesung der Vorlage entgegen. Die Erklärung, welche Fürst Hohenlohe am 15. Juni im Abgeordnetenhause abgab und in welcher er die Zusicherung gab, daß die durch den Kanal einzelne« Landesteilen entstehenden Schäden kompensiert werden sollten, rechtfertigte die Zuversicht auf einen günstigen Ausgang der Angelegenheit, und froh atmeten alle Freunde der Vorlage auf, als nach kurzen Aeußerungen der Parteiführer der Kanalgesetzentwurf mit 80StimmenMajorität an dieKommission zurückoerwiesen wurde. Die Beratungen der letzteren gestatteten freilich keine sichere Prognose für das definitive Schicksal des Kanals, aber allgemein glaubte man, daß während der langen Pause, die das Abgeordnetenhaus t«
An aufregenden Erscheinungen hat es bekanntlich inzwischen nicht gefehlt. Die Absage des Kaiserbesuchs zur Einweihung des Dortmund-Ems-Kanals wurde mit der großen Kanalvorlage in Verbindung gebracht und als ein Zeichen angesehen, daß die Kanalgegner mit ihren Anschauungen den Monarchen überzeugt hatten. Eine ganz geraume Zeit hatte die Presse Gelegenheit, die Absage des Kaisers nach allen Richtungen hin zu erörtern, da gab der Kaiser seinen Entschluß kund, zu einem späteren Termin der Eröffnungsfeier in Dortmund beizuwohnen, die bekanntlich am 11. d. Mts. stattfand und zu den öffentlichen Erklärungen des Monarchen für die Durchführung des Mittellandkanals Anlaß gab. Es war ein scharfes Entweder—oder, zwischen dem der Kaiser die Wahl stellte, und er hat wohl kaum geglaubt, daß die Majorität des Abgeordnetenhauses sich für das „Oder" ent-
Grülisdeilagen: Gießener FamilieMStter, Der hessische Landwirt, Dlätter für hessische Volkskunde.
Gießen, 19. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
^Montag, de, >- MS-chow, 1 jederzeit auf.
ritwe.
Die Ablehnung der preußischen Kanal- Vorlage.
Adresse für Depeschen: Anzei-er chtetzl».
Fernsprecher Nr. 51.
wew Anzeigen zu der »«ch»tt1ag, für bta
Hstgende« erscheinenden Nummer W vor». 16 Uhr.
scheiden würde. .
Wir haben schon vor einiger Zeit betont, daß die inner- politische Lage im Falle der Ablehnung der Kanalvorlage sich sehr ernst gestalten werde. Das geht auch aus de« Ausführungen des Fürsten Hohenlohe hervor, die er am Samstag unmittelbar vor der Entscheidung gab und die darin gipfelten, daß die Negierung alles anwenden werde, um den Kanalentwurf zur Annahme zu bringen. Gleichzeitig aber warf er auch den Konservativen den Fehdehandschuh hm für ihr Verhalten, und bezeichnete dasselbe als unheilvoll für ihr Verhältnis zur Regierung. Welcher Art diese Folgen sem werden, darüber besteht natürlich heute noch keinerlei Gewißheit; vielleicht läßt sich mit den von der Regierung beabsichtigten Maßnahmen die Thatsache in Verbindung bringen, daß am Samstag die höheren Regierungsbeamten, welche Mitglieder des Landtags sind, zum Minister des Innern berufen wurden.
Schon zu Anfang dieses Artikels gaben wir der ueber- zeugung Ausdruck, daß wahrscheinlich das Abgeordnetenhaus aufgelöst werden würde; das kann aber erst geschehen, wenn die noch ausstehenden Vorlagen durchberaten worden .sind. Ueberhaupt werden definitive Beschlüsse der Regierung erst zu erwarten sein, wenn die Rückkehr des Kaisers nach Berlin erfolgt sein wird. Dann aber dürfte eine Klärung der Lage nicht mehr lange auf sich warten lassen, und eS wird sich zeigen, ob außer der Auflösung des Abgeordnetenhauses auch der vielfach vermutete Sturz des Ministeriums stattfindet. Niemand sollte aber daran zweifeln, daß man in Preußen recht ernsten und bewegten Tagen entgegengeht ! (XX)
Eine Kaiserrede.
Bei der Einweihung des Denkmals für die Toten des 1. Garde-Regiments zu Fuß hat der Kaiser an der Stätte, wo dieser Truppenteil unsterbliche Lorbeeren erkämpft hat, eme Rede gehalten, die man nicht ohne tiefe Bewegung lesen
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Jte|«a»prete vierteljährlich 2 Mark 20 Pf,, monatlich 75 mit vringerloh».
Bei Postbezug 2 Mark 50 Pfz vierteljährlich.
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Rtbehien, Expedition und Druckerei: Ar. 7.
Bekanntmachung.
Betreffend: Maul- und Klauenseuche; hier Bullenschau des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins Gießen zu Langsdorf.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit Rücksicht auf die gegenwärtig bestehende erhöhte Seuchengefahr, die auf Montag, den 28. l. M. in Langsdorf anberaumte Bullenschau bis auf weiteres verschoben worden ist.
Gießen, am 21. August 1899.
Der Direktor des landwirtschaftlichen Bezirksvereins Gießen, v. Bechtolds
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die zurzeit bestehende erhöhte Seuchengefahr wird der für den 24. August l. Js. vorgesehene Viehmarkt in Grüuberg nebst Bullenankörung hiermit verboten.
Gießen, den 21. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Frhr. Schenck.
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Bekanntmachung.
Das Großh. Ministerium des Innern hat der Süddeutschen Feuerversicherungsbank in München die Erlaubnis
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vorgesehene Biehmarkt nebst Bullenschau zu Langsdorf
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WK Versicherung im Großherzogtum Hessen unter den üblichen I Bedingungen auf Widerruf erteilt.
Wiederholt hat die Welt sich mit den durch einen eigenartigen Gedankengang und eine kraftvolle Originalität des Ausdrucks auszeichnenden Reden des Kaisers beschäftigen müssen. Nicht immer konnte dem Inhalt ungeteilter Beifall gespendet werden, aber immer mußten auch die Tadler zu- qeben, daß der Kaiser es verstehe, seinen Gedanken em besonderes Gepräge anfzudrücken, sie weit über die Schablone des Gewöhnlichen und Alltäglichen hinauszuheben, das sonst «ts am 10 w-a. ... ~ ' , d-u R-d-n °nzuh°st-u pfl-gt, mit d-n-n fürstlich- P-rs°n-n
Gießener Anzeiger für den Monat September werden von allen Postanstalten, Zeitungsträgern und der Expedition, Schulstraße 7, sowie den Zweigstellen, jederzeit entgegengenommen. Neueintretende Abonnenten erhalten die Zeitung bis 1. September kostenfrei.
Amtlicher Teil.
Nr. 37 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 17.d.M., enthält: ,
(Nr. 2612.) Bekanntmachung, betr. die technische Einheit im Eisenbahnwesen. Vom 13. August 1899.
(Nr. 2613.) Bekanntmachung, betr. den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Guatemala. Vom 17. August 1899.
Gießen, den 19. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold. ______।
7 Gießen, den 18. August 1899.
Betreffend: Die Krankenversicherungspflicht der Dienstboten. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Grossh. Bürgermeistereien des Kreises.
Die freie Vereinigung der Krankenkassen im Großherzogtum hat in ihrer am 18. Juni zu Nierstein abgehaltenen General-Versammlung mit großer Majorität beschlossen, bei Großh. Staatsregierung zu befürworten, daß die Dienstboten durch landesgesetzliche Bestimmung der Krankenversicherungspflicht unterworfen würden wie dies in Baden, Sachsen und Württemberg der Fall sei. Der Antrag wurde hauptsächlich damit begründet, daß Dienstboten im Falle der Erkrankung der Armenunterstützung anheim fielen. -
Indem wir darauf Hinweisen, daß nach Ziffer 2 § 1 unseres Amtsblattes Nr. 4 vom 13. Juli 1897 für sämtliche Landgemeinden des Kreises mit Ausnahme von Großen- Buseck die Berechtigung der Dienstboten zum Beitritt zur Gemeindekrankenversicherung besteht, sehen wir Ihrem Bericht binnen längstens »4 Tagen darüber entgegen: ob ein Bedürfnis zur landesgesetzlichen Einführung der Versicherungspflicht der nichtlandwirtschaftlichen Dienstboten in Ihren Gemeinden hervorgetreten, insbesondere ob Dienstboten chatsächlich im Falle der Erkrankung der Armen- verwaltung zur Last gefallen sind.
In welchen Gemeinden durch Krankenanstalten anderer Art eine Fürsorge für Dienstboten im Falle der Erkrankung getroffen ist?
Ihre Berichte erwarten wir innerhalb zwei
verboten.
Gießen, den 21. August 1899.
Großh. Kreisamt Gießen.
I. V.: Frhr. Schenck.
Bekanntmachung,
betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen.
Meine unterm 10. ds. Mts. gemäß Art. 19 des Feld- bereinigungSgesetzes erlassene Bekanntmachung ist dahin zu berichtigen, daß die fragt Anträge rc. bei Großh. Amtsgericht Gießen vorzubringen sind.
Friedberg, den 15. August 1899.
Der Großh. Bereinigungskommissär: Süffert, Kreisamtmann.
Bekanntmachung.
Das Königliche Proviantamt in Hanau kauft jetzt schon direkt von Landwirten gesunden, trockenen und gut gereinigten Roggen und Hafer frei Magazinhof Hanau. Einsendung einer ungeschmeichelten Probe von reichlich Vi Liter ist erforderlich.
Zur schnellen Abfertigung wird es wesentlich beitragen, wenn das Getreide zu einem gleichmäßigen Gewicht eingesackt wird.
Das König!. Proviantamt wird den Produzenten m jeder dienstlich zulässigen Weise entgegenkommen, auch wird dasselbe auf Wunsch der Verkäufer Magazinsäcke, jedoch unfrankiert, zur Verfügung stellen. Die Abfuhr von der Bahn in Hanau, welche 6 Pfg. pro Zentner kostet, wird auf Wunsch und für Rechnung des Verkäufers übernommen.
Bei Bahnsendungen ist die Adresse: Proviantamt Hanau, Bahnhof Nord.
Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich, wie schriftlich erteilt.
Gießen, am 12. August 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
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