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22.2.1899 Erstes Blatt
 
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Nr. 45 Erstes Blatt.

Mittwoch den 22. Februar

1S99

Gießener Anzeiger

Heneral-Z^eiger

'Ki Postbezug 2 Mark 50 Pfg.

iHtrtdjäbclid)

Züezugspreir vierirljäbrlich 2 Mark 20 Psg. monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgendm Tag- erscheinenden Nummer bis vorin. W U!>c.

Alle Zlnzeigen.Bermittlungrstrllen de« In- und AuSlande» nchmen Anzeigen für den (Siebener Anzeiger entgegen.

Krfchetut lügNch mit Ausnahme des MontagS

Die Gießener I»«itte«vtätter werden dem Anzeiger Wöchentlich viermal beigelegt.

2lntund Anzeigeblatt für den Tkreis Gieren.

Amtlicher Teil.

Nr. 4 des Reichsgesetzblattes, ausgegeben den 15. d. M., enthält:

(Nr. 2545.) Verordnung, betr. die Militär-Transport-Ord« nung für Eisenbahnen. Vom 18. Januar 1899.

(Nr. 2546.) Bekanntmachung, betreffend den Militärtarif für Eisenbahnen. Vom 18. Januar 1899.

Nr. 5 des Neichsgesetzblattes, ausgegeben den 16. d. M., enthält:

(Nr. 2547.) Bekanntmachung, betreffend die Zulassung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und in der Jslanbfahrt. Vom 10. Februar 1899.

Gießen, den 21. Februar 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, den 21. Februar 1899. Betr.: Die Vertilgung der Blutlaus.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeisterei Gieße« und die Grosth. Bürgermeistereien der umliegende«

Gemeinden.

_ Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ober- tzesfischen Obstbauvereins vom 14. Februar 1899 (Kreis- blatt Nr. 42) und unser Ausschreiben vom 1. November 1898 (Kreisblatt Nr. 258) weisen wir Sie darauf hin, daß die Mitglieder der-Blutlaus-Kommission aufzufordern sind, den fraglichen Vortrag zu besuchen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der Landes -Pferdezucht- Verein veranstaltet Samstag de« 4 März, uachmittags E Uhr, eine Danderversammlung in Butzbach im Gasthof zum -Hessischen Hof" bei Herrn Kimm.

Tagesordnung:Die Behandlung der Hufe im Fohlen­alter und der erste Beschlag."

Referent: Herr Georg Müller zu Butzbach.

Zu zahlreichem Besuche ladet freundlichst ein Darmstadt, 20. Februar 1899.

Für den Vorstand: von Westerweller.

_______ Naeg els.

Bekanntmachung.

Der Landes-Pferdezucht-Verein veranstaltet Montag den 6. März 1. I., nachmittags 4 Uhr, eine Wanderversammlung in Grün berg im Gast­haus von Herrn Wagner.

Tagesordnung:Ueber das Mustern der Pferde beim Kaufe."

Referent: Herr Kreisveterinärarzt Neunhöffer von Grünberg.

Zu zahlreichem Besuche ladet freundlichst ein Darmstadt, 22. Februar 1899.

Für den Vorstand: von Westerweller. ________________________Naegels.

DaS Verzeichnis über die Kulturverände­rungen in der Gemarkung Giesteu, welche seit der vorjährigen Steuerregulierung konstatiert worden sind und deren Wahrung bei dem Steuerkommissariat zu beantragen ist, liegt von heute ab vier Wochen auf Großh. Ortsgericht Gießen znr Einsichtnahme offen.

Gießen, den 20. Februar 1899.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

Gros.

Deutscher Reichstag.

37. Sitzung vom 20. Februar. 1 Uhr.

Tagesordnung: Wahlprüfungen. Die Wahlen der Abgg. Beck-Aichach, Fahle, Faller, Fitz, D. Grand-Ry, Hahn, Herrmann, Hofmann (Dillenburg), Jacobsen, Schmidt-Aschersleben, Schrader, Weißenhagen, Weitzel von Mudersbach, Witzesperger, Prinz Hohenlohe, Holtz, Graf öanitz, Kettner, v. Manteuffel, Müller-Fulda, Müller-Meiningen, Münch-Ferber, Pierson werden

Blrbaftion, Srbfbitioii nnb Druckerei:

Schulstraße Nr. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblütter, Der hessische Landwirt, Mütter für hes Ische Volkskunde. __________

mwin -.

Abrefsc für Depeschen: Anzeiger chiehe«.

Fernsprecher Nr. 51.

debattelos für giltig erklärt gemäß den von den Bericht­erstattern empfohlenen Anträgen der Kommission. Gleich­falls debattelos werden für giltig erklärt die Wahlen der Abgg. Endemann, Hoeffel, Lenzmann.

Bezüglich der Wahl des Abg. Sachse (Soz.) wird beantragt, die Entscheidung über Giltigkeit der Wahl aus­zusetzen und den Reichskanzler um verschiedene Erhebungen zu ersuchen. Das Haus beschließt demgemäß. Derselbe Beschluß wird gefaßt betreffs der Wahl des Abg. Förster- Sachsen.

Es folgt die 1. Beratung des Gesetzentwurfs betr. Aenderungen der Civil- und der Straf­prozeßordnung (Einführung des Nacheids) und betr. Bestrafung falscher uneidlicher Aussagen.

Abg. Rintelen (Centr.) beantragt Verweisung der Vorlage an die Justizkommission.

Abg. v. Salisch (kons.) hält dies für überflüssig, will aber trotzdem einer Kommissionsberatung zustimmen.

Abg. Bassermann (nl.) meint, es würde wohl ge­nügen, wenn man einstweilen blos in der Strafprozeß­ordnung, um dieselbe mit dem Militärstrafprozeß in Ein­klang zu bringen, den Nacheid einführe und dann ruhig abwarte, ob sich aus dem Fortbestehen des Voreides im Civilprozeß Unzuträglichkeiten ergeben. Eine gute Vor­beugung gegen Meineide werde es sein, wenn die Vereidig­ung möglichst feierlich gestaltet werde und Massenvereidig­ungen möglichst vermieden würden. Nicht unbedenklich er­schienen ferner die Vorschläge der Vorlage betr. unbeeidigte Vernehmung im Falle offenbarer Unglaubwürdigkeit.

Staatssekretär Nieberding führt aus, die Regier­ungen hätten einmal nicht außer Acht lassen können, daß die neue Militärstrafprozeßordnung den Nacheid eingeführt habe. Und da sei es wohl mit der Heiligkeit des Eides schwer zu vereinen, wenn in dem einen Verfahren der Eid als Nacheid, in dem anderen als Voreid abgenommen werde. Die verbündeten Regierungen hätten geglaubt, gerade mit dieser Vorlage dem Reichstage ein Entgegen­kommen zu erweisen.

Abg. Kirsch (Centr.) bittet, dieses Entgegenkommen der verbündeten Regierungen auch auf die Berufung und die Diätenfrage auszudehnen. Bedenken müsse er äußern gegen die Bestrafung auch uneidlicher falscher Aussagen.

Abg. Müller-Schaumburg (frs. Vp.) sympathisiert im ganzen mit der Vorlage, teilt aber das Bedenken des Abg. Bassermann betreffs der Nichtvereidigung eines Zeugen wegen Unglaubwürdigkeit. Redner wendet sich weiter gegen den Zeugniszwang, dem die Presse unterliege. Dieser müffe beseitigt werden, ebenso der zugeschobene Parteieid, der durch Vernehmung beider Parteien ersetzt werden müsse.

Abg. Herzfeld (Soz.) plaidiert für Abschaffung der konfessionellen Eidesformel mit Rücksicht auf die Dissidenten. Der Eid müsse zu dem gemacht werden, was er in Wirk­lichkeit sei, ein staatlicher Akt. Mit dem Nacheid sei er einverstanden. Unbedingt nötig sei es, den Staatsanwalt der Disziplin des Gerichtshofs zu unterstellen, wenn man möglichste Wahrhaftigkeit vor Gericht erzielen wolle. Wolle man die Wahrheitsermittelung in Sachen namentlich von politischem Hintergründe fördern, so werde es vor allem nötig fein, Geheimpolizeibeamte nur dann zum Zeugnis zuzulassen, wenn sie auch verpflichtet werden, über die Quelle ihrer Wissenschaft zur Sache Zeugnis abzulegen und sich nicht hinter das Amtsgeheimnis zu verstecken. Weiter sei es nötig, die Strafen wegen Meineids abzustufen nach der Erheblichkeit der falschen Aussage. Gebe man dem Volke eine bessere Schule, hebe man die Gesindeord­nung auf und gebe man bessere Löhne, dann werde man zur Verminderung der Meineide beitragen.

Abg. Graf Bernstorff (kons.) sympathisiert mit der Vorlage.

Abg. Riff (frs. Vp.) ist mit dem Inhalte der Vor­lage durchaus einverstanden, beklagt aber die ganze Art des Vorgehens der Regierung.

Die Vorlage geht an die Justizkommission.

Morgen 1 Uhr: Etat.

(Schluß 5/4 Uhr.)

Deutsches Reich.

Berlin, 20. Februar. Im Abgeordnetenhause ist der Gesetzentwurf zur Ausführung des Reichsgesetzes über die Civil-Prozeß-Ordnung eingegangen.

Berlin, 20. Februar. Die Nachricht, daß die ver­bündeten Regierungen einem Kompromiß zustimmen, wonach in Abänderung des Artikels 5 des Bankgesetzentwurfs

die Privatnotenbanken nur bei Aufforderung im Falle drohenden Goldabfluffes an den Diskontsatz der Reichsbank und stets nur an deren sogenannten offiziellen Satz ge- Kunden sein sollen, ist derNordd. Allgem. Ztg." zufolge nicht begründet. Aehnliche Vorschläge sind zwar von einzelnen Notenbanken und süddeutschen Handelskammern gemacht, sic genügen aber nicht dem Bedürfnis, eine einheitliche Diskonto- Politik zu sichern.

Berlin. 20. Februar. Nachdem die Konsularämter des Reiches in Algier und in St. Louis zur Er­ledigung gelangt sind, ist eine Neubesetzung der beiden Posten erforderlich geworden. Nach Algier ist der bisherige General- Konsul in Jerusalem, v. Tischend orf, versetzt worden, während der bisherige Vicekonsul bei dem kaiserlichen General- Konsulat in Petersburg, Frommann, zum Konsul in St. Louis ernannt worden ist.

Berlin, 20. Februar. Die Ankunft des Amerikaners Robert Porter in Berlin wird von einem Blatte dahin kommentiert, daß dieser Herr im besonderen Auftrage Mac Kinleys mit weitgehenden Vollmachten nach Deutschland ge­kommen sei, um die Beilegung der handelspolitischen Diffe­renzen, welche sich in der letzten Zeit zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten entwickelt haben, sowie die Schaffung einer Grundlage für die Verhandlungen über einen neuen Handelsvertrag in die Wege zu leiten. Wie diePost" demgegenüber erfährt, ist hier von einer der­artigen Mission des Herrn Porter nichts bekannt, vielmehr heißt es, daß genannter Herr einmal in eigenen Geschäften und dann auch im Auftrage einer Gruppe von Interessenten nach Deutschland gekommen sei.

Aus Sachsen, 19. Februar. Der Vertrieb buchhänd­lerischer Artikel durch Warenhäuser und Bazare hat den Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler mit dem Sitz in Leipzig zu folgender Erklärung veranlaßt: Soweit es sich bei den sogen. Warenhäusern um Unter­nehmungen handelt, die ihrer Anlage und Einrichtung nach bestimmt sind, durch Massenabsatz bei geringem Verdienst im einzelnen Falle das Geschäft zu machen, hält es der Vorstand für nicht zweifelhaft, daß sie empfangene Bücher, Zeitschriften zc. mit unzulässig hohem Rabatt abgeben und daß sie deshalb solchen Buchhandlungen gleichzuachten sind, denen der Bezug des Börsenblattes, dessen Benutzung zu Inseraten und die Benutzung aller Vereinsanstalten und Einrichtungen zu versagen sind. Gegen Firmen, die für solche Warenhäuser und Bazare Lieferungen buchhändleri­scher Artikel vermitteln, finden die Bestimmungen in § 3 der Satzungen des Börsenvereins Anwendung.

Ludwigshafen, 20. Februar. Der frühere national- liberale Reichstagsabgeordnete Dr. Karl (Hemm ist im 63. Lebensjahre an einem Schlaganfalle gestorben.

Ausland.

Wien, 20. Februar. In Vertretung des Kaisers begiebt sich der zweite Obersthofmeister Fürst Monte- nuovo zum Leichenbegängnis Faures nach Paris.

Wien, 20. Februar. Koloman Szell, welcher telegraphisch vom Kaiser berufen wurde, hatte mittags, nachdem er vorher mit den ungarischen Ministern konferiert hatte, eine Audienz beim Kaiser. Er wurde mit der Kabinetts­bildung betraut.

Paris, 20. Februar. Die Kammer wird heute eine Sitzung abhalten, um das Programm für ein nationales Begräbnis Faures festzustellen.

Paris, 20. Februar. Wahrscheinlich wird das Kabinett Dupuy auch unter dem neuen Präsidenten bestehen bleiben. Dupuy will aber im Senat gelegentlich der Vorlage des neuen Revisionsgesetzes die Vertrauensfrage stellen.

Paris, 20. Februar. Die Imperialisten hielten gestern eine Versammlung ab. Nach derselben zogen sie vor den Louxembourg-Palast, um dort zu manifestieren, wurden aber von der Polizei hieran verhindert.

Paris, 20. Februar. Die Zahl derjenigen Personen, welche vor der Leiche des Präsidenten Faure defilierten, beträgt 50000. Eine große Anzahl der ausliegenden Kondolenzlisten wurde mit den Namen der Besucher gefüllt. Die Damen der Familie Faure wohnten der Messe in der Hauskapelle bei. Kurz vor der Mittags­stunde erschien Dupuy, um einen letzten Blick auf die Leiche des Präsidenten vor der Einsegnung zu werfen.

Paris, 20. Februar. Präsident Loubet empfing gestern den Kabinettschef, den Unter-Kabinettschef und die Reffort­vorsteher seines Vorgängers. Dem Ministerpräsidenten händigte er eine größere Summe für wohlthätige Zwecke