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Gießen, den 21. Juli 1899.
Ausführlicher Bericht über die Keautwortuug der Interpellation David.
(Nach dem Darmstädter Täglichen Anzeiger).
Die Interpellation David wurde von Sr. Exz. dem Herrn Staatsminister Rothe beantwortet, wie folgt: Der Regierung stehe nach dem Edikt von 1820, die öffentlichen Dienstverhältnisse der Staatsbeamten betr., das Recht zu, einen nichtrichterlichen Beamten jederzeit unter Belassung seines entsprechenden Ruhegehaltes in den Ruhestand zu versetzen. Von diesem Recht habe sie Gebrauch gemacht, weil die Art und Weise, wie Schiller in der öffentlichen Tagespresse vorging, keineswegs mit dem Staatswohl vereinbar war; auf die zweite Frage der Interpellation, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde, und ob Schiller eventuell wieder reaktiviert werde, wurde mitgeteilt, daß das Disziplinarverfahren anhängig, eine Wieder- anstellung Schillers aber ausgeschlossen sei. Auf die dritte Frage der Interpellation, welche Schritte die Regierung zur Beseitigung der in den inkriminierten Artikeln Schillers gerügten Mißstände thun wolle, wurde geantwortet, daß Schillers Behauptungen noch fernerhin einer Prüfung unterzogen werden müßten, vor deren Abschluß ein Urteil bezüglich dieses dritten Punktes nicht abgegeben werden könne.
Abg David dankte zunächst der Regierung dafür, daß sie am Vorabend des Landtagsschlusses noch die Interpellation beantwortete, um dann in eine detaillierte Kritik der Antwort einzugehen. Hinsichtlich der ersten Frage stehe allerdings fest, daß in Hessen die Möglichkeit einer sofortigen Pensionierung, wie sie geschehen, gegeben sei. Hessen stehe aber mit Bayern in dieser Hinsicht in Deutsch land vereinzelt da, und es wäre zu wünschen gewesen, wenn die hessische Regierung von der veralteten Bestimmung keinen Gebrauch gemacht hätte. Man hätte vielmehr ein Disziplinarverfahren einleiten und dann event. mit Strafe vorgehen sollen. Wenn die Regierung dies nicht gethan habe, so müssen gewichtige Gründe vorgelegen haben, ein Exempel zu statuieren. Vergleiche man aber, wie man vor kurzem gegenüber anderen Beamten eine Langmut an den Tag gelegt habe, bis sie, die viel schwerer gefehlt hatten, pensioniert wurden, so sei der vorliegende Fall umso mehr zu bedauern, als man diesmal einen unbestritten tüchtigen Schulmann ohne ein Wort der Anerkennung kurzer Hand in den Ruhestand versetzte. Die Gründe zu dieser Maßregel erblicke er in der alten Staatsordnung, jener alten Staats Raison. Hier bemerke er, daß man allerdings der Meinung sein könne, ein Staatsbeamter habe nicht das Recht, in der von Schiller gewählten Art vorzugehen und die Presse in Gebrauch zu nehmen; den Begriffen der neuen Staatsordnung entspreche dies aber zweifellos nicht. Abgesehen aber von der Frage der Berechtigung des Vor- gebens Schillers frage es sich doch, ob dieses Vorgehen, daß er an die Presse appellierte, so schwer war, daß eine solche Sühne dafür einlreten mußte; Schuld und Sühne stünden seiner Ansicht nach nicht in einem richtigen Verhältnis. Handle es sich doch offensichtlich nicht um eine Verletzung des Dienst-Geheimnisses bei Schiller. Durch die gestrige Erklärung Schillers in der „Frankfurter Zeitung" sei der Fall gerade in ein besonderes Licht gerückt worden, weil der Staats- Minister nicht nur von den in dem ersten, sondern auch von den ui dem zweiten und dritten Artikel in der „Frankfurter Zeitung" enthaltenen Thalsachen Kenntnis gehabt habe. Erwäge man, daß Schiller mit dem Minister unterhandelt und daß letzterer weder abgeraten noch untersagt habe, so hätte Schiller erwarten können, daß sein Vorgehen die Maßregelung finden werde, die ihm in der That zuteil ward. Auch für diejenigen, die den vorliegenden Fall aus dem Gesichtspunkt der Staatsraison betrachteten, müsse die Maßregel als zu hart erscheinen, wenn man die Worte des Staatsministers in Betracht ziehe, wenn er, Schiller, die Wahrheit ausdecken wolle, werde er, der Herr Staatsminister, ihn unterstützen. Habe man sonach weit über das Ziel hinausgeschossen, so habe sich dies alsbald auch fühlbar gemacht. Die Pensionieurng Schillers habe sich anfänglich auch auf dessen Professur an der Landesuniversität bezogen; von dort aus sei Protest dagegen eingelegt worden, worauf die Freigabe hinsichtlich des Lesens an der Universität erfolgt sei. Da man dies gethan habe, habe er, der Abg. David, die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß der Schritt auch auf der anderen Seite zurückgem^nmen werde, zumal der Art. 15 jener Verordnung von 1820 die Möglichkeit dazu gebe. Den vorzeitigen Verlust (Ähillers betrachte er als den Verlust einer eminenten Arbeitskraft und einer anerkannten Autorität auf dem Gebiete der Pädagogik. Das Gießener Gymnasium genieße einen Weltruf; von auswärts sei diese Schule oft besichtigt worden: eine bayerische Schulkommission aus 5 Mitgliedern sei auch dort gewesen. Schiller habe das Lehrerausbildungssystem wie kein anderer gekannt und durchgeführt. Einen Mann von dieser fachmännischen Bedeutung könne man aber doch nicht aus Gründen der Staats Raison einfach bei Seite schieben. Schiller habe sich allerdings durch seine Thätigkeit auch Feinde erworben; dies gehe aber jedem energischen, arbeitsamen Mann gerade so. Zur „lex Knorr" übergehend bemerkte er, daß Herr v. Knorr Weisung dahin erteilt habe, daß, wer künftig unter den Zensuren seiner Schüler nicht eine gewisse Anzahl sehr guter und gute*. Noten habe, auf Gehaltzulage keinen Anspruch habe. Man habe damit den Rückgang der Leistungen nach außen verdecken wollen, eine
solche Maßregel sei indes nur geeignet gewesen, bei Lehrern uud Schülern die bedenklichste Korruption hervorzurufen. Sei es doch so weit gekommen, daß Preußen über das eine oder andere hessische Gymnasium, z. B. das Laubacher, die Sperre verhängte. Hier müsse man an die öffentliche Meinung appellieren, und Schiller habe gewiß den wirksamsten Weg eingeschlagen. Dabei habe er durchaus nicht die neue Regierung angegriffen, die berufen sei, die Schäden zu heilen. Der Schritt Schillers werde nach alledem dem Lande nicht zum Unheil gereichen; die Verhältnisse, die aufgedeckt sind, existieren auch in anderen Staaten, und wenn Hessen hier saniere, so gehe es Deutschland und den Übrigen Kulturstaaten mit gutem Beispiel voran.
Abg. Schrneel erklärt, über die Persönlichkeit Schillers wolle er sich nicht verbreiten; es müsse aber doch hier gesagt werden, daß nach dem unbefangenen Urteil der Allgemeinheit auf Grund dessen, was sich in den letzten Wochen in Hessen abgespielt habe, die Ansicht berechtigt sei, daß nicht das dienstliche Interesse allein Herrn Schiller zu den Artikeln veranlaßte. Wenn jener die von ihm gerügten Mängel schon elf Jahre gekannt habe, hätte er längst schon hervortreten müssen. Dieses seitherige Schweigen sei es, was die Leute zu Bedenken veranlasse. Was nun die Interpellation selbst anlange, so habe der Abg. David beanstandet, daß Schiller pensioniert wurde, ohne daß zuvor ein Disziplinarverfahren eingeleitet war. Der Abg. David habe sich aber selbst schon die Antwort gegeben, wenn er sagte: „In dieser Weise geht man doch nur vor, wenn ganz besonders triftige Gründe vorliegen." Allerdings hätte die Regierung zuvor ein Disziplinarverfahren einleiten können; die Gründe, die dagegen sprechen, waren aber so gewichtig, daß man das Vorgehen der Regierung nur durchaus billigen konnte. „Ein Verfahren, wie es hier ein Beamter des Staates eingeschlagen hat, kann sich eine Regierung unter keinen Umständen bieten lassen. Schiller hat unter Verletzung des Amtsgeheimnisses Dinge an die Welt gebracht, kramt aus vor dem in diesen Sachen unwissenden Publikum, und setzt in dieser unerhörten Weise unsere Regierung vor dem Land und vor der Welt herab. Eine Regierung, die einen solchen Beamten auch nur eine Minute noch im Amte ließ, wäre reif, daß sie ginge. Gleich auf den ersten Artikel hin mußte die Pensionierung Schillers erfolgen. Im ganzen Land ist man mit Ausnahme des Abg. David, der damit nicht übereinftimmt, darüber einig. Und wenn man den Mangel an Energie bei früheren Füllen gefabelt hat, so muß man auf der anderen Seite doch sagen: Gut, es ist recht, wenn es von nun an energisch geht." Im übrigen glaube er nicht, daß der Abg. David daran denke, daß Schiller wieder reaktiviert werde; von einem Zurücktreten der Regierung von ihrem zielbewußten Plan könne keine Rede sein. Die Staatsraison, die der Abg. David im Auge habe, sei die Raison der Verhetzung, der Aufreizung; und Schiller habe mit gehetzt. Nach alledem ergebe sich, daß die Regierung durchaus recht und korrekt gehandelt habe. (Bravo!)
Staatsminister Rothe Exc.: Schiller sei pensioniert worden auf Grund des der Regierung zustehenden Rechtes und aus unabweisbaren dienstlichen Gründen. Wollte die Regierung handeln, so mußte sie rasch handeln und sie konnte nicht anders handeln, als sie gehandelt hat. Schiller hatte das Amt eines Direktors des Gymnasiums und des Leiters des damit verbundenen Lehrer-Seminars und war daneben Professor an der Landes-Universität. Die Pensionierung als Direktor mußte auch mit Rücksicht auf die enge Verknüpfung der Direktoratsstelle mit dem Seminar sich auf die Stellung Schillers, als des Leiters des Seminars beziehen. Etwas anderes sei es mit der Ausübung der akademischen Lehrthätigkeit. In dieser Hinsicht hat die Regierung von vornherein die Ansicht vertreten, daß sich die Pensionierung hierauf nicht erstrecke und hat dies auch Herrn Geh. Oberschulrat Schiller auf dessen telegraphische Anfrage, die jener alsbald nach der Pensionierung an die Regierung richtete, sofort mitgeteilt. Aus dem gesamten Resultat der Unterredung vom 26. Juni d. I. nun, die nicht eine private Unterredung zwischen mir und Herrn Schiller war, sondern in Gegenwart der Herren Ministerialräte Braun und Eisenhuth erfolgte, mußteHerr Schiller unbedenklich folgern, daß die Auslassungen in der Presse unter keinen Umständen die Billigung der Regierung finden. Die Unterredung sei gerade dazu bestimmt gewesen, Schiller von weiteren Veröffentlichungen wegen der Dettweiler-Affaire mit Rücksicht auf das schwebende Disziplinarverfahren abzuhalten. Und gerade weil Schiller die hervorragende Persönlichkeit war, hätte die Regierung erwarten dürfen, daß er in dieser Lage die Regierung nicht diskreditieren würde in der Weise, in der er es gethan.
Abg. Bär weiß nicht, warum der Abg. David der Regierung den Vorwurf des schnellen Handelns gemacht hat; wie man es dem Abg. David mache, sei es diesem nicht recht. Die Behandlung des gegangenen Ministerialrats Soldan seitens des Herrn Schiller erinnere ihn an die Fabel vom sterbenden Löwen, dem der Esel noch einen Fußtritt versetzte, nur wolle er Herrn Soldan nicht mit einem Löwen vergleichen, aber er sei doch etwas ähnliches. (!) (Große Heiterkeit.) Mit dem Weltruf des Gießener Gymnasiums unter der Aera Schiller sei es auch nicht so weit her; dessen Pädagogik sei nicht so viel wert. Er wundere sich, daß man Schiller überhaupt noch pensioniert habe.
Abg. Jöckel (leider auf der Jouralistentribüne oft unverständlich): Der Schritt der Regierung sei nötig gewesen, sollten nicht alle Bande der Disziplin reißen, lieber die Lobrede des Abg. David habe er sich gewnndert. Heute werde Schiller als der Held geschildert, dessen Ausscheiden zu bedauern sei. In der „Franks. Ztg." habe Schiller geschrieben: „An den Früchten sollt Ihr sie erkennen." „Dies Wort acceptiere ich. Ein Pädagog, der solche Früchte gezeitigt hat, der darf sich nicht an den Laden legen. Herr David, ein Verehrer und protege des Herrn Schiller, Sie werden wohl auch gelesen haben, daß viele Leute von Herrn Schiller nicht so viel halten. Wie hat er sich Lehrern gegenüber benommen, die er nicht für so leistungsfähig hielt. Vor den Schülern hat er sie heruntergeputzt. Und den Mann nennen Sie einen Pädagogen? In dem Artikel steht weiter, unsere sämtlichen Direktoren an den Lehrerseminarien seien unfähige Menschen. Ist das pädagogisch? Wie kann sich Herr Schiller erlauben, anerkannt tüchtige Männer derart in der Oeffentlichkeit anzugreifen. Und die, die er sonst noch angegriffen, sie können sich nicht einmal verantworten. Seines Erachtens nach habe Schiller versucht, der Affaire Dettweiler das Aussehen zu geben, als ob sie eine Frucht des alten Ministeriums sei. Er wundere sich, daß der Herr Staatsminister nicht eine Berichtigung in der „Darmstädter Zeitung auf die Artikel Schillers gebracht habe; dann hätte man in Gießen es wohl unterlassen, Herrn Schiller mit Ovationen, Banketts, Fackelzug u. dgl. zu begrüßen. Er habe gehört, daß sogar die Primaner Schillers eine Ovation geplant hätten und damit direkt dem Ministerium Hohn gesprochen hätten. Diese Disziplin sei auch eine Frucht Schillers. Was habe man denn von dem Fall Dettweiler gehabt; dieser Fall sei wie kein anderer ausgeschlachtet worden und habe nur Nachteile, aber keine Vorteile gebracht. Die Regierung habe vorliegenden Falls völlig korrekt gehandelt; sie hätte gar keine Auskunft zu geben brauchen, und dies noch um so weniger, als ja das Disziplinarverfahren eingeleitet fei. (Bravo! -
Ministerialrat Braun war einer der „jüngern" Ministerialräte, die in den „Frankfurter Zeitungs"-Artikeln als diejenigen figurieren, auf deren Veranlassung die Regierung bei uns nach der Ansicht des Herrn Schiller pensioniert. Wie sich die Sache heute entpuppt, siehts damit etwas anders aus. Vom ältesten bis zum jüngsten Ministerialmitglied war man vom ersten Augenblick an vollständig über die Behandlung der Sache sich klar und einig. Das Edikt von 1820 gibt nun einmal der Regierung das unzweifelhafte Recht zur Pensionierung nichtrichterlicher Beamten, und wenn man bedauert habe, daß dies Recht zur Anwendung gelangt sei, so komme man doch nicht darüber hinweg, daß es im Grunde lediglich eine Frage de lege ferenda sei, ob man nicht die Lehrer der Landesuniversität Gießen ausnehmen solle. De lege lata sei in jedem Falle so wie im vorliegenden gehandelt worden. Der Fall Küchler passe nicht, weil Herr Küchler Richter war und um deswillen schon nicht unter die Verordnung von 1820 fällt. Für alle nichtrichterliche Beamte gebe er aber hiermit die Versicherung ab, daß bei einem gleich schweren Vergehen in jedem Falle gerade so wie hier gehandelt werde. Wenn der Abg. David die Frage aufgeworfen habe, warum man nicht eine Disciplinarunter- suchung der Pensionierung vorausgehen ließ, so bemerke er, daß Schiller schon längst die Grenze des Erlaubten in dem ersten Artikel in der „Frankfurter Zeitung" überschritten hatte, und wenn es noch einen Schatten von Zweifeln gegeben hätte, daß die Regierung recht gehandelt habe, so habe dieser mit dem Artikel im gestrigen Abendblatt der „Frankfurter Zeitung" schwinden müssen. Deswegen gehöre Herr Schiller eigentlich noch einmal pensioniert (Heiterkeit). Darin habe sich Herr Schiller eines Vertrauensbruches schuldig gemacht, wie schlimmer kaum denkbar wäre. Was den Inhalt der Unterredung zwischen dem Rektor der Landesuniversität und einigen Professoren mit dem Herrn Staatsminister Rothe Exz. anbelange, so könne er dem Herrn David ein „Figaro" sein:
„Will der Herr Graf ein Tänzchen mit mir wagen, So soll er rnirs nur sagen,
Ich spiele ihm aus."
lieber die Grenze von Schule und akademischer Lehrfreiheit habe man sich auseinandergesetzt. Die Regierung habe von vornherein erklärt, der „Herr Oberschulrat" Schiller auch als Lehrer der Universität ist und bleibt pensioniert. Dagegen sei es der Negierung nie eingefallen, die Rechte der Freiheit der Gießener Universität, die sie nach ihrem Organisationsstatut habe, zu schmälern. Auf Grund des § 49 dieses Statuts habe man Schiller das Weiterlesen gestattet, weil einmal die Studenten bei ihm belegt hätten, das Semester bald herum sei und die Studenten meist des Testates bedürften. Es sei ferner bereits gestreift worden, daß die Pensionierung des Herrn Schiller einen Verlust für das Land bedeute mit Rücksicht auf die wissenschaftliche Autorität Schillers. Hier müsse man aber sagen, je mehr Schiller ein Wissender war und je höhere Bahnen der Wissenschaft er gewandelt ist, um so mehr mußte er wissen, daß er mit seinem Vorgehen nicht Schäden aufdeckt, sondern Schäden bringt. Wenn man weiter angebeutet habe, Schiller sei das Opfer feiner Feinde geworden, so sei dies nicht richtig. Dem Feinde, den er selbst in sich trage und der ihm die Feder in die Hand gedrückt habe, sei er zum Opfer gefallen. Zum Schluß widerlegte Herr Ministerialrat Braun noch die Ansicht, als ob die Presse, besonders die weit von


