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Nr 169 Erstes Blatt.
Freitag den 21. Juli
1S99
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Die Gießener
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Fernsprecher Nr. 51.
AmtlicherTeil.
Gießen, den 18. Juli 1899.
Betr.: Den Termin für die Einsendung der Kirchenrechnungen pro 1898/99.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die evangelisch. Kirchenvorftände des Kreises.
Der späteste Termin für die Ablieferung der Kirchenrechnung an Sie ist auf Ende August festgesetzt.
Da dieser Termin vielfach seitens der Rechner nicht eingehalten worden ist, beauftragen wir Sie, dieselben entsprechend zu bedeuten und uns die erfolgte Abgabe bis zum 1. September I. I. anzuzeigen, eventl. zu berichten, daß der Ablieferungstermin vom Kirchenrechner nicht eingehalten wurde. Die Rechnungen müssen Ihrerseits bis spätestens Ende September an Großh. Oberrechnungskammer, Justificatur II. Abteilung eingereicht werden.
Mit der Anzeige an uns ist gleichzeitig der Nachweis über den an den evang. Zentralkirchenfonds abzuliefernden Ueberschuß des Einkommens der Pfarrstelle einzusenden.
Der aufzustellende Nachweis des Ueberschuffes muß genau der Vorschrift des Amtsblattes Großh. Ober-Konsistoriums Nr. 14 vom 17. Juni 1884 entsprechen.
Wir machen endlich noch besonders darauf aufmerksam, daß die Filialgemeinden, welche ihre Gehaltsteile an den Kirchenfonds der Psarrgemeinde abzuliefern haben, von Aufstellung und Vorlage des obenerwähnten Nachweises entbunden sind.
__v. Bechtold._______
Gießen, den 18. Juli 1899.
Betr.: Den Termin zur Einsendung der Gemeinderechnungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien nnb Gemar- knngsvorsteher des Kreises.
Nach den Ihnen durch unser Amtsblatt Nr. 7 vom 26. April 1881 bekannt gegebenen Bestimmungen des Großh Ministeriums des Innern und der Justiz ist der späteste Termin zur Uebergabe der Gemeinderechnungen für das abgelaufene Etatsjahr seitens der Gemeinde-Einnehmer an Sie der 30. September jeden Jahres. Wir schärfen
Ihnen dies wiederholt mit der ausdrücklichen Weisung ein, etwaige noch rückständige Belege aus 1898/99 sofort dem Gemeinde-Einnehmer zu überweisen und diesen wegen der Rechnungsablieferung entsprechend zu bedeuten. Uns haben Sie bis zum 1. Oktober d, I. zu berichten, daß die Rechnung an Sie abgegeben wurde, bezw. aus welchen Gründen dies nicht geschehen ist.
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen werden wir den erwähnten Termin verlängern.
Die Einsendung der Rechnungen an Großh. Ober- Nechnungskammer, Justisikatur II. Abteilung, hat im Laufe des Monats Oktober durch Sie zu geschehen und es ist unzulässig, diesen Termin namentlich deshalb hinauszu- schieben, um die Rechnungsabhörung durch den Gemeinderat zugleich mit der Beratung des Voranschlags vorzunehmen.
Sie wollen sich hiernach bemessen.
v. Bechtold.
Gießen, den 19. Juli 1899. Betr.: Die Revision der Bierdruckvorrichtungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Abschnitt II Ziffer 6 der Polizeiverordnung vom 2. Dezember 1888, betreffend den Gebrauch von Bierdruckvorrichtungen, (abgedruckt im Gießener Anzeiger Nr. 109 von 1899, 1. Blatt), ist die Polizeibehörde befugt, die Beschaffenheit der Bierdruckoorrichtungen jederzeit einer fachmännischen Kontrolle zu unterwerfen, deren Kosten der Besitzer zu tragen hat. Demgemäß haben wir die periodische Kontrolle der Bierdruckvorrichtungen in den Landgemeinden dem Techniker Karl Graf in Gießen übertragen, welcher nach dem 1. August damit beginnen wird. Die Kosten der Kontrolle betragen für jede Bierdruckvorrichtung 1 Mark, welcher Betrag alsbald bei Vornahme des Geschäfts durch den Besitzer an den Kontrolleur zu entrichten ist. Sie wollen die Besitzer von Bierdruckvorrichtungen hiervon besonders in Kenntnis setzen und denselben anempfehlen, ihre Apparate in vorschriftsmäßigen Stand zu setzen. Bei der ersten Revision hat der Polizeidiener den Kontroleur zu begleiten.
v. Bechtold.
Beim diesseitigen Kommando ist am 1. Oktober d. IS. die Stelle des Schneiders neu zu besetzen.
Bewerber wollen sich alsbald unter Vorlage eines Lebenslaufes nebst Zeugnissen ihrer Brodherrn hier melden-
Diejenigen Leute, welche bereits Uniformstücke bearbeitet.' haben, erhalten den Vorzug.
Gießen, den 17. Juli 1899.
Großherzogliches Bezirks-Kommando.
Detring, Oberstleutnant und Kommandeur.
Hessischer Landtag.
Darmstadt, 19. Juli 1899.
Heute nachmittag V/i Uhr wurde der 30. Landtag von Seiner Königlichen Hoheit demIGroßherzog geschloffen.
Zu diesem Akte versammelten sich im Großherzoglichen Schlosse um 1 Uhr: die dienstthuenden Kammerherrn und Kammerjunker in dem Fahnensaal; um V!t Uhr die Mitglieder der Ersten Kammer in den Assembleezimmern; die Mitglieder der Zweiten Kammer in den Russischen Zimmern; die Mitglieder des Staatsministeriums in dem Fahnensaal; die Hofstaaten und Adjutanten in dem Rampensaal.
Die Zweite Kammer wurde durch den als Ceremonien- meister dienstthuenden Kammerherrn Frhrn. v. Bellersheim in den Thronsaal eingeführt.
Nachdem dieselbe ihre Plätze eingenommen hatte,, erfolgte die Einführung der Ersten Kammer durch den Ober- Ceremonienmeister und hierauf diejenige der Räte der Ministerien durch den als Ceremonienmeister dienstthuenden Kammerherrn v. Zangen. Die Erste Kammer erhielt ihre Plätze zur rechten, die Zweite Kammer zur linken Seite des Thrones, demselben gegenüber, die Räte der Ministerien nahmen die Plätze zur linken Seite des Thrones ein, in dem Raume zwischen demselben und den Sitzen der Abgeordneten zur Zweiten Kammer.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog begeben sich auf die Meldung des Ober-Ceremonienmeisters, daß die Einführung der Versammlung stattgefunden habe, in den Thronsaal. Der Zug ging in folgender Ordnung: zwei Fouriere, die dienstthuenden Kammerjunker, die dienstthuenden Kammerherrn, die Ceremonienmeister, der Ober-Ceremonien-
Feuilleton.
Das 19. Jahrhundert.
Unter Mitwirkung hervorragender Fachgelehrter herausgegeben von Friedrich Thieme.
(Nachdruck oder Auszug verboten.) XII.
Die bürgerliche soziale Bewegung. Staats« sozialismns. Sozialreform. — Anarchismus.
(Fortsetzung.)
Auf einem von der Sozialdemokratie verschiedenen Wege suchen die Anhänger der Bodenreform die soziale Frage zur Lösung zu bringen, indem sie unter Beibehaltung des Privateigentums nur den Grund und Boden „verstaatlichen", d. h. der Allgemeinheit nutzbar machen wollen. Im übrigen wollen sie die individuelle Gesellschaft mit Privatkapital, freier Konkurrenz und Gewerbefreiheit aufrecht erhalten wissen. Schon Thomas Spence hatte 1775 die Bodenverstaatlichung als das geeignetste Mittel zur Lösung der sozialen Frage bezeichnet; der geistvolle Amerikaner Henry George (geboren 1839) griff die Idee auf und begründete sie in seinem berühmten Buche: „Progress and „poverty“ (1879). Die Quintessenz seiner Lehre wurzelt in dem Satzes: „Der Privatbesitz an Grund und Boden ist eine Verneinung der Menschenrechte. Dieses Bodenmonopol ist die Hauptursache der ungleichen Verteilung der Güter; es beraubt den Arbeiter des ihm gebührenden Lohnes; es legt etwas in die Hände weniger, das doch eine freie Gabe der Natur ist. Mag der Gewerbesleiß sich auch noch so vermehren, mögen Ersindungen und Entdeckungen den Fortschritt immer höher tragen, der Nutzen davon wird doch nur in Gestalt der Rente den Grundbesitzern zufließen, die durch den Besitz des Bodens die Macht erhalten, über die, die auf demselben leben müssen, zu herrschen. Das ist die Hauptursache der
industriellen Krisen, die Hauptursache der Zunahme der Armut bei wachsendem Reichtum. Diese Hauptursache müssen wir also beseitigen, wenn wir den durch sie drohenden Gefahren entrinnen wollen, und das können wir, indem wir die ursprünglichen Rechte aller auf den Grund und Boden wieder Herstellen, und zwar einfach, ohne merkliche Umwälzung, durch die Einziehung der Bodenrente mittelst Besteuerung. Keine andere Steuer mehr als die auf Grund und Boden!" Wir können hier weder näher auf die Frage selbst, noch die Folgen, welche die Anhänger Georges von der Durchführung dieses Programms erwarten, eingehen, erwähnt sei nur, daß der Verfasser in Amerika und England eine zahlreiche Gemeinde fand. In Amerika bildete sich alsbald die „Frei-Boden-Gesellschaft", in England, wo besonders A. N. Wallace für die Bodenverstaatlichung eintrat, der „Landreformbund". In Deutschland wirkte in neuerer Zeit vor allem Michael Flürscheim für die Bodenreform, seine Bemühungen hatten jedoch trotz eifriger Agitation nicht die erhofften Erfolge, obwohl der „Deutsche Bund für Bodenbesitzreform" durch ein eigenes Organ sowohl, als zahlreiche Schriften und Vorträge Propaganda machte.
Manche Fabrikbesitzer suchten die Arbeiterfrage auf praktischem Wege zu lösen, indem sie besondere Einrichtungen schufen, Arbeiterausschüfse bildeten, die Arbeiter am Gewinn beteiligten u. s. w. Den berühmtesten Versuch mit dem System der Gewinnbeteiligung der Arbeit machte Jean Baptiste Andre Godin (geboren 1817 im Departement l'Aisne, Frankreich), welcher für seine Fabrik das Prinzip der Assoziation einführte, und das sogenannte „Familisterium Godin" schuf (vollendet am 13. August 1880), eine auf den Ideen Fouriers beruhende Institution mit gemeinschaftlichen Wohnungen für Beamte und Arbeiter, Arbeiterausschüffen, Gewinnbeteiligung, Kranken- und Unterstützungskassen, Pensionskassen, gemeinsamer Geselligkeit, Regelung der Jugenderziehung, des Unterrichts- und Lehrlingswesens u. s. w.
In Deutschland verdient besondere Beachtung die sich als ein sozial-politisch hochbedeutsamer Akt darstellende Errichtung der Karl Zeiß-Stiftung in Jena, durch welche die dortige, mehr als 600 Arbeiter zählende optische Werkstätte in eine das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter auf der Grundlage des Rechtes regelnde Organisation mit weitgehenden sozialen Einrichtungen verwandelt wird. Dieselben beschränken sich nicht allem auf die Gewinnbeteiligung der Arbeiter, auf Pensions-, Kranken-, Sterbe- und andere Kassen, auf Arbeitervertretung u. f. w., sondern vor allem auf die Schöpfung eines besonderen Arbeiter- und Ange- stellten-Rechtes, welches den Arbeitern nicht nur die volle Bethätigung ihrer religiösen und politischen Ueberzeugung sichert, sondern auch für ihre dauernde wirtschaftliche Sicherheit die größtmöglichsten Garantien schafft. Die Fürsorge für den Arbeiterstand dokumentiert sich auch in den in vielen Städten hervorgerufenen Bestrebungen der Beschaffung billiger und gesunder Arbeiterwohnungen, deren Errichtung vielfach durch besondere Baugenossenschaften und Vereine in die Hand genommen wird.
Der wichtigste Erfolg der sozialen Bestrebungen besteht aber in der Anerkennung des Prinzips der Staatshilfe. Der Staat erkennt an, daß die auf dem Prinzip der Selbsthilfe basierten Bemühungen der beteiligten Klassen zur wirksamen Bekämpfung der vorhandenen sozialen Uebel- stände nicht ausreichen, sodaß dem Staate als solchen die Pflicht erwächst, reformierend einzugreifen. Deutschland steht bezüglich der Sozialpolitik und Sozialreform an der Spitze der KulturstaaUn. Die Aera der Sozialreform wurde eröffnet mit der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. Im Anschluß hieran erfolgte die Einführung der staatlichen Kranken-, Unfall-, Alters- und Jnvaliditats- Versicherung, während auf die staatlichen Maßnahmen zu Gunsten eines wirksamen Arbeiterschutzes die Kaiserlichen Erlasse vom 5. Februar 1890 von maßgebendem Emflutz waren.
(Schluß folgt.)


